Zur Person | Die Kanzlei | Kontakt | Impressum 

Home!

Strafrecht!
Strafverfahren!
Verteidigerrechte!
Vollmacht!
PKH!
Beratungshilfe!
Basiszinssatz!
News-Archiv!
Hebammengesetz!
Logopädengesetz!
Asylverfahrenrecht!
Einbürgerung!
English!

Pressefoto!

Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht!

 

 Einfuhr von Betäubungsmitteln

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg ist nicht vollendet, wenn die Betäubungsmittel bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckt und aufgrund einer Absprache der ausländischen und der deutschen Zollbehörden im Wege eines bewachten Weitertransports nach Deutschland gebracht werden; insoweit kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen einer versuchten Einfuhr - ggf. in Tateinheit mit vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - in Betracht

Beschluss des BGH vom 15.02.2011 - 1 StR 676/10 -

 Sexuelle Nötigung – schutzlose Lage, Tatvarianten

1. Die Tatvarianten des § 177 I Nr. 2 und 3 StGB stehen gleichrangig nebeneinander.

2. Für die Feststellung, das Tatopfer habe sich in einer schutzlosen Lage befunden, kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischen Umstände an, die ergeben müssen, dass das Tatopfer Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegensetzen, noch sich ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe dritter Personen hoffen konnte.

Beschluss des BGH vom 12.01.2011 – 1 StR 580/10 -

 Erpressung einer Prostituierten

Eine Prostituierte erwirbt für die Vornahme sexueller Handlungen nach § 1 I ProstG nur dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die Leistung in Erwartung der Zahlung des zuvor vereinbarten Entgelts erbracht worden ist. Demgemäß kommt die Erpressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt wird, erst dann in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung einvernehmlich vorgenommen worden ist. Der abgepresste verzicht auf Geltendmachung einer (Schadenersatz-) Forderung für eine von vornherein erzwungene sexuelle Dienstleistung dürfte wegen der gemeinhin fehlenden wirtschaftlichen Werthaltigkeit dieses Anspruchs der Prostituierten keine Erpressung darstellen.

Beschluss des BGH vom 18.01.2011 – 3 StR 467/10 -

 Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers

Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger.

Beschluss des BGH vom 07.01.2011 - 4 StR 409/10 -

 Betrug durch "Abo-Falle" im Internet

1. Zum Vorliegen einer konkludenten Täuschung iS von § 263 StGB im Falle eines Webseitenbetreibers, der durch die Gesamtgestaltung seiner Seite beabsichtigt, den Nutzer über die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen.

2. Für die Frage, ob die Gestaltung der Seite auf eine Täuschung angelegt ist, ist allein darauf abzustellen, welches Bild sich dem durchschnittlichen Internetnutzer bietet, und nicht, ob in einzelnen Konstellationen sich die Seite anders darstellt.

3. Danach ist ein hinreichend deutlicher Hinweis auf die Entgeltlichkeit des fraglichen Angebots nur zu bejahen, wenn diese Information für den Nutzer bereits bei Aufruf der Seite erkennbar ist und im örtlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Angaben, die sich auf die angebotene Leistung direkt beziehen, steht.

Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 -

 DB Netz AG als sonstige Stelle nach § 11 StGB

Die DB Netz AG ist eine "sonstige Stelle" iSd des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB (Fortführung von BGHSt 49, 214 und BGHSt 52, 290).

Beschluss des BGH vom 09.12.2010 - 3 StR 312/10 -

 Abgrenzung bedingter Tötungsvorsatz/Körperverletzungsvorsatz

Die Vornahme äußerst gefährlicher Gewalthandlungen legt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes sehr nahe. Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen bedarf die Frage der vorsatzspezifischen Billigung des Todes indessen einer Gesamtschau der aussagekräftigen objektiven und subjektiven Tatumstände. Spontanität der Tatbegehung, affektive Erregung und rauschmittelbedingte Enthemmung sind tendenziell vorsatzkritische Aspekte. Sie können dem Schluss auf das Vorliegen bedingten Tötungsvorsatzes allein aus dem Wissen des Täters um die Gefährlichkeit des Angriffs entgegenstehen und müssen daher vom Tatrichter im Urteil insbesondere auf der Ebene des voluntativen Vorsatzelements ausdrücklich erörtert werden.

Beschluss des BGH vom 25.11.2010 – 3 StR 364/10 -

 Gebäudebegriff bei gesundheitsgefährdender Brandstiftung

Ist das "Gebäude" iSd §§ 306a, 306a Abs. 2, 306 StGB im Einzelfall zugleich ein "Wohngebäude", dann müssen zur Vollendung des Auffangtatbestands der schweren Brandstiftung nicht notwendigerweise auch Wohnräume von der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung betroffen sein.

Urteil des BGH vom 17.11.2010 - 2 StR 399/10 -

 Unvorsätzliches Verlassen des Unfallorts

Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an dem der Täter erstmals vom Unfall erfahren hat, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 I Nr. 1 StGB. Eine Strafbarkeit nach § 142 II Nr. 2 StGB scheidet in solchen Fällen gleichermaßen aus, weil das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Gesetzeswortlaut erfasst ist.

Beschluss des BGH vom 15.11.2010 – 4 StR 413/10 -

 Missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte

1. Die missbräuchliche Verwendung einer sog. Tankkarte, die dem Kraftfahrer von seinem Arbeitgeber zur Betankung der Arbeitsfahrzeuge überlassen wird, stellt keine Untreue i.S.d. § 266 StGB dar.

2. Die ohne Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung erfolgende Einreichung der die Tankvorgänge dokumentierenden Belege beim Arbeitgeber, um diesem die Möglichkeit der Abgleichung mit den eingehenden Rechnungen der den Kraftstoff zur Verfügung stellenden Untenehmen zu ermögliche, stellt indessen eine Täuschung dar. Verzichtet der Arbeitgeber infolge der Unkenntnis der missbräuchlichen Verwendung auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer, vermag dies einen Forderungsbetrug i.S.d. § 263 StGB zu begründen.

Beschluss des OLG Celle vom 05.11.2010 – 1 Ws 277/10 -

 Inländische Teilgruppe ausländischer Vereinigung – In Deutschland aktive PKK-Führungskader

1. Eine in Deutschland tätige Teilorganisation einer ausländischen Vereinigung ist nur dann als eigenständige inländische Vereinigung iSd §§ 129, 129a StGB anzusehen, wenn die Gruppierung für sich genommen alle für eine Vereinigung notwendigen personellen, organisatorischen, zeitlichen und voluntativen Voraussetzungen erfüllt.

2. Hieraus folgt, dass die inländische Teilgruppierung ein ausreichendes Maß an organisatorischer Selbstständigkeit aufweisen und einen eigenen, von der ausländischen (Haupt-)Organisation unabhängigen Willensbildungsprozess vollziehen muss, dem sich ihre Mitglieder unterwerfen. Hierfür reicht es nicht aus, dass die Mitglieder der inländischen Teilgruppe lediglich Einigkeit darüber erzielen, sich dem Willen der Gesamtorganisation unterzuordnen; erforderlich ist vielmehr, dass sich der für eine Vereinigung konstitutive, auf deren Zwecke bezogene Willensbildungsprozess in seiner Gesamtheit in der inländischen Gruppierung vollzieht.

Urteil des BGH vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -

 Im Jahr 1944 befohlene Tötung von Zivilisten als Vergeltungsaktion

1. (...).

2. Eine aus Rachsucht motivierte und gründlich vorbereitete Tötung von Unschuldigen (hier: durch Sprengung eines Gebäudes und anschließendes Maschinengewehrfeuer), die durch ihr Verhalten keine Veranlassung für die durchgeführte Vergeltungsmaßnahme gegeben haben, kann selbst vor dem Hintergrund einer kriegsbedingten Ausnahmesituation nicht mehr als menschlich verständliche Handlung angesehen werden; sie ist Ausdruck eines niedrigen Beweggrunds iSd § 211 StGB.

3. (...)

Beschluss des BGH vom 25.10.2010 - 1 StR 57/10 -

 Vermögensschaden der Bank bei Kontoeröffnungsbetrug

Eröffnet der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung über seine Zahlungswilligkeit ein Konto, liegt ein Vermögensschaden in Gestalt einer schadensgleichen Vermögensgefährdung vor, wenn die Bank ihm einen Überziehungskredit einräumt oder Kreditkarten und EC-Karten aushändigt. Führt die Bank das Konto hingegen auf Guthabenbasis, ist ein Vermögensschaden unter diesen Umständen zu verneinen.

Beschluss des BGH vom 14.10.2010 – 2 StR 447/10 -

 Vermögensnachteil durch räuberische Erpressung – nicht gedecktes Konto

Erzwingt der Täter nach der Wegnahme der Bankkarte vom Berechtigten die Preisgabe der PIN, so liegt darin keine vollendete räuberische Erpressung, wenn mangels Deckung des Kontos des Opfers Geldabhebungen nicht möglich sind, mithin die Gefahr eines Vermögensnachteils nicht besteht.

Urteil des BGH vom 30.09.2010 – 3 StR 294/10 -

 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Beibehaltung der Wertgrenze

Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache „von bedeutendem Wert“ (§ 315 b I StGB) bei mindestens 750€. Für eine Anhebung dieser Wertgrenze sieht der Senat keinen Anlass.

Beschluss des BGH vom 28.09.2010 – 4 StR 245/10 -

 Straßenschuh als gefährliches Werkzeug; hinterlistiger Überfall; schwere körperliche Misshandlung

1. Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als ein gefährliches Werkzeug (§ 224 I Nr. 2 StGB) anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Das gilt jedenfalls für Tritte ins Gesicht des Opfers. Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Täter feste Turnschuhe der heute üblichen Art trägt.

2. Ein Überfall ist nicht schon dann hinterlistig (§ 224 I Nr. 3 StGB), wenn der Täter für den Angriff auf das Opfer nur ein Überraschungsmoment ausnutzt. Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen.

3. Zur Annahme einer schweren körperlichen Misshandlung (§ 250 II Nr. 3 a StGB) ist nicht der Eintritt einer schweren Folge i.S.v. § 226 StGB oder einer schweren Gesundheitsschädigung i.S.v. § 239 III Nr. 2 StGB erforderlich. Es ist jedoch vorauszusetzen, dass die körperliche Integrität des Opfers entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt wird.

Urteil des BGH vom 15.09.2010 – 2 StR 395/10 -

 Betrugshandlungen in natürlicher Handlungseinheit

1. Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer einzigen Willensentschließung beruhen.

2. Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn der Täter wissend, dass der Widerspruch des Kontoinhabers erfolgen wird, an einem Tage mehrere unberechtigte Lastschriften für das selbe Girokonto einreicht und über die auf seinem Konto verbuchten Guthaben verfügt, ohne zum Ausgleich des dann verbleibenden Minussaldos in der Lage zu sein.

Beschluss des BGH vom 14.09.2010 - 4 StR 422/10 -

 Erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn (hier: 160 km/h) tritt die Haftung aus Betriebsgefahr auch bei erheblichem Verschulden des Unfallgegners regelmäßig nicht zurück.

Urteil des OLG Nürnberg vom 09.09.2010 – 13 U 712/10 -

 Vortäuschens einer Straftat

Gibt der Inhaber eines Ladengeschäftes, in dessen Türe eine Öffnung geschlagen wurde, bei der Polizei wahrheitswidrig an, durch die Öffnung sei Ware gestohlen worden, so erfüllt dies nicht den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat, wenn für die Polizei aufgrund der Umstände bereits feststand, dass kein Diebstahl stattgefunden hatte und die falsche Angabe deshalb zu keinen nennenswerten Ermittlungen führte.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 07.09.2010 – 1 Ss 124/10 -

 Geringwertigkeit iSd § 243 StGB

Eine Sache im Wert bis zu 30 EUR ist geringwertig iSd § 243 Abs. 2 StGB.

Beschluss des KG vom 02.09.2010 – (1) 1 Ss 561/09 (1/10) -

 Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfaltspflichten als Untreue – "Kriegskasse" im Ausland

1. Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie unter Verstoß gegen § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG und unter Verletzung von Buchführungsvorschriften eine schwarze Kasse im Ausland einrichten.

2. Ein den Untreuetatbestand ausschließendes Einverständnis der Mehrheit der Gesellschafter einer GmbH setzt voraus, dass auch die Minderheitsgesellschafter mit der Frage der Billigung der Pflichtwidrigkeit befasst waren.

Urteil des BGH vom 27.08.2010 - 2 StR 111/09 -

 Keine Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber Datenschutzbeauftragtem

Aus der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Information an den Datenschutzbeauftragten.

Beschluss des KG vom 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07 – 2 Ss 23/07 -

 Sporttasche als Mittel eines schweren Raubes

Ist für einen objektiven Beobachter die Gefährlichkeit eines vom Täter verwendeten Gegenstandes (hier: einer handelsüblichen Sporttasche und eines Mobiltelefons, die er täuschend als „Bombe“ bezeichnete) überhaupt nicht einzuschätzen, kommt eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB in Betracht.

Urteil des BGH vom 18.08.2010 – 2 StR 295/10 -

 Diebstahl einer besonders gesicherten Sache bei Schlüsselverwendung

Der Täter stiehlt auch dann eine durch ein verschlossenes Behältnis besonders gesicherte Sache, wenn er als Unberechtigter den ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Schlüssel verwendet.

Beschluss des BGH vom 05.08.2010 - 2 StR 385/10 -

 Kunststoffband als gefährliches Werkzeug

Ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit eines an sich ungefährlichen (neutralen) Gegenstandes erst aus seiner konkreten Verwendung ergibt, weil diese geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen; die Gefährlichkeit kann sich gerade daraus ergeben, dass ein Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (hier: Legen eines Kunststoffbandes um den Hals des Opfers).

Urteil des BGH vom 05.08.2010 – 3 StR 190/10 -

 Notwehr – fahrlässiges Herbeiführen der Notwehrlage

1. Zur Einschränkung des Notwehrrechts, wenn der Täter die Notwehrlage in rechtswidriger oder sonst sozialethisch zu missbilligender Weise vorwerfbar provoziert hat.

2. Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm in einer Notwehrlage deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht.

Beschluss des BGH vom 04.08.2010 – 2 StR 118/10 -

 Selbsttötung eines an Alzheimer Erkrankten –Strafbarkeit der Angehörigen

Die eigenverantwortlich und im Bewusstsein der vollen Tragweite seines Handelns getroffene Entscheidung eines an Alzheimer-Demenz Erkrankten, sich durch eigenes Tun selbst das Leben zu nehmen, ist für den Bereich des Strafrechts auch dann verbindlich, wenn Handlungsunfähigkeit bzw. Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Angehörige, die dies respektieren und deshalb bei Verlust der Handlungsfähigkeit und des Bewusstseins keine ärztliche Hilfe rufen oder sonstige Rettungsmaßnahmen einleiten, trifft kein strafrechtlicher Vorwurf.

Verfügung der StA München vom 30.07.2010 – 125 Js 11 736/09 -

 Gefühlsregungen als niedrige Bewegungsgründe; Rücktritt vom Tötungsversuch

1. Gefühlsregungen wie Eifersucht, Rache, Wut oder Hass kommen nach ständiger Rechtsprechung nur dann als niedrige Bewegungsgründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Bewegungsgründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehren.

2. Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont). Rechnet er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus Sicht des Täters noch möglich war. Das gilt auch, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Ziel erreicht hat.

Beschluss des BGH vom 22.07.2010 – 4 StR 180/10 -

 Untreue und Bestimmtheitsgebot

1. Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbaren.

2. Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (Präzisierungsgebot).

3. Der in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende strenge Gesetzesvorbehalt erhöht die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte

Beschluss des BVerfG vom 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09 -

 Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an Katalogtat

Eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verdacht der Beteiligung an einer in § 138 StGB bezeichneten Katalogtat fortbesteht.

Urteil des BGH vom 19.05.2010 - 5 StR 464/09 -

 Rücktritt vom versuchten Totschlag – Nebentäter

1. Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr verwirklicht werden kann. Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch aus.

2. Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom versuchten Totschlag durch einen Nebentäter.

Urteil des BGH vom 19.05.2010 - 2 StR 278/09 -

 Beiseiteschaffen iSd § 283 StGB

Ein Beiseiteschaffen iSd § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt nur dann vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird.

Urteil des BGH vom 29.04.2010 – 3 StR 314/09 -

 "Übel" der Freiheitsstrafe

Die Strafzumessungserwägung, eine Freiheitsstrafe werde den Angeklagten in seinen Lebensplanungen "nicht groß beeinträchtigen", weil er ohne eigene Einrichtungsgegenstände in einer Wohngemeinschaft lebe und seine Arbeitssituation schlecht sei, bagatellisiert das in einer Freiheitsstrafe liegende Übel in unvertretbarer Weise.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 23.04.2010 – 1 Ss 51/10 -

 Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen Vereinigung

Haben sich Mitglieder einer ausländischen kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Inland zu einer organisatorischen Struktur zusammengeschlossen, deren Zwecke oder Tätigkeit der Zielsetzung der ausländischen Vereinigung entsprechen, so können sie sich nur dann tateinheitlich auch wegen Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen Vereinigung strafbar machen, wenn ihre inländische Organisation einen eigenständigen, von der ausländischen Vereinigung unabhängigen Gesamtwillen bildet.

Beschluss des BGH vom 14.04.2010 - StB 5/10 -

 Lebensgefährdung des Raubopfers

Die qualifizierende Wirkung einer konkreten Lebensgefährdung des Raubopfers nach Vollendung der Tat oder Scheitern ihres Versuchs ist ausgeschlossen, wenn die die Lebensgefahr verursachende Handlung nicht mit der Motivation der Beutesicherung vorgenommen wird (im Anschluss an BGHSt 53, 234).

Beschluss des BGH vom 08.04.2010 - 2 StR 17/10 -

 Wohnmobil als Objekt einer schweren Brandstiftung

Bei einem Wohnmobil handelt es sich um eine "andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient" iSv § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung sein kann.

Beschluss des BGH vom 01.04.2010 – 3 StR 456/09 -

 Herstellen einer unechten Urkunde – Unterzeichnung mit eigenem Namen

Wer einen (falschen) Grundstückskaufvertrag mit dem eigenen Namenszug unterschreibt, täuscht nicht über den Aussteller des Schriftstücks und stellt somit keine unechte Urkunde her. Es handelt sich insoweit lediglich um eine schriftliche Lüge.

Beschluss des BGH vom 23.03.2010 - 5 StR 7/10 -

 Vollendung der Freiheitsberaubung; Mord mit gemeingefährlichen Mitteln

1. Eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit erfüllt den Tatbestand der vollendeten Freiheitsberaubung nicht.

2. Zur Annahme eines (versuchten) Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln, wenn der Täter in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Selbstmordabsicht ein anderes Fahrzeug rammt.

Urteil des BGH vom 25.03.2010 – 4 StR 594/09 -

 Herstellen einer unechten Urkunden – Unterzeichnung mit eigenem Namen

Wer einen (falschen) Grundstückskaufvertrag mit dem eigenen Namenszug unterschreibt, täuscht nicht über den Aussteller des Schriftstücks und stellt somit keine unechte Urkunde her. Es handelt sich insoweit lediglich um eine schriftliche Lüge.

Beschluss des BGH vom 23.03.2010 – 5 StR 7/10 -

 Besonders schwerer Raub bei Sonderqualifikation zwischen Vollendung und Beendigung

Setzt der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme ein, so genügt dies für ein Verwenden "bei der Tat" iSd § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch dann, wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht vollendet wird.

Beschluss des BGH vom 25.02.2010 – 5 StR 542/09 -

 Diebstahl eines Personalausweises

Ein Personalausweis kann taugliches Objekt eines Diebstahls sein. Die Zueignung eines Personalausweises ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 21.02.2010 – 6 Ss 1458/09 -

 Besitz von Internetpornografie

Schon wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz von kinderpornografischen Schriften (hier: Dateien) zu verschaffen. Nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache.

Urteil des OLG Hamburg vom 15.02.2010 – 2-27/09 -

 Arglosigkeit und frühere Aggressionen

Eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit nicht zu beseitigen.

Urteil des BGH vom 10.02.2010 – 2 StR 503/09 -

 Verwenden einer (Schreckschuss-)Waffe; Absehen von Wertersatzverfall

1. Der Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfordert kein Durchladen der verwendeten Schusswaffe; es genügt deren Unterladung durch Einfügen des bestückten Magazins. Bedroht der Täter bei einer Raubtat das Opfer mit einer - geladenen oder unterladenen - Schreckschusswaffe, erfüllt er den Qualifikationstatbestand indes nur dann, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Kartuschenmunition nach vorne durch den Lauf austritt.

2. Im Falle des § 111 i Abs. 2 Nr. 1 und 3 StPO muss sich bei mehreren Beteiligten an der Tat die Feststellung der Geldbeträge auf den Wert des von den Tätern jeweils iSd § 73 Abs. 1 Nr. 1 StGB Erlangten beschränken. Entscheidend ist, was der einzelne Beteiligte selbst tatsächlich erlangt hat.

Beschluss des BGH vom 09.02.2010 – 3 StR 17/10 -

 Vorwurf der Volksverhetzung wegen Text-Bildkombination auf NPD-Wahlplakat

Der Inhalt des Wahlplakats der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) für die Wahl zum Bayerischen Landtag am 28.9.2008, auf dem unter der Überschrift "Guten Heimflug!" ausländische Mitbürger auf einem "fliegenden Teppich" abgebildet waren, ist nicht als Volksverhetzung strafbar.

Beschluss des OLG München vom 09.02.2010 – 5 St RR 9/10/II –

 "Sich-Verschaffen"iSd § 261 StGB

"Sich-Verschaffen" iSd § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB fordert kein kollusives Zusammenwirken von Geldwäscher und Vortäter. Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt nur, dass der Geldwäscher die Verfügungsgewalt über den inkriminierten Gegenstand im Einvernehmen mit dem Vortäter erlangt. Einvernehmen setzt nicht voraus, dass das Einverständnis des Vortäters frei von Willensmängeln ist. Deshalb ist es ohne Bedeutung, wenn der Vortäter infolge von Täuschung oder Nötigung in die Übertragung der Verfügungsgewalt "einwilligt".

Urteil des BGH vom 04.02.2010 - 1 StR 95/09 -

 Vorsatz bei mittelbarer Falschbeurkundung

Bei einer mittelbaren Falschbeurkundung muss sich der Vorsatz des Täters auch darauf beziehen, dass dem falsch Beurkundeten Beweiskraft für und gegen jedermann zukommt. Eine dahingehende ausdrückliche Urteilsfeststellung ist auch bei einem generell geständigen Angeklagten jedenfalls dann unerlässlich, wenn es nach Lage des Falles eher fern liegt, dass der Angeklagte davon ausgegangen sei, auf seine durch nichts belegten mündlichen Angaben werde eine Urkunde gestützt, die uneingeschränkt öffentlichen Glauben besitzt.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 27.01.2010 - 1 Ss 219/09 -

 Übersendung eines manipulierten Kaufvertrags per Telekopie

Bei dem Ausdruck eines Schriftstücks (hier: eines notariellen Kaufvertrages über ein Grundstück), das zuvor eingescannt und sodann manipuliert worden ist, handelt es sich grundsätzlich nicht um das Herstellen einer unechten oder verfälschten Urkunde iSv § 267 Abs. 1 StGB. Das gilt auch, wenn das Schriftstück per Telekopie übermittelt und auf dem Empfängergerät ausgedruckt wird.

Beschluss des BGH vom 27.01.2010 - 5 StR 488/09 -

 Beharrliches Nachstellen beim Stalking

Ein Nachstellen ist nur dann als "beharrlich" anzusehen, wenn gegenüber dem Opfer zumindest zwei Handlungen iSd § 238 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB vorliegen. Auf Handlungen, die Gegenstand einer früheren Verurteilung des Angeklagten waren, oder die begangen wurden, bevor der § 238 StGB am 31.03.2007 in Kraft getreten ist, kann dabei nicht abgestellt werden.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 15.01.2010 - 1 Ss 10/09 -

 Kartendubletten

Das bloße Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten, um damit Kartendubletten herzustellen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 202a StGB.

Beschluss des BGH vom 14.01.2010 – 4 StR 93/09 –

 Besonders schwerer Fall bei Internetbetrügereien

Beim gewerbsmäßigen Betrug - hier Betrügereien über das Internetauktionshaus eBay - scheidet selbst bei zahlreichen vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann aus, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen.

Beschluss des KG vom 13.01.2010 – (1) 1 Ss 465/09 (23/09) -

 Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs

Die Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs setzt voraus, dass das eingesetzte Tatmittel unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirkt und dabei geeignet ist, auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seines Einsatzes, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen. Hieran fehlt es bei der bloßen Inszenierung einer nur scheinbar lebensgefährlichen Situation, etwa in Form des Vortäuschens einer Strangulation. In derartigen Fällen entfaltet das Tatmittel nicht unmittelbar körperlich veranlasste, sondern psychisch vermittelte Wirkungen.

Beschluss des BGH vom 12.01.2010 – 4 StR 589/09 -

 Illegaler Download durch Ehemann und Kinder

Die Inhaberin eines Internetanschlusses haftet beim unerlaubten Musikdownload durch ihren Ehemann und ihre Kinder. Gegenüber anderen Anschlussnutzern bloß ein Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen auszusprechen, genügt nicht zur Vermeidung von Rechtsverletzungen, wenn dies praktisch nicht überwacht und technisch nicht beschränkt wird.

Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009 – 6 U 101/09 –

 Falsche Angaben eines Asylbewerbers

§ 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG kann als Auffangnorm strafbares Verhalten erfassen, das zur Tatzeit nach der mit Ablauf des 31.12.2004 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG strafbar war. Falsche Angaben zu den Personalien im Rahmen des Asylverfahrens reichen dazu jedoch nicht aus, selbst wenn die Ausländerbehörde diese ohne Nachfrage bei dem betroffenen Ausländer für ein sich an das Asylverfahren anschließendes ausländerrechtliches Verfahren übernimmt.

Beschluss des KG vom 22.12.2009 – (3) 1 Ss 410/08 (156/08) -

 EMRK und rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung

1. Eine Freiheitsentziehung ist rechtmäßig i.S. von Art. 5 Absatz I lit. a EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit), wenn sie nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht vorgenommen wird. Das Wort "nach" bedeutet nicht nur, dass die Freiheitsentziehung auf die Verurteilung folgen muss. Es muss auch ein ausreichender Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung und der Freiheitsentziehung bestehen.

2. Im vorliegenden Fall ist die Fortdauer der Sicherungsverwahrung über die ursprünglich im StGB vorgesehene Höchstdauer von zehn Jahren hinaus nur durch die spätere Änderung des § 67d StGB ermöglicht worden. Damit gab es keinen ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung durch das Strafgericht und der Fortdauer der Sicherungsverwahrung. Weil sie auch nicht durch einen anderen Buchstaben in Art. 5 Absatz I EMRK gerechtfertigt ist, verstößt sie gegen diese Vorschrift.

3. Der Begriff "Strafe" in Art. 7 EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz) ist autonom auszulegen. Ausgangspunkt bei der Prüfung ist dabei, ob die Maßnahme nach Verurteilung wegen einer Straftat verhängt worden ist. Auch Natur und Zweck der Maßnahme und ihre Beurteilung nach staatlichem Recht sind von Bedeutung.

4. Sicherungsverwahrung ist eine "Strafe" iSv Art. 7 EMRK.

5. Zur Tatzeit bedeutete die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 67d StGB a.F. eine Unterbringung von höchstens zehn Jahren. Die Verlängerung betraf nicht nur den Vollzug der Sanktion (Unterbringung bis höchstens zehn Jahre), sondern war eine zusätzliche Strafe auf Grund eines Gesetzes, das erst nach Begehung der Straftat in Kraft getreten ist. Deswegen ist Art. 7 EMRK verletzt.

EGMR (V. Sektion), Urteil vom 17.12.2009 - 19359/04 M./Deutschland -

 Feststellung des Todeszeitpunkts

Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch und juristisch der Tod des Menschen festgestellt.

LG Dortmund vom 09.12.2009 - 4 O 297/09 -

 Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL)

Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.

Urteil des BGH vom 8.12.2009 – 1 StR 277/09 -

 Auslegung des Tatbestandsmerkmals Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB

1. Der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität führt nicht zu einer Änderung der bisherigen Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB.

2. Verfolgen die Mitglieder einer Gruppierung durch koordiniertes Handeln nicht nur kurzfristig ein gemeinsames Ziel, das über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgeht, auf welche die Zwecke oder Tätigkeit der Gruppe gerichtet sind, so belegt dies regelmäßig den für eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB notwendigen übergeordneten Gemeinschaftswillen.

Urteil des BGH vom 03.12.2009 - 3 StR 277/09 -

 Tatbestandliche Voraussetzungen von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB

1. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt in objektiver Hinsicht das Vorliegen einer Lage voraus, in der das Opfer möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Hierfür kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatspezifischen Umstände an. Zu berücksichtigen sind insoweit äußere Gegebenheiten (etwa Einsamkeit des Tatortes; Fehlen von Fluchtmöglichkeiten) sowie individuelle Fähigkeiten von Täter und Opfer (etwa herabgesetzte Widerstandsfähigkeit infolge geistiger/körperlicher Behinderung). Die solchermaßen konstituierte Schutzlosigkeit des Opfers muss eine Zwangswirkung dahingehend entfalten, dass es nötigende Gewalteinwirkungen des Täters fürchtet und deswegen einen ihm ansonsten grundsätzlich möglichen Widerstand unterlässt und entgegen seinem Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet.

2. In subjektiver Hinsicht muss der Täter einer sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB die Schutzlosigkeit des Opfers als Bedingung für das Erreichen der sexuellen Handlungen erkennen und billigend in Kauf nehmen.

Beschluss des BGH vom 01.12.2009 – 3 StR 479/09 -

 Bestechung des Leiters einer Sportredaktion

Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger iSd § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB.

Urteil des BGH vom 27.11.2009 – 2 StR 104/09 -

 Verwahrungsbruch an Zahngold nach Einäscherung Verstorbener

1. Die Wegnahme des Zahngolds Verstorbener nach deren Einäscherung kann als Verwahrungsbruch nach § 133 Abs. 1 StGB strafbar sein.

2. Das Zahngold eines Verstorbenen ist nach dessen Einäscherung keine Asche iSd § 168 Abs. 1 StGB.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 20.11.2009 – 1 St OLG Ss 163/09 –

 Beharrliches Nachstellen

1. Beharrliches Handeln iSd § 238 StGB setzt wiederholtes Tätigwerden voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus Missachtung des entgegenstehenden Willens oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt, sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem Einzelfall Gültigkeit beanspruchende, zur Begründung der Beharrlichkeit erforderliche (Mindest-)Anzahl von Angriffen des Täters kann nicht festgelegt werden.

2. Die Lebensgestaltung des Opfers wird schwerwiegend beeinträchtigt, wenn es zu einem Verhalten veranlasst wird, das es ohne Zutun des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden, ernst zunehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche, regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen.

3. § 238 StGB ist kein Dauerdelikt. Einzelne Handlungen des Täters, die erst in ihrer Gesamtheit zu der erforderlichen Beeinträchtigung des Opfers führen, werden jedoch zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst, wenn sie einen ausreichenden räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufweisen und von einem fortbestehenden einheitlichen Willen des Täters getragen sind.

Beschluss des BGH vom 19.11.2009 – 3 StR 244/09 -

 Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln

Die bloße Kenntnis der Tat eines anderen und deren subjektive Billigung ohne einen die Tatbegehung fördernden Beitrag reichen nicht aus, um die Annahme von Beihilfe zu begründen. Auch psychische Beihilfe durch positives Tun – etwa in Gestalt des Zugegenseins bei der Haupttat – setzt einen durch aktives Tun erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus.

Beschluss des BGH vom 17.11.2009 – 3 StR 455/09 –

 Mindestgeschwindigkeit beim Überholen – "Elefantenrennen"

Ein erlaubtes Überholen mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende" liegt zwischen Lkw auf einer zweispurigen Autobahn grundsätzlich auch dann noch vor, wenn die Differenz mindestens 10 km/h beträgt.

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09 -

 Tötung des Neugeborenen – Geburt ohne Hilfe

Die schwangere Frau ist vom Einsetzen der Geburtswehen an verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten. Die Inanspruchnahme (ggf. ärztlicher) Hilfe wird immer dann erforderlich sein, wenn es für die Schwangere im Hinblick auf bekannte Vorerkrankungen oder sonstige Risiken absehbar ist, dass bei der Geburt Gefahren für Leib oder Leben des Kindes entstehen können.

Urteil des BGH vom 12.11.2009 – 4 StR 227/09 –

 Strafvorschrift zur Volksverhetzung verfassungsgemäß

§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.

Beschluss des BVerfG vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -

 Einfuhr von Betäubungsmitteln im Flugzeug

Bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Flugzeug beginnt der Versuch, sofern der Abflug zum deutschen Hoheitsgebiet demnächst erfolgen soll, mit dem Einchecken des Reisegepäcks, in dem sich das Rauschgift  befindet. Sofern der Kurier das Betäubungsmittel im Handgepäck mitführt, kommt ein Versuchsbeginn frühestens mit dem Betreten der Maschine in Betracht.

Beschluss des BGH vom 29.10.2009 – 3 StR 220/09 –

 Abtretung von Darlehensforderung durch eine Sparkasse

Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180).

Urteil des BGH vom 27.10.2009 - XI ZR 225/08 -

 Grenzen des Handy-Verbots nach StVO – Festnetz-Mobilteil

Das Mobilteil des - zu einem Festnetzanschluss gehörenden - schnurlosen Telefons ist kein Mobiltelefon iSd § 23 Abs. 1 a StVO.

Beschluss des OLG Köln vom 22.10.2009 – 82 Ss-OWi 92/09 -

 Ablösen von Führerscheinaufklebern

Das Ablösen behördlicher Aufkleber auf einem ausländischen Führerschein mit dem Hinweis, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt, stellt keine Urkundenfälschung dar. In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen gemäß § 273 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Beschluss des OLG Köln vom 06.10.2009 – 81 Ss 43/09 -

 Handel mit Betäubungsmitteln – Beihilfe des Wohnungsinhabers

Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber nicht die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe.

Beschluss des BGH vom 30.09.2009 – 2 StR 329/09 -

 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Täter des § 174c Abs. 2 StGB kann nur sein, wer zum Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut" berechtigt ist und sich bei der Behandlung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren bedient.

Beschluss des BGH vom 29.09.2009 – 1 StR 426/09 –

 Beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug

Der Schuh am Fuß des Täters ist regelmäßig dann als gefährliches Werkzeug iSv § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen, wenn es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder wenn mit einem "normalen Straßenschuh" mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in besonders empfindliche Körperteile getreten wird.

Urteil des BGH vom 24.09.2009 – 4 StR 347/09 -

 Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers und mittelbare Falschbeurkundung

Der Annahme einer Beihilfe (§ 27 StGB) zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch tätige Hilfeleistung steht es nicht entgegen, dass der Haupttäter auch ungeachtet der Hilfeleistung zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts entschlossen ist. Die Bescheinigung nach § 60 a Abs. 4 iVm § 78 Abs. 7 1, 2, Abs. 6 AufenthG, auch iVm § 63 Abs. 5 AsylVfG, ist hinsichtlich der Personalangaben jedenfalls dann keine öffentliche Urkunde iSd § 271 StGB, wenn die Verwaltungsbehörde den Hinweis in die Urkunde aufnimmt, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhen (§ 78 Abs. 6 Satz  2 Nr.10 AufenthG). Die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung (§§ 271 Abs. 1, 2 StGB).

Beschluss des BGH vom 02.09.2009 – 5 StR 266/09 -

 Gewerbsmäßige Geldfälschung

Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig iSd § 146 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und seine Absicht lediglich darauf gerichtet ist, die falschen Banknoten in mehreren Teilmengen in Verkehr zu bringen.

Beschluss des BGH vom 01.09.2009 – 3 StR 601/08 -

 Grenzen der Gewerbsmäßigkeit von Geldfälschungen

Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig iSd § 146 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und seine Absicht lediglich darauf gerichtet ist, die falschen Banknoten in mehreren Teilmengen in Verkehr zu bringen.

Beschluss des BGH vom 01.09.2009 – 3 StR 601/08 –

 Strafzumessung bei fremden sozio-kulturellen Wertvorstellungen

Die Verwurzelung des Angeklagten in einem archaischen Wertesystem ist für sich betrachtet kein Umstand, der für die Annahme eines minder scheren Falles nach § 224 Abs. 1 StGB spricht.

Beschluss des BGH vom 18.08.2009 – 1 StR 351/09 –

 Mittäterschaft bei Führen einer Schusswaffe

Kann nicht festgestellt werden, welcher der mehreren Täter eine halbautomatische Kurzwaffe führte, ist ein mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich, da es sich insoweit um ein eigenhändiges Delikt handelt.

Beschluss des BGH vom 14.08.2009 – 2 StR 175/09 -

 In Fremdsprache übersetzte NS-Parole – "Blood & Honour"

1. Der in eine andere Sprache übersetzte Leitspruch einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ist kein Kennzeichen, das der Originalparole iSd § 86 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zum Verwechseln ähnlich ist.

2. Der Name einer Vereinigung oder Organisation nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB ist als solcher kein Kennzeichen iSd § 86 a Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Urteil des BGH vom 13.08.2009 – 3 StR 228/09 -

 Betrug durch Vertrieb eines unwirksamen Krebsmittels

1. Im Fordern eines bestimmten Preises (hier: für den Kauf eines Krebsmittels) liegt nicht ohne weiteres die Zusicherung, dass dieser auch angemessen oder üblich ist. Betrügerisches Verhalten liegt jedoch vor, wenn der Patient über die Grundlagen der Preisgestaltung und den (wesentlich niedrigeren) Apothekenabgabepreis getäuscht wird.

2. Zur Frage, ob der Betrugstatbestand auch dann erfüllt ist, wenn der Käufer des Krebsmittels über das Ausmaß und den Nachweis einer Wirksamkeit des Medikaments getäuscht wird.

Beschluss des BGH vom 29.07.2009 – 2 StR 91/09 -

 Vollendeter Betrug beim Selbstbedienungstanken

Ein vollendeter Betrug liegt beim Tanken eines zahlungsunwilligen Kunden an einer Selbstbedienungstankstelle nur dann vor, wenn festgestellt werden kann, dass das Kassenpersonal den Tankvorgang wahrgenommen hat, von der Zahlungsunwilligkeit des Kunden ausgegangen ist und deshalb mit der Treibstoffentnahme einverstanden war. Fehlt es an der Beobachtung des Tankvorgangs, kommt eine Versuchstat nach § 263, 22, 23 StGB in Betracht.

Beschluss des BGH vom 28.07.2009 – 4 StR 254/09 –

 Betrug bei Veräußerung eines Ausweises

Der Verkauf eines Ausweises mit anschließender Übergabe des Dokuments an einen von vornherein zahlungsunwilligen Erwerber begründet für diesen mangels Zufügung eines Vermögensschadens keine Strafbarkeit wegen Betruges, weil der Ausweis keinen messbaren Substanzwert aufweist.

Beschluss des BGH vom 28.07.2009 – 4 StR 255/09 –

 Tötung zweier Kaninchen als künstlerische Veranstaltung

1. Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung.

2. Das Töten zweier Kaninchen durch Genickbrechen und Abschlagen der Köpfe im Rahmen einer Kunstinszenierung kann bei Vorliegen weiterer Umstände, die den Akt der Tötung in den Vordergrund stellen, indem diese gleichsam zelebriert und dem Publikum die Leichtigkeit der bewussten Tötung von Tieren der betroffenen Art vor Augen geführt wird, zur Bewertung des Vorgangs als sinnlose Tötung iSd § 17 Nr. 1 TierSchG führen.

3. Auch mit Blick auf die Kunstfreiheit ist eine Güter- und Pflichtenabwägung vorzunehmen. Das in Art. 20a GG vorgegebene und in § 17 Nr. 1 TierSchG konkretisierte Ziel, einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren zu erreichen, ist legitimer Zweck einer Einschränkung der Kunstfreiheit.

Beschluss des KG vom 24.07.2009 – (4) 1 Ss 235/09 (150/09) -

 Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay-Geschäften

1. Wer unter falschen Personalien einen eBay-Account anmeldet, kann sich gegenüber dem Plattformbetreiber wegen Speicherung beweiserheblicher Daten zu Täuschungszwecken im Rechtsverkehr strafbar machen, weil im Falle einer urkundengerechten Umsetzung der Vorgänge eine unechte Urkunde iSv § 267 Abs. 1 StGB vorliegen würde.

2. Der ordnungsgemäß abgewickelte Ankauf von Waren unter Nutzung eines zuvor mit falschen Personalien eingerichteten eBay-Accounts ist nicht als Gebrauch beweiserheblicher Daten strafbar. Entscheidend hierfür ist, dass die Verkäufer der Waren als mögliche Adressaten von Täuschungen ihre rechtserheblichen Entscheidungen nach den geschäftstypischen Abläufen nicht an einer Fehlvorstellung über die Identität des Käufers ausrichten.

Beschluss des KG vom 22.07.2009 – (4) 1 Ss 181/09 (139/09) -

 Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks

Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger iSd § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Urteil des BGH vom 09.07.2009 – 5 StR 263/08 –

 Zur Abgrenzung fehlgeschlagener/unbeendeter Versuch

Bei der Abgrenzung des unbeendeten vom fehlgeschlagenen Versuch ist nicht auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf den Erkenntnishorizont des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen. Ein Fehlschlag liegt nicht bereits darin, dass der Täter davon ausgeht, er müsse, um den Erfolg herbeizuführen, von seinem Tatplan abweichen. Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang für möglich, ist ein Verzicht auf Weiterhandeln als Rücktritt vom Versuch zu werten.

Beschluss des BGH vom 09.07.2009 – 3 StR 257/09 –

 Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen

Das Mordmerkmal "mit gemeingefährlichen Mitteln" liegt nicht vor, wenn der Täter eine bereits vorhandene gemeingefährliche Situation nur zur Tat ausnutzt. Eine mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Tötung durch Unterlassen ist grundsätzlich nicht möglich; sie kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei der Gefahrsetzung mit Tötungsvorsatz handelt.

Beschluss des BGH vom 07.07.2009 – 3 StR 204/09 -

 §§ 180 b, 181, 46 StGB

Gewerbsmäßigkeit ist besonderes persönliches Merkmal.

Beschluss des BGH vom 07.07.2009 – 3 StR 132/09 -

 Erneute Anordnung der Unterbringung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

Ist der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).

Urteil des BGH vom 23.06.2009 - 5 StR 149/09 -

 Druck als Nötigungsmittel

Am Handeln unter dem Druck der Nötigungsmittel fehlt es, wenn das Opfer sich dem Druck des Täters gerade nicht beugen will, sondern aus anderen Gründen handelt.

Beschluss des BGH vom 18.06.2009 – 3 StR 194/09 -

 Mittäter und niedrige Beweggründe

Nur derjenige ist Mittäter eines Mordes aus niedrigen Beweggründen, der selbst aus niedrigen Beweggründen handelt.

Beschluss des BGH vom 10.06.2009 - 4 StR 645/08 -

 Verletzung der Unterhaltspflicht

Bei Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfordert eine am Tatunrecht orientierte Strafzumessung die konkrete Feststellungen, in welcher Höhe der Angeklagte seine Verpflichtung schuldhaft nicht erfüllte. Die pauschale Angaben, der Angeklagte sei "wenigstens zu Teilleistungen" in der Lage gewesen, reicht nicht aus.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.06.2009 – 1 Ss 91/09 -

 Betrug durch überhöhte Straßenreinigungs-Gebühren

1. Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352, 353 StGB.

2. Ein Irrtum iSd § 263 StGB liegt schon dann vor, wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon ausgeht, eine Abrechnung sei ordnungsgemäß vollzogen worden, auch wenn er deren Grundlagen nicht kennt.

Beschluss des BGH vom 09.06.2009 – 5 StR 394/08 -

 Angriff auf die Menschenwürde der farbigen Bevölkerung

1. Der Begriff "Teile der Bevölkerung" umfasst alle Personenmehrheiten, die sich aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit, d.h. individuell nicht mehr überschaubar sind. Eine solche Personenmehrheit stellen farbige Menschen dar. Auch die Diffamierung von Einzelpersonen einer solchen Personenmehrheit ist vom Schutzbereich des § 130 StGB umfasst, wenn sie sich zugleich gegen Teile der inländischen Bevölkerung richtet, unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt.

2. Ein Werturteil, das einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, ist idR geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Urteil des OLG Stuttgart vom 19.05.2009 – 2 Ss 1014/09 -

 Voraussetzungen einer Schmähkritik – Bezeichnung eines Staatsanwalts als "durchgeknallt"

Die Bezeichnung des Leiters einer StA in einer Fernsehdiskussion als "durchgeknallt", weil dessen Sprecher die vorläufigen Ergebnisse eines wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Vizepräsident des Zentralrats der Juden und Fernsehmoderators der Presse bekannt gegeben hatte, erfüllt nicht ohne Weiteres die Voraussetzungen einer Schmähung des Geschädigten.

Beschluss des BVerfG vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -

 Internet-Tauschbörse

Die bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse allein lässt keinen tragfähigen Schluss darauf zu, dass der Nutzer weiß oder damit rechnet, dass auch die von ihm auf seinen Personalcomputer heruntergeladenen und in einem Ordner "incoming" gespeicherten (hier: gewaltpornographischen) Dateien ohne sein weiteres Zutun sofort der Tauschgemeinschaft zugänglich sind.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 – 1 Ss 46/09 -

 Schraubendreher als "anderes gefährliches Werkzeug"

Ein Einbruchswerkzeug (Schraubendreher) ist nur dann ein "anderes gefährliches Werkzeug" iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB, wenn es objektiv geeignet ist eine erhebliche Körperverletzung herbeizuführen. Insoweit muss sein Gebrauch drohen. Ob dies der Fall ist, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls einschließlich der inneren Haltung des Täters zur Verwendung des Werkzeuges festzustellen.

Urteil des OLG Stuttgart vom 05.05.2009 – 4 Ss 144/09 -

 Strafzumessung bei Tötung von Neugeborenen

Bei Kindstötung iSd § 217 StGB a. F. wird eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht kommen, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind. Der psychischen Ausnahmesituation kann nach § 213 StGB Rechnung getragen werden.

Urteil des BGH vom 23.04.2009 – 3 StR 100/09 –

 Sexueller Missbrauch von Kindern bei Nutzung des Internet

Der Tatbestand des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn das Opfer die über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters zeitgleich am Bildschirm mitverfolgt.

Beschluss des BGH vom 21.04.2009 - 1 StR 105/09 -

 Fälschung von Gesundheitszeugnissen in Mittäterschaft

1. Den Tatbestand des § 277 StGB erfüllt auch, wer wahrheitswidrig vorgibt, von einem Arzt zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses beauftragt oder bevollmächtigt zu sein.

2. Es reicht für Alleintäterschaft nach § 277 StGB nicht aus, dass der Aussteller des unrichtigen Gesundheitszeugnisses dieses einem bösgläubigen Dritten zum Gebrauch überlässt.

3. Nach den Grundsätzen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ist allerdings eine Verteilung und Zurechnung der jeweiligen Tatbeiträge in der Weise möglich, dass ein Mittäter das unrichtige Gesundheitszeugnis ausstellt und der andere hiervon Gebrauch macht.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.03.2009 – 2 Ss 325/08 –

 Kenntnis des Unfalls nach Entfernen

Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt (gegen OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 88).

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 27.03.2009 – 3-13/09 -

 Schwere Misshandlung des Opfers einer räuberischen Erpressung nach Tatvollendung

Schwere Misshandlungen nach Vollendung einer Raubtat können den Qualifikationstatbestand des § 205 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB nur dann erfüllen, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen sind, insbesondere der Beutesicherung oder der Erlangung weiterer Beute diesen (im Anschluss an BGHSt 20, 194 = NJW 1965, 1235; BGH, NJW 2008, 3651 = NStZ 2009, 36).

Urteil des BGH vom 25.03.2009 - 5 StR 31/09 -

 Geldbuße für Fahrlehrer mit Handy

Ein Fahrlehrer ist bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Fahrprüfung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern der verantwortliche Fahrzeugführer. Ein Fahrlehrer unterliegt damit den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler. Telefoniert er mit seinem Handy am Ohr, nutzt er daher sein Mobiltelefon verbotswidrig (§§ 23 Abs. 1 a, 49 StVO, 24 StVG).

Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009 – 2 Ss OWi 127/2009 -

 Schadensgleiche Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil iSv § 266 Abs. 1 StGB

1. Die Strafvorschrift des § 266 Abs. 1 StGB verstößt jedenfalls nicht ohne Weiteres gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG, soweit darin das Tatbestandsmerkmal des Zufügens eines (Vermögens-)Nachteils verwendet wird. Das Tatbestandsmerkmal des Nachteils ist noch hinreichend bestimmt. Die Rechtsprechung erhält ausreichende Vorgaben für die ihr anvertraute Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals und ist im Übrigen bemüht, den sehr weiten Tatbestand der Untreue weiter einzugrenzen.

2. Die Auslegung des Nachteilsbegriffs dahin, dass auch die so genannte schadensgleiche Vermögensgefährdung als Nachteil iSv § 266 Abs. 1 StGB anzusehen ist, ist mit dem Bestimmtheitsgebot grundsätzlich zu vereinbaren. Die Abgrenzungen, welche die Rechtsprechung zur Bestimmung der schadensgleichen Vermögensgefährdung entwickelt hat, sind jedoch bei der Anwendung des § 266 StGB stets strikt zu beachten, um einer weiteren Aufweichung der Konturen des Nachteilsbegriffs entgegenzuwirken.

3. Es ist vertretbar und von Verfassungs wegen hinzunehmen, wenn die Auszahlung eines entgegen der Auflage des Treuhandauftrags noch ungesicherten Darlehens durch einen Notar als Fall der schadensgleichen Vermögensgefährdung und damit als Vermögensnachteil iSd § 266 StGB angesehen wird.

Beschluss des BVerfG vom 10.03.2009 –2 BvR 1980/07 -

 Fiktionsbescheinigung keine Urkunde

Die Fiktionsbescheinigung ist keine öffentliche Urkunde.

Beschluss des OLG Hamm vom 10.03.2009 – 5 Ss 506/08 -

 Transportfahrt und Verkehrsdelikt

Eine Transportfahrt und ein dabei begangenes Verkehrsdelikt sind prozessual, wenn nicht sogar materiell die gleiche Tat.

Beschluss des BGH vom 05.03.2009 – 3 StR 566/08 -

 Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem Cannabiskonsum

Bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entziehen.

Urteil des BVerwG vom 26.02.2009 – 3 C 1/08 -

 Finale Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme beim Raub

Die Verurteilung wegen Raubes setzt die finale Verknüpfung zwischen einer Nötigungshandlung und der Wegnahme voraus. Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht.

Beschluss des BGH vom 24.02.2009 – 5 StR 39/09 -

 Bestechungsgeld und Vortat

1. Im Rahmen der Strafbarkeit des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB rührt bei der Bestechung nach § 334 StGB als Vortat auch das Bestechungsgeld, das der Bestechende zahlt, aus der Tat her.

2. Bei der Beurteilung, ob der Täter der Geldwäsche sich zugleich wegen der Vortat strafbar i.S.d. § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB gemacht hat, ist allein auf das deutsche Recht abzustellen.

Beschluss des BGH vom 18.02.2009 -  1 StR 4/09 -

 Betrügerisches Risikogeschäft

1. Beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts - mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr - ist zur Feststellung des Schadens auf den unmittelbar mit der Vermögensverfügung des Geschädigten eingetretenen Vermögensnachteil abzustellen. Allein hierauf muss sich das voluntative Element des Vorsatzes beim Täter beziehen. Auf die Billigung eines eventuellen Endschadens kommt es insoweit nicht an.

2. Der mit der Vermögensverfügung unmittelbar eingetretene Vermögensschaden ist durch das Verlustrisiko zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung bestimmt. Dies stellt hinsichtlich des Straftatbestands einen endgültigen Schaden dar und nicht nur eine (schadensgleiche) Vermögensgefährdung. Die Höhe des Vermögensnachteils zum Zeitpunkt der Verfügung ist nach wirtschaftlichen Maßstäben zu bewerten. Ist eine genaue Feststellung zur Schadenshöhe nicht möglich, sind hierzu Mindestfeststellungen zu treffen. Dies kann durch Schätzung geschehen. Dem Tatrichter steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu.

Beschluss des BGH vom 18.02.2009 - 1 StR 731/08 -

 Räumliche Beschränkung und Strafbarkeit

Eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nicht gegeben, wenn einer Auflage gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, mit der eine räumliche Beschränkung behördlich angeordnet worden ist, wiederholt zuwidergehandelt wird.

Beschluss des BGH vom 17.02.2009 - 1 StR 381/08 -

 Heimtückisch begangener Mord

Lauert der Täter dem Opfer mit Tötungsvorsatz in einem Versteck auf, um es zu überraschen, kommt es für die Annahme der Arglosigkeit des Opfers bei Beginn des tödlichen Angriffs nicht darauf an, ob und wann genau dieses das Vorhaben des ihm entgegen tretenden Täters bemerkt hat.

Urteil des BGH vom 12.02.2009 – 4 StR 529/08 -

 "K.O.-Tropfen" als gefährliches Werkzeug

Gibt der Täter so genannte "K.O.-Tropfen" in den Kaffee und wird das Opfer nach deren Genuss für etwa 3 Stunden bewusstlos, so liegt hierin kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs iSv § 250 II Nr. 1 StGB.

Beschluss des BGH vom 27.01.2009 – 4 StR 473/08 -

 Beförderungserschleichung

Eine Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.

Beschluss des BGH vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 -

 "Gemeinschaftlich" iSd § 224 StGB

"Mit einem andern Beteiligten gemeinschaftlich" bedeutet nicht, dass alle Beteiligten automatisch Mittäter sind.

Beschluss des BGH vom 22.12.2008 – 2 StR 286/08 -

 Telefax als Urkunde

Ein ausgedrucktes Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden war, ist auch dann keine Urkunde iSv § 267 StGB, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerk trägt.

Urteil des OLG Oldenburg vom 15.12.2008 – Ss 389/08 (I 209) -

 Führen eines Pkw nach Cannabiskonsum – Subjektiver Tatseite

1. An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und Fahrtantritt eine größere Zeitspanne liegt. Eine solche liegt bei einem Zeitraum von etwa 23 Stunden jedenfalls vor.

2. In einem solchen Fall bedarf es nach Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel näherer Ausführungen dazu, auf Grund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der zurückliegende Cannabiskonsum noch Auswirkungen haben könnte. Neben Ausfallerscheinungen im engeren Sinn können insoweit u. a. die Menge und Qualität des konsumierten Cannabis, die Häufigkeit des Cannabiskonsums und die Einlassung des Betroffenen zu seinem Vorstellungsbild Rückschlüsse zulassen.

Beschluss des OLG Celle vom 09.12.2008 – 322 SsBs 247/08 –

 Urkundenfälschung durch Übersenden eines manipulierten Telefax

Ein ausgedrucktes Telefax, das vom Absender anhand einer manipulierten Vorlage gesendet worden war, ist auch dann keine Urkunde iSv § 267 StGB, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem Absendervermerk trägt.

Urteil des OLG Oldenburg vom 08.12.2008 – Ss 389/08 -

 Grenzwert für nicht geringe Mengen bei Metamfetmin

Die nicht geringe Menge Metamfetamin beginnt bei fünf Gramm Metamfetamin-Base.

Urteil des BGH vom 03.12.2008 – 2 StR 86/08 -

 Nötigung – Abgrenzung zur bloßen Warnung; Strafvereitelung durch Strafverteidiger

1. Eine Drohung iSd § 240 Abs. 1 StGB ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt und dessen Verwirklichung er nach dem Inhalt seiner Äußerung für den Fall des Bedingungseintritts will. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt regelmäßig nur eine straflose Warnung vor.

2. (...)

Beschluss des BGH vom 02.12.2008 – 3 StR 203/08 –

 Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmalig festgestelltem Cannabisbesitz

Der einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt für sich allein nicht die Anordnung, ein ärztliches Gutachten gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beizubringen.

Beschluss des OVG Koblenz vom 21.11.2008 – 10 B 11149/08 -

 Fahrlässige Tötung des Teilnehmers eines "Beschleunigungsrennens"

1. Die Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremdgefährdung richtet sich bei Fahrlässigkeitsdelikten nach der Herrschaft über den Geschehensablauf.

2. (...)

Urteil des BGH vom 20.11.2008 – 4 StR 328/08 -

 Verabredung zu einem Verbrechen; Beweiswürdigung

1. Eine Verabredung iSv § 30 Abs. 2 StGB setzt den Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen. Hierfür reicht es aus, wenn die Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist. Notwendig ist jedoch, dass der Täter unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist; eine bloße Tatgeneigtheit genügt nicht.

2. Die fehlende Erwähnung einer Indiztatsache in einem bestimmten Beweiszusammenhang begründet in der Beweiswürdigung nur dann eine revisionsrechtlich relevante Lücke, wenn sie nach ihrer Beweisbedeutung zwingend ausdrücklich zu erörtern war.

Urteil des BGH vom 13.11.2008 – 3 StR 403/08 -

 Fotografieren im Saunabereich eines Erlebnisbades

1.Der Saunabereich eines Erlebnisbades, den jeder betreten kann, der Eintritt zahlt, und der Hunderten von Besuchern zugänglich ist, ist kein besonders geschützter Raum iSd § 201 a StGB.

2. Da § 201 a StGB keine Versuchsstrafbarkeit normiert, genügt es nicht, dass der Täter mit der Absicht, den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen zu verletzten, eine Aufnahme herstellt, die aus welchen Gründen auch immer gänzlich ungeeignet ist, diesen Verletzungserfolg herbeizuführen.

Beschluss des OLG Koblenz vom 11.11.2008 – 1 Ws 535/08 -

 Voraussetzungen einer Beleidigung bei Todesdrohung

Allein in der Drohung, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, ist noch nicht dessen Miss- oder Nichtachtung zu sehen.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 06.11.2008 – Ss 412/08 -

 Kindstötung als Mord aus niedrigen Beweggründen

Nach der Aufhebung von § 217 StGB aF durch das 6. StRG wird in Fällen der Kindstötung die Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Tat von besonders krasser Selbstsucht geprägt ist.

Urteil des BGH vom 30.10.2008 – 4 StR 352/08 -

 Mittelbare Falschbeurkundung durch Zulassung einer Fahrzeugdoublette

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ist auch hinsichtlich der Identität des zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde iSd § 271 StGB.

Beschluss des BGH vom 30.10.2008 – 3 StR 156/08 -

 Lebensgefährdende Behandlung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung in der Qualifikationsform der lebensgefährdenden Behandlung steht in Tateinheit mit der durch die Tathandlung verursachten schweren Körperverletzung.

Beschluss des BGH vom 21.10.2008 – 3 StR 408/08 -

 Betrügerische Erlangung eines Mobiltelefons

1. Wer sich ein modernes Mobiltelefon unter Vortäuschung der Rückgabebereitschaft auf öffentlichem Straßenland geben lässt, begründet am Telefon bereits mit dessen Ergreifen alleinigen Gewahrsam und macht sich nicht des Diebstahls, sondern des Betruges schuldig.

2. Wer sich den betrügerisch erlangten Gewahrsam an einer Sache auf Grund eines zwischen Vollendung und Beendigung des Betruges neu gefassten Tatentschlusses dadurch sichert, dass er den Geschädigten gewaltsam an der Durchsetzung seines Rückforderungsanspruchs hindert, macht sich selbst dann nicht einer räuberischen Erpressung, sondern einer Nötigung und eines Betruges schuldig, wenn Betrug und Nötigung tateinheitlich begangen werden.

Urteil des AG Tiergarten vom 16.10.2008 – (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08) -

 Fehlgehen eines tödlichen Angriffs – aberratio ictus

Wirkt sich eine Gewalttat ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung nur dann gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt.

Urteil des BGH vom 16.10.2008 – 4 StR 369/08 -

 Unrechtsvereinbarung bei § 333 Abs. 1 StGB (Sponsoring/Gutscheine EnBW)

1. Die für eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB erforderliche (angestrebte) Unrechtsvereinbarung setzt voraus, dass der Vorteilsgeber mit dem Ziel handelt, auf die künftige Dienstausübung des Amtsträgers Einfluss zu nehmen und/oder seine vergangene Dienstausübung zu honorieren, wobei eine solche dienstliche Tätigkeit nach seinen Vorstellungen nicht - noch nicht einmal in groben Umrissen - konkretisiert sein muss.

2. Ob in diesem Sinne eine Unrechtsvereinbarung vorliegt, ist Tatfrage und unterliegt der wertenden Beurteilung des Tatgerichts, die regelmäßig im Wege einer Gesamtschau aller in Betracht kommenden Indizien zu erfolgen hat.

3. In die Würdigung fließen als mögliche Indizien neben der Plausibilität einer anderen Zielsetzung namentlich ein: die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte), die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit oder Transparenz) sowie die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile.

Urteil des BGH vom 14.10.2008 - 1 StR 260/08 -

 Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik

1. Ein Arzt, der eine Eizelle künstlich befruchtet und dabei von vornherein vorhat, die Überführung des Embryos in die Gebärmutter der Frau vom Ausgang einer präimplantationsdiagnostischen Untersuchung abhängig zu machen, begeht ein Vergehen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EschG, weil er hinsichtlich der als belastet erkannten Eizellen keine Schwangerschaft herbeiführen will.

2. Die Verwerfung überschüssiger Embryonen durch Wegschütten mit nachfolgendem Todeseintritt unterfällt § 2 Nr. 1 EschG, weil darin die Verwendung der Embryonen zu einem Zweck, der nicht ihrer Erhaltung dient, zu erblicken ist.

3. Die Entnahme von Zellmaterial der Embryonen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik kann als Vergehen nach § 2 Abs. 1 EschG strafbar sein, sofern damit nicht der Zweck der Erhaltung der Embryonen, sondern ausschließlich das Interesse Dritter verfolgt wird.

Beschluss des KG vom 09.10.2008 – 3 Ws 139/08 -

 Nochmal: Kannibale von Rotenburg

Die Auslegung des § 216 StGB, nach der nur derjenige zur Tötung bestimmt wird, bei dem das Verlangen des Opfers handlungsleitend geworden ist, ist von Verfassung wegen nicht zu beanstanden. Die Strafvorschrift des § 211 StGB ist als solche mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG iVm dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip auch insofern vereinbar, als danach mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird, wer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder um eine andere Straftat zu ermöglichen einen Menschen tötet.

Beschluss des BVerfG vom 07.10.2008 - 2 BvR 578/07 -

 Verwendung eines gefährlichen Mittels bei Raubtat – Pfefferspray-Einsatz ohne Beutesicherungsabsicht

Die Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs nach Vollendung einer Raubtat setzt zur Verwirklichung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB Beutesicherungsabsicht voraus.

Beschluss des BGH vom 01.10.2008 – 5 StR 445/08 -

 Werkzeug nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Die als Drohmittel eingesetzten Tatwerkzeuge iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB müssen aus Sicht des Täters fallsituativ geeignet sein, bei dem Opfer den Eindruck hervorzurufen, einer gefährlichen Gewaltanwendung ausgesetzt zu sein. Hieran fehlt es, wenn der eingebrachte Gegenstand seinem äußeren Erscheinungsbild nach offensichtlich ungefährlich und deshalb nicht geeignet ist, mit ihm auf den Körper eines anderen in erheblicher Weise einzuwirken.

Beschluss des BGH vom 30.09.2008 – 4 StR 359/08 -

 Wiederholter Verstoß gegen räumliche Beschränkung

Ein Vergehen nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG setzt den wiederholten Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung voraus.

Beschluss des HansOLG Bremen vom 29.09.2008 - Ss 23/08 -

 Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

1. Die "Gelegentlichkeit" der Einnahme von Cannabis ist eine Tatbestandsvoraussetzung. Von ihrem Vorliegen hängt es ab, ob das in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung genannten Regelbeispiels für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Es obliegt daher der anordnenden Behörde, dazulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass der betroffene Fahrerlaubnisinhaber mehr als einmal Cannabis konsumiert hat.

2. Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum kann dann zweifelsfrei ausgegangen werden, wenn ein solches Verhalten von dem betroffenen Fahrerlaubnisinhaber selbst eingeräumt wird. Ist dies nicht der Fall, darf eine Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts nur dann entzogen werden, wenn die Behörde den gelegentlichen Konsum von Cannabis zweifelsfrei nachweisen kann.

3. Als Nachweis für die "Gelegentlichkeit" des Konsums von Cannabis eignet sich die Menge des in einer Blutprobe vorgefundenen Abbauprodukte THC-Carbonsäure nur dann, wenn die festgestellte Konzentration die Größenordnung überschreitet, die bei einmaliger Aufnahme des Rauschmittels Cannabis im Höchstfall erreicht werden kann. Dies ist erst bei einer THC-Carbonsäure-Konzentration von über 100ng/ml der Fall.

Beschluss des VGH Kassel vom 24.09.2008 – 2 B 1365/08 -

 Verletzung der Unterhaltspflicht ­ Feststellung zur Leistungsfähigkeit

1. Die gesetzliche Unterhaltspflicht hat der Strafrichter der Höhe nach eigenverantwortlich ohne Bindung an zivilrechtliche Erkenntnisse festzustellen.

2. Die Feststellung zur Leistungsfähigkeit des Angeklagten erfordern neben zahlenmäßigen Angaben über tatsächliche und mögliche Einkünfte und Verpflichtungen auch die Darlegung des notwendigen Eigenbedarfs.

Beschluss des OLG München vom 02.09.2008 – 5 St RR 160/08 -

 Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot - Personenkraftwagen keine Waffe im Sinne des StGB

Das strafrechtliche Analogierverbot ist verletzt, wenn § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB dahingehend ausgelegt wird, dass ein Pkw eine "Waffe" iSd Vorschrift darstellt.

Das strafrechtliche Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG umfasst nicht nur den Straftatbestand an sich, sondern auch die Strafandrohung und somit auch strafschärfende Vorschriften. Strafzumessungsregeln, die einen erhöhten Strafrahmen - beispielsweise - an das Vorliegen eines besonders schweren Falls knüpfen, sind daher am Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen. Ein Personenkraftwagen ist vom möglichen Wortsinn des Begriffs der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht mehr umfasst.

Beschluss des BVerfG vom 01.09.2008 – 2 BvR 2238/07 -

 Fortbestehende Allgemeingefährlichkeit

1. Eine fortbestehende Allgemeingefährlichkeit iSv § 63 StGB des in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten kann nicht aus Umständen entnommen werden, die mit der Anlasstat in keinerlei Zusammenhang stehen. Das ist der Fall, wenn der seit vielen Jahren Untergebrachte seiner Therapeutin aus Liebeswahn (ICD 10: F 22.0) nachstellt.

2. Eine seit über 12 Jahren vollzogene Unterbringung nach § 63 StGB eines im Wesentlichen wegen zahlreicher im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangener Diebstähle Verurteilten ist nach § 67d Abs. 6 Satz 1 2. Alt. StGB wegen Unverhältnismäßigkeit für erledigt zu erklären.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 01.09.2008 - 1 Ws 488/08 -

 Bildung verdeckter Kassen als Untreue – Fall Siemens

1. Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nachteil iSv § 266 Abs. 1 StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden, kommt es nicht an (Weiterführung von BGHSt 51, 100 = NJW 2007, 1760 = NStZ 2007, 583).

2. § 299 Abs. 2 StGB in der bis zum 29.08.2002 geltenden Fassung erfasste nur solche Handlungen im ausländischen Wettbewerb, die sich auch gegen deutsche Mitbewerber richteten.

3. Der Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist nicht im Sinne der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, sondern autonom auf der Grundlage des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997 auszulegen.

Urteil des BGH vom 29.08.2008 – 2 StR 587/07 -

 Dauerhafte Einnahmequelle und Gewerbsmäßigkeit

Dauerhafte Einnahmequelle ohne wiederholte Tatbegehung ist nicht gewerbsmäßig.

Beschluss des BGH vom 28.08.2008 – 4 StR 327/08 -

 Begriff der sexuellen Handlung

Eine sexuelle Handlung iSv § 177 Abs. 1 iVm § 184 f Nr. 1 StGB liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv einen eindeutigen Sexualbezug aufweist. Auf der subjektiven Seite ist jedoch erforderlich, dass der Täter sich jedenfalls des sexuellen Charakters seines Tuns bewusst ist.

Beschluss des BGH vom 26.08.2008 – 4 StR 373/08 -

 Kraftverkehrsteilnahme nach Konsum unterschiedlicher Betäubungsmittel – THC/Amphetamin

1. Hatte ein Betroffener Betäubungsmittel mit unterschiedlichen Wirkungsqualitäten konsumiert und liegen die Blutkonzentrationen für alle Substanzen jeweils unter den Grenzwerten, die einer verfassungskonformen Anwendung des § 24 a Abs. 2 StVG zu Grunde zu legen sind, verbietet es sich, die festgestellten Werte zu addieren.

2. In solchen Fällen ist im Ansatz zu Gunsten des Betroffenen davon auszugehen, dass alle Substanzen in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit wirkungslos waren und somit auch keine relevante Kombinationswirkung auftreten konnte.

3. Die Feststellung einer bestimmten Substanzkonzentration im Blutserum ist keine "objektive Bedingung der Ahndbarkeit" für die Anwendung des § 24 a Abs. 2 StVG. Hatte der Betroffene eine der in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG aufgeführten Substanzen im Blut, kann eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auch auf andere Weise festgestellt werden.

Beschluss des OLG Koblenz vom 25.08.2008 – 1 Ss Bs 19/08 -

 Widerstand durch Zulaufen auf eine Polizeisperre

Das bloße Zulaufen auf Polizeibeamte durch eine Vielzahl von Demonstranten, um eine Polizeisperre allein dadurch zu überwinden, dass die Beamten nicht in der Lage sind, sämtliche Demonstranten zu ergreifen bzw. festzuhalten, stellt kein Widerstandleisten durch Gewalt iSv § 113 Abs. 1 StGB dar.

Beschluss des OLG Hamm vom 07.08.2008 – 3 Ss 100/08 -

 Bestimmen eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Unter "Bestimmen" iSv § 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG ist nach den allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen die Einflussnahme auf den Willen eines anderen durch einen kommunikativen Akt zu verstehen, der diesen zu dem im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt. Nicht ausreichend ist es daher, wenn der Täter dem Minderjährigen durch das Überlassen von Rauschgift lediglich die Möglichkeit hierzu eröffnet.

Beschluss des BGH vom 05.08.2008 – 3 StR 224/08 -

 Gewerbsmäßiges Handeln als persönliches Merkmal

Der qualifizierte Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei (§ 260 StGB) ist auf den Gehilfen nur anwendbar, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat. Bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein die Strafe schärfendes persönliches Merkmal iSd § 28 Abs. 2 StGB.

Beschluss des BGH vom 17.07.2008 – 3 StR 193/08 -

 Anklage gegen Richter wegen Verdachts der versuchten Erpressung - Drohung mit Unterlassen

Verlangt ein mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter von einem Beschuldigten, der durch das Ermittlungsverfahren zunehmend in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die Zahlung eines Geldbetrags mit der - für den Beschuldigten glaubhaften - Ankündigung, im Falle der Zahlung werde er eine Verfahrenseinstellung bewirken, anderenfalls nicht, so liegt darin die Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestands.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 17.07.2008 – 1 Ws 371/08 -

 Begriff des Unfalls im Straßenverkehr - Fremdschädigung bei Ladevorgang

Es liegt kein Verkehrsunfall iSd § 142 Abs. 1 StGB vor, wenn im stehenden Verkehr beim (noch nicht beendeten) Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem LKW auf einen daneben stehenden PKW fällt, da sich in diesem Geschehen in keiner Weise irgendein typisches Unfallrisiko gerade des Straßenverkehrs verwirklicht hat.

Beschluss des AG Berlin-Tiergarten vom 16.07.2008 - 290 Cs 3032 PLs 5850/08 (145/08) -

 Keine Strafbarkeit der Angabe falscher Personalien im Asylverfahren

Der öffentliche Glaube einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl I 361) erstreckt sich nicht auf darin aufgeführte Personalienangaben, welche allein auf den Bekundungen des Asylbewerbers beruhen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.07.2008 – 3 Ss 226/07 -

 Anforderungen an en Zurechnungszusammenhang bei Körperverletzung mit Todesfolge

Zum Zurechnungszusammenhang zwischen Körperverletzung und Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB), wenn Behandlungsfehler von Krankenhausärzten und ein selbst schädigendes Verhalten des Tatopfers in Betracht kommen, die den Zurechnungszusammenhang möglicherweise unterbrochen haben.

Beschluss des BGH vom 08.07.2008 – 3 StR 190/08 -

 Versuchte Gefangenenbefreiung bei Fehlen eines Fluchtplanes

Fehlt ein gemeinsamer Fluchtplan und behält es sich der Gefangene lediglich vor, sich im Falle des Gelingens der Flucht eines Mitgefangenen diesem möglicherweise anzuschließen, so macht sich der Gefangene wegen versuchter Gefangenenbefreiung strafbar, wenn er bei den Fluchtvorbereitungen Hilfe leistet.

Urteil des KG vom 26.06.2008 – (2) 1 Ss 559/07 (8/08) –

 Reichweite des Handyverbots - Nutzung als Navigationsgerät

Das Verbot der Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach § 23 Abs. 1 a StVO gilt auch für den Einsatz eines Mobiltelefons als Navigationshilfe.

Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008 - 81 Ss-OWi 49/08 -

 Nötigung im Straßenverkehr

Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung iSv § 240 StGB. Eine strafbare Nötigung liegt erst vor, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 25.06.2008 – 4 Ss 234/08 -

 Tatbeteiligte als Parteien iSd § 356 StGB

Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat können Parteien im Sinne des § 356 StGB sein.

Urteil des BGH Vom 25.06.2008 - 5 StR 109/07 -

 Untreue und Geldwäsche

Die Untreue kann nur dann taugliche Vortat für die Geldwäsche sein, wenn der (Haupt-)Täter gewerbsmäßig gehandelt hat.

Urteil des BGH vom 24.06.2008 - 5 StR 89/08 -

 Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit

Werden Bestechung und Bestechlichkeit in der Form begangen, dass der Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Amtsträger sodann die pflichtwidrige Diensthandlung vornimmt, so beginnt die Verjährung beider Straftaten erst mit der Vornahme der Diensthandlung.

Urteil des BGH vom 19.06.2008 - 3 StR 90/08 -

 Handy-Benutzung durch LKW-Führer unter Einsatz eines Headsets/Earsets

Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 StVO. Dies gilt auch dann, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt wird.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.06.2008 – 1 Ss 187/08 -

 Absatzhilfe bei Steuerhehlerei

Das Merkmal der Absatzhilfe erfasst nur solche Handlungen, mit denen sich der Hehler an den Absatzbemühungen des Vortäters oder eines Zwischenhehlers in dessen Interesse oder dessen Weisung unselbstständig beteiligt. Der Helfer muss dabei "im Lager" des Vortäters oder des Zwischenhehlers stehen und diesen unmittelbar beim Absetzen der Sache unterstützen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt lediglich Beihilfe in Betracht.

Beschluss des BGH vom 11.06.2008 – 5 StR 145/08 –

 Missbräuchliche Abgabe von Levomethadon/Polamidon durch Drogen-Substitutionsarzt

Ein in der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen tätiger Arzt ist von einer Erlaubnispflicht gemäß § 3 BtMG nicht befreit und daher wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, wenn und soweit er Betäubungsmittel außerhalb des Anwendungsbereichs von § 13 Abs. 1 BtMG, § 5 Betäubungsmittel-VerschreibungsVO an drogenabhängige Patienten zur freien Verfügugn abgibt.

Urteil des BGH vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 -

 Taschenmesser als gefährliches Werkzeug

Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.

Beschluss des BGH vom 03.06.2008 - 3 StR 246/07 -

 Unwahre Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen als strafbare Werbung im Versandhandel

Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussagen und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung: Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallensbetrag vermindern.

Urteil des BGH vom 30.05.2008 – 1 StR 166/07 -

 Dumm-komische Bemerkung gegenüber Polizeibeamten - "Herr Oberförster"

Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" stellt keine strafbare Beleidigung dar.

Beschluss des AG Berlin-Tiergarten vom 26.05.2008 – (412 Ds) 2 JuJs 186-08 (74/08) -

 Diebstahl und Besitz

1. Dass der Dieb das Diebesgut auch über längere Zeit in Besitz hat, gehört zum Bild des Diebstahls und ist daher kein tauglicher Zumessungsgrund iSd § 46 Abs. 3 StGB.

2. Die eigene Prognoseentscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 56 Abs. 1 StGB ist – wegen des Erfordernisses erschöpfender individueller Gesamtwürdigung aller bedeutsamen, aktuellen Umständen – nach der Entscheidung des BVerfG zur verfassungskonformen Auslegung des § 354 Abs. 1a StPO (NJW 2007,2977, 2980) auf Ausnahmefälle beschränkt. In der Regel bedarf es tatrichterlicher Aufklärungsbemühungen.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.05.2008 – 2 St OLG Ss 11/08 -

 Deklaratorische Wirkung des Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis hat nur deklaratorische Wirkung und muss nicht mitgeführt werden.

Urteil des AG Tiergarten vom 16.05.2008 - 286 Ds 110 Pls 1396/06 -

 Teilweises Zerstören eines Hauses

"Teilweises Zerstören" iSv § 306a Abs. 1 StGB setzt bei einer Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus voraus, dass (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte, abgeschlossene "Untereinheit", durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Hierfür genügt es nicht, dass lediglich das Mobiliar zerstört wurde.

Beschluss des BGH vom 06.05.2008 – 4 StR 20/08 -

 Busfahrer kommunalen Verkehrsbetriebs kein Amtsträger iSd Strafrechts

Ein Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der vorsätzlich einen Fahrgast verletzt hat, begeht keine Körperverletzung im Amt, sonder eine vorsätzliche Körperverletzung.

Beschluss des KG vom 30.04.2008 - 1 Ss 223, 73/05 -

 Geschäftsraum eines Mischgebäudes

"Einsteigen" in den Geschäftsraum eines Mischgebäudes, um in den Wohnbereich vorzudringen, ist kein Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Beschluss des BGH vom 24.04.2008 - 4 StR 126/08 -

 "Schweizer Offiziersmesser" als "gefährliches Werkzeug"

Jedenfalls dann, wenn der Täter das während des Diebstahls in der Hosentasche mitgeführte Multifunktionswerkzeug "Schweizer Offiziersmesser" kurz vor der Tat in dessen Funktion als Messer benutzt hat, so führt er ein "anderes gefährliches Werkzeug" iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bei sich.

Beschluss des KG vom 17.04.2008 – (2) 1 Ss 394/07 (42/07) -

 Offenbarung von Dienstgeheimnissen durch Landesjustizministerin – Fall Werwigk-Hertneck

1. Zur Strafzumessung bei der unbefugten Offenbarung von Dienstgeheimnissen, die den Tätern im Rahmen der Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur Kenntnis gelangt sind.

2. Die Geheimhaltung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungserkenntnisse, die zugleich Dienstgeheimnisse sind, stellt ein besonders wichtiges öffentliches Interesse dar, dessen Schutz bei der in Frage stehenden Fallgestaltung grundsätzlich die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfordert.

Beschluss des BGH vom 16.04.2008 – 1 StR 83/08 –

 Unerlaubte Einreise und Aufenthaltstitel

1. Eine unerlaubte Einreise und ein unerlaubter Aufenthalt iSd Straftatbestände des § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AufenthG liegen außerhalb des Anwendungsbereichs der Gleichstellungsregelung des § 95 Abs. 6 AufenthG nicht vor, wenn der Ausländer über irgendeinen den Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubenden Aufenthaltstitel verfügt, ohne dass es auf den individuell verfolgten Aufenthaltszweck ankommt.

2. (...)

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 04.04.2008 – 3 Ss 79/07 -

 Begriff der Betriebsbereitschaft eines Radarwarngeräts

1. Das bloße Anbringen eines Radarwarngeräts auf dem Armaturenbrett zum Zwecke einer Sicherstellung einer potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um die "Betriebsbereitschaft" zu begründen.

2. Für die Betriebsbereitschaft muss zumindest feststellbar eine kurzfristige Herstellbarkeit der Stromversorgung während der Fahrt möglich sein, woran es fehlt, wenn ein passendes Stromversorgungskabel sich nicht in dem Tatfahrzeug befindet.

Urteil des AG Lüdinghausen vom 14.03.2008 - 19 OWi-89 Js 103/08 - 16/08 -

 Rücktritt vom Versuch des Totschlags

1. Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich wird.

2. § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei sich der Täter auch eines Dritten bedienen kann. Steht ein Menschenleben auf dem Spiel, sind insoweit hohe Anforderungen zu stellen.

3. Zur Anwendung des Zweifelssatzes bei der Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen.

Urteil des BGH vom 13.03.2008 – 4 StR 610/07 -

 Nichtergreifen von Hilfsmaßnahmen nach Misshandlungen als Aussetzung

1. Die Nebenklagebefugnis gem. § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit auch die Rechtsmittelbefugnis eines nahen Angehörigen des Verletzten erfasst auch durch einen Todeserfolg qualifizierte Delikte.

2. Die Tathandlungen des Versetzens in eine hilflose Lage und auch des Im-Stich-Lassens in einer solchen Lage (§ 221 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB idF durch das 6. StrRG) setzen für die Tatbestandserfüllung keine Ortsveränderung des Opfers oder des Täters voraus.

Urteil des BGH vom 05.03.2008 - 2 StR 626/07 -

 Subjektive Tatseite des Mordmerkmals der Heimtücke

1. Für den Tatbestand des Heimtückemordes in subjektiver Hinsicht genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen. Kommt der Tatrichter zu dem Ergebnis, dass der Täter die für die Heimtücke maßgeblichen Umstände auf Grund seiner Erregung nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hat, so muss er die Beweiszeichen dafür darlegen und würdigen.

2. Nicht jede affektive Erregung steht der Annahme eines Ausnutzungsbewusstseins in diesem Sinne entgegen. Es kommt vielmehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Täters in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein hatte. Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt.

Urteil des BGH vom 27.02.2008 – 2 StR 603/07 -

 Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Geschwistern

Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den Beischlaf zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Beschluss des BVerfG vom 26.02.2008 - 2 BvR 392/07 -

 Tödlicher Unfall bei Feuerwehreinsatz nach Brandstiftung – Grenzen der Erfolgszurechnung

1. Dem Verursacher eines Brandes ist grundsätzlich der auf einer überobligatorischen und damit über die berufsbedingte Handlungspflicht hinausgehenden Rettungshandlung beruhende Tod von Feuerwehrmännern zuzurechnen.

2. Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten Ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt.

3. Liegt ein offensichtlich unvernünftiger Rettungsversuch vor, kommt es auf eine Kausalität zwischen dem entsprechenden Entschluss und den schweren Folgen nicht an.

4. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein offensichtlich unvernünftiges Rettungshandeln vorliegt, ist bei arbeitsteiligem Handeln berufsmäßiger Retter auf das gesamte Handeln der am Einsatz beteiligten Feuerwehrangehörigen abzustellen.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 20.02.2008 - 4 Ws 37/08 -

 Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten

Bei einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.

Beschluss des BGH vom 19.02.2008 - 1 StR 596/07 -

 Vorsorgliches Entziehen der Fahrerlaubnis - Verdacht des "Führerscheintourismus"

Besteht nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der Angeklagte im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist, so ist die vorsorgliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 68 StGB möglich und geboten, selbst wenn keine gesicherten Erkenntnisse über das Bestehen einer Fahrerlaubnis vorliegen und der Angeklagte dies sogar bestreitet. Das Gericht ist nicht darauf beschränkt, nur eine isolierte Sperrfrist nach § 68 a I 3 StGB anzuordnen.

Urteil des AG Lahr vom 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07 -

 Fälschung von Überweisungsträgern

Der Täter, der sich unbefugt Gelder von fremden Konten verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden Konten fälscht, erfüllt - wenn die Überweisungsträger nur in automatisierter Weise auf die Echtheit überprüft werden - den Tatbestand des Computerbetrugs. Lässt sich der Ablauf der Überweisung bei der bezogenen Bank nicht mehr aufklären, kommt regelmäßig eine wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs in Betracht.

Beschluss des BGH vom 12.02.2008 - 4 StR 623/07 -

 Aufenthaltsverbot im Rahmen der Führungsaufsicht

Der Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten (hier: im Rahmen der Führungsaufsicht), bedeutet keinen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG.

Beschluss des BVerfG vom 11.02.2008 – 2 BvR 160/08 -

 Störung der Totenruhe durch Zahngoldentnahme nach Einäscherung

"Asche eines verstorbenen Menschen" iSd § 168 Abs. 1 1. Alt. StGB umfasst sämtliche nach seiner Einäscherung verbleibenden Verbrennungsrückstände. Teil dieser Asche sind somit auch alle (zu Lebzeiten) mit einem menschlichen Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, soweit sie nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand bleiben (z.B. Zahngold). Gewahrsam iSd § 168 Abs. 1 StGB erfordert neben einem normativen Obhutsrecht als zusätzliches Element eine faktische Komponente iS einer tatsächlichen Ausübung der Totenfürsorge. Inhaber des Gewahrsams an einem verstorbenen Menschen beziehungsweise an der nach der Einäscherung verbleibenden Asche iSd § 168 Abs. 1 StGB sind - bis zur Beisetzung der Urne - nach der Verkehrsanschauung sowohl die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen als auch der Betreiber des mit der Feuerbestattung beauftragten Krematoriums.

Urteil des OLG Bamberg vom 29.01.2008 - 2 Ss 125/07 -

 Waldorfschule als Privatschule und Amtsträger

Eine Privatschule ist keine sonstige Stelle iSv § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB.

Beschluss des OLG München vom 22.01.2008 - 4 St RR 194/07 -

 Körperverletzung mit Todesfolge durch Narkosearzt

Eine wirksame Einwilligung in einen ärztlichen Heileingriff liegt nicht vor, wenn der Narkosearzt eine angebrochene Flasche mit dem Narkosemittel Propofol wieder verwendet und sich damit wissentlich über anerkannte Regeln der Heilkunst hinwegsetzt. Die Narkose stellt in diesem Fall eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung dar.

Beschluss des BGH vom 20.12.2007 - 1 StR 576/07 -

 Anforderungen an eine terroristische Vereinigung

1. Eine Vereinigung, deren Tätigkeit sich auf Brandstiftungen beschränkt, die ausschließlich gegen Sachen gerichtet sind und die über ihre Signalwirkung auf Gesinnungsgenossen hinaus keine ernsthafte Behinderung der staatlichen Tätigkeit bezweckt, ist zur Schädigung des Staates nicht geeignet und deshalb nicht terroristisch iSd § 129a StGB.

2. (...)

3. (...)

Beschluss des BGH vom 20.12.2007 - StB 12, 13, 47/07 -

 Einfuhr von Betäubungsmitteln

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist vollendet, wenn der Täter mit dem Rauschgift über die Grenze in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einreist. Für die Annahme der Vollendung der Straftat ist es nicht erforderlich, dass der Täter im Inland danach tatsächlich unkontrollierte Verfügungsmacht über das Rauschgift inne hat.

Urteil des BGH vom 19.12.2007 - 2 StR 489/07 -

 Garantenstellung für das Leben der Angehörigen einer Gruppe illegaler einreisender Personen

Der von einer illegal einreisenden Person verwirklichte Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG iVm § 27 Abs. 1 StGB begründet keine Garantenstellung für das Leben der illegal eingereisten Mitreisenden. Etwas anderes gilt nur bei Übernahme einer Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen aus der Gruppe der illegalen Einreisenden.

Urteil des BGH vom 04.12.2007 - 5 StR 324/07 -

 Absatzhilfe bei Hehlerei

Eine täterschaftliche Hehlerei in Form der Absatzhilfe setzt voraus, dass der die Übernahme des Hehlguts Vermittelnde im Lager des Vortäters steht. Ist dieser als Zwischenhehler einerseits nur Absetzer oder Absatzhelfer für Dritte, können die Bemühungen des Vermittlers lediglich als Beihilfe zur Hehlerei des Zwischenmannes gewertet werden.

Beschluss des BGH vom 04.12.2007 - 3 StR 402/07 -

Vorteilsgewährung durch Übersendung von WM-Eintrittskarten

In der von einem Sponsor ausgesprochenen Einladung hochrangiger Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung ist grundsätzlich keine strafbare Vorteilsgewährung zu sehen.

Urteil des LG Karlsruhe vom 28.11.2007 - 3 KLs 620 Js 13113/06 -

 Abgrenzung strafloser Konsum/strafbarer Erwerb, Besitz von BtM

Erwerb oder Besitz von Betäubungsmitteln bleiben als bloße Vorbereitungshandlung zum Konsum mangels Erlangung eigenständiger Verfügungsgewalt hierüber ausnahmsweise straflos, wenn der Täter das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu sich nimmt. Voraussetzung hierfür ist ein sehr enger räumlich-zeitlicher und auch finaler Zusammenhang zwischen den Handlungen dergestalt, dass der alsbaldige Verbrauch des empfangenen Rauschgifts faktisch gleichsam unter der fortwirkenden Aufsicht es Übergebendes erfolgt.

Urteil des OLG Hamburg vom 23.11.2007 - 1 Ss 129/07 -

 EU-Fahrerlaubnis während inländischer Sperrfrist

Ein Verbotsirrtum kann unvermeidbar sein, wenn gleichrangige Obergerichte eine Unrechtsfrage unterschiedliche entschieden haben und es für den Angeklagten nicht zumutbar ist, das möglicherweise verbotene Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen. Für den Inhaber der Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaats, die während des Laufs einer Sperrfrist gemäß § 69a StGB erteilt wurde, kann es dann unzumutbar sein, von dieser nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland keinen Gebrauch zu machen, wenn die Klärung der Rechtsfrage, ob § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV seiner Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland entgegensteht, noch nicht absehbar ist.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 19.11.2007 - 2 Ss 597/07 -

 Streckmittel als Arzneimittel

Das als Streckmittel für Heroin bestimmte Gemisch aus Paracetamol, Koffein und einer geringen Menge Farbstoff ist ein Arzneimittel iSv § 2 AMG.

Beschluss des BGH vom 6. 11. 2007 - 1 StR 302/07 -

 Körperverletzung mit Todesfolge durch kräftigen Fusstritt

Dass ein kräftiger Tritt mit der Schuhspitze gegen den Rumpf eines am Boden Liegenden zum Tod des Verletzten führt, liegt nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit; denn ein solcher Geschehensablauf ist, auch wenn es sich bei der konkreten Todesursache um eine "medizinische Rarität" handelt, nicht so außergewöhnlich, das der eingetretene Erfolg deshalb nicht zuzurechnen ist.

Urteil des BGH vom 15.11.2007 - 4 StR 453/07 -

 "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

Das Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst nur bewegliche Tatmittel, nicht dagegen auch solche, die - etwa in einer Selbstschussanlage - fest installiert sind.

Urteil des BGH vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07 -

 Rücktritt vom Versuch eines Doppelselbstmordes

Scheitert der Versuch, sich selbst und eine weitere gutgläubige Person zu töten, so kommt es für die Frage eines Rücktritts ausschließlich darauf an, ob der Täter strafbefreiend vom Tötungsversuch zum Nachteil der anderen Person zurückgetreten ist.

Beschluss des BGH vom 14.11.2007 - 2 StR 458/07 -

 Rücktritt von Tötungsversuch; Abgrenzung von Tötung und Schwangerschaftsabbruch

1. Ein strafbefreiender Rücktritt von einem fehlgeschlagenen Tötungsversuch ist ausgeschlossen. Fehlgeschlagen ist der Versuch dann, wenn der Erfolgseintritt nach der letzen Ausführungshandlung im unmittelbaren Handlungsfortgang und mit nahe liegenden Mittel objektiv nicht mehr möglich ist und der Täter dies erkennt oder wenn der Täter den Erfolg subjektiv nicht mehr für möglich hält.

2. Wirkt der Täter auf die Leibesfrucht bereits vor der Geburt ein, tritt der tatbestandsmäßige Erfolg, der Tod des Kindes, erst nach dessen geburt ein, so ist der Täter wegen eines Schwangerschaftsabbruchs, nicht wegen eines Tötungsdelikts zu bestrafen, da maßgeblich für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 218 StGB einerseits und der Tötungsdelikts andererseits der Zeitpunkt ist, zu dem die auf die Herbeiführung des Erfolgs gerichtete Handlung des Täters auf das Opfer einwirkt.

Beschluss des BGH vom 02.11.2007 – 2 StR 336/07 -

 Verjährung einer Körperverletzung durch HIV-Übertragung

Die durch vorsätzliche Übertragung des HI-Virus begangene (gefährliche) Körperverletzung ist mit dem Vollzug des Geschlechtsverkehrs, bei dem das Virus übertragen wurde, iSd § 78 a Satz 1 StGB beendet. Ist der Immundefekt bereits offen ausgebrochen und hat zu schweren Folgen iSv § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB geführt, so ist die Tat erst mit deren Eintritt beendet.

Urteil des BGH vom 18.10.2007 – 3 StR 248/07 –

 Heimtückische Tötung eines bewusstlosen Patienten im Krankenhaus

1. Ein bewusstloser Patient vermag selbst keinen Argwohn gegenüber lebensgefährlichen Angriffen auszubilden. Er kann gleichwohl heimtückisch getötet werden, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter Pflegekräfte zur Tatbegehung ausnutzt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass er das Pflegepersonal gezielt ausschaltet, um die Tat ungehindert durchführen zu können.

2. Das Mordmerkmal der Heimtücke kann mangels Vorliegens einer feindlichen Haltung gegenüber dem Opfer entfallen, wenn der Täter aus Mitlied gehandelt hat, um einem Todkranken schwerstes Leid zu ersparen. Oberflächliche Mitleidmotivation reicht indessen für den Ausschluss der die Heimtücke prägenden feindlichen Gesinnung nicht aus.

Urteil des BGH vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -

 Barabhebungen von einem Girokonto

Bei Barabhebungen von einem Girokonto prüft der Bankbedienstete nur die Identität des Kunden und die Deckung des gewünschten Betrages durch Guthaben oder Kreditlinie, nicht aber, ob dem Kunden das Guthaben zusteht.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.10.2007 - III-5 Ss 174/07 -

 Computerbetrug an Selbstbedienungstankstelle- Ausnutzen eines Automatendefekts

Das Ausnutzen eines Defekts einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle zum kostenlosen Tanken mittels einer Bankkarte kann ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf des Datenverarbeitungsvorgangs in der vierten Tatbestandsvariante des § 263 a I StGB darstellen.

Urteil des OLG Braunschweig vom 12.10.2007 - Ss 64/07 -

 Untersagung eines Pokerturniers

Der Tatbestand des Werbens für ein öffentliches Glückspiel iSd § 284 Abs. 4 StGB ist bereits dann erfüllt, wenn von einem Veranstalter elektronische Verbindungsdaten wie Name, E-Mail-Anschrift etc. mit dem Angebot einer kostenlosen Teilnahme an einem Pokerturnier eingefordert werden.

Beschluss des VG Frankfurt a. M. vom 11.10.2007 - 7 G 3111/07 -

 Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Verbot

Aus einem einmaligen Verstoß gegen das Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons (§ 23 Abs. 1 a StVO) kann bei der Beurteilung einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung als "beharrlich" iSd § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG iVm § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nicht ohne Weiteres auf den für einen beharrlichen Pflichtenverstoß unabdingbaren inneren Zusammenhang iS einer auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhenden Unrechtskontinuität geschlossen werden.

Beschluss des OLG Bamberg vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -

 Unterschlagung – Unterlassung der geschuldeten Rückgabe

Das bloße Unterlassen der zivilrechtlich geschuldeten Rückgabe (hier einer gemieteten Video-CD nach Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Zeit) reicht in der Regel noch nicht aus, die für den Tatverdacht einer Unterschlagung erforderliche Manifestation des Zuneigungswillens zu bejahen.

Beschluss des LG Potsdam vom 01.10.2007 – 24 Qs 28/07 -

 Vorsatzloses Sich-Entfernen

1. Das vorsatzlose Sich-Entfernen vom Unfallort begründet nicht die Pflichten gemäß § 142 Abs. 2 und 3 StGB.

2. Den Straftatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht auch der Unfallbeteiligte, der den Unfall nicht bemerkt, deshalb seine Fahrt zunächst fortsetzt, aber noch innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen von diesem erfährt.

3. Ein solcher räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht nicht mehr, wenn der Unfallbeteiligte nach dem Unfall innerorts fünf bis zehn Minuten weitergefahren ist und in dieser Zeit etwa drei Kilometer zurückgelegt hat, ehe er von dem Unfallgeschehen Kenntnis erlangt hat.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07-69/07 -

 Fahrverbot bei Einsatzfahrzeugen

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen könne als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG von einem Fahrverbot ausgenommen werden.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.09.2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 (OWi) 50/07 III -

Offenbaren eines vom Amtsträger selbst geschaffenen Geheimnisses

Ein Amtsträger, der ein Geheimnis durch eine eigene Entscheidung erst schafft, erfüllt bei einem Offenbaren dieses Geheimnisses nicht den objektiven Tatbestand des § 353b Abs. 1 StGB, weil ihm das Geheimnis weder "anvertraut" worden noch "sonst bekannt geworden" ist.

Beschluss des OLG Dresden - vom 11.09.2007 - 2 Ws 163/07 -

 Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor vor der Ampel

Das Benutzen eines Handys bei ausgeschaltetem Motor erfüllt nicht den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gemäß §§ 23 Abs. 1 a, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO.

Beschluss des OLG Hamm vom 06.09.2007 - 2 Ss OWi 190/07 -

 Diebstahl unter Ausnutzung eines Unglücksfalls

Der Strafandrohung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB unterfällt auch derjenige, der nicht unmittelbar die verunglückte Person bestiehlt, sondern die Tat zum Nachteil der Person begeht, die dem Verunglückten zu Hilfe eilt.

Beschluss des OLG Hamm vom 30.08.2007 - 3 Ss 339/07 -

 Subjektiver Tatbestand des Vollrauschs

Der subjektive Tatbestand des Vollrauschs erfordert, dass für den Täter die Begehung irgendwelcher Ausschreitungen strafbarer Art vorhersehbar ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 21.08.2007 – 3 Ss 135/07 -

 § 315 c StGB

§ 315c StGB ist ein eigenhändiges Delikt.

Beschluss des BGH vom 09.08.2007 - 4 StR 339/07 -

 Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

Der "bloß" rücksichtslose Überholer macht sich in aller Regel nicht nach § 240 StGB wegen Nötigung strafbar, denn die Einwirkung seines Fahrverhaltens auf andere Verkehrsteilnehmer ist im Zweifel nicht der Zweck, sondern nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.08.2007 - 5 Ss 130/07 -

 Drängen eines verdeckten Ermittlers

Ein verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.

Urteil des BGH vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 -

 Strafbarkeit der unrichtigen Anerkennung der Vaterschaft

Nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG macht sich der ausländische Mutter eines Kindes strafbar, die der unrichtigen und durch Geldzahlungen herbeigeführten Anerkennung der Vaterschaft durch einen deutschen Staatsangehörigen zustimmt, um für sich unter Berufung auf die deutsche Staatsangehörigkeit ihres Kindes eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Beschluss des LG Düsseldorf vom 20.07.2007 - 1 Qs 51/07 -

 Titelmissbrauch bei Vordruck

Wer ein Dokument auf einer vorgefertigten Unterschriftszeile nur mit seinem Namen unterzeichnet, unter der sein Name mit einer von anderen hinzugefügten unzutreffenden Berufsbezeichnung oder einem unzutreffenden Titel steht, ist nicht wegen des Missbrauchs von Titeln oder Berufsbezeichnungen strafbar. Dies gilt auch, wenn dies in wenigen, in keinem Zusammenhang stehenden jeweils mehrere Monate auseinander liegenden Fällen geschieht und Anhaltspunkte für eine planmäßige Inanspruchnahme oder Berufsbezeichnung oder des Titels fehlen.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.07.2007 - 2 Ss 294/06 -

 Fahrverbot gegen Elektrorollstuhlnutzer nach Trunkenheitsfahrt

1. Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit beim Fahrer eines Elektrorollstuhls ist entsprechend dem Grenzwert bei einem Fahrradfahrer zu bestimmen.

2. Auch gegenüber dem Fahrer eines Elektrorollstuhls kann ein Fahrverbot verhängt werden, jedoch nur dann, wenn er in der Lage ist, sich mit einem handbetriebenen Rollstuhl fortzubewegen.

Urteil des AG Löbau vom 07.06.2007 - 5 Ds 430 Js 17736/06 -

 Körperverletzung durch Übergießen mit Spiritus

Wer eine Vollstreckungsbeamtin mit einer erheblichen Menge Brennspiritus übergießt und hierdurch deren Haare und deren Oberbekleidung bis auf die Haut durchnässt, macht sich einer körperlichen Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB) und eines tätlichen Angriffs (§ 113 Abs. 1 StGB) schuldig.

Beschluss des BGH vom 28.06.2007 - 3 StR 234/07 -

 Schwangerschaftsabbruch durch gefährliche Körperverletzung

Wird der Schwangerschaftsabbruch durch eine gefährliche Körperverletzung in der Alternative der lebensgefährdenden Behandlung herbeigeführt, so stehen beide Delikte in Tateinheit zueinander.

Beschluss des BGH vom 22.06.2007 - 2 StR 203/07 -

 Vernehmung einer Rechtsanwaltsfachangestellten

Fragen zum Vorliegen eines Mandatsverhältnisses unterliegen dem Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelferin des Rechtsanwalts. Im Zweifel handelt es sich bei der Mandatierung eines Rechtsanwalts um die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeiten iSd § 1 RVG.

Beschluss des LG Dresden vom 14.06.2007 - 3 AR 5/07 -

 Anbau von Betäubungsmitteln zur Eigentherapie

Wer Betäubungsmittel im Rahmen einer schmerzlindernden Eigentherapie konsumiert und deshalb anbaut, kann sich nur ausnahmsweise auf den Rechtsfertigungsgrund des Notstands berufen. An eine solche Notstandslage sind hohe Anforderungen zu stellen.

Urteil des KG Berlin vom 25.05.2007 - (3) 1 Ss 36/07 -

 Begriff der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Eine Tathandlung, die sich als Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung darstellt, ist grundsätzlich keine Unterstützung dieser Vereinigung.

Beschluss des BGH Vom 16.05.2007 - AK 6/07 und StB 3/07 -

 Heimtückischer Mord an einem Schlafenden

In der Regel handelt "heimtückisch", wer einen Schlafenden tötet. Ausnahmsweise kann zweifelhaft sein, ob Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom Schlaf übermannt wurde oder wenn es aufgrund sonstiger Umstände - und nicht wegen Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-)Absicht des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegen zu treten.

Urteil des BGH vom 10.05.2007 - 4 StR 11/07 -

 Hinterlistiger Angriff

1. Hinterlist setzt voraus, dass der Täter, wenn er das Opfer plötzlich von hinten angreift, dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen. Die Ausnutzung lediglich des Überraschungsmoments genügt nicht.

2. Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung anstehen, festgestellt worden ist.

3. (...)

Beschluss des BGH vom 08.05.2007 - 4 StR 173/07 -

 Graffiti auf Starkstromkasten des öffentlichen Nahverkehrs

1. Mit dem Erfordernis einer "nicht nur vorübergehenden" Veränderung des Erscheinungsbilds iSd § 304 Abs. 2 StGB werden solche Veränderungen ausgeschlossen, die in kurzer Zeit von selbst wieder vergehen oder ohne Aufwand entfernt werden können.

2. Durch das Merkmal "nicht nur unerheblich" sollen nur geringfügige Veränderungen an der Sache von der Strafbarkeit nach § 304 Abs. 2 StGB ausgenommen werden, wie dies bei einer nur losen Verbindung zwischen dem Tatobjekt und dem Mittel der Veränderung gegeben ist.

3. Zur Erfüllung des Tatbestands des § 304 Abs. 2 StGB muss zu der nicht nur unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung des Erscheinungsbilds - ebenso wie bei dem Beschädigen nach § 304 Abs. 1 StGB -  die Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts hinzukommen.

Beschluss des OLG Jena vom 27.04.2007 - 1 Ss 337/06 -

 Täterschaftliches Handeltreiben bei Absatzhilfe

Ist der Wille des Täters darauf gerichtet, Rauschgift dem Verkäufer zum Zwecke des Absatzes zuzuführen, so ist er wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu bestrafen.

Beschluss des BGH vom 25.04.2007 - 1 StR 124/07 - 

 "Buprenorphin" und "nicht geringe Menge"

Für Buprenorphin beginnt die "nicht geringe Menge" iSv § 29a Abs. 1 Nr. 2 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 450 mg Buprenorphin-Hydrochlorid.

Urteil des BGH vom 24.04.2007 - 1 StR 52/07 -

 Beweiskraft meldebehördlicher Bestätigung

Den Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung gemäß § 271 Abs. 1 StGB erfüllt es nicht, wenn auf Grund der Vorlage einer unzutreffenden privat schriftlichen Einzugsbestätigung eines Vermieters von der Ausländerbehörde eine Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Der fingierte Wohnsitz ist nämlich nicht Gegenstand der behördlichen Erklärung und wird daher auch nicht im Sinne der Vorschrift als zutreffend beurkundet. Ebenso erfüllt die Meldebestätigung der Meldebehörde im Hinblick auf den Wohnsitz nicht die Anforderungen an eine öffentliche Urkunde, sondern lediglich hinsichtlich der Tatsache der Anmeldung.

Beschluss des OLG vom 20.04.2007 - 81 Ss 39/07 -

 Umschreibung ausländischen Führerscheins ohne erneute Fahreignungsuntersuchung

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins darf nicht von einer erneuten Untersuchung der Fahreignung im Inland abhängig gemacht werden. Insoweit steht § 28 Abs. 1, 4 Nr. 3 2. Alt FeV dem Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie) entgegen und ist mithin unwirksam.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - III-5 Ss 23/07 -

 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Das Tatbestandsmerkmal des Mit-Sich-Führens einer Schusswaffe nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist schon dann erfüllt, wenn die Waffe sich in Griffweite befindet oder der Täter sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (hier: Aufbewahren der Waffe in der Diele der Wohnung, aus der heraus der Betäubungsmittelhandel stattfand).

Beschluss des BGH vom 18.04.2007 - 3 StR 127/07 -

 Sexueller Missbrauch als eigenhändiges Delikt

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein eigenhändiges Delikt, das nur derjenige als Täter verwirklichen kann, der mit dem Tatopfer körperlich in Berührung kommt. Täterschaftliches Handeln durch Unterlassen ist deshalb bei diesem Tatbestand nicht möglich.

Beschluss des BGH Vom 18.04.2007 - 2 StR 19/07 -

 Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger

Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist. (...)

Urteil des BGH vom 18.04.2007 - 5 StR 506/06 -

 Verlesung der Niederschrift früherer Vernehmungen nach eingetretener Vernehmungsunfähigkeit

1. Kann ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht abschließend vernommen werden, können Aufklärungsgesichtspunkte die Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen rechtfertigen.

2. Allein die auslandsspezifische Hilflosigkeit eines Tatopfers und dessen Angst vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen seines illegalen Aufenthalts begründen noch keine schutzlose Lage iSd § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Beschluss des BGH vom 04.04.2007 - 4 StR 345/06 -

 "Teilrücktritt" bei qualifizierter sexueller Nötigung

Ein "Teilrücktritt" von der Qualifikation des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB kommt nicht in Betracht, wenn das Qualifikationsmerkmal bereits verwirklicht ist.

Urteil des BGH vom 04.04.2007 - 2 StR 34/07 -

 "Drängeln" im Stadtverkehr als Nötigung

1. Dichtes, bedrängendes Auffahren eines Kraftverkehrteilnehmers auf den Vordermann kann - insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Signalhorn - Gewalt iSd § 240 StGB sein.

2. Dies gilt auch dann, wenn das bedrängelnde Auffahren im innerörtlichen Verkehr erfolgt.

3. (...)

Beschluss des BVerfG vom 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 -

 Untreue mandatierten Rechtsanwalts

Beabsichtigt ein Rechtsanwalt, gegen den Anspruch seines Mandanten auf Herausgabe in Empfang genommener Gelder mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen, versäumt er jedoch die Erklärung der Aufrechnung, kann ersich wegen Untreue strafbar machen.

Urteil des KG vom 23.03.2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) -

 Keine Strafbarkeit des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort

Die Auslegung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die auch das unvorsätzliche - und nicht nur das berechtigte oder entschuldigte - Sich-Entfernt-Haben vom Unfallort unter diese Norm subsumiert, ist mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG.

Beschluss des BVerfG vom 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 -

 Fahrlässigkeitsvorwurf bei Drogenfahrt

1. Zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittels. Wird im Blut des Betroffenen eine Wirkstoffkonzentration von 1 ng/ml THC gemessen, ist der sichere Nachweis erbracht, dass der Betroffene noch unter der Wirkung zuvor genossenen Cannabis steht.

2. Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich dabei nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt beziehen. An der Erkennbarkeit der Wirkung zum Tatzeitpunkt kann es fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht. Bei einem mehr als 28 Stunden zurückliegenden Einnahmezeitpunkt bedarf es deshalb näherer Ausführungen dazu, auf Grund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der Haschischkonsum nach mehr als einem Tag noch hätte Auswirkungen haben können.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2007 - Ss (B) 5/2007 -

 Individuelle Körpereigenschaften bei § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Körperglied iSd § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB wichtig ist, sind auch individuelle Körpereigenschaften und dauerhafte körperliche (Vor-)Schädigungen des Verletzten zu berücksichtigen.

Urteil des BGH vom 15.03.2007 - 4 StR 522/06 -

 Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.

Urteil des BGH vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06 -

 Körperverletzung durch Fesselung eines Wachmanns

Wird ein Wachmann mittels eines Klebebandes gefesselt, geknebelt, sodann mit dem Gesicht nach unten auf den Boden gelegt und in dieser Position zurückgelassen, so sind die Täter wegen Körperverletzung strafbar.

Urteil des BGH vom 14.03.2007 - 2 StR 606/06 -

 Strafbarkeit mit EU-Fahrerlaubnis

Für die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis kommt es nur darauf an, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch gemacht wurde.

Beschluss des OLG Thüringen vom 06.03.2007 - 1 Ss 251/06 -

 Fußballfans als "Teil der Bevölkerung"

Wegen ihrer wechselnden Personenmehrheiten sind Fußballfans kein "Teil der Bevölkerung" iSd § 130 Abs. 1 StGB.

Beschluss des OLG Braunschweig vom 06.03.2007 - Ss 2/07 -

 Schütteln eines Kleinkindes als rohe Misshandlung

Das Schütteln eines Kleinkindes ist nur dann eine rohe Misshandlung iSv § 225 Abs. 1 StGB, wenn der Tat eine gefühllose Gesinnung zugrunde liegt.

Beschluss des BGH vom 28.02.2007 - 5 StR 44/07 -

 Mittelbare Falschbeurkundung durch erschwindelte Adoption

Eine mittelbare Falschbeurkundung liegt nicht vor, wenn auf Grund eines durch unrichtige Angaben herbeigeführten Adoptionsbeschlusses die Änderungen des Personenstands in den Personenstandsbüchern des Standesamtes, in Einwohnermelderegistern und im Personalausweis des Adoptierten veranlasst werden.

Beschluss des BGH vom 28.02.2007 - 2 StR 467/06 -

 Betäubungsmittel-Kurier

Die Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten.

Urteil des BGH vom 28.02.2007 - 2 StR 516/06 -

 Aufforderung zur Vernichtung gentechnisch veränderter Maispflanzen

Bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, liegt eine Aufforderung iSd § 111 StGB nur dann vor, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatorts und einer bestimmten Tatzeit erfolgt; zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der aufgerufen wird, ergeben.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.02.2007 - 4 Ss 42/07 -

 Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Aufenthaltsbeschränkungen

Da der Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erst zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist und die Zuwiderhandlung vollziehbar Ausreisepflichtiger gegen die bestehende räumliche Beschränkung nach § 61 Abs. 1 AufenthG vor diesem Zeitpunkt  im Wiederholungsfalle - nur eine Ordnungswidrigkeit gem. § 93 Abs. 3 Nr. 1 AuslG darstellte, sind für die Beurteilung der Strafbarkeit nur Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung tatbestandsrelevant, die in die Zeit nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes fallen. Da § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wiederholtes Zuwiderhandeln voraussetzt und damit auch der Erstverstoß eigenständiges Tatbestandsmerkmal ist, besteht bei einem lediglich vor Geltung der Norm begangenen (vgl. § 8 StGB) erstmaligen Zuwiderhandeln keine Strafbarkeitsgrundlage.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 22.02.2007 – 1 Ss 96/06

 Unterbringung in der Entziehungsanstalt

Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel - etwa Ungeeignetheit des Angeklagten zur Teilnahme an Gruppengesprächen - dürfen grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Beschluss des BGH vom 14.02.2007 - 5 StR 13/07 -

 Erklärungen gegenüber Auslandsvertretungen

Die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG erfasst nur "Angaben" iSv § 49 Abs. 1 1. Alt. AufenthG den Ausländerbehörden gegenüber, nicht aber "Erklärungen" iSv § 49 Abs. 1 2. Alt. AufenthG gegenüber den Auslandsvertretungen.

Urteil des OLG Celle vom 14.02.2007 - 21 Ss 84/06 -

 Ausnutzungsbewusstsein bei heimtückischer Tötung

1. Das Mordmerkmal der Heimtücke setzt in subjektiver Hinsicht neben Kenntnis der Opferlage zusätzlich voraus, dass dem Täter bei Beginn der tödlichen Attacke bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen. Insbesondere bei Spontantaten können psychische Ausnahmezustände - auch solche unterhalb der Schwelle des § 21 StGB - der Annahme des Ausnutzungsbewusstseins entgegenstehen.

2. Bei der Bewertung der Niedrigkeit von Beweggründen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann.

Urteil des BGH vom 13.02.2007 - 5 StR 508/06 -

 Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Wesentliches Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur künftigen gemeinsamen Deliktsbegehung. Hieran fehlt es, wenn sich Beteiligte eines Drogengeschäfts - sei es auch in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem - lediglich jeweils auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüber stehen.

Beschluss des BGH vom 06.02.2007 - 4 StR 612/06 -

 Verteidigungswille bei Notwehr

Der Rechtfertigungsgrund der Notwehr setz ein Vorgehen mit Verteidigungswillen voraus. Tritt dieser neben anderen Motiven bei Vornahme der Abwehrhandlung gänzlich in den Hintergrund, scheidet eine Rechtfertigung aus.

Urteil des BGH vom 31.01.2007 - 1 StR 429/06 -

 Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis während inländischer Sperrfrist

Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.

Urteil des OLG München vom 29.01.2007 - 4 St RR 222/06 -

 Handy-Verstoß durch Manipulation an Telefonkarte

Um "Nutzung" eines Autotelefons iSd § 23 Abs. 1 a StVO handelt es sich auch dann, wenn der Fahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.

Beschluss des OLG Hamm vom 23.01.2007 - 2 Ss OWi 25/07 -

 Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen

Extrem lebensgefährliche Gewalthandlungen - etwa ein kraftvoller Messerstich in die Brust - legen die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes indiziell sehr nahe. Allerdings ist der Tatrichter gehalten, bei der Vorsatzprüfung tendenziell gegenläufige Faktoren wie beispielsweise nachträgliche Bemühungen um Erfolgsvermeidung oder aber nachträgliche Erschütterung über das Geschehen in Rechnung zu stellen und in den Urteilsgründen zu erörtern.

Urteil des BGH vom 18.01.2007 - 4 StR 489/06 -

 Rotes Autokennzeichen

Allein der Umstand, dass mit einem sog. "roten Kennzeichen" versehenen Kraftfahrzeug keine Probe- oder Überführungsfahrt durchgeführt wird, sondern eine Einkaufsfahrt, führt nicht zur Verwirklichung des Straftatbestands der §§ 1, 6 PflVG.

Beschluss des OLG Hamm vom 18.12.2006 - 2 Ss 533/06 -

 Fußballwettskandal

1. Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum eigenen Vorteil manipuliert ist.

2. (...)

Urteil des BGH vom 15.12.2006 - 5 StR 181/06 -

 "Palm-Organizer" als Mobiltelefon

Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehender "Palm-Organizer" ist ein "Mobiltelefon" iSd § 23 Abs. 1 a StVO. Das Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines Mobiltelefons" ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät bei eingeführter, sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand gehalten wird.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 27.11.2006 - 3 Ss 219/05 -

 Nicht einverständlicher Geschlechtsverkehr

1. Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist.

2. (...)

Beschluss des BGH Vom 22.11.2006 - 2 StR 382/06 -

 Beteiligung am gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern

Der Täter-Vorsatz des § 92a Abs. 1 AuslG a.F., der eine zur selbständigen Tat aufgewertete Beihilfe unter Strafe stellte, bestimmt sich nach den für § 27 StGB geltenden Grundsätze. Der Täter handelt daher bereits dann vorsätzlich, wenn er erkennt, dass eine Hilfeleistung an sich geeignet ist, die fremde Tat zu fördern.

Urteil des BGH vom 15.11.2006 - 2 StR 157/06 -

 Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsgesetz

1. Es ist zweifelhaft, ob ausländerrechtliche Auflagen, die die Aufnahme der Erwerbstätigkeit verbieten, nach den Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs zum Aufenthaltsgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundestages der Strafvorschrift in § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG unterfallen.

2. Ungeachtet der nicht klaren Entstehungsgeschichte spricht die Systematik des Aufenthaltsgesetzes dagegen, Verstöße gegen Erwerbstätigkeitsauflagen im Ausländerrecht über § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG zu erfassen.

3. Ein Verstoß gegen eine vollziehbare Erwerbstätigkeitsauflage wird jedenfalls von dem Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 98 Abs. 3 Nr. 3 iVm § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfasst.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 -

 Untreue und "schwarze Kasse" - Kanther-Urteil

Ein Richter ist nicht deshalb als Verletzter einer Untreue gemäß § 22 Nr. 1 StPO von der Entscheidung ausgeschlossen, weil die angeklagte Vermögensstraftat sich gegen eine als nichtrechtsfähiger Verein organisierte politische Partei richtete, deren Mitglied er ist.

Das pflichtwidrige Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung einer treuhänderisch verwalteten "schwarzen Kasse" durch Verantwortliche einer politischen Partei führt auch dann zu einem Nachteil iSd § 266 Abs. 1 StGB, wenn durch Einsatz der vorenthaltenen Mittel unter Umgehung der satzungsmäßigen Organe politische oder sonstige Zwecke der Partei nach dem Gutdünken des Täters gefördert werden sollen (im Anschluss an BGHSt 40, 287).

(...)

Urteil des BGH vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05 -

 Verstoß gegen räumliche Beschränkung des Aufenthalts

Beruht die Begrenzung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf der vollziehbaren behördlichen Anordnung einer nach § 6 Abs. 1 Satz 2  AufenthG ergangenen Auflage, so ist die Zuwiderhandlung gegen die Anordnung nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG strafbar, sondern kann lediglich als Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG geahndet werden.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.10.2006 - 3 Ss 204/06 -

 Besitz kinderpornografischer Schriften

Aus dem Umstand, dass der Angeklagte kinderpornografische Dateien manuell von der Festplatte seines Laptops gelöscht hat, ergibt sich, dass ihm das Vorhandensein dieser Dateien bewusst war, auch wenn diese Dateien durch deren Aufruf auf entsprechenden Internetseiten automatisch im Cache-Speicher des Laptops auf dessen Festplatte abgespeichert worden war.

Beschluss des BGH vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06 -

 Nutzung des Handys bei ausgeschaltetem Motor während der Wartephase vor Ampel

Die Auslegung, wonach ein Kraftfahrzeugführer auch dann den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1 a StVO erfüllt, wenn er während der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor vor einer Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage steht, stellt eine mit Art. 103 Abs. 2 GG nicht vereinbarende Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar.

Beschluss des OLG Bamberg vom 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06 -

 Private Sportwettenvermittlung

1. Das Vermitteln von Sportwetten nach Großbritannien an einen dort konzessionierten Buchmacher ohne verwaltungsrechtliche Erlaubnis des Freistaats Bayern war jedenfalls in der Zeit vor dem Ergehen des Urteils des BVerfG vom 28.03.2006 nicht gemäß § 284 StGB strafbar.

2. Der Strafbarkeit nach § 284 StGB stand der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43, 49 EG entgegen.

Urteil des OLG München vom 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -

 Anwendung des Waffengesetzes auf Soft-Air-Waffen

Auf Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 0,5 Joule findet das Waffengesetz keine Anwendung.

Beschluss des LG Konstanz vom 19.09.2006 - 4 Qs 68/06 -

 Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" im Betäubungsmittelgesetz

Die in der ständigen Rechtssprechung des BGH und in der Kommentarliteratur zum Betäubungsmittelgesetz vertretene Auffassung, dass der Begriff des Handeltreibens iSd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG "jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" umfasst, ist mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar.

Beschluss des BVerfG vom 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 -

 Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

Ein Gegenstand (hier: dünner Ledergürtel) ist nach der Rechtsprechung ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.

Beschluss des BGH vom 05.09.2006 - 4 StR 313/06 -

 Zweifelssatz bei Fragen der Schuldfähigkeit

1. Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist auf die rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen nicht anwendbar. Anwendung findet der Zweifelssatz jedoch bei der Entscheidung über die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit, wenn nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf Art und Grad des psychischen Ausnahmezustands beziehen.

2. (...)

Beschluss des BGH vom 25.07.2006 - 4 StR 141/06 -

 Beihilfe zu bandenmäßigem Handeltreiben

1. Tatbeteiligte, die selbst nicht Bandenmitglieder sind, können nicht nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB ist.

2. (...)

Urteil des BGH vom 19.07.2006 - 2 StR 162/06 -

 Körperverletzung durch lebensgefährdende Behandlung; Bande im familiären Umfeld

1. Für die Erfüllung des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich.

2. Eine wirksame Bandenabrede setzt keine bindende Verpflichtung zur Tatbegehung voraus; erforderlich ist der übereinstimmende gemeinsame Wille, sich zusammen zu tun, um künftig für eine gewisse Dauer Straftaten der jeweils bestimmten Art zu begehen. Ein bestimmter "Typus" des Zusammenschlusses ist für die Annahme einer Bande nicht erforderlich; ihr steht namentlich auch nicht entgegen, dass die Beteiligten einander Familiär oder in sonstiger Weise persönlich verbunden sind.

Urteil des BGH vom 12.07.2006 - 2 StR 180/06 -

 Strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz fehlender realistischer Geschäftsgrundlage

Ein strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt nicht vor, wenn das angebotene Rauschgift erst hergestellt werden soll und dies wegen fehlender Geldmittel ungewiss und überdies zweifelhaft ist, ob es gelingt, die erforderlichen Geldmittel zu beschaffen.

Beschluss des BGH vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 -

 Unfall "im Straßenverkehr"

Das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum, damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können, steht nach der natürlichen Verkehrsauffassung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen und stellt somit ein Geschehen "im Straßenverkehr" (§ 142 Abs. 1 StGB) dar.

Beschluss des LG Berlin vom 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 -

 Heimtückische Tötung bei unmittelbar vorhergehender Körperverletzung

1. Heimtückische Tötung kann vorliegen, wenn der Täter das Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, jedoch unmittelbar danach unter Ausnutzung des Überraschungseffekts seine Attacke mit Tötungsvorsatz fortführt.

2. Ausnutzungswissen iSd Mordmerkmals der Heimtücke setzt nicht voraus, dass der Täter die hilflose Lage des Opfers gezielt herbeiführt.

3. Auch eine erhebliche Alkoholisierung muss das Ausnutzungsbewusstsein nicht ausschließen, sofern die Opferlage anschaulich war.

Urteil des BGH vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06 -

 Private Sportwetten und unvermeidbarer Verbotsirrtum

Der Betreiber eines in Deutschland ansässigen Wettbüros, der über das Internet Sportwetten seiner Kunden ohne behördliche Genehmigung bei einem in Österreich konzessionierten Sportwettenveranstalter plazierte, hat jedenfalls vor dem Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 (BVerfG, NJW 2006, 1261) in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld gehandelt, wenn er vom zuständigen Sachbearbeiter der Ordnungsbehörde und von einem kompetenten Rechtsanwalt die Auskunft erhalten hatte, sein Verhalten sei nicht verboten.

Urteil des OLG Stuttgart vom 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 -

 Rücktritt vom Versuch durch Aufgabe des Tötungsvorsatzes

Gelangt der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden, liegt kein fehlgeschlagener Versuch, sondern ein unbeendeter Versuch, von dem er, wenn er sich freiwillig dazu entschließt, sein Opfer nur noch körperlich zu verletzen, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes zurücktreten kann.

Beschluss des BGH vom 13.06.2006 - 4 StR 67/06 -

 Abgrenzung Täterschaft/Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Ein Kurier, der weder auf den An- und Verkauf der gehandelten Betäubungsmittel noch nicht die Gestaltung der Modalitäten ihrer Einfuhr Einfluss hat, darf jedenfalls dann nicht wegen täterschaftlicher Beteiligung am Handeltreiben verurteilt werden, wenn unklar bleibt, ob er während des Transports eigenständige Verfügungsgewalt über das Rauschgift erlangt hatte.

Beschluss des BGH vom 02.06.2006 - 2 StR 150/06 -

 Nutzung des Handys während der Fahrt als Diktiergerät

Eine "Benutzung eines Mobiltelefons" iSd § 23 Abs. 1 a StVO liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere beim Gebrauch als Diktiergerät.

Beschluss des OLG Jena vom 31.05.2006 . 1 Ss 82/06 -

 Falschparken mit fotokopiertem Schwerbehinderten- und Sonderausweis

Die Fotokopie eines Originaldokuments ist ausnahmsweise dann als Urkunde iSd § 267 StGB zu behandeln, wenn der Täter eine fotografische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührende Urschrift hergestellt hat und damit der Anschein einer Originalurkunde erweckt werden soll. Für die Abgrenzung zu einer Fotokopie als Nichturkunde kommt es entscheidend darauf an, ob die Kopie nach dem Willen des Herstellers zur Verwendung als falsches Original geschaffen wurde oder als bloße Kopie in den Rechtsverkehr gebracht werden soll; der Qualität des Falsifikats kann dabei eine Indizwirkung zukommen.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.05.2006 - 1 Ss 13/06 -

 Unerlaubter Aufenthalt in der Bundesrepublik

Die Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland scheidet auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 95 Abs. 2 Nr. 1 b AufenthG aus, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung im Tatzeitraum gegeben waren.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 -

 "Blenden" einer Verkehrsüberwachungsanlage

Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.

Urteil des OLG München vom 15.05.2006 - 4 St RR 53/06 -

 Kommunale Mandatsträger als  Amtsträger

1a. Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.

1b. Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.

2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.

Urteil des BGH vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05 -

 Verdächtigung iSd § 164 StGB

1. Eine Verdächtigung iSd § 164 Abs. 1 StGB liegt nur vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt. Die auf Tatsachen gestützte  Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Straftat oder einer Dienstpflichtverletzung begründen kann.

2. (...)

Beschluss des Kammergerichts vom 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) - 

 Staatliches Monopol für Sportwetten - Oddset (§ 284 StGB)

Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -

 Auslandstaten gegenüber juristischen Personen

1. (...)

2. Das deutsche Strafrecht findet auf Auslandstaten gemäß § 7 Abs. 1 StGB nur Anwendung, wenn diese gegen natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit begangen worden sind. Auslandstaten gegen juristische Personen mit Sitz im Inland werden davon nicht erfasst.

Beschluss des Kammergerichts vom 24.03.2006 - 4 Ws 52/06 -

 Vorsätzliche "Geisterfahrt" als Mord

1. Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Tötungsmerkmal eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (hier: "Geisterfahrt" mit einem PKW auf der Autobahn).

2. (...)

3. Ein gemäß § 24 Abs. 1 2. HS StGB strafbefreiender Rücktritt setzt nicht voraus, dass der Täter, der die Vollendung der Tat erfolgreich verhindert und dies auch anstrebt, unter mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste oder "optimale" gewählt hat (hier: Versuch des "Geisterfahrers, den Unfall zu vermeiden).

Urteil des BGH vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -

 "Hausverbot" für Fußgängerpassage in U-Bahnstation

1. Ein Bauwerk wird nicht bereits deshalb zu einem befriedeten Besitztum iSd § 123 StGB, weil es unter dem Straßenniveau liegt und damit naturgemäß über Abgrenzungen verfügt. Eine unterirdische Verkehrsfläche ("B-Ebene"), die ausschließlich dem Fußgängerverkehr als Straßenunterführung und als Zugang zu U- und S-Bahnanlagen sowie zu Geschäftslokalen und sonstigen von der Öffentlichkeit genutzten Einrichtungen dient, ist danach nicht als befriedetes Besitztum anzusehen.

2. (...)

Beschluss des OLG Frankfurt vom 16.03.2006 - 1 Ss 189/05 -

 Stoffe des täglichen Bedarfs bei § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Kochsalzintoxikation)

§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Stoffe des täglichen Bedarfs, wenn ihre Beibringung mit der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung im Einzelfall verbunden ist.

(...)

Urteil des BGH vom 16.03.2006 - 4 StR 536/05 -

 Nötigung im innerstädtischen Straßenverkehr durch Drängeln

Auch in innerstädtischen Straßenverkehr kann ein dichtes und bedrängendes Auffahren von solcher Intensität sein, dass sich die Fahrweise des Dränglers als Gewaltanwendung iSd § 240 Abs. 1 StGB darstellt.

Beschluss des OLG Köln vom 14.03.2006 - 83 Ss 6/06 -

 Führen eines Kraftfahrzeugs unter Amphetamineinwirkung

1. Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach eine Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG nur dann in Betracht kommt, wenn eine Konzentration des Rauschmittels festgestellt wird, die es möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, ist auch auf Amphetamin anzuwenden.

2. Eine Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG setzt auch unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des BVerfG nicht voraus, dass bestimmte Grenzwerte erreicht werden.

3. Der analytische Grenzwert, ab dem sicher mit dem Auftreten von Ausfallserscheinungen, also mit einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit iSd Rechtsprechung des BVerfG zu rechnen ist, beträgt für Amphetamin 25 ng/ml.

4. Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten trotz der verhältnismäßig niedrigen Betäubungsmittelkonzentration zwar nicht aufgehoben, aber doch eingeschränkt war.

Beschluss des OLG München vom 13.03.2006 - 4St RR 199/05 -

 Heimtückische Tötung schlafender Kleinkinder im Rahmen eines Mitnahmesuizids

1. Heimtückisches Vorgehen setzt nicht voraus, dass der Täter die wehrlose Lage des arglosen Opfers gezielt herbeigeführt hat. Eine heimtückische Tötung ist vielmehr auch dann gegeben, wenn der Täter die ohne sein Zutun vorgefundene Lage des Opfers bewusst ausnutzt.

2. Die mordmerkmalspezifische feindliche Willensrichtung kann in Fällen eines misslungenen Mitnahmesuizids nicht entfallen, wenn der Täter nicht allein zum (vermeintlich) Besten der Getöteten handelt, sondern mit der Tat auch weitergehende Ziele - etwa Rachegelüste - verfolgt.

Urteil des BGH vom 10.03.2006 - 2 StR 561/05 -

 Missbrauch einer Krankenversicherungskarte

Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen unter Vorlage einer Krankenversicherungskarte trotz Kündigung der Mitgliedschaft erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263 a StGB. Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht.

Beschluss des OLG Hamm vom 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 -

 Betrug durch Warenbestellung unter falschem Namen

Wer unter dem Namen eines anderen Lieferungen oder Dienstleistungen in Auftrag gibt, um den anderen in Aufregung und Unruhe zu versetzen, und werden die Unternehmen entsprechend tätig, macht sich wegen Betrugs strafbar.

Urteil des LG Kiel vom 03.03.2006 - V Ns 18/06 -

 Verbringen eines Kindes in einen fremden Kulturbereich

Die Annahme einer Straftat nach § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass durch die tat die konkrete Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Opfers verursacht wird. Die bloße Kindesentziehung reicht deshalb, auch wenn sie mit einem Verbringen des Kindes in das Ausland verbunden ist, für die Annahme einer solchen Gefahr nicht aus. Das Verbringen in einen fremden Kulturkreis kann aber den Qualifikationstatbestand dann erfüllen, wenn damit eine konkrete Gefahr für die körperliche, seelische oder psychische Entwicklung des Minderjährigen verbunden ist, etwa wenn unter massivem Einfluss einer fremden Religion die Gefahr einer Entwicklungsschädigung droht.

Urteil des BGH vom 09.02.2006 - 5 StR 564/05 -

 Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Frachtunternehmers für Lenkzeiten-Überschreitung

1. Ein Speditionsunternehmer, der seinen Bereich so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet.

2. (...)

3. Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des rechtswidrigen Systems. (...)

Urteil des LG Nürnberg vom 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/2003 -

 Versuchter Heimtückemord bei fehlender Arglosigkeit des Opfers

Heimtücke ist objektiv zu verneinen, wenn ein Geschädigter wegen eines vorausgegangenen Verhaltens des Täters misstrauisch war und mit einem Angriff gegen sich rechnete. Glaubt der Täter bei einem Angriff gegen das Leben seines Opfers indessen, dieses sei arglos, und will er seine Tat unter Ausnutzung der daher von ihm angenommenen Wehrlosigkeit des Opfers begehen, so verübt er einen heimtückisch begangenen Mordversuch.

Urteil des BGH Vom 08.02.2006 - 1 StR 523/05 -

 Körperbezogene sexuelle Handlung bei Kindesmissbrauch

§ 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes setzt voraus, dass der Täter das Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle Handlungen vornimmt; es reicht nicht aus, dass der Täter das Kind lediglich dazu bestimmt, vor ihm in sexuell aufreizender Weise zu posieren.

Beschluss des BGH vom 02.02.2006 - 4 StR 570/05 - 

 Subjektiver Tatbestand bei § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet. Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahin gehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (im Anschluss an BGHSt 45, 253).

Urteil des BGH vom 25.01.2006 - 2 StR 345/05 -

 Geldwäschestrafbarkeit bei objektiv gegebener Hehlerei

1. (...)

2. Ist der objektive Tatbestand der Hehlerei erfüllt, kann aber ein entsprechender Vorsatz nicht nachgewiesen werden, entfaltet der Hehlereitatbestand keine Sperrwirkung gegenüber einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche.

Urteil des BGH vom 21.01.2006 - 1 StR 357/05 -

 Bandendiebstahl ohne Kenntnis des Bandenführers

Auch bei einem Diebstahl, den zwei Mitglieder einer Bande ohne Kenntnis des die Bande führenden Mitglieds begehen, handelt es sich um einen Bandendiebstahl iSd § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn diese Tat sich als Ausfluss der Bandenabrede darstellt.

Beschluss des BGH vom 17.01.2006 - 4 StR 595/05 -

 Anwendung des § 129a Abs. 2 StGB

1. Für die Anwendung von § 129a Abs. 2 StGB genügt es, wenn eine der in Nr. 1 bis 5 genannten Taten die erforderliche Bestimmung und Eignung erst im Zusammenhang mit weiteren von der Vereinigung geplanten Taten aufweist.

2. Das Merkmal der Einschüchterung der Bevölkerung in § 129a Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die Tat gegen nennenswerte Teile der Gesamtbevölkerung gerichtet ist.

3. Ein Bundesland ist kein Staat iSd § 129a Abs. 2 StGB.

4. Gründer iSd §§ 129, 129a StGB ist nicht nur eine beim Gründungsakt führende Person, sondern jeder, der die Gründung wesentlich fördert.

Beschluss des BGH vom 10.01.2006 - 3 StR 263/05 -

 "Blutrache" als niederer Beweggrund

1. Das Motiv der "Blutrache" ist regelmäßig als niedriger Beweggrund anzusehen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn dem Täter seinerseits durch das Opfer mit der Tötung eines nahen Angehörigen erhebliches Leid zugefügt wurde, das ihn zur Tatzeit noch gravierend belastete.

2. (...)

Beschluss des BGH vom 10.01.2006 - 5 StR 341/05 -

 Versuchte gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Schüsse auf PKW-Reifen