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Einfuhr von Betäubungsmitteln
Die
Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg ist nicht
vollendet, wenn die Betäubungsmittel bei einer Zollkontrolle
im Ausland entdeckt und aufgrund einer Absprache der ausländischen
und der deutschen Zollbehörden im Wege eines bewachten
Weitertransports nach Deutschland gebracht werden; insoweit
kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen einer versuchten Einfuhr
- ggf. in Tateinheit mit vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- in Betracht
Beschluss
des BGH vom 15.02.2011 - 1 StR 676/10 -
Sexuelle
Nötigung – schutzlose Lage, Tatvarianten
1.
Die Tatvarianten des § 177 I Nr. 2 und 3 StGB stehen
gleichrangig nebeneinander.
2.
Für die Feststellung, das Tatopfer habe sich in einer
schutzlosen Lage befunden, kommt es auf eine Gesamtwürdigung
aller tatbestandsspezifischen Umstände an, die ergeben müssen,
dass das Tatopfer Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht
auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegensetzen, noch sich
ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe dritter
Personen hoffen konnte.
Beschluss
des BGH vom 12.01.2011 – 1 StR 580/10 -
Erpressung
einer Prostituierten
Eine
Prostituierte erwirbt für die Vornahme sexueller Handlungen
nach § 1 I ProstG nur dann eine rechtswirksame Forderung,
wenn die Leistung in Erwartung der Zahlung des zuvor
vereinbarten Entgelts erbracht worden ist. Demgemäß kommt
die Erpressung einer Prostituierten in der Form, dass ihr der
Verzicht auf das vereinbarte Entgelt abgenötigt wird, erst
dann in Betracht, wenn die abgesprochene sexuelle Handlung
einvernehmlich vorgenommen worden ist. Der abgepresste
verzicht auf Geltendmachung einer (Schadenersatz-) Forderung für
eine von vornherein erzwungene sexuelle Dienstleistung dürfte
wegen der gemeinhin fehlenden wirtschaftlichen Werthaltigkeit
dieses Anspruchs der Prostituierten keine Erpressung
darstellen.
Beschluss
des BGH vom 18.01.2011 – 3 StR 467/10 -
Vermögensbetreuungspflicht
des Gerichtsvollziehers
Den
Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung
als Vollstreckungsorgan im Rahmen des ihm erteilten
Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber
dem Vollstreckungsgläubiger.
Beschluss
des BGH vom 07.01.2011 - 4 StR 409/10 -
Betrug
durch "Abo-Falle" im Internet
1.
Zum Vorliegen einer konkludenten Täuschung iS von § 263 StGB
im Falle eines Webseitenbetreibers, der durch die
Gesamtgestaltung seiner Seite beabsichtigt, den Nutzer über
die Entgeltlichkeit seines Angebots zu täuschen.
2.
Für die Frage, ob die Gestaltung der Seite auf eine Täuschung
angelegt ist, ist allein darauf abzustellen, welches Bild sich
dem durchschnittlichen Internetnutzer bietet, und nicht, ob in
einzelnen Konstellationen sich die Seite anders darstellt.
3.
Danach ist ein hinreichend deutlicher Hinweis auf die
Entgeltlichkeit des fraglichen Angebots nur zu bejahen, wenn
diese Information für den Nutzer bereits bei Aufruf der Seite
erkennbar ist und im örtlichen und inhaltlichen Zusammenhang
mit den Angaben, die sich auf die angebotene Leistung direkt
beziehen, steht.
Beschluss
des OLG Frankfurt a. M. vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 -
DB
Netz AG als sonstige Stelle nach § 11 StGB
Die
DB Netz AG ist eine "sonstige Stelle" iSd des § 11
Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB (Fortführung von BGHSt 49, 214
und BGHSt 52, 290).
Beschluss
des BGH vom 09.12.2010 - 3 StR 312/10 -
Abgrenzung
bedingter Tötungsvorsatz/Körperverletzungsvorsatz
Die
Vornahme äußerst gefährlicher Gewalthandlungen legt die
Annahme bedingten Tötungsvorsatzes sehr nahe. Angesichts der
hohen Hemmschwelle gegenüber der Tötung eines Menschen
bedarf die Frage der vorsatzspezifischen Billigung des Todes
indessen einer Gesamtschau der aussagekräftigen objektiven
und subjektiven Tatumstände. Spontanität der Tatbegehung,
affektive Erregung und rauschmittelbedingte Enthemmung sind
tendenziell vorsatzkritische Aspekte. Sie können dem Schluss
auf das Vorliegen bedingten Tötungsvorsatzes allein aus dem
Wissen des Täters um die Gefährlichkeit des Angriffs
entgegenstehen und müssen daher vom Tatrichter im Urteil
insbesondere auf der Ebene des voluntativen Vorsatzelements
ausdrücklich erörtert werden.
Beschluss
des BGH vom 25.11.2010 – 3 StR 364/10 -
Gebäudebegriff
bei gesundheitsgefährdender Brandstiftung
Ist
das "Gebäude" iSd §§ 306a,
306a Abs. 2,
306 StGB im Einzelfall zugleich ein "Wohngebäude",
dann müssen zur Vollendung des Auffangtatbestands der
schweren Brandstiftung nicht notwendigerweise auch Wohnräume
von der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung betroffen
sein.
Urteil
des BGH vom 17.11.2010 - 2 StR 399/10 -
Unvorsätzliches
Verlassen des Unfallorts
Das
Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem
anderen Ort, an dem der Täter erstmals vom Unfall erfahren
hat, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 I Nr. 1 StGB.
Eine Strafbarkeit nach § 142 II Nr. 2 StGB scheidet in
solchen Fällen gleichermaßen aus, weil das unvorsätzliche
Verlassen des Unfallorts nicht vom Gesetzeswortlaut erfasst
ist.
Beschluss
des BGH vom 15.11.2010 – 4 StR 413/10 -
Missbräuchliche
Verwendung einer Tankkarte
1.
Die missbräuchliche Verwendung einer sog. Tankkarte, die dem
Kraftfahrer von seinem Arbeitgeber zur Betankung der
Arbeitsfahrzeuge überlassen wird, stellt keine Untreue i.S.d.
§ 266 StGB dar.
2.
Die ohne Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung
erfolgende Einreichung der die Tankvorgänge dokumentierenden
Belege beim Arbeitgeber, um diesem die Möglichkeit der
Abgleichung mit den eingehenden Rechnungen der den Kraftstoff
zur Verfügung stellenden Untenehmen zu ermögliche, stellt
indessen eine Täuschung dar. Verzichtet der Arbeitgeber
infolge der Unkenntnis der missbräuchlichen Verwendung auf
die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer,
vermag dies einen Forderungsbetrug i.S.d. § 263 StGB zu begründen.
Beschluss
des OLG Celle vom 05.11.2010 – 1 Ws 277/10
-
Inländische
Teilgruppe ausländischer Vereinigung – In Deutschland
aktive PKK-Führungskader
1.
Eine in Deutschland tätige Teilorganisation einer ausländischen
Vereinigung ist nur dann als eigenständige inländische
Vereinigung iSd §§ 129, 129a StGB anzusehen, wenn die
Gruppierung für sich genommen alle für eine Vereinigung
notwendigen personellen, organisatorischen, zeitlichen und
voluntativen Voraussetzungen erfüllt.
2.
Hieraus folgt, dass die inländische Teilgruppierung ein
ausreichendes Maß an organisatorischer Selbstständigkeit
aufweisen und einen eigenen, von der ausländischen (Haupt-)Organisation
unabhängigen Willensbildungsprozess vollziehen muss, dem sich
ihre Mitglieder unterwerfen. Hierfür reicht es nicht aus,
dass die Mitglieder der inländischen Teilgruppe lediglich
Einigkeit darüber erzielen, sich dem Willen der
Gesamtorganisation unterzuordnen; erforderlich ist vielmehr,
dass sich der für eine Vereinigung konstitutive, auf deren
Zwecke bezogene Willensbildungsprozess in seiner Gesamtheit in
der inländischen Gruppierung vollzieht.
Urteil
des BGH vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -
Im
Jahr 1944 befohlene Tötung von Zivilisten als
Vergeltungsaktion
1.
(...).
2.
Eine aus Rachsucht motivierte und gründlich vorbereitete Tötung
von Unschuldigen (hier: durch Sprengung eines Gebäudes und
anschließendes Maschinengewehrfeuer), die durch ihr Verhalten
keine Veranlassung für die durchgeführte Vergeltungsmaßnahme
gegeben haben, kann selbst vor dem Hintergrund einer
kriegsbedingten Ausnahmesituation nicht mehr als menschlich
verständliche Handlung angesehen werden; sie ist Ausdruck
eines niedrigen Beweggrunds iSd § 211 StGB.
3.
(...)
Beschluss
des BGH vom 25.10.2010 - 1 StR 57/10 -
Vermögensschaden
der Bank bei Kontoeröffnungsbetrug
Eröffnet
der Täter unter Vorlage eines gefälschten Ausweises und Täuschung
über seine Zahlungswilligkeit ein Konto, liegt ein Vermögensschaden
in Gestalt einer schadensgleichen Vermögensgefährdung vor,
wenn die Bank ihm einen Überziehungskredit einräumt oder
Kreditkarten und EC-Karten aushändigt. Führt die Bank das
Konto hingegen auf Guthabenbasis, ist ein Vermögensschaden
unter diesen Umständen zu verneinen.
Beschluss
des BGH vom 14.10.2010 – 2 StR 447/10 -
Vermögensnachteil
durch räuberische Erpressung – nicht gedecktes Konto
Erzwingt
der Täter nach der Wegnahme der Bankkarte vom Berechtigten
die Preisgabe der PIN, so liegt darin keine vollendete räuberische
Erpressung, wenn mangels Deckung des Kontos des Opfers
Geldabhebungen nicht möglich sind, mithin die Gefahr eines
Vermögensnachteils nicht besteht.
Urteil
des BGH vom 30.09.2010 – 3 StR 294/10
-
Gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr – Beibehaltung der
Wertgrenze
Nach
der Rechtsprechung des Senats liegt die Wertgrenze für die
Annahme der Gefährdung einer Sache „von bedeutendem Wert“
(§ 315 b I StGB) bei mindestens 750€. Für eine Anhebung
dieser Wertgrenze sieht der Senat keinen Anlass.
Beschluss
des BGH vom 28.09.2010 – 4 StR 245/10 -
Straßenschuh
als gefährliches Werkzeug; hinterlistiger Überfall; schwere
körperliche Misshandlung
1.
Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig
als ein gefährliches Werkzeug (§ 224 I Nr. 2 StGB)
anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten
wird. Das gilt jedenfalls für Tritte ins Gesicht des Opfers.
Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Täter feste
Turnschuhe der heute üblichen Art trägt.
2.
Ein Überfall ist nicht schon dann hinterlistig (§ 224 I Nr.
3 StGB), wenn der Täter für den Angriff auf das Opfer nur
ein Überraschungsmoment ausnutzt. Erforderlich ist vielmehr,
dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung der wahren
Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die
Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die
Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit
auszuschließen.
3.
Zur Annahme einer schweren körperlichen Misshandlung (§ 250
II Nr. 3 a StGB) ist nicht der Eintritt einer schweren Folge
i.S.v. § 226 StGB oder einer schweren Gesundheitsschädigung
i.S.v. § 239 III Nr. 2 StGB erforderlich. Es ist jedoch
vorauszusetzen, dass die körperliche Integrität des Opfers
entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber
in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist,
beeinträchtigt wird.
Urteil
des BGH vom 15.09.2010 – 2 StR 395/10
-
Betrugshandlungen
in natürlicher Handlungseinheit
1.
Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn zwischen
einer Mehrheit strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen ein
derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang
besteht, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen
Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun
erscheint, und wenn die einzelnen Betätigungen auf einer
einzigen Willensentschließung beruhen.
2.
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn der Täter wissend,
dass der Widerspruch des Kontoinhabers erfolgen wird, an einem
Tage mehrere unberechtigte Lastschriften für das selbe
Girokonto einreicht und über die auf seinem Konto verbuchten
Guthaben verfügt, ohne zum Ausgleich des dann verbleibenden
Minussaldos in der Lage zu sein.
Beschluss
des BGH vom 14.09.2010 - 4 StR 422/10 -
Erhöhte
Betriebsgefahr bei Überschreitung der
Autobahn-Richtgeschwindigkeit
Bei
deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der
Autobahn (hier: 160 km/h) tritt die Haftung aus Betriebsgefahr
auch bei erheblichem Verschulden des Unfallgegners regelmäßig
nicht zurück.
Urteil
des OLG Nürnberg vom 09.09.2010 – 13 U 712/10 -
Vortäuschens
einer Straftat
Gibt
der Inhaber eines Ladengeschäftes, in dessen Türe eine Öffnung
geschlagen wurde, bei der Polizei wahrheitswidrig an, durch
die Öffnung sei Ware gestohlen worden, so erfüllt dies nicht
den Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat, wenn für die
Polizei aufgrund der Umstände bereits feststand, dass kein
Diebstahl stattgefunden hatte und die falsche Angabe deshalb
zu keinen nennenswerten Ermittlungen führte.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 07.09.2010 – 1 Ss 124/10 -
Geringwertigkeit
iSd § 243 StGB
Eine
Sache im Wert bis zu 30 EUR ist geringwertig iSd § 243 Abs. 2
StGB.
Beschluss
des KG vom 02.09.2010 – (1) 1 Ss 561/09 (1/10) -
Verletzung gesellschaftsrechtlicher Sorgfaltspflichten als
Untreue – "Kriegskasse" im Ausland
1.
Ein Geschäftsführer einer GmbH und ein Vorstand einer AG können
sich wegen Untreue strafbar machen, wenn sie unter Verstoß
gegen §
43 Abs. 1
GmbHG, §
93 Abs. 1 AktG und unter Verletzung von Buchführungsvorschriften
eine schwarze Kasse im Ausland einrichten.
2.
Ein den Untreuetatbestand ausschließendes Einverständnis der
Mehrheit der Gesellschafter einer GmbH setzt voraus, dass auch
die Minderheitsgesellschafter mit der Frage der Billigung der
Pflichtwidrigkeit befasst waren.
Urteil
des BGH vom 27.08.2010 - 2 StR 111/09 -
Keine
Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber
Datenschutzbeauftragtem
Aus
der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine
gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung des Rechtsanwalts
zur Weitergabe mandatsbezogener Information an den
Datenschutzbeauftragten.
Beschluss
des KG vom 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07 – 2 Ss 23/07 -
Sporttasche
als Mittel eines schweren Raubes
Ist
für einen objektiven Beobachter die Gefährlichkeit eines vom
Täter verwendeten Gegenstandes (hier: einer handelsüblichen
Sporttasche und eines Mobiltelefons, die er täuschend als
„Bombe“ bezeichnete) überhaupt nicht einzuschätzen,
kommt eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB in
Betracht.
Urteil
des BGH vom 18.08.2010 – 2 StR 295/10 -
Diebstahl
einer besonders gesicherten Sache bei Schlüsselverwendung
Der
Täter stiehlt auch dann eine durch ein verschlossenes Behältnis
besonders gesicherte Sache, wenn er als Unberechtigter den
ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Schlüssel verwendet.
Beschluss
des BGH vom 05.08.2010 - 2 StR 385/10 -
Kunststoffband
als gefährliches Werkzeug
Ein
gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB wird nach
der Rechtsprechung des BGH nicht nur dann benutzt, wenn der Täter
ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch,
wenn sich die objektive Gefährlichkeit eines an sich ungefährlichen
(neutralen) Gegenstandes erst aus seiner konkreten Verwendung
ergibt, weil diese geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen;
die Gefährlichkeit kann sich gerade daraus ergeben, dass ein
Gegenstand bestimmungswidrig gebraucht wird (hier: Legen eines
Kunststoffbandes um den Hals des Opfers).
Urteil
des BGH vom 05.08.2010 – 3 StR 190/10 -
Notwehr
– fahrlässiges Herbeiführen der Notwehrlage
1.
Zur Einschränkung des Notwehrrechts, wenn der Täter die
Notwehrlage in rechtswidriger oder sonst sozialethisch zu
missbilligender Weise vorwerfbar provoziert hat.
2.
Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt,
ist ihm in einer Notwehrlage deren Einsatz nicht verwehrt,
wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes
Mittel zur Verfügung steht.
Beschluss
des BGH vom 04.08.2010 – 2 StR 118/10 -
Selbsttötung
eines an Alzheimer Erkrankten –Strafbarkeit der Angehörigen
Die
eigenverantwortlich und im Bewusstsein der vollen Tragweite
seines Handelns getroffene Entscheidung eines an
Alzheimer-Demenz Erkrankten, sich durch eigenes Tun selbst das
Leben zu nehmen, ist für den Bereich des Strafrechts auch
dann verbindlich, wenn Handlungsunfähigkeit bzw.
Bewusstlosigkeit eingetreten ist. Angehörige, die dies
respektieren und deshalb bei Verlust der Handlungsfähigkeit
und des Bewusstseins keine ärztliche Hilfe rufen oder
sonstige Rettungsmaßnahmen einleiten, trifft kein
strafrechtlicher Vorwurf.
Verfügung
der StA München vom 30.07.2010 – 125 Js 11 736/09 -
Gefühlsregungen
als niedrige Bewegungsgründe; Rücktritt vom Tötungsversuch
1.
Gefühlsregungen wie Eifersucht, Rache, Wut oder Hass kommen
nach ständiger Rechtsprechung nur dann als niedrige
Bewegungsgründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf
niedrigen Bewegungsgründen beruhen, was am ehesten der Fall
ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren
Grund entbehren.
2.
Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch
kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der Täter
nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung
den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält
(sog. Rücktrittshorizont). Rechnet er zu diesem Zeitpunkt
(noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen
Erfolges, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung
aus Sicht des Täters noch möglich war. Das gilt auch, wenn
der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges
Ziel erreicht hat.
Beschluss
des BGH vom 22.07.2010 – 4 StR 180/10 -
Untreue
und Bestimmtheitsgebot
1.
Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist mit
dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu
vereinbaren.
2.
Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den
Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und
Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen
(Präzisierungsgebot).
3.
Der
in Art. 103 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende strenge
Gesetzesvorbehalt erhöht die verfassungsgerichtliche
Kontrolldichte
Beschluss
des BVerfG vom 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR
491/09 -
Nichtanzeige
geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an
Katalogtat
Eine
Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten wird
nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verdacht der
Beteiligung an einer in § 138 StGB
bezeichneten Katalogtat fortbesteht.
Urteil
des BGH vom 19.05.2010
- 5 StR 464/09 -
Rücktritt
vom versuchten Totschlag – Nebentäter
1.
Der Versuch einer Straftat ist fehlgeschlagen, wenn der Täter
nach seiner letzten auf den Taterfolg gerichteten Ausführungshandlung
erkennt, dass der Erfolg nicht eingetreten ist und mit nahe
liegenden Mitteln ohne wesentliche Änderung des Tatplans und
Begründung einer neuen Kausalkette auch nicht mehr
verwirklicht werden kann. Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet
ein Rücktritt vom Versuch aus.
2.
Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom versuchten
Totschlag durch einen Nebentäter.
Urteil
des BGH vom 19.05.2010 - 2 StR 278/09 -
Beiseiteschaffen
iSd § 283 StGB
Ein
Beiseiteschaffen iSd § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt nur dann
vor, wenn der Zugriff auf den weggegebenen Vermögensbestandteil
für einen Insolvenzverwalter im Rahmen der
Gesamtvollstreckung (Insolvenz) wesentlich erschwert wird.
Urteil
des BGH vom 29.04.2010 – 3 StR 314/09 -
"Übel"
der Freiheitsstrafe
Die
Strafzumessungserwägung, eine Freiheitsstrafe werde den
Angeklagten in seinen Lebensplanungen "nicht groß
beeinträchtigen", weil er ohne eigene
Einrichtungsgegenstände in einer Wohngemeinschaft lebe und
seine Arbeitssituation schlecht sei, bagatellisiert das in
einer Freiheitsstrafe liegende Übel in unvertretbarer Weise.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 23.04.2010 – 1 Ss 51/10 -
Mitgliedschaft
in einer inländischen kriminellen Vereinigung
Haben
sich Mitglieder einer ausländischen kriminellen oder
terroristischen Vereinigung im Inland zu einer
organisatorischen Struktur zusammengeschlossen, deren Zwecke
oder Tätigkeit der Zielsetzung der ausländischen Vereinigung
entsprechen, so können sie sich nur dann tateinheitlich auch
wegen Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen
Vereinigung strafbar machen, wenn ihre inländische
Organisation einen eigenständigen, von der ausländischen
Vereinigung unabhängigen Gesamtwillen bildet.
Beschluss
des BGH vom 14.04.2010 - StB
5/10 -
Lebensgefährdung
des Raubopfers
Die
qualifizierende Wirkung einer konkreten Lebensgefährdung des
Raubopfers nach Vollendung der Tat oder Scheitern ihres
Versuchs ist ausgeschlossen, wenn die die Lebensgefahr
verursachende Handlung nicht mit der Motivation der
Beutesicherung vorgenommen wird (im Anschluss an BGHSt 53,
234).
Beschluss
des BGH vom 08.04.2010 - 2
StR 17/10 -
Wohnmobil
als Objekt einer schweren Brandstiftung
Bei
einem Wohnmobil handelt es sich um eine "andere Räumlichkeit,
die der Wohnung von Menschen dient" iSv § 306 a Abs. 1
Nr. 1 StGB, so dass es Objekt einer schweren Brandstiftung
sein kann.
Beschluss
des BGH vom 01.04.2010 – 3 StR 456/09 -
Herstellen
einer unechten Urkunde – Unterzeichnung mit eigenem Namen
Wer
einen (falschen) Grundstückskaufvertrag mit dem eigenen
Namenszug unterschreibt, täuscht nicht über den Aussteller
des Schriftstücks und stellt somit keine unechte Urkunde her.
Es handelt sich insoweit lediglich um eine schriftliche Lüge.
Beschluss
des BGH vom 23.03.2010 - 5 StR 7/10 -
Vollendung
der Freiheitsberaubung; Mord mit gemeingefährlichen Mitteln
1.
Eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der
Fortbewegungsfreiheit erfüllt den Tatbestand der vollendeten
Freiheitsberaubung nicht.
2.
Zur Annahme eines (versuchten) Mordes mit gemeingefährlichen
Mitteln, wenn der Täter in seinem Fahrzeug mit hoher
Geschwindigkeit in Selbstmordabsicht ein anderes Fahrzeug
rammt.
Urteil
des BGH vom 25.03.2010 – 4 StR 594/09 -
Herstellen
einer unechten Urkunden – Unterzeichnung mit eigenem Namen
Wer
einen (falschen) Grundstückskaufvertrag mit dem eigenen
Namenszug unterschreibt, täuscht nicht über den Aussteller
des Schriftstücks und stellt somit keine unechte Urkunde her.
Es handelt sich insoweit lediglich um eine schriftliche Lüge.
Beschluss
des BGH vom 23.03.2010 – 5 StR 7/10 -
Besonders
schwerer Raub bei Sonderqualifikation zwischen Vollendung und
Beendigung
Setzt
der Täter, vom Opfer wahrgenommen, nach Vollendung, aber noch
vor Beendigung der Raubtat eine Waffe oder ein anderes
gefährliches
Werkzeug mit dem Ziel weiterer Wegnahme ein, so genügt dies für
ein Verwenden "bei der Tat" iSd § 250 Abs. 2 Nr. 1
StGB auch dann, wenn die angestrebte weitere Wegnahme nicht
vollendet wird.
Beschluss
des BGH vom 25.02.2010 – 5 StR 542/09 -
Diebstahl
eines Personalausweises
Ein
Personalausweis kann taugliches Objekt eines Diebstahls sein.
Die Zueignung eines Personalausweises ist nicht dadurch
ausgeschlossen, dass er im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland steht.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 21.02.2010 – 6 Ss 1458/09
-
Besitz
von Internetpornografie
Schon
wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornografischem
Inhalt aus dem Internet aufruft und auf dem Bildschirm seines
Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz von
kinderpornografischen Schriften (hier: Dateien) zu
verschaffen. Nicht erforderlich zur objektiven und subjektiven
Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell
abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische
Abspeicherung der Datei im so genannten Internet-Cache.
Urteil
des OLG Hamburg vom 15.02.2010 – 2-27/09 -
Arglosigkeit
und frühere Aggressionen
Eine
auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre
beruhende latente Angst des Opfers vermag dessen Arglosigkeit
nicht zu beseitigen.
Urteil
des BGH vom 10.02.2010 – 2 StR 503/09 -
Verwenden
einer (Schreckschuss-)Waffe; Absehen von Wertersatzverfall
1.
Der Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfordert kein
Durchladen der verwendeten Schusswaffe; es genügt deren
Unterladung durch Einfügen des bestückten Magazins. Bedroht
der Täter bei einer Raubtat das Opfer mit einer - geladenen
oder unterladenen - Schreckschusswaffe, erfüllt er den
Qualifikationstatbestand indes nur dann, wenn nach deren
Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der
Kartuschenmunition nach vorne durch den Lauf austritt.
2.
Im Falle des § 111 i Abs. 2 Nr. 1 und 3 StPO muss sich bei
mehreren Beteiligten an der Tat die Feststellung der Geldbeträge
auf den Wert des von den Tätern jeweils iSd § 73 Abs. 1
Nr. 1 StGB Erlangten beschränken. Entscheidend ist, was der
einzelne Beteiligte selbst tatsächlich erlangt hat.
Beschluss
des BGH vom 09.02.2010 – 3 StR 17/10 -
Vorwurf
der Volksverhetzung wegen Text-Bildkombination auf
NPD-Wahlplakat
Der
Inhalt des Wahlplakats der Nationaldemokratischen Partei
Deutschlands (NPD) für die Wahl zum Bayerischen Landtag am
28.9.2008, auf dem unter der Überschrift "Guten
Heimflug!" ausländische Mitbürger auf einem
"fliegenden Teppich" abgebildet waren, ist nicht als
Volksverhetzung strafbar.
Beschluss
des OLG München vom 09.02.2010 – 5 St RR 9/10/II –
"Sich-Verschaffen"iSd
§ 261 StGB
"Sich-Verschaffen"
iSd § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB fordert kein kollusives
Zusammenwirken von Geldwäscher und Vortäter. Dieses
Tatbestandsmerkmal verlangt nur, dass der Geldwäscher die
Verfügungsgewalt über den inkriminierten Gegenstand im
Einvernehmen mit dem Vortäter erlangt. Einvernehmen setzt
nicht voraus, dass das Einverständnis des Vortäters frei von
Willensmängeln ist. Deshalb ist es ohne Bedeutung, wenn der
Vortäter infolge von Täuschung oder Nötigung in die Übertragung
der Verfügungsgewalt "einwilligt".
Urteil
des BGH vom 04.02.2010 - 1 StR 95/09 -
Vorsatz
bei mittelbarer Falschbeurkundung
Bei
einer mittelbaren Falschbeurkundung muss sich der Vorsatz des
Täters auch darauf beziehen, dass dem falsch Beurkundeten
Beweiskraft für und gegen jedermann zukommt. Eine
dahingehende ausdrückliche Urteilsfeststellung ist auch bei
einem generell geständigen Angeklagten jedenfalls dann unerlässlich,
wenn es nach Lage des Falles eher fern liegt, dass der
Angeklagte davon ausgegangen sei, auf seine durch nichts
belegten mündlichen Angaben werde eine Urkunde gestützt, die
uneingeschränkt öffentlichen Glauben besitzt.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 27.01.2010 - 1 Ss 219/09 -
Übersendung
eines manipulierten Kaufvertrags per Telekopie
Bei
dem Ausdruck eines Schriftstücks (hier: eines notariellen
Kaufvertrages über ein Grundstück), das zuvor eingescannt
und sodann manipuliert worden ist, handelt es sich grundsätzlich
nicht um das Herstellen einer unechten oder verfälschten
Urkunde iSv § 267 Abs. 1 StGB. Das gilt auch, wenn das
Schriftstück per Telekopie übermittelt und auf dem Empfängergerät
ausgedruckt wird.
Beschluss
des BGH vom 27.01.2010 -
5 StR 488/09 -
Beharrliches
Nachstellen beim Stalking
Ein
Nachstellen ist nur dann als "beharrlich" anzusehen,
wenn gegenüber dem Opfer zumindest zwei Handlungen iSd §
238 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB
vorliegen. Auf Handlungen, die Gegenstand einer früheren
Verurteilung des Angeklagten waren, oder die begangen wurden,
bevor der § 238
StGB am 31.03.2007 in Kraft getreten ist, kann dabei
nicht abgestellt werden.
Urteil
des OLG Zweibrücken vom 15.01.2010
- 1 Ss 10/09 -
Kartendubletten
Das
bloße Auslesen von auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte
gespeicherten Daten, um damit Kartendubletten herzustellen,
erfüllt nicht den Tatbestand des § 202a StGB.
Beschluss
des BGH vom 14.01.2010 – 4 StR 93/09 –
Besonders
schwerer Fall bei Internetbetrügereien
Beim
gewerbsmäßigen Betrug - hier Betrügereien über das
Internetauktionshaus eBay - scheidet selbst bei zahlreichen
vorgeworfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann aus,
wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt,
der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten
des Täters sprechende Umstände vorliegen.
Beschluss
des KG vom 13.01.2010 – (1) 1 Ss 465/09 (23/09) -
Gefährliche
Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs
Die
Verwirklichung einer gefährlichen Körperverletzung mittels
eines gefährlichen Werkzeugs setzt voraus, dass das
eingesetzte Tatmittel unmittelbar auf den Körper des Opfers
einwirkt und dabei geeignet ist, auf Grund seiner objektiven
Beschaffenheit und der Art seines Einsatzes, erhebliche Körperverletzungen
herbeizuführen. Hieran fehlt es bei der bloßen Inszenierung
einer nur scheinbar lebensgefährlichen Situation, etwa in
Form des Vortäuschens einer Strangulation. In derartigen Fällen
entfaltet das Tatmittel nicht unmittelbar körperlich
veranlasste, sondern psychisch vermittelte Wirkungen.
Beschluss
des BGH vom 12.01.2010 – 4 StR 589/09 -
Illegaler
Download durch Ehemann und Kinder
Die
Inhaberin eines Internetanschlusses haftet beim unerlaubten
Musikdownload durch ihren Ehemann und ihre Kinder. Gegenüber
anderen Anschlussnutzern bloß ein Verbot der Teilnahme an
Internet-Tauschbörsen auszusprechen, genügt nicht zur
Vermeidung von Rechtsverletzungen, wenn dies praktisch nicht
überwacht und technisch nicht beschränkt wird.
Urteil
des OLG Köln vom 23.12.2009 – 6 U 101/09 –
Falsche
Angaben eines Asylbewerbers
§
95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG kann als Auffangnorm strafbares
Verhalten erfassen, das zur Tatzeit nach der mit Ablauf des
31.12.2004 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 92 Abs. 2
Nr. 2 AuslG strafbar war. Falsche Angaben zu den Personalien
im Rahmen des Asylverfahrens reichen dazu jedoch nicht aus,
selbst wenn die Ausländerbehörde diese ohne Nachfrage bei
dem betroffenen Ausländer für ein sich an das Asylverfahren
anschließendes ausländerrechtliches Verfahren übernimmt.
Beschluss
des KG vom 22.12.2009 – (3) 1 Ss 410/08 (156/08) -
EMRK
und rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung
1.
Eine Freiheitsentziehung ist
rechtmäßig i.S. von Art. 5 Absatz I
lit. a EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit), wenn
sie nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht
vorgenommen wird. Das Wort "nach" bedeutet nicht
nur, dass die Freiheitsentziehung auf die Verurteilung folgen
muss. Es muss auch ein ausreichender Kausalzusammenhang
zwischen der Verurteilung und der Freiheitsentziehung
bestehen.
2.
Im vorliegenden Fall ist die
Fortdauer der Sicherungsverwahrung über die ursprünglich im
StGB vorgesehene Höchstdauer von zehn Jahren hinaus nur durch
die spätere Änderung des § 67d
StGB ermöglicht worden. Damit gab es keinen
ausreichenden Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung
durch das Strafgericht und der Fortdauer der
Sicherungsverwahrung. Weil sie auch nicht durch einen anderen
Buchstaben in Art. 5 Absatz I
EMRK gerechtfertigt ist, verstößt sie gegen diese
Vorschrift.
3.
Der Begriff
"Strafe" in Art. 7
EMRK (Keine Strafe ohne Gesetz) ist autonom auszulegen.
Ausgangspunkt bei der Prüfung ist dabei, ob die Maßnahme
nach Verurteilung wegen einer Straftat verhängt worden ist.
Auch Natur und Zweck der Maßnahme und ihre Beurteilung nach
staatlichem Recht sind von Bedeutung.
4.
Sicherungsverwahrung ist
eine "Strafe" iSv Art. 7
EMRK.
5.
Zur Tatzeit bedeutete die
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach §
67d StGB a.F. eine
Unterbringung von höchstens zehn Jahren. Die Verlängerung
betraf nicht nur den Vollzug der Sanktion (Unterbringung bis höchstens
zehn Jahre), sondern war eine zusätzliche Strafe auf Grund
eines Gesetzes, das erst nach Begehung der Straftat in Kraft
getreten ist. Deswegen ist Art. 7 EMRK
verletzt.
EGMR
(V. Sektion), Urteil vom 17.12.2009 - 19359/04 M./Deutschland
-
Feststellung
des Todeszeitpunkts
Mit
dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch und
juristisch der Tod des Menschen festgestellt.
LG
Dortmund vom 09.12.2009 - 4 O 297/09 -
Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL)
Das
unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu
Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.
Urteil
des BGH vom 8.12.2009 – 1 StR 277/09 -
Auslegung
des Tatbestandsmerkmals Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB
1.
Der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 24.
Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität führt
nicht zu einer Änderung der bisherigen Auslegung des
Tatbestandsmerkmals der Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1
StGB.
2.
Verfolgen die Mitglieder einer Gruppierung durch koordiniertes
Handeln nicht nur kurzfristig ein gemeinsames Ziel, das über
die Begehung der konkreten Straftaten hinausgeht, auf welche
die Zwecke oder Tätigkeit der Gruppe gerichtet sind, so
belegt dies regelmäßig den für eine Vereinigung im Sinne
der §§ 129 ff. StGB notwendigen übergeordneten
Gemeinschaftswillen.
Urteil
des BGH vom 03.12.2009 - 3 StR 277/09 -
Tatbestandliche
Voraussetzungen von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
1.
Der Tatbestand der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 1 Nr.
3 StGB setzt in objektiver Hinsicht das Vorliegen einer Lage
voraus, in der das Opfer möglichen nötigenden
Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
Hierfür kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller
tatspezifischen Umstände an. Zu berücksichtigen sind
insoweit äußere Gegebenheiten (etwa Einsamkeit des Tatortes;
Fehlen von Fluchtmöglichkeiten) sowie individuelle Fähigkeiten
von Täter und Opfer (etwa herabgesetzte Widerstandsfähigkeit
infolge geistiger/körperlicher Behinderung). Die solchermaßen
konstituierte Schutzlosigkeit des Opfers muss eine
Zwangswirkung dahingehend entfalten, dass es nötigende
Gewalteinwirkungen des Täters fürchtet und deswegen einen
ihm ansonsten grundsätzlich möglichen Widerstand unterlässt
und entgegen seinem Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder
duldet.
2.
In subjektiver Hinsicht muss der Täter einer sexuellen Nötigung
nach § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB die Schutzlosigkeit des Opfers
als Bedingung für das Erreichen der sexuellen Handlungen
erkennen und billigend in Kauf nehmen.
Beschluss
des BGH vom 01.12.2009 – 3 StR 479/09 -
Bestechung
des Leiters einer Sportredaktion
Redakteure
öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind Amtsträger iSd
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB.
Urteil
des BGH vom 27.11.2009 – 2 StR 104/09 -
Verwahrungsbruch
an Zahngold nach Einäscherung Verstorbener
1.
Die Wegnahme des Zahngolds Verstorbener nach deren Einäscherung
kann als Verwahrungsbruch nach § 133 Abs. 1 StGB strafbar
sein.
2.
Das Zahngold eines Verstorbenen ist nach dessen Einäscherung
keine Asche iSd § 168 Abs. 1 StGB.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 20.11.2009 – 1 St OLG Ss 163/09 –
Beharrliches
Nachstellen
1.
Beharrliches Handeln iSd § 238 StGB setzt wiederholtes Tätigwerden
voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus
Missachtung des entgegenstehenden Willens oder aus Gleichgültigkeit
gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt,
sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem
Einzelfall Gültigkeit beanspruchende, zur Begründung der
Beharrlichkeit erforderliche (Mindest-)Anzahl von Angriffen
des Täters kann nicht festgelegt werden.
2.
Die Lebensgestaltung des Opfers wird schwerwiegend beeinträchtigt,
wenn es zu einem Verhalten veranlasst wird, das es ohne Zutun
des Täters nicht gezeigt hätte und das zu gravierenden,
ernst zunehmenden Folgen führt, die über durchschnittliche,
regelmäßig hinzunehmende Beeinträchtigungen der
Lebensgestaltung erheblich und objektivierbar hinausgehen.
3.
§ 238 StGB ist kein Dauerdelikt. Einzelne Handlungen des Täters,
die erst in ihrer Gesamtheit zu der erforderlichen Beeinträchtigung
des Opfers führen, werden jedoch zu einer tatbestandlichen
Handlungseinheit zusammengefasst, wenn sie einen ausreichenden
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufweisen und von
einem fortbestehenden einheitlichen Willen des Täters
getragen sind.
Beschluss
des BGH vom 19.11.2009 – 3 StR 244/09 -
Beihilfe
zur Einfuhr von Betäubungsmitteln
Die
bloße Kenntnis der Tat eines anderen und deren subjektive
Billigung ohne einen die Tatbegehung fördernden Beitrag
reichen nicht aus, um die Annahme von Beihilfe zu begründen.
Auch psychische Beihilfe durch positives Tun – etwa in
Gestalt des Zugegenseins bei der Haupttat – setzt einen
durch aktives Tun erbrachten Tatbeitrag des Gehilfen voraus.
Beschluss
des BGH vom 17.11.2009 – 3 StR 455/09 –
Mindestgeschwindigkeit
beim Überholen – "Elefantenrennen"
Ein
erlaubtes Überholen mit "wesentlich höherer
Geschwindigkeit als der zu Überholende" liegt zwischen
Lkw auf einer zweispurigen Autobahn grundsätzlich auch dann
noch vor, wenn die Differenz mindestens 10 km/h beträgt.
Beschluss
des OLG Zweibrücken vom 16.11.2009 – 1 SsRs 45/09 -
Tötung
des Neugeborenen – Geburt ohne Hilfe
Die
schwangere Frau ist vom Einsetzen der Geburtswehen an
verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die
erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten. Die
Inanspruchnahme (ggf. ärztlicher) Hilfe wird immer dann
erforderlich sein, wenn es für die Schwangere im Hinblick auf
bekannte Vorerkrankungen oder sonstige Risiken absehbar ist,
dass bei der Geburt Gefahren für Leib oder Leben des Kindes
entstehen können.
Urteil
des BGH vom 12.11.2009 – 4 StR 227/09 –
Strafvorschrift
zur Volksverhetzung verfassungsgemäß
§
130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art.
5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen
Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die
nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile
der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu
verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist
Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der
propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen
Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme
vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze
immanent. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für
derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der
Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt
kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder
auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf
die geistige Wirkung seines Inhalts.
Beschluss
des BVerfG vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -
Einfuhr
von Betäubungsmitteln im Flugzeug
Bei
der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Flugzeug beginnt der
Versuch, sofern der Abflug zum deutschen Hoheitsgebiet demnächst
erfolgen soll, mit dem Einchecken des Reisegepäcks, in dem
sich das Rauschgift befindet.
Sofern der Kurier das Betäubungsmittel im Handgepäck mitführt,
kommt ein Versuchsbeginn frühestens mit dem Betreten der
Maschine in Betracht.
Beschluss
des BGH vom 29.10.2009 – 3 StR 220/09 –
Abtretung
von Darlehensforderung durch eine Sparkasse
Die
Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des
öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht
gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ
171, 180).
Urteil
des BGH vom 27.10.2009 - XI ZR 225/08 -
Grenzen
des Handy-Verbots nach StVO – Festnetz-Mobilteil
Das
Mobilteil des - zu einem Festnetzanschluss gehörenden -
schnurlosen Telefons ist kein Mobiltelefon iSd § 23 Abs. 1 a
StVO.
Beschluss
des OLG Köln vom 22.10.2009 – 82 Ss-OWi 92/09 -
Ablösen
von Führerscheinaufklebern
Das
Ablösen behördlicher Aufkleber auf einem ausländischen Führerschein
mit dem Hinweis, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht
gilt, stellt keine Urkundenfälschung dar. In Betracht kommt
eine Strafbarkeit wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen
gemäß § 273 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
Beschluss
des OLG Köln vom 06.10.2009 – 81 Ss 43/09 -
Handel
mit Betäubungsmitteln – Beihilfe des Wohnungsinhabers
Allein
die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs von
Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt für den
Wohnungsinhaber nicht die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe.
Beschluss
des BGH vom 30.09.2009 – 2 StR 329/09 -
Sexueller
Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
Täter
des § 174c Abs. 2 StGB kann nur sein, wer zum Führen der
Bezeichnung "Psychotherapeut" berechtigt ist und
sich bei der Behandlung wissenschaftlich anerkannter
psychotherapeutischer Verfahren bedient.
Beschluss
des BGH vom 29.09.2009 – 1 StR 426/09 –
Beschuhter
Fuß als gefährliches Werkzeug
Der
Schuh am Fuß des Täters ist regelmäßig dann als gefährliches
Werkzeug iSv § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen, wenn es sich
entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder wenn mit
einem "normalen Straßenschuh" mit Wucht oder
zumindest heftig dem Tatopfer in besonders empfindliche Körperteile
getreten wird.
Urteil
des BGH vom 24.09.2009 – 4 StR 347/09 -
Beihilfe
zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers und mittelbare
Falschbeurkundung
Der
Annahme einer Beihilfe (§ 27 StGB) zum unerlaubten
Aufenthalt eines Ausländers nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
durch tätige Hilfeleistung steht es nicht entgegen, dass der
Haupttäter auch ungeachtet der Hilfeleistung zur Fortsetzung
des unerlaubten Aufenthalts entschlossen ist. Die
Bescheinigung nach § 60 a Abs. 4 iVm § 78 Abs.
7 1, 2, Abs. 6 AufenthG, auch iVm § 63 Abs.
5 AsylVfG, ist hinsichtlich der Personalangaben
jedenfalls dann keine öffentliche Urkunde iSd § 271 StGB,
wenn die Verwaltungsbehörde den Hinweis in die Urkunde
aufnimmt, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des
Ausländers beruhen (§ 78 Abs. 6 Satz 2 Nr.10 AufenthG).
Die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG
konsumiert den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren
Falschbeurkundung (§§ 271 Abs. 1, 2 StGB).
Beschluss
des BGH vom 02.09.2009 – 5 StR 266/09 -
Gewerbsmäßige
Geldfälschung
Der
Täter handelt nicht gewerbsmäßig iSd § 146 Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt
verschafft hat und seine Absicht lediglich darauf gerichtet
ist, die falschen Banknoten in mehreren Teilmengen in Verkehr
zu bringen.
Beschluss
des BGH vom 01.09.2009 – 3 StR 601/08 -
Grenzen
der Gewerbsmäßigkeit von Geldfälschungen
Der
Täter handelt nicht gewerbsmäßig iSd § 146 Abs.
1 Nr. 2, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine
Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und seine Absicht
lediglich darauf gerichtet ist, die falschen Banknoten in
mehreren Teilmengen in Verkehr zu bringen.
Beschluss
des BGH vom 01.09.2009 – 3 StR 601/08 –
Strafzumessung
bei fremden sozio-kulturellen Wertvorstellungen
Die
Verwurzelung des Angeklagten in einem archaischen Wertesystem
ist für sich betrachtet kein Umstand, der für die Annahme
eines minder scheren Falles nach § 224 Abs. 1 StGB
spricht.
Beschluss
des BGH vom 18.08.2009 – 1 StR 351/09 –
Mittäterschaft
bei Führen einer Schusswaffe
Kann
nicht festgestellt werden, welcher der mehreren Täter eine
halbautomatische Kurzwaffe führte, ist ein mittäterschaftliche
Zurechnung nicht möglich, da es sich insoweit um ein eigenhändiges
Delikt handelt.
Beschluss
des BGH vom 14.08.2009 – 2 StR 175/09 -
In
Fremdsprache übersetzte NS-Parole – "Blood &
Honour"
1.
Der in eine andere Sprache übersetzte Leitspruch einer
ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ist kein
Kennzeichen, das der Originalparole iSd § 86 a Abs. 2 Nr. 2
StGB zum Verwechseln ähnlich ist.
2.
Der Name einer Vereinigung oder Organisation nach § 86 Abs. 1
Nr. 2 und 4 StGB ist als solcher kein Kennzeichen iSd § 86 a
Abs. 2 Nr. 1 StGB.
Urteil
des BGH vom 13.08.2009 – 3 StR 228/09 -
Betrug
durch Vertrieb eines unwirksamen Krebsmittels
1.
Im Fordern eines bestimmten Preises (hier: für den Kauf eines
Krebsmittels) liegt nicht ohne weiteres die Zusicherung, dass
dieser auch angemessen oder üblich ist. Betrügerisches
Verhalten liegt jedoch vor, wenn der Patient über die
Grundlagen der Preisgestaltung und den (wesentlich
niedrigeren) Apothekenabgabepreis getäuscht wird.
2.
Zur Frage, ob der Betrugstatbestand auch dann erfüllt ist,
wenn der Käufer des Krebsmittels über das Ausmaß und den
Nachweis einer Wirksamkeit des Medikaments getäuscht wird.
Beschluss
des BGH vom 29.07.2009 – 2 StR 91/09 -
Vollendeter
Betrug beim Selbstbedienungstanken
Ein
vollendeter Betrug liegt beim Tanken eines zahlungsunwilligen
Kunden an einer Selbstbedienungstankstelle nur dann vor, wenn
festgestellt werden kann, dass das Kassenpersonal den
Tankvorgang wahrgenommen hat, von der Zahlungsunwilligkeit des
Kunden ausgegangen ist und deshalb mit der Treibstoffentnahme
einverstanden war. Fehlt es an der Beobachtung des
Tankvorgangs, kommt eine Versuchstat nach § 263, 22, 23 StGB
in Betracht.
Beschluss
des BGH vom 28.07.2009 – 4 StR 254/09 –
Betrug
bei Veräußerung eines Ausweises
Der
Verkauf eines Ausweises mit anschließender Übergabe des
Dokuments an einen von vornherein zahlungsunwilligen Erwerber
begründet für diesen mangels Zufügung eines Vermögensschadens
keine Strafbarkeit wegen Betruges, weil der Ausweis keinen
messbaren Substanzwert aufweist.
Beschluss
des BGH vom 28.07.2009 – 4 StR 255/09 –
Tötung
zweier Kaninchen als künstlerische Veranstaltung
1.
Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen
Vorführung.
2.
Das Töten zweier Kaninchen durch Genickbrechen und Abschlagen
der Köpfe im Rahmen einer Kunstinszenierung kann bei
Vorliegen weiterer Umstände, die den Akt der Tötung in den
Vordergrund stellen, indem diese gleichsam zelebriert und dem
Publikum die Leichtigkeit der bewussten Tötung von Tieren der
betroffenen Art vor Augen geführt wird, zur Bewertung des
Vorgangs als sinnlose Tötung iSd § 17 Nr. 1 TierSchG führen.
3.
Auch mit Blick auf die Kunstfreiheit ist eine Güter- und
Pflichtenabwägung vorzunehmen. Das in Art. 20a GG vorgegebene
und in § 17 Nr. 1 TierSchG konkretisierte Ziel, einen
verantwortungsvollen Umgang mit Tieren zu erreichen, ist
legitimer Zweck einer Einschränkung der Kunstfreiheit.
Beschluss
des KG vom 24.07.2009 – (4) 1 Ss 235/09 (150/09) -
Fälschung
beweiserheblicher Daten bei eBay-Geschäften
1.
Wer unter falschen Personalien einen eBay-Account anmeldet,
kann sich gegenüber dem Plattformbetreiber wegen Speicherung
beweiserheblicher Daten zu Täuschungszwecken im Rechtsverkehr
strafbar machen, weil im Falle einer urkundengerechten
Umsetzung der Vorgänge eine unechte Urkunde iSv § 267 Abs. 1
StGB vorliegen würde.
2.
Der ordnungsgemäß abgewickelte Ankauf von Waren unter
Nutzung eines zuvor mit falschen Personalien eingerichteten
eBay-Accounts ist nicht als Gebrauch beweiserheblicher Daten
strafbar. Entscheidend hierfür ist, dass die Verkäufer der
Waren als mögliche Adressaten von Täuschungen ihre
rechtserheblichen Entscheidungen nach den geschäftstypischen
Abläufen nicht an einer Fehlvorstellung über die Identität
des Käufers ausrichten.
Beschluss
des KG vom 22.07.2009 – (4) 1 Ss 181/09 (139/09) -
Leitungsorgans
eines Rechtsanwaltsversorgungswerks
Ein
Mitglied des Leitungsorgans eines
Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger iSd § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Urteil
des BGH vom 09.07.2009 – 5 StR 263/08 –
Zur
Abgrenzung fehlgeschlagener/unbeendeter Versuch
Bei
der Abgrenzung des unbeendeten vom fehlgeschlagenen Versuch
ist nicht auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf den
Erkenntnishorizont des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung
abzustellen. Ein Fehlschlag liegt nicht bereits darin, dass
der Täter davon ausgeht, er müsse, um den Erfolg herbeizuführen,
von seinem Tatplan abweichen. Hält er die Vollendung der Tat
im unmittelbaren Handlungsfortgang für möglich, ist ein
Verzicht auf Weiterhandeln als Rücktritt vom Versuch zu
werten.
Beschluss
des BGH vom 09.07.2009 – 3 StR 257/09 –
Tötung
mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen
Das
Mordmerkmal "mit gemeingefährlichen Mitteln" liegt
nicht vor, wenn der Täter eine bereits vorhandene gemeingefährliche
Situation nur zur Tat ausnutzt. Eine mit gemeingefährlichen
Mitteln begangene Tötung durch Unterlassen ist grundsätzlich
nicht möglich; sie kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter
bei der Gefahrsetzung mit Tötungsvorsatz handelt.
Beschluss
des BGH vom 07.07.2009 – 3 StR 204/09 -
§§ 180 b, 181, 46
StGB
Gewerbsmäßigkeit
ist besonderes persönliches Merkmal.
Beschluss
des BGH vom 07.07.2009 – 3 StR 132/09 -
Erneute
Anordnung der Unterbringung bei nachträglicher
Gesamtstrafenbildung
Ist
der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer
Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen
Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die
Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute
Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig
(im Anschluss an BGHSt 30, 305).
Urteil
des BGH vom 23.06.2009 - 5 StR 149/09 -
Druck
als Nötigungsmittel
Am
Handeln unter dem Druck der Nötigungsmittel fehlt es, wenn
das Opfer sich dem Druck des Täters gerade nicht beugen will,
sondern aus anderen Gründen handelt.
Beschluss
des BGH vom 18.06.2009 – 3 StR 194/09 -
Mittäter
und niedrige Beweggründe
Nur
derjenige ist Mittäter eines Mordes aus niedrigen Beweggründen,
der selbst aus niedrigen Beweggründen handelt.
Beschluss
des BGH vom 10.06.2009 - 4 StR 645/08 -
Verletzung
der Unterhaltspflicht
Bei
Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erfordert
eine am Tatunrecht orientierte Strafzumessung die konkrete
Feststellungen, in welcher Höhe der Angeklagte seine
Verpflichtung schuldhaft nicht erfüllte. Die pauschale
Angaben, der Angeklagte sei "wenigstens zu
Teilleistungen" in der Lage gewesen, reicht nicht aus.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 08.06.2009 – 1 Ss 91/09 -
Betrug
durch überhöhte Straßenreinigungs-Gebühren
1.
Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352,
353 StGB.
2.
Ein Irrtum iSd § 263 StGB liegt schon dann vor,
wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon ausgeht,
eine Abrechnung sei ordnungsgemäß vollzogen worden, auch
wenn er deren Grundlagen nicht kennt.
Beschluss
des BGH vom 09.06.2009 – 5 StR 394/08 -
Angriff
auf die Menschenwürde der farbigen Bevölkerung
1.
Der Begriff "Teile der Bevölkerung" umfasst alle
Personenmehrheiten, die sich aufgrund gemeinsamer äußerer
oder innerer Merkmale als eine von der übrigen Bevölkerung
unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig
von einiger Erheblichkeit, d.h. individuell nicht mehr überschaubar
sind. Eine solche Personenmehrheit stellen farbige Menschen
dar. Auch die Diffamierung von Einzelpersonen einer solchen
Personenmehrheit ist vom Schutzbereich des § 130 StGB
umfasst, wenn sie sich zugleich gegen Teile der inländischen
Bevölkerung richtet, unabhängig davon, ob es sich um
Deutsche oder Ausländer handelt.
2.
Ein Werturteil, das einen Angriff auf die Menschenwürde
darstellt, ist idR geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.
Urteil
des OLG Stuttgart vom 19.05.2009 – 2 Ss 1014/09 -
Voraussetzungen
einer Schmähkritik – Bezeichnung eines Staatsanwalts als
"durchgeknallt"
Die
Bezeichnung des Leiters einer StA in einer Fernsehdiskussion
als "durchgeknallt", weil dessen Sprecher die vorläufigen
Ergebnisse eines wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs
mit Betäubungsmitteln eingeleiteten Ermittlungsverfahrens
gegen den damaligen Vizepräsident des Zentralrats der Juden
und Fernsehmoderators der Presse bekannt gegeben hatte, erfüllt
nicht ohne Weiteres die Voraussetzungen einer Schmähung des
Geschädigten.
Beschluss
des BVerfG vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -
Internet-Tauschbörse
Die
bloße Nutzung einer Internet-Tauschbörse allein lässt
keinen tragfähigen Schluss darauf zu, dass der Nutzer weiß
oder damit rechnet, dass auch die von ihm auf seinen
Personalcomputer heruntergeladenen und in einem Ordner "incoming"
gespeicherten (hier: gewaltpornographischen) Dateien ohne sein
weiteres Zutun sofort der Tauschgemeinschaft zugänglich sind.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 08.05.2009 – 1 Ss 46/09 -
Schraubendreher
als "anderes gefährliches Werkzeug"
Ein
Einbruchswerkzeug (Schraubendreher) ist nur dann ein
"anderes gefährliches Werkzeug" iSd § 244 Abs. 1
Nr. 1a StGB, wenn es objektiv geeignet ist eine erhebliche Körperverletzung
herbeizuführen. Insoweit muss sein Gebrauch drohen. Ob dies
der Fall ist, ist unter Würdigung der Umstände des
Einzelfalls einschließlich der inneren Haltung des Täters
zur Verwendung des Werkzeuges festzustellen.
Urteil
des OLG Stuttgart vom 05.05.2009 – 4 Ss 144/09 -
Strafzumessung
bei Tötung von Neugeborenen
Bei
Kindstötung iSd § 217 StGB a. F. wird eine
erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht
kommen, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die
Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden
geistig-seelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind. Der
psychischen Ausnahmesituation kann nach § 213 StGB
Rechnung getragen werden.
Urteil
des BGH vom 23.04.2009 – 3 StR 100/09 –
Sexueller
Missbrauch von Kindern bei Nutzung des Internet
Der
Tatbestand des § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt,
wenn das Opfer die über das Internet übermittelten sexuellen
Handlungen des Täters zeitgleich am Bildschirm mitverfolgt.
Beschluss
des BGH vom 21.04.2009 - 1 StR 105/09 -
Fälschung
von Gesundheitszeugnissen in Mittäterschaft
1.
Den Tatbestand des § 277 StGB erfüllt auch, wer
wahrheitswidrig vorgibt, von einem Arzt zur Ausstellung des
Gesundheitszeugnisses beauftragt oder bevollmächtigt zu sein.
2.
Es reicht für Alleintäterschaft nach § 277 StGB
nicht aus, dass der Aussteller des unrichtigen
Gesundheitszeugnisses dieses einem bösgläubigen Dritten zum
Gebrauch überlässt.
3.
Nach den Grundsätzen der Mittäterschaft (§ 25 Abs.
2 StGB) ist allerdings eine Verteilung und Zurechnung der
jeweiligen Tatbeiträge in der Weise möglich, dass ein Mittäter
das unrichtige Gesundheitszeugnis ausstellt und der andere
hiervon Gebrauch macht.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 31.03.2009 – 2 Ss 325/08 –
Kenntnis
des Unfalls nach Entfernen
Nach
§ 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach
Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall
Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort
entfernt (gegen OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 88).
Beschluss
des HansOLG Hamburg vom 27.03.2009 – 3-13/09 -
Schwere
Misshandlung des Opfers einer räuberischen Erpressung nach
Tatvollendung
Schwere
Misshandlungen nach Vollendung einer Raubtat können den
Qualifikationstatbestand des § 205 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB
nur dann erfüllen, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder
Bereicherungsabsicht getragen sind, insbesondere der
Beutesicherung oder der Erlangung weiterer Beute diesen (im
Anschluss an BGHSt 20, 194 = NJW 1965, 1235; BGH, NJW 2008,
3651 = NStZ 2009, 36).
Urteil
des BGH vom 25.03.2009 - 5 StR 31/09 -
Geldbuße
für Fahrlehrer mit Handy
Ein
Fahrlehrer ist bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der
Fahrprüfung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern der
verantwortliche Fahrzeugführer. Ein Fahrlehrer unterliegt
damit den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und
Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler.
Telefoniert er mit seinem Handy am Ohr, nutzt er daher sein
Mobiltelefon verbotswidrig (§§ 23 Abs. 1 a, 49 StVO, 24 StVG).
Beschluss
des OLG Bamberg vom 24.03.2009 – 2 Ss OWi 127/2009 -
Schadensgleiche
Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil iSv § 266 Abs. 1
StGB
1.
Die Strafvorschrift des § 266 Abs. 1 StGB verstößt
jedenfalls nicht ohne Weiteres gegen das Bestimmtheitsgebot
aus Art. 103 Abs. 2 GG, soweit darin das Tatbestandsmerkmal
des Zufügens eines (Vermögens-)Nachteils verwendet wird. Das
Tatbestandsmerkmal des Nachteils ist noch hinreichend
bestimmt. Die Rechtsprechung erhält ausreichende Vorgaben für
die ihr anvertraute Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals und
ist im Übrigen bemüht, den sehr weiten Tatbestand der
Untreue weiter einzugrenzen.
2.
Die Auslegung des Nachteilsbegriffs dahin, dass auch die so
genannte schadensgleiche Vermögensgefährdung als Nachteil
iSv § 266 Abs. 1 StGB anzusehen ist, ist mit dem
Bestimmtheitsgebot grundsätzlich zu vereinbaren. Die
Abgrenzungen, welche die Rechtsprechung zur Bestimmung der
schadensgleichen Vermögensgefährdung entwickelt hat, sind
jedoch bei der Anwendung des § 266 StGB stets strikt zu
beachten, um einer weiteren Aufweichung der Konturen des
Nachteilsbegriffs entgegenzuwirken.
3.
Es ist vertretbar und von Verfassungs wegen hinzunehmen, wenn
die Auszahlung eines entgegen der Auflage des Treuhandauftrags
noch ungesicherten Darlehens durch einen Notar als Fall der
schadensgleichen Vermögensgefährdung und damit als Vermögensnachteil
iSd § 266 StGB angesehen wird.
Beschluss
des BVerfG vom 10.03.2009 –2 BvR 1980/07 -
Fiktionsbescheinigung
keine Urkunde
Die
Fiktionsbescheinigung ist keine öffentliche Urkunde.
Beschluss
des OLG Hamm vom 10.03.2009 – 5 Ss 506/08 -
Transportfahrt
und Verkehrsdelikt
Eine
Transportfahrt und ein dabei begangenes Verkehrsdelikt sind
prozessual, wenn nicht sogar materiell die gleiche Tat.
Beschluss
des BGH vom 05.03.2009 – 3 StR 566/08 -
Entziehung
der Fahrerlaubnis bei täglichem Cannabiskonsum
Bei
täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum ist die
Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen zu entziehen.
Urteil
des BVerwG vom 26.02.2009 – 3 C 1/08 -
Finale
Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme beim Raub
Die
Verurteilung wegen Raubes setzt die finale Verknüpfung
zwischen einer Nötigungshandlung und der Wegnahme voraus.
Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne
Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt noch andauern und der Täter
dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht.
Beschluss
des BGH vom 24.02.2009 – 5 StR 39/09 -
Bestechungsgeld
und Vortat
1.
Im Rahmen der Strafbarkeit des § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB rührt
bei der Bestechung nach § 334 StGB als Vortat auch das
Bestechungsgeld, das der Bestechende zahlt, aus der Tat her.
2.
Bei der Beurteilung, ob der Täter der Geldwäsche sich
zugleich wegen der Vortat strafbar i.S.d. § 261 Abs. 9 Satz 2
StGB gemacht hat, ist allein auf das deutsche Recht
abzustellen.
Beschluss
des BGH vom 18.02.2009 - 1 StR 4/09 -
Betrügerisches
Risikogeschäft
1.
Beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts
- mit einer nicht mehr vertragsimmanenten Verlustgefahr - ist
zur Feststellung des Schadens auf den unmittelbar mit der Vermögensverfügung
des Geschädigten eingetretenen Vermögensnachteil
abzustellen. Allein hierauf muss sich das voluntative Element
des Vorsatzes beim Täter beziehen. Auf die Billigung eines
eventuellen Endschadens kommt es insoweit nicht an.
2.
Der mit der Vermögensverfügung unmittelbar eingetretene Vermögensschaden
ist durch das Verlustrisiko zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung
bestimmt. Dies stellt hinsichtlich des Straftatbestands einen
endgültigen Schaden dar und nicht nur eine (schadensgleiche)
Vermögensgefährdung. Die Höhe des Vermögensnachteils zum
Zeitpunkt der Verfügung ist nach wirtschaftlichen Maßstäben
zu bewerten. Ist eine genaue Feststellung zur Schadenshöhe
nicht möglich, sind hierzu Mindestfeststellungen zu treffen.
Dies kann durch Schätzung geschehen. Dem Tatrichter steht
dabei ein Beurteilungsspielraum zu.
Beschluss
des BGH vom 18.02.2009 - 1 StR 731/08 -
Räumliche
Beschränkung und Strafbarkeit
Eine
Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nicht
gegeben, wenn einer Auflage gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2
AufenthG, mit der eine räumliche Beschränkung behördlich
angeordnet worden ist, wiederholt zuwidergehandelt wird.
Beschluss
des BGH vom 17.02.2009 - 1 StR 381/08 -
Heimtückisch
begangener Mord
Lauert
der Täter dem Opfer mit Tötungsvorsatz in einem Versteck
auf, um es zu überraschen, kommt es für die Annahme der
Arglosigkeit des Opfers bei Beginn des tödlichen Angriffs
nicht darauf an, ob und wann genau dieses das Vorhaben des ihm
entgegen tretenden Täters bemerkt hat.
Urteil
des BGH vom 12.02.2009 – 4 StR 529/08 -
"K.O.-Tropfen"
als gefährliches Werkzeug
Gibt
der Täter so genannte "K.O.-Tropfen" in den Kaffee
und wird das Opfer nach deren Genuss für etwa 3 Stunden
bewusstlos, so liegt hierin kein Verwenden eines gefährlichen
Werkzeugs iSv § 250 II Nr. 1 StGB.
Beschluss
des BGH vom 27.01.2009 – 4 StR 473/08 -
Beförderungserschleichung
Eine
Beförderungsleistung wird bereits dann im Sinne des § 265 a
Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel
unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein
umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des
Betreibers erforderlichen Voraussetzungen.
Beschluss
des BGH vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 -
"Gemeinschaftlich"
iSd § 224 StGB
"Mit
einem andern Beteiligten gemeinschaftlich" bedeutet
nicht, dass alle Beteiligten automatisch Mittäter sind.
Beschluss
des BGH vom 22.12.2008 – 2 StR 286/08 -
Telefax
als Urkunde
Ein
ausgedrucktes Telefax, das vom Absender anhand einer
manipulierten Vorlage gesendet worden war, ist auch dann keine
Urkunde iSv § 267 StGB, wenn das Fax eine Kopfzeile
mit einem Absendervermerk trägt.
Urteil
des OLG Oldenburg vom 15.12.2008 – Ss 389/08 (I 209) -
Führen
eines Pkw nach Cannabiskonsum – Subjektiver Tatseite
1.
An der Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis
kann es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs.
2 StVG fehlen, wenn zwischen Rauschmittelkonsum und
Fahrtantritt eine größere Zeitspanne liegt. Eine solche
liegt bei einem Zeitraum von etwa 23 Stunden jedenfalls vor.
2.
In einem solchen Fall bedarf es nach Würdigung sämtlicher
zur Verfügung stehender Beweismittel näherer Ausführungen
dazu, auf Grund welcher Umstände sich der Betroffene hätte
bewusst machen können, dass der zurückliegende
Cannabiskonsum noch Auswirkungen haben könnte. Neben
Ausfallerscheinungen im engeren Sinn können insoweit u. a.
die Menge und Qualität des konsumierten Cannabis, die Häufigkeit
des Cannabiskonsums und die Einlassung des Betroffenen zu
seinem Vorstellungsbild Rückschlüsse zulassen.
Beschluss
des OLG Celle vom 09.12.2008 – 322 SsBs 247/08 –
Urkundenfälschung
durch Übersenden eines manipulierten Telefax
Ein
ausgedrucktes Telefax, das vom Absender anhand einer
manipulierten Vorlage gesendet worden war, ist auch dann keine
Urkunde iSv § 267 StGB, wenn das Fax eine Kopfzeile mit einem
Absendervermerk trägt.
Urteil
des OLG Oldenburg vom 08.12.2008 – Ss 389/08 -
Grenzwert
für nicht geringe Mengen bei Metamfetmin
Die
nicht geringe Menge Metamfetamin beginnt bei fünf Gramm
Metamfetamin-Base.
Urteil
des BGH vom 03.12.2008 – 2 StR 86/08 -
Nötigung
– Abgrenzung zur bloßen Warnung; Strafvereitelung durch
Strafverteidiger
1.
Eine Drohung iSd § 240 Abs. 1 StGB ist das
Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt
der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt und dessen
Verwirklichung er nach dem Inhalt seiner Äußerung für den
Fall des Bedingungseintritts will. Sind diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, liegt regelmäßig nur eine straflose Warnung
vor.
2.
(...)
Beschluss
des BGH vom 02.12.2008 – 3 StR 203/08 –
Entziehung
der Fahrerlaubnis bei einmalig festgestelltem Cannabisbesitz
Der
einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt
für sich allein nicht die Anordnung, ein ärztliches
Gutachten gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beizubringen.
Beschluss
des OVG Koblenz vom 21.11.2008 – 10 B 11149/08 -
Fahrlässige
Tötung des Teilnehmers eines
"Beschleunigungsrennens"
1.
Die Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher
Fremdgefährdung richtet sich bei Fahrlässigkeitsdelikten
nach der Herrschaft über den Geschehensablauf.
2.
(...)
Urteil
des BGH vom 20.11.2008 – 4 StR 328/08 -
Verabredung
zu einem Verbrechen; Beweiswürdigung
1.
Eine Verabredung iSv § 30 Abs. 2 StGB setzt den
Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als
Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen. Hierfür
reicht es aus, wenn die Tat in ihren wesentlichen Grundzügen
konkretisiert ist. Notwendig ist jedoch, dass der Täter
unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist; eine bloße
Tatgeneigtheit genügt nicht.
2.
Die fehlende Erwähnung einer Indiztatsache in einem
bestimmten Beweiszusammenhang begründet in der Beweiswürdigung
nur dann eine revisionsrechtlich relevante Lücke, wenn sie
nach ihrer Beweisbedeutung zwingend ausdrücklich zu erörtern
war.
Urteil
des BGH vom 13.11.2008 – 3 StR 403/08 -
Fotografieren
im Saunabereich eines Erlebnisbades
1.Der
Saunabereich eines Erlebnisbades, den jeder betreten kann, der
Eintritt zahlt, und der Hunderten von Besuchern zugänglich
ist, ist kein besonders geschützter Raum iSd § 201 a StGB.
2.
Da § 201 a StGB keine Versuchsstrafbarkeit normiert, genügt
es nicht, dass der Täter mit der Absicht, den höchstpersönlichen
Lebensbereich eines Menschen zu verletzten, eine Aufnahme
herstellt, die aus welchen Gründen auch immer gänzlich
ungeeignet ist, diesen Verletzungserfolg herbeizuführen.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 11.11.2008 – 1 Ws 535/08 -
Voraussetzungen
einer Beleidigung bei Todesdrohung
Allein
in der Drohung, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen,
ist noch nicht dessen Miss- oder Nichtachtung zu sehen.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 06.11.2008 – Ss 412/08 -
Kindstötung
als Mord aus niedrigen Beweggründen
Nach
der Aufhebung von § 217 StGB aF
durch das 6. StRG wird in Fällen der Kindstötung die
Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Anders
verhält es sich jedoch, wenn die Tat von besonders krasser
Selbstsucht geprägt ist.
Urteil
des BGH vom 30.10.2008 – 4 StR 352/08 -
Mittelbare
Falschbeurkundung durch Zulassung einer Fahrzeugdoublette
Die
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ist
auch hinsichtlich der Identität des zum Straßenverkehr
zugelassenen Fahrzeugs eine öffentliche Urkunde iSd § 271 StGB.
Beschluss
des BGH vom 30.10.2008 – 3 StR 156/08 -
Lebensgefährdende
Behandlung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung
Die
gefährliche Körperverletzung in der Qualifikationsform der
lebensgefährdenden Behandlung steht in Tateinheit mit der
durch die Tathandlung verursachten schweren Körperverletzung.
Beschluss
des BGH vom 21.10.2008 – 3 StR 408/08 -
Betrügerische
Erlangung eines Mobiltelefons
1.
Wer sich ein modernes Mobiltelefon unter Vortäuschung der Rückgabebereitschaft
auf öffentlichem Straßenland geben lässt, begründet am
Telefon bereits mit dessen Ergreifen alleinigen Gewahrsam und
macht sich nicht des Diebstahls, sondern des Betruges
schuldig.
2.
Wer sich den betrügerisch erlangten Gewahrsam an einer Sache
auf Grund eines zwischen Vollendung und Beendigung des
Betruges neu gefassten Tatentschlusses dadurch sichert, dass
er den Geschädigten gewaltsam an der Durchsetzung seines Rückforderungsanspruchs
hindert, macht sich selbst dann nicht einer räuberischen
Erpressung, sondern einer Nötigung und eines Betruges
schuldig, wenn Betrug und Nötigung tateinheitlich begangen
werden.
Urteil
des AG Tiergarten vom 16.10.2008 – (257 Ls) 52 Js 4301/08
(16/08) -
Fehlgehen
eines tödlichen Angriffs – aberratio ictus
Wirkt
sich eine Gewalttat ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an
einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des
Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs
auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der
Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung nur dann
gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg
eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf
nimmt.
Urteil
des BGH vom 16.10.2008 – 4 StR 369/08 -
Unrechtsvereinbarung
bei § 333 Abs. 1 StGB (Sponsoring/Gutscheine EnBW)
1.
Die für eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB
erforderliche (angestrebte) Unrechtsvereinbarung setzt voraus,
dass der Vorteilsgeber mit dem Ziel handelt, auf die künftige
Dienstausübung des Amtsträgers Einfluss zu nehmen und/oder
seine vergangene Dienstausübung zu honorieren, wobei eine
solche dienstliche Tätigkeit nach seinen Vorstellungen nicht
- noch nicht einmal in groben Umrissen - konkretisiert sein
muss.
2.
Ob in diesem Sinne eine Unrechtsvereinbarung vorliegt, ist
Tatfrage und unterliegt der wertenden Beurteilung des
Tatgerichts, die regelmäßig im Wege einer Gesamtschau aller
in Betracht kommenden Indizien zu erfolgen hat.
3.
In die Würdigung fließen als mögliche Indizien neben der
Plausibilität einer anderen Zielsetzung namentlich ein: die
Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers
zu dessen dienstlichen Aufgaben (dienstliche Berührungspunkte),
die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem
Gewähren von Vorteilen (Heimlichkeit oder Transparenz) sowie
die Art, der Wert und die Zahl solcher Vorteile.
Urteil
des BGH vom 14.10.2008 - 1 StR 260/08 -
Strafbarkeit
der Präimplantationsdiagnostik
Nochmal:
Kannibale von Rotenburg
Die
Auslegung des § 216 StGB, nach der nur derjenige zur Tötung
bestimmt wird, bei dem das Verlangen des Opfers
handlungsleitend geworden ist, ist von Verfassung wegen nicht
zu beanstanden. Die Strafvorschrift des § 211 StGB ist als
solche mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG iVm dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
und dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip auch insofern
vereinbar, als danach mit lebenslanger Freiheitsstrafe
bestraft wird, wer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen einen Menschen tötet.
Beschluss
des BVerfG vom 07.10.2008 - 2 BvR 578/07 -
Verwendung
eines gefährlichen Mittels bei Raubtat –
Pfefferspray-Einsatz ohne Beutesicherungsabsicht
Die
Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen
Werkzeugs nach Vollendung einer Raubtat setzt zur
Verwirklichung der Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Beutesicherungsabsicht voraus.
Beschluss
des BGH vom 01.10.2008 – 5 StR 445/08 -
Werkzeug
nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Die
als Drohmittel eingesetzten Tatwerkzeuge iSd § 244 Abs.
1 Nr. 1 StGB müssen aus Sicht des Täters
fallsituativ geeignet sein, bei dem Opfer den Eindruck
hervorzurufen, einer gefährlichen Gewaltanwendung ausgesetzt
zu sein. Hieran fehlt es, wenn der eingebrachte Gegenstand
seinem äußeren Erscheinungsbild nach offensichtlich ungefährlich
und deshalb nicht geeignet ist, mit ihm auf den Körper eines
anderen in erheblicher Weise einzuwirken.
Beschluss
des BGH vom 30.09.2008 – 4 StR 359/08 -
Wiederholter Verstoß gegen räumliche Beschränkung
Ein
Vergehen nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG setzt den
wiederholten Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung
voraus.
Beschluss
des HansOLG Bremen vom 29.09.2008 - Ss 23/08 -
Entziehung
der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum
1.
Die "Gelegentlichkeit" der Einnahme von Cannabis ist
eine Tatbestandsvoraussetzung. Von ihrem Vorliegen hängt es
ab, ob das in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur
Fahrerlaubnisverordnung genannten Regelbeispiels für die
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Es
obliegt daher der anordnenden Behörde, dazulegen und
erforderlichenfalls zu beweisen, dass der betroffene
Fahrerlaubnisinhaber mehr als einmal Cannabis konsumiert hat.
2.
Von einem gelegentlichen Cannabiskonsum kann dann zweifelsfrei
ausgegangen werden, wenn ein solches Verhalten von dem
betroffenen Fahrerlaubnisinhaber selbst eingeräumt wird. Ist
dies nicht der Fall, darf eine Fahrerlaubnis ohne weitere
Aufklärung des Sachverhalts nur dann entzogen werden, wenn
die Behörde den gelegentlichen Konsum von Cannabis
zweifelsfrei nachweisen kann.
3.
Als Nachweis für die "Gelegentlichkeit" des Konsums
von Cannabis eignet sich die Menge des in einer Blutprobe
vorgefundenen Abbauprodukte THC-Carbonsäure nur dann, wenn
die festgestellte Konzentration die Größenordnung überschreitet,
die bei einmaliger Aufnahme des Rauschmittels Cannabis im Höchstfall
erreicht werden kann. Dies ist erst bei einer THC-Carbonsäure-Konzentration
von über 100ng/ml der Fall.
Beschluss
des VGH Kassel vom 24.09.2008 – 2 B 1365/08 -
Verletzung
der Unterhaltspflicht Feststellung zur Leistungsfähigkeit
1.
Die gesetzliche Unterhaltspflicht hat der Strafrichter der Höhe
nach eigenverantwortlich ohne Bindung an zivilrechtliche
Erkenntnisse festzustellen.
2.
Die Feststellung zur Leistungsfähigkeit des Angeklagten
erfordern neben zahlenmäßigen Angaben über tatsächliche
und mögliche Einkünfte und Verpflichtungen auch die
Darlegung des notwendigen Eigenbedarfs.
Beschluss
des OLG München vom 02.09.2008 – 5 St RR 160/08 -
Verstoß
gegen das strafrechtliche Analogieverbot - Personenkraftwagen
keine Waffe im Sinne des StGB
Das
strafrechtliche Analogierverbot ist verletzt, wenn § 113 Abs.
2 Nr. 1 StGB dahingehend ausgelegt wird, dass
ein Pkw eine "Waffe" iSd Vorschrift darstellt.
Das
strafrechtliche Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG umfasst
nicht nur den Straftatbestand an sich, sondern auch die
Strafandrohung und somit auch strafschärfende Vorschriften.
Strafzumessungsregeln, die einen erhöhten Strafrahmen -
beispielsweise - an das Vorliegen eines besonders schweren
Falls knüpfen, sind daher am Bestimmtheitsgebot des Art. 103
Abs. 2 GG zu messen. Ein Personenkraftwagen ist vom möglichen
Wortsinn des Begriffs der Waffe in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
StGB nicht mehr umfasst.
Beschluss
des BVerfG vom 01.09.2008 – 2 BvR 2238/07 -
Fortbestehende
Allgemeingefährlichkeit
1.
Eine fortbestehende Allgemeingefährlichkeit iSv § 63 StGB
des in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten kann
nicht aus Umständen entnommen werden, die mit der Anlasstat
in keinerlei Zusammenhang stehen. Das ist der Fall, wenn der
seit vielen Jahren Untergebrachte seiner Therapeutin aus
Liebeswahn (ICD 10: F 22.0) nachstellt.
2.
Eine seit über 12 Jahren vollzogene Unterbringung nach § 63
StGB eines im Wesentlichen wegen zahlreicher im Zustand
verminderter Schuldfähigkeit begangener Diebstähle
Verurteilten ist nach § 67d Abs. 6 Satz 1 2. Alt. StGB wegen
Unverhältnismäßigkeit für erledigt zu erklären.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 01.09.2008 - 1 Ws 488/08 -
Bildung
verdeckter Kassen als Untreue – Fall Siemens
1.
Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte
unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende
Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen
Nachteil iSv § 266 Abs. 1 StGB; auf die
Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers
zu verwenden, kommt es nicht an (Weiterführung von BGHSt 51,
100 = NJW 2007, 1760 = NStZ 2007, 583).
2.
§ 299 Abs. 2 StGB in der bis zum 29.08.2002
geltenden Fassung erfasste nur solche Handlungen im ausländischen
Wettbewerb, die sich auch gegen deutsche Mitbewerber
richteten.
3.
Der Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG)
ist nicht im Sinne der jeweiligen nationalen Rechtsordnung,
sondern autonom auf der Grundlage des OECD-Übereinkommens über
die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im
internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997 auszulegen.
Urteil
des BGH vom 29.08.2008 – 2 StR 587/07 -
Dauerhafte
Einnahmequelle und Gewerbsmäßigkeit
Dauerhafte
Einnahmequelle ohne wiederholte Tatbegehung ist nicht gewerbsmäßig.
Beschluss
des BGH vom 28.08.2008 – 4 StR 327/08 -
Begriff
der sexuellen Handlung
Eine
sexuelle Handlung iSv § 177 Abs. 1 iVm § 184 f Nr. 1 StGB
liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv einen
eindeutigen Sexualbezug aufweist. Auf der subjektiven Seite
ist jedoch erforderlich, dass der Täter sich jedenfalls des
sexuellen Charakters seines Tuns bewusst ist.
Beschluss
des BGH vom 26.08.2008 – 4 StR 373/08 -
Kraftverkehrsteilnahme
nach Konsum unterschiedlicher Betäubungsmittel –
THC/Amphetamin
1.
Hatte ein Betroffener Betäubungsmittel mit unterschiedlichen
Wirkungsqualitäten konsumiert und liegen die
Blutkonzentrationen für alle Substanzen jeweils unter den
Grenzwerten, die einer verfassungskonformen Anwendung des §
24 a Abs. 2 StVG zu Grunde zu legen sind, verbietet es sich,
die festgestellten Werte zu addieren.
2.
In solchen Fällen ist im Ansatz zu Gunsten des Betroffenen
davon auszugehen, dass alle Substanzen in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit
wirkungslos waren und somit auch keine relevante
Kombinationswirkung auftreten konnte.
3.
Die Feststellung einer bestimmten Substanzkonzentration im
Blutserum ist keine "objektive Bedingung der Ahndbarkeit"
für die Anwendung des § 24 a Abs. 2 StVG. Hatte der
Betroffene eine der in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG
aufgeführten Substanzen im Blut, kann eine Beeinträchtigung
der Fahrtüchtigkeit auch auf andere Weise festgestellt
werden.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 25.08.2008 – 1 Ss Bs 19/08 -
Widerstand
durch Zulaufen auf eine Polizeisperre
Das
bloße Zulaufen auf Polizeibeamte durch eine Vielzahl von
Demonstranten, um eine Polizeisperre allein dadurch zu überwinden,
dass die Beamten nicht in der Lage sind, sämtliche
Demonstranten zu ergreifen bzw. festzuhalten, stellt kein
Widerstandleisten durch Gewalt iSv § 113 Abs. 1 StGB
dar.
Beschluss
des OLG Hamm vom 07.08.2008 – 3 Ss 100/08 -
Bestimmen
eines Minderjährigen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Unter
"Bestimmen" iSv § 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG
ist nach den allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten
Grundsätzen die Einflussnahme auf den Willen eines anderen
durch einen kommunikativen Akt zu verstehen, der diesen zu dem
im Gesetz beschriebenen Verhalten bringt. Nicht ausreichend
ist es daher, wenn der Täter dem Minderjährigen durch das Überlassen
von Rauschgift lediglich die Möglichkeit hierzu eröffnet.
Beschluss
des BGH vom 05.08.2008 – 3 StR 224/08 -
Gewerbsmäßiges
Handeln als persönliches Merkmal
Der
qualifizierte Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei (§ 260 StGB)
ist auf den Gehilfen nur anwendbar, wenn dieser selbst
gewerbsmäßig gehandelt hat. Bei der Gewerbsmäßigkeit
handelt es sich um ein die Strafe schärfendes persönliches
Merkmal iSd § 28 Abs. 2 StGB.
Beschluss
des BGH vom 17.07.2008 – 3 StR 193/08 -
Anklage
gegen Richter wegen Verdachts der versuchten Erpressung -
Drohung mit Unterlassen
Verlangt
ein mit der zuständigen Staatsanwältin verheirateter Richter
von einem Beschuldigten, der durch das Ermittlungsverfahren
zunehmend in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät,
die Zahlung eines Geldbetrags mit der - für den
Beschuldigten glaubhaften - Ankündigung, im Falle der
Zahlung werde er eine Verfahrenseinstellung bewirken,
anderenfalls nicht, so liegt darin die Drohung mit einem
empfindlichen Übel im Sinne des Erpressungstatbestands.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 17.07.2008 – 1 Ws 371/08 -
Begriff
des Unfalls im Straßenverkehr - Fremdschädigung bei
Ladevorgang
Es
liegt kein Verkehrsunfall iSd § 142 Abs. 1 StGB vor, wenn im
stehenden Verkehr beim (noch nicht beendeten) Be- oder
Entladen ein Gegenstand von einem LKW auf einen daneben
stehenden PKW fällt, da sich in diesem Geschehen in keiner
Weise irgendein typisches Unfallrisiko gerade des Straßenverkehrs
verwirklicht hat.
Beschluss
des AG Berlin-Tiergarten vom 16.07.2008 - 290 Cs 3032 PLs
5850/08 (145/08) -
Keine
Strafbarkeit der Angabe falscher Personalien im Asylverfahren
Der
öffentliche Glaube einer Bescheinigung über die
Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG in der Fassung
des Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
vom 09.01.2002 (BGBl I 361) erstreckt sich nicht auf darin
aufgeführte Personalienangaben, welche allein auf den
Bekundungen des Asylbewerbers beruhen.
Urteil
des OLG Karlsruhe vom 16.07.2008 – 3 Ss 226/07 -
Anforderungen
an en Zurechnungszusammenhang bei Körperverletzung mit
Todesfolge
Zum
Zurechnungszusammenhang zwischen Körperverletzung und
Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB), wenn
Behandlungsfehler von Krankenhausärzten und ein selbst schädigendes
Verhalten des Tatopfers in Betracht kommen, die den
Zurechnungszusammenhang möglicherweise unterbrochen haben.
Beschluss
des BGH vom 08.07.2008 – 3 StR 190/08 -
Versuchte
Gefangenenbefreiung bei Fehlen eines Fluchtplanes
Fehlt
ein gemeinsamer Fluchtplan und behält es sich der Gefangene
lediglich vor, sich im Falle des Gelingens der Flucht eines
Mitgefangenen diesem möglicherweise anzuschließen, so macht
sich der Gefangene wegen versuchter Gefangenenbefreiung
strafbar, wenn er bei den Fluchtvorbereitungen Hilfe leistet.
Urteil
des KG vom 26.06.2008 – (2) 1 Ss 559/07 (8/08)
–
Reichweite
des Handyverbots - Nutzung als Navigationsgerät
Das
Verbot der Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons nach § 23
Abs. 1 a StVO gilt auch für den Einsatz eines Mobiltelefons
als Navigationshilfe.
Beschluss
des OLG Köln vom 26.06.2008 - 81 Ss-OWi 49/08 -
Nötigung
im Straßenverkehr
Nicht
jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein
Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung iSv § 240 StGB.
Eine strafbare Nötigung liegt erst vor, wenn die Einwirkung
auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge,
sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist.
Beschluss
des OLG Hamm vom 25.06.2008 – 4 Ss 234/08 -
Tatbeteiligte
als Parteien iSd § 356 StGB
Mehrere
Tatbeteiligte derselben Straftat können Parteien im Sinne des
§ 356 StGB sein.
Urteil
des BGH Vom 25.06.2008 - 5 StR 109/07 -
Untreue
und Geldwäsche
Die
Untreue kann nur dann taugliche Vortat für die Geldwäsche
sein, wenn der (Haupt-)Täter gewerbsmäßig gehandelt hat.
Urteil
des BGH vom 24.06.2008 - 5 StR 89/08 -
Verjährungsbeginn
bei Bestechung und Bestechlichkeit
Werden
Bestechung und Bestechlichkeit in der Form begangen, dass der
Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Amtsträger
sodann die pflichtwidrige Diensthandlung vornimmt, so beginnt
die Verjährung beider Straftaten erst mit der Vornahme der
Diensthandlung.
Urteil
des BGH vom 19.06.2008 - 3 StR 90/08 -
Handy-Benutzung
durch LKW-Führer unter Einsatz eines Headsets/Earsets
Die
Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung
des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines
Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit
dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand
des § 23 Abs. 1 StVO. Dies gilt auch dann,
wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange
am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt
wird.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 16.06.2008 – 1 Ss 187/08 -
Absatzhilfe
bei Steuerhehlerei
Das
Merkmal der Absatzhilfe erfasst nur solche Handlungen, mit
denen sich der Hehler an den Absatzbemühungen des Vortäters
oder eines Zwischenhehlers in dessen Interesse oder dessen
Weisung unselbstständig beteiligt. Der Helfer muss dabei
"im Lager" des Vortäters oder des Zwischenhehlers
stehen und diesen unmittelbar beim Absetzen der Sache unterstützen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt lediglich
Beihilfe in Betracht.
Beschluss
des BGH vom 11.06.2008 – 5 StR 145/08 –
Missbräuchliche
Abgabe von Levomethadon/Polamidon durch
Drogen-Substitutionsarzt
Ein
in der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen tätiger
Arzt ist von einer Erlaubnispflicht gemäß § 3 BtMG nicht
befreit und daher wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln
gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, wenn und soweit er
Betäubungsmittel außerhalb des Anwendungsbereichs von § 13
Abs. 1 BtMG, § 5 Betäubungsmittel-VerschreibungsVO an
drogenabhängige Patienten zur freien Verfügugn abgibt.
Urteil
des BGH vom 04.06.2008 - 2 StR 577/07 -
Taschenmesser
als gefährliches Werkzeug
Ein
Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug
iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB;
dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den
Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.
Beschluss
des BGH vom 03.06.2008 - 3 StR 246/07 -
Unwahre
Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen als strafbare
Werbung im Versandhandel
Zum
Zusammenhang zwischen Werbeaussagen und beworbener Ware oder
Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung: Werden Kunden
mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst,
sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter
oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten
erlangt und unterliegen – unbeschadet vorrangiger Ansprüche
von Verletzten – in vollem Umfang dem Verfall. Infolge der
strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten
Kaufpreises zustehen, die den Verfallensbetrag vermindern.
Urteil
des BGH vom 30.05.2008 – 1 StR 166/07 -
Dumm-komische
Bemerkung gegenüber Polizeibeamten - "Herr Oberförster"
Die
Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster"
stellt keine strafbare Beleidigung dar.
Beschluss
des AG Berlin-Tiergarten vom 26.05.2008 – (412 Ds) 2 JuJs
186-08 (74/08) -
Diebstahl
und Besitz
1.
Dass der Dieb das Diebesgut auch über längere Zeit in Besitz
hat, gehört zum Bild des Diebstahls und ist daher kein
tauglicher Zumessungsgrund iSd § 46 Abs. 3 StGB.
2.
Die eigene Prognoseentscheidung des Revisionsgerichts gemäß
§ 56 Abs. 1 StGB ist – wegen des
Erfordernisses erschöpfender individueller Gesamtwürdigung
aller bedeutsamen, aktuellen Umständen – nach der
Entscheidung des BVerfG zur verfassungskonformen Auslegung des
§ 354 Abs. 1a StPO (NJW 2007,2977, 2980)
auf Ausnahmefälle beschränkt. In der Regel bedarf es
tatrichterlicher Aufklärungsbemühungen.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 21.05.2008 – 2 St OLG Ss 11/08 -
Deklaratorische
Wirkung des Schwerbehindertenausweises
Der
Schwerbehindertenausweis hat nur deklaratorische Wirkung und
muss nicht mitgeführt werden.
Urteil
des AG Tiergarten vom 16.05.2008 - 286 Ds 110 Pls 1396/06 -
Teilweises Zerstören eines Hauses
"Teilweises
Zerstören" iSv § 306a Abs. 1 StGB setzt bei einer
Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus voraus, dass (zumindest)
ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes,
d.h. eine zum Wohnen bestimmte, abgeschlossene
"Untereinheit", durch die Brandlegung für
Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Hierfür genügt es
nicht, dass lediglich das Mobiliar zerstört wurde.
Beschluss
des BGH vom 06.05.2008 – 4 StR 20/08 -
Busfahrer
kommunalen Verkehrsbetriebs kein Amtsträger iSd Strafrechts
Ein
Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der vorsätzlich
einen Fahrgast verletzt hat, begeht keine Körperverletzung im
Amt, sonder eine vorsätzliche Körperverletzung.
Beschluss
des KG vom 30.04.2008 - 1 Ss 223, 73/05 -
Geschäftsraum
eines Mischgebäudes
"Einsteigen"
in den Geschäftsraum eines Mischgebäudes, um in den
Wohnbereich vorzudringen, ist kein Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Beschluss
des BGH vom 24.04.2008 - 4 StR 126/08 -
"Schweizer
Offiziersmesser" als "gefährliches Werkzeug"
Jedenfalls
dann, wenn der Täter das während des Diebstahls in der
Hosentasche mitgeführte Multifunktionswerkzeug
"Schweizer Offiziersmesser" kurz vor der Tat in
dessen Funktion als Messer benutzt hat, so führt er ein
"anderes gefährliches Werkzeug" iSd § 244 Abs.
1 Nr. 1 a StGB bei sich.
Beschluss
des KG vom 17.04.2008 – (2) 1 Ss 394/07 (42/07) -
Offenbarung
von Dienstgeheimnissen durch Landesjustizministerin – Fall
Werwigk-Hertneck
1.
Zur Strafzumessung bei der unbefugten Offenbarung von
Dienstgeheimnissen, die den Tätern im Rahmen der
Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur
Kenntnis gelangt sind.
2.
Die Geheimhaltung staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungserkenntnisse, die zugleich Dienstgeheimnisse sind,
stellt ein besonders wichtiges öffentliches Interesse dar,
dessen Schutz bei der in Frage stehenden Fallgestaltung grundsätzlich
die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfordert.
Beschluss
des BGH vom 16.04.2008 – 1 StR 83/08 –
Unerlaubte
Einreise und Aufenthaltstitel
1.
Eine unerlaubte Einreise und ein unerlaubter Aufenthalt iSd
Straftatbestände des § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AufenthG
liegen außerhalb des Anwendungsbereichs der
Gleichstellungsregelung des § 95 Abs. 6 AufenthG
nicht vor, wenn der Ausländer über irgendeinen den
Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubenden Aufenthaltstitel verfügt,
ohne dass es auf den individuell verfolgten Aufenthaltszweck
ankommt.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 04.04.2008 – 3 Ss 79/07 -
Begriff
der Betriebsbereitschaft eines Radarwarngeräts
1.
Das bloße Anbringen eines Radarwarngeräts auf dem
Armaturenbrett zum Zwecke einer Sicherstellung einer
potenziellen Nutzbarkeit reicht noch nicht aus, um die
"Betriebsbereitschaft" zu begründen.
2.
Für die Betriebsbereitschaft muss zumindest feststellbar eine
kurzfristige Herstellbarkeit der Stromversorgung während der
Fahrt möglich sein, woran es fehlt, wenn ein passendes
Stromversorgungskabel sich nicht in dem Tatfahrzeug befindet.
Urteil
des AG Lüdinghausen vom 14.03.2008 - 19 OWi-89 Js 103/08 -
16/08 -
Rücktritt vom Versuch des Totschlags
1.
Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 Abs.
1 Satz 1 Halbsatz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter eine
neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung
der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich wird.
2.
§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles
tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung
zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus
seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft,
wobei sich der Täter auch eines Dritten bedienen kann. Steht
ein Menschenleben auf dem Spiel, sind insoweit hohe
Anforderungen zu stellen.
3.
Zur Anwendung des Zweifelssatzes bei der Prüfung der Rücktrittsvoraussetzungen.
Urteil
des BGH vom 13.03.2008 – 4 StR 610/07 -
Nichtergreifen
von Hilfsmaßnahmen nach Misshandlungen als Aussetzung
1.
Die Nebenklagebefugnis gem. § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO
und damit auch die Rechtsmittelbefugnis eines nahen Angehörigen
des Verletzten erfasst auch durch einen Todeserfolg
qualifizierte Delikte.
2.
Die Tathandlungen des Versetzens in eine hilflose Lage und
auch des Im-Stich-Lassens in einer solchen Lage (§ 221 Abs.
1 Nrn. 1 und 2 StGB idF durch das 6. StrRG)
setzen für die Tatbestandserfüllung keine Ortsveränderung
des Opfers oder des Täters voraus.
Urteil
des BGH vom 05.03.2008 - 2 StR 626/07 -
Subjektive Tatseite des Mordmerkmals der
Heimtücke
1.
Für den Tatbestand des Heimtückemordes in subjektiver
Hinsicht genügt es, dass der Täter die Arg- und
Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose
Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem
Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine
Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen
zu überraschen. Kommt der Tatrichter zu dem Ergebnis, dass
der Täter die für die Heimtücke maßgeblichen Umstände auf
Grund seiner Erregung nicht in sein Bewusstsein aufgenommen
hat, so muss er die Beweiszeichen dafür darlegen und würdigen.
2.
Nicht jede affektive Erregung steht der Annahme eines
Ausnutzungsbewusstseins in diesem Sinne entgegen. Es kommt
vielmehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen
Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit
des Täters in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein
hatte. Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit
des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für
das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im
Regelfall nicht beeinträchtigt.
Urteil
des BGH vom 27.02.2008 – 2 StR 603/07 -
Strafbarkeit
des Beischlafs zwischen Geschwistern
Die
Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den
Beischlaf zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, ist mit
dem Grundgesetz vereinbar.
Beschluss
des BVerfG vom 26.02.2008 - 2 BvR 392/07 -
Tödlicher
Unfall bei Feuerwehreinsatz nach Brandstiftung – Grenzen der
Erfolgszurechnung
1.
Dem Verursacher eines Brandes ist grundsätzlich der auf einer
überobligatorischen und damit über die berufsbedingte
Handlungspflicht hinausgehenden Rettungshandlung beruhende Tod
von Feuerwehrmännern zuzurechnen.
2.
Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der
Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und
damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der
Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten
Ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter
angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation
der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung
der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für
Leib und Leben der Retter führt.
3.
Liegt ein offensichtlich unvernünftiger Rettungsversuch vor,
kommt es auf eine Kausalität zwischen dem entsprechenden
Entschluss und den schweren Folgen nicht an.
4.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein offensichtlich unvernünftiges
Rettungshandeln vorliegt, ist bei arbeitsteiligem Handeln
berufsmäßiger Retter auf das gesamte Handeln der am Einsatz
beteiligten Feuerwehrangehörigen abzustellen.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 20.02.2008 - 4 Ws 37/08 -
Vielzahl
gleichartiger Wirtschaftsstraftaten
Bei
einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der
Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch
der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der
Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus
die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn
die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis
detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.
Beschluss
des BGH vom 19.02.2008 - 1 StR 596/07 -
Vorsorgliches
Entziehen der Fahrerlaubnis - Verdacht des "Führerscheintourismus"
Besteht
nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der
Angeklagte im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist,
so ist die vorsorgliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach
§ 68 StGB möglich und geboten, selbst wenn keine
gesicherten Erkenntnisse über das Bestehen einer
Fahrerlaubnis vorliegen und der Angeklagte dies sogar
bestreitet. Das Gericht ist nicht darauf beschränkt, nur eine
isolierte Sperrfrist nach § 68 a I 3 StGB
anzuordnen.
Urteil
des AG Lahr vom 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07 -
Fälschung
von Überweisungsträgern
Der
Täter, der sich unbefugt Gelder von fremden Konten
verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden
Konten fälscht, erfüllt - wenn die Überweisungsträger nur
in automatisierter Weise auf die Echtheit überprüft werden -
den Tatbestand des Computerbetrugs. Lässt sich der Ablauf der
Überweisung bei der bezogenen Bank nicht mehr aufklären,
kommt regelmäßig eine wahlweise Verurteilung wegen Betrugs
oder Computerbetrugs in Betracht.
Beschluss
des BGH vom 12.02.2008 - 4 StR 623/07 -
Aufenthaltsverbot
im Rahmen der Führungsaufsicht
Der
Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das
Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten (hier: im Rahmen
der Führungsaufsicht), bedeutet keinen Eingriff in das
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG.
Beschluss
des BVerfG vom 11.02.2008 – 2 BvR 160/08 -
Störung
der Totenruhe durch Zahngoldentnahme nach Einäscherung
"Asche
eines verstorbenen Menschen" iSd § 168 Abs. 1 1. Alt.
StGB umfasst sämtliche nach seiner Einäscherung
verbleibenden Verbrennungsrückstände. Teil dieser Asche sind
somit auch alle (zu Lebzeiten) mit einem menschlichen Körper
fest verbundenen fremden Bestandteile, soweit sie nicht
verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstand bleiben (z.B.
Zahngold). Gewahrsam iSd § 168 Abs. 1 StGB erfordert neben
einem normativen Obhutsrecht als zusätzliches Element eine
faktische Komponente iS einer tatsächlichen Ausübung der
Totenfürsorge. Inhaber des Gewahrsams an einem verstorbenen
Menschen beziehungsweise an der nach der Einäscherung
verbleibenden Asche iSd § 168 Abs. 1 StGB sind - bis zur
Beisetzung der Urne - nach der Verkehrsanschauung sowohl die
totenfürsorgeberechtigten Angehörigen als auch der Betreiber
des mit der Feuerbestattung beauftragten Krematoriums.
Urteil
des OLG Bamberg vom 29.01.2008 - 2 Ss 125/07 -
Waldorfschule
als Privatschule und Amtsträger
Eine
Privatschule ist keine sonstige Stelle iSv § 11 Abs. 1 Nr. 2
lit. c StGB.
Beschluss
des OLG München vom 22.01.2008 - 4 St RR 194/07 -
Körperverletzung
mit Todesfolge durch Narkosearzt
Eine
wirksame Einwilligung in einen ärztlichen Heileingriff liegt
nicht vor, wenn der Narkosearzt eine angebrochene Flasche mit
dem Narkosemittel Propofol wieder verwendet und sich damit
wissentlich über anerkannte Regeln der Heilkunst hinwegsetzt.
Die Narkose stellt in diesem Fall eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung
dar.
Beschluss
des BGH vom 20.12.2007 - 1 StR 576/07 -
Anforderungen
an eine terroristische Vereinigung
1.
Eine Vereinigung, deren Tätigkeit sich auf Brandstiftungen
beschränkt, die ausschließlich gegen Sachen gerichtet sind
und die über ihre Signalwirkung auf Gesinnungsgenossen hinaus
keine ernsthafte Behinderung der staatlichen Tätigkeit
bezweckt, ist zur Schädigung des Staates nicht geeignet und
deshalb nicht terroristisch iSd § 129a StGB.
2.
(...)
3.
(...)
Beschluss
des BGH vom 20.12.2007 - StB 12, 13, 47/07 -
Einfuhr
von Betäubungsmitteln
Die
Einfuhr von Betäubungsmitteln ist vollendet, wenn der Täter
mit dem Rauschgift über die Grenze in das Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland einreist. Für die Annahme der
Vollendung der Straftat ist es nicht erforderlich, dass der Täter
im Inland danach tatsächlich unkontrollierte Verfügungsmacht
über das Rauschgift inne hat.
Urteil
des BGH vom 19.12.2007 - 2 StR 489/07 -
Garantenstellung
für das Leben der Angehörigen einer Gruppe illegaler
einreisender Personen
Der
von einer illegal einreisenden Person verwirklichte
Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
iVm § 27 Abs. 1 StGB begründet keine
Garantenstellung für das Leben der illegal eingereisten
Mitreisenden. Etwas anderes gilt nur bei Übernahme einer
Schutzfunktion gegenüber einem Hilfsbedürftigen aus der
Gruppe der illegalen Einreisenden.
Urteil
des BGH vom 04.12.2007 - 5 StR 324/07 -
Absatzhilfe
bei Hehlerei
Eine
täterschaftliche Hehlerei in Form der Absatzhilfe setzt
voraus, dass der die Übernahme des Hehlguts Vermittelnde im
Lager des Vortäters steht. Ist dieser als Zwischenhehler
einerseits nur Absetzer oder Absatzhelfer für Dritte, können
die Bemühungen des Vermittlers lediglich als Beihilfe zur
Hehlerei des Zwischenmannes gewertet werden.
Beschluss
des BGH vom 04.12.2007 - 3 StR 402/07 -
Vorteilsgewährung
durch Übersendung von WM-Eintrittskarten
In
der von einem Sponsor ausgesprochenen Einladung hochrangiger
Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu einer öffentlichkeitswirksamen
Veranstaltung ist grundsätzlich keine strafbare Vorteilsgewährung
zu sehen.
Urteil
des LG Karlsruhe vom 28.11.2007 - 3 KLs 620 Js 13113/06 -
Abgrenzung
strafloser Konsum/strafbarer Erwerb, Besitz von BtM
Erwerb
oder Besitz von Betäubungsmitteln bleiben als bloße
Vorbereitungshandlung zum Konsum mangels Erlangung eigenständiger
Verfügungsgewalt hierüber ausnahmsweise straflos, wenn der Täter
das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge von einem
Dritten zum sofortigen Verbrauch erhält und es auch sofort zu
sich nimmt. Voraussetzung hierfür ist ein sehr enger räumlich-zeitlicher
und auch finaler Zusammenhang zwischen den Handlungen
dergestalt, dass der alsbaldige Verbrauch des empfangenen
Rauschgifts faktisch gleichsam unter der fortwirkenden
Aufsicht es Übergebendes erfolgt.
Urteil
des OLG Hamburg vom 23.11.2007 - 1 Ss 129/07 -
EU-Fahrerlaubnis
während inländischer Sperrfrist
Ein
Verbotsirrtum kann unvermeidbar sein, wenn gleichrangige
Obergerichte eine Unrechtsfrage unterschiedliche entschieden
haben und es für den Angeklagten nicht zumutbar ist, das möglicherweise
verbotene Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu
unterlassen. Für den Inhaber der Fahrerlaubnis eines anderen
EU-Mitgliedstaats, die während des Laufs einer Sperrfrist gemäß
§ 69a StGB erteilt wurde, kann es dann unzumutbar sein, von
dieser nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland keinen
Gebrauch zu machen, wenn die Klärung der Rechtsfrage, ob §
28 Abs. 4 Nr. 4 FeV seiner Berechtigung zum Führen von
Kraftfahrzeugen im Inland entgegensteht, noch nicht absehbar
ist.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 19.11.2007 - 2 Ss 597/07 -
Streckmittel
als Arzneimittel
Das
als Streckmittel für Heroin bestimmte Gemisch aus Paracetamol,
Koffein und einer geringen Menge Farbstoff ist ein
Arzneimittel iSv § 2 AMG.
Beschluss
des BGH vom 6. 11. 2007
- 1 StR 302/07 -
Körperverletzung
mit Todesfolge durch kräftigen Fusstritt
Dass
ein kräftiger Tritt mit der Schuhspitze gegen den Rumpf eines
am Boden Liegenden zum Tod des Verletzten führt, liegt nicht
außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit; denn ein solcher
Geschehensablauf ist, auch wenn es sich bei der konkreten
Todesursache um eine "medizinische Rarität"
handelt, nicht so außergewöhnlich, das der eingetretene
Erfolg deshalb nicht zuzurechnen ist.
Urteil
des BGH vom 15.11.2007 - 4 StR 453/07 -
"mit
sich führen" in § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Das
Tatbestandsmerkmal "mit sich führen" in § 30 a
Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst nur bewegliche Tatmittel, nicht
dagegen auch solche, die - etwa in einer Selbstschussanlage -
fest installiert sind.
Urteil
des BGH vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07 -
Rücktritt
vom Versuch eines Doppelselbstmordes
Scheitert
der Versuch, sich selbst und eine weitere gutgläubige Person
zu töten, so kommt es für die Frage eines Rücktritts
ausschließlich darauf an, ob der Täter strafbefreiend vom Tötungsversuch
zum Nachteil der anderen Person zurückgetreten ist.
Beschluss
des BGH vom 14.11.2007 - 2 StR 458/07 -
Rücktritt
von Tötungsversuch; Abgrenzung von Tötung und
Schwangerschaftsabbruch
1.
Ein strafbefreiender Rücktritt von einem fehlgeschlagenen Tötungsversuch
ist ausgeschlossen. Fehlgeschlagen ist der Versuch dann, wenn
der Erfolgseintritt nach der letzen Ausführungshandlung im
unmittelbaren Handlungsfortgang und mit nahe liegenden Mittel
objektiv nicht mehr möglich ist und der Täter dies erkennt
oder wenn der Täter den Erfolg subjektiv nicht mehr für möglich
hält.
2.
Wirkt der Täter auf die Leibesfrucht bereits vor der Geburt
ein, tritt der tatbestandsmäßige Erfolg, der Tod des Kindes,
erst nach dessen geburt ein, so ist der Täter wegen eines
Schwangerschaftsabbruchs, nicht wegen eines Tötungsdelikts zu
bestrafen, da maßgeblich für die Abgrenzung der
Anwendungsbereiche des § 218 StGB einerseits und
der Tötungsdelikts andererseits der Zeitpunkt ist, zu dem die
auf die Herbeiführung des Erfolgs gerichtete Handlung des Täters
auf das Opfer einwirkt.
Beschluss
des BGH vom 02.11.2007 – 2 StR 336/07 -
Verjährung
einer Körperverletzung durch HIV-Übertragung
Die
durch vorsätzliche Übertragung des HI-Virus begangene (gefährliche)
Körperverletzung ist mit dem Vollzug des Geschlechtsverkehrs,
bei dem das Virus übertragen wurde, iSd § 78 a Satz 1 StGB
beendet. Ist der Immundefekt bereits offen ausgebrochen und
hat zu schweren Folgen iSv § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB
geführt, so ist die Tat erst mit deren Eintritt beendet.
Urteil
des BGH vom 18.10.2007 – 3 StR 248/07 –
Heimtückische
Tötung eines bewusstlosen Patienten im Krankenhaus
1.
Ein bewusstloser Patient vermag selbst keinen Argwohn gegenüber
lebensgefährlichen Angriffen auszubilden. Er kann gleichwohl
heimtückisch getötet werden, wenn der Täter die Arg- und
Wehrlosigkeit schutzbereiter Pflegekräfte zur Tatbegehung
ausnutzt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass er das
Pflegepersonal gezielt ausschaltet, um die Tat ungehindert
durchführen zu können.
2.
Das Mordmerkmal der Heimtücke kann mangels Vorliegens einer
feindlichen Haltung gegenüber dem Opfer entfallen, wenn der Täter
aus Mitlied gehandelt hat, um einem Todkranken schwerstes Leid
zu ersparen. Oberflächliche Mitleidmotivation reicht indessen
für den Ausschluss der die Heimtücke prägenden feindlichen
Gesinnung nicht aus.
Urteil
des BGH vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -
Barabhebungen
von einem Girokonto
Bei
Barabhebungen von einem Girokonto prüft der Bankbedienstete
nur die Identität des Kunden und die Deckung des gewünschten
Betrages durch Guthaben oder Kreditlinie, nicht aber, ob dem
Kunden das Guthaben zusteht.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 16.10.2007 - III-5 Ss 174/07 -
Computerbetrug
an Selbstbedienungstankstelle- Ausnutzen eines
Automatendefekts
Das
Ausnutzen eines Defekts einer vollautomatischen
Selbstbedienungstankstelle zum kostenlosen Tanken mittels
einer Bankkarte kann ein unbefugtes Einwirken auf den Ablauf
des Datenverarbeitungsvorgangs in der vierten
Tatbestandsvariante des § 263 a I StGB
darstellen.
Urteil
des OLG Braunschweig vom 12.10.2007 - Ss 64/07 -
Untersagung
eines Pokerturniers
Der
Tatbestand des Werbens für ein öffentliches Glückspiel iSd
§ 284 Abs. 4 StGB ist bereits dann erfüllt, wenn von einem
Veranstalter elektronische Verbindungsdaten wie Name,
E-Mail-Anschrift etc. mit dem Angebot einer kostenlosen
Teilnahme an einem Pokerturnier eingefordert werden.
Beschluss
des VG Frankfurt a. M. vom 11.10.2007 - 7 G 3111/07 -
Wiederholte
Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Verbot
Aus
einem einmaligen Verstoß gegen das Verbot der Benutzung eines
Mobil- oder Autotelefons (§ 23 Abs. 1 a StVO) kann bei der
Beurteilung einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
als "beharrlich" iSd § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG iVm §
4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nicht ohne Weiteres auf den für einen
beharrlichen Pflichtenverstoß unabdingbaren inneren
Zusammenhang iS einer auf mangelnder Verkehrsdisziplin
beruhenden Unrechtskontinuität geschlossen werden.
Beschluss
des OLG Bamberg vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07 -
Unterschlagung
– Unterlassung der geschuldeten Rückgabe
Das
bloße Unterlassen der zivilrechtlich geschuldeten Rückgabe
(hier einer gemieteten Video-CD nach Ablauf der im Mietvertrag
vereinbarten Zeit) reicht in der Regel noch nicht aus, die für
den Tatverdacht einer Unterschlagung erforderliche
Manifestation des Zuneigungswillens zu bejahen.
Beschluss
des LG Potsdam vom 01.10.2007 – 24 Qs 28/07 -
Vorsatzloses
Sich-Entfernen
1.
Das vorsatzlose Sich-Entfernen vom Unfallort begründet nicht
die Pflichten gemäß § 142 Abs. 2 und 3 StGB.
2.
Den Straftatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB verwirklicht
auch der Unfallbeteiligte, der den Unfall nicht bemerkt,
deshalb seine Fahrt zunächst fortsetzt, aber noch innerhalb
eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem
Unfallgeschehen von diesem erfährt.
3.
Ein solcher räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht
nicht mehr, wenn der Unfallbeteiligte nach dem Unfall
innerorts fünf bis zehn Minuten weitergefahren ist und in
dieser Zeit etwa drei Kilometer zurückgelegt hat, ehe er von
dem Unfallgeschehen Kenntnis erlangt hat.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07-69/07 -
Fahrverbot
bei Einsatzfahrzeugen
Einsatzfahrzeuge
der Feuerwehr und Krankenkraftwagen könne als Kraftfahrzeuge
"einer bestimmten Art" gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1
StVG von einem Fahrverbot ausgenommen werden.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 24.09.2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 (OWi)
50/07 III -
Offenbaren
eines vom Amtsträger selbst geschaffenen Geheimnisses
Ein
Amtsträger, der ein Geheimnis durch eine eigene Entscheidung
erst schafft, erfüllt bei einem Offenbaren dieses
Geheimnisses nicht den objektiven Tatbestand des § 353b Abs.
1 StGB, weil ihm das Geheimnis weder "anvertraut"
worden noch "sonst bekannt geworden" ist.
Beschluss
des OLG Dresden - vom 11.09.2007 - 2 Ws 163/07 -
Handynutzung
bei ausgeschaltetem Motor vor der Ampel
Das
Benutzen eines Handys bei ausgeschaltetem Motor erfüllt nicht
den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gemäß
§§ 23 Abs. 1 a, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO.
Beschluss
des OLG Hamm vom 06.09.2007 - 2 Ss OWi 190/07 -
Diebstahl
unter Ausnutzung eines Unglücksfalls
Der
Strafandrohung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB unterfällt auch
derjenige, der nicht unmittelbar die verunglückte Person
bestiehlt, sondern die Tat zum Nachteil der Person begeht, die
dem Verunglückten zu Hilfe eilt.
Beschluss
des OLG Hamm vom 30.08.2007 - 3 Ss 339/07 -
Subjektiver
Tatbestand des Vollrauschs
Der
subjektive Tatbestand des Vollrauschs erfordert, dass für den
Täter die Begehung irgendwelcher Ausschreitungen strafbarer
Art vorhersehbar ist.
Beschluss
des OLG Hamm vom 21.08.2007 – 3 Ss 135/07 -
§
315 c StGB
§
315c StGB ist ein eigenhändiges Delikt.
Beschluss
des BGH vom 09.08.2007 - 4 StR 339/07 -
Keine
Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen
Der
"bloß" rücksichtslose Überholer macht sich in
aller Regel nicht nach § 240 StGB wegen Nötigung strafbar,
denn die Einwirkung seines Fahrverhaltens auf andere
Verkehrsteilnehmer ist im Zweifel nicht der Zweck, sondern nur
die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 09.08.2007 - 5 Ss 130/07 -
Drängen
eines verdeckten Ermittlers
Ein
verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf
sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines
geschaffenen Vertrauensverhältnisses drängen und ihm in
einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum
Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt
gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich
selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein
Beweisverwertungsverbot zur Folge.
Urteil
des BGH vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 -
Strafbarkeit
der unrichtigen Anerkennung der Vaterschaft
Nach
§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG macht sich der ausländische
Mutter eines Kindes strafbar, die der unrichtigen und durch
Geldzahlungen herbeigeführten Anerkennung der Vaterschaft
durch einen deutschen Staatsangehörigen zustimmt, um für
sich unter Berufung auf die deutsche Staatsangehörigkeit
ihres Kindes eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Beschluss
des LG Düsseldorf vom 20.07.2007 - 1 Qs 51/07 -
Titelmissbrauch
bei Vordruck
Wer
ein Dokument auf einer vorgefertigten Unterschriftszeile nur
mit seinem Namen unterzeichnet, unter der sein Name mit einer
von anderen hinzugefügten unzutreffenden Berufsbezeichnung
oder einem unzutreffenden Titel steht, ist nicht wegen des
Missbrauchs von Titeln oder Berufsbezeichnungen strafbar. Dies
gilt auch, wenn dies in wenigen, in keinem Zusammenhang
stehenden jeweils mehrere Monate auseinander liegenden Fällen
geschieht und Anhaltspunkte für eine planmäßige
Inanspruchnahme oder Berufsbezeichnung oder des Titels fehlen.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 18.07.2007 - 2 Ss 294/06 -
Fahrverbot
gegen Elektrorollstuhlnutzer nach Trunkenheitsfahrt
1.
Der Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit beim Fahrer
eines Elektrorollstuhls ist entsprechend dem Grenzwert bei
einem Fahrradfahrer zu bestimmen.
2.
Auch gegenüber dem Fahrer eines Elektrorollstuhls kann ein
Fahrverbot verhängt werden, jedoch nur dann, wenn er in der
Lage ist, sich mit einem handbetriebenen Rollstuhl
fortzubewegen.
Urteil
des AG Löbau vom 07.06.2007 - 5 Ds 430 Js 17736/06 -
Körperverletzung
durch Übergießen mit Spiritus
Wer
eine Vollstreckungsbeamtin mit einer erheblichen Menge
Brennspiritus übergießt und hierdurch deren Haare und deren
Oberbekleidung bis auf die Haut durchnässt, macht sich einer
körperlichen Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB) und eines tätlichen
Angriffs (§ 113 Abs. 1 StGB) schuldig.
Beschluss
des BGH vom 28.06.2007 - 3 StR 234/07 -
Schwangerschaftsabbruch
durch gefährliche Körperverletzung
Wird
der Schwangerschaftsabbruch durch eine gefährliche Körperverletzung
in der Alternative der lebensgefährdenden Behandlung
herbeigeführt, so stehen beide Delikte in Tateinheit
zueinander.
Beschluss
des BGH vom 22.06.2007 - 2 StR 203/07 -
Vernehmung
einer Rechtsanwaltsfachangestellten
Fragen
zum Vorliegen eines Mandatsverhältnisses unterliegen dem
Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelferin des
Rechtsanwalts. Im Zweifel handelt es sich bei der Mandatierung
eines Rechtsanwalts um die Inanspruchnahme anwaltlicher Tätigkeiten
iSd § 1 RVG.
Beschluss
des LG Dresden vom 14.06.2007 - 3 AR 5/07 -
Anbau
von Betäubungsmitteln zur Eigentherapie
Wer
Betäubungsmittel im Rahmen einer schmerzlindernden
Eigentherapie konsumiert und deshalb anbaut, kann sich nur
ausnahmsweise auf den Rechtsfertigungsgrund des Notstands
berufen. An eine solche Notstandslage sind hohe Anforderungen
zu stellen.
Urteil
des KG Berlin vom 25.05.2007 - (3) 1 Ss 36/07 -
Begriff
der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
Eine
Tathandlung, die sich als Werben um Mitglieder oder Unterstützer
einer terroristischen Vereinigung darstellt, ist grundsätzlich
keine Unterstützung dieser Vereinigung.
Beschluss
des BGH Vom 16.05.2007 - AK 6/07 und StB 3/07 -
Heimtückischer
Mord an einem Schlafenden
In
der Regel handelt "heimtückisch", wer einen
Schlafenden tötet. Ausnahmsweise kann zweifelhaft sein, ob
Heimtücke vorliegt, wenn das Opfer gegen seinen Willen vom
Schlaf übermannt wurde oder wenn es aufgrund sonstiger Umstände
- und nicht wegen Arglosigkeit - nicht in der Lage war, die (Angriffs-)Absicht
des Täters zu erkennen und dessen Angriff wirksam entgegen zu
treten.
Urteil
des BGH vom 10.05.2007 - 4 StR 11/07 -
Hinterlistiger
Angriff
1.
Hinterlist setzt voraus, dass der Täter, wenn er das Opfer plötzlich
von hinten angreift, dabei planmäßig in einer auf Verdeckung
seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch
dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu
erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung
auszuschließen. Die Ausnutzung lediglich des Überraschungsmoments
genügt nicht.
2.
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung (nicht nur des
Angeklagten, sondern auch) anderer möglicher künftiger
Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst
angemessen wäre nur dann, wenn eine gemeinschaftsgefährliche
Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur
Aburteilung anstehen, festgestellt worden ist.
3.
(...)
Beschluss
des BGH vom 08.05.2007 - 4 StR 173/07 -
Graffiti
auf Starkstromkasten des öffentlichen Nahverkehrs
1.
Mit dem Erfordernis einer "nicht nur vorübergehenden"
Veränderung des Erscheinungsbilds iSd § 304 Abs. 2 StGB
werden solche Veränderungen ausgeschlossen, die in kurzer
Zeit von selbst wieder vergehen oder ohne Aufwand entfernt
werden können.
2.
Durch das Merkmal "nicht nur unerheblich" sollen nur
geringfügige Veränderungen an der Sache von der Strafbarkeit
nach § 304 Abs. 2 StGB ausgenommen werden, wie dies bei einer
nur losen Verbindung zwischen dem Tatobjekt und dem Mittel der
Veränderung gegeben ist.
3.
Zur Erfüllung des Tatbestands des § 304 Abs. 2 StGB muss zu
der nicht nur unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung
des Erscheinungsbilds - ebenso wie bei dem Beschädigen nach
§ 304 Abs. 1 StGB - die Beeinträchtigung der öffentlichen
Funktion des Tatobjekts hinzukommen.
Beschluss
des OLG Jena vom 27.04.2007 - 1 Ss 337/06 -
Täterschaftliches
Handeltreiben bei Absatzhilfe
Ist
der Wille des Täters darauf gerichtet, Rauschgift dem Verkäufer
zum Zwecke des Absatzes zuzuführen, so ist er wegen täterschaftlichen
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu bestrafen.
Beschluss
des BGH vom 25.04.2007 - 1 StR 124/07 -
"Buprenorphin"
und "nicht geringe Menge"
Für
Buprenorphin beginnt die "nicht geringe Menge" iSv
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 450 mg
Buprenorphin-Hydrochlorid.
Urteil
des BGH vom 24.04.2007 - 1 StR 52/07 -
Beweiskraft
meldebehördlicher Bestätigung
Den
Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung gemäß § 271
Abs. 1 StGB erfüllt es nicht, wenn auf Grund der Vorlage
einer unzutreffenden privat schriftlichen Einzugsbestätigung
eines Vermieters von der Ausländerbehörde eine Verlängerung
einer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Der fingierte
Wohnsitz ist nämlich nicht Gegenstand der behördlichen Erklärung
und wird daher auch nicht im Sinne der Vorschrift als
zutreffend beurkundet. Ebenso erfüllt die Meldebestätigung
der Meldebehörde im Hinblick auf den Wohnsitz nicht die
Anforderungen an eine öffentliche Urkunde, sondern lediglich
hinsichtlich der Tatsache der Anmeldung.
Beschluss
des OLG vom 20.04.2007 - 81 Ss 39/07 -
Umschreibung
ausländischen Führerscheins ohne erneute
Fahreignungsuntersuchung
Die
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins darf nicht
von einer erneuten Untersuchung der Fahreignung im Inland abhängig
gemacht werden. Insoweit steht § 28 Abs. 1, 4 Nr. 3 2. Alt
FeV dem Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG (Führerschein-Richtlinie)
entgegen und ist mithin unwirksam.
Urteil
des OLG Düsseldorf vom 19.04.2007 - III-5 Ss 23/07 -
Bewaffnetes
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das
Tatbestandsmerkmal des Mit-Sich-Führens einer Schusswaffe
nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist schon dann erfüllt, wenn
die Waffe sich in Griffweite befindet oder der Täter sich
ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann
(hier: Aufbewahren der Waffe in der Diele der Wohnung, aus der
heraus der Betäubungsmittelhandel stattfand).
Beschluss
des BGH vom 18.04.2007 - 3 StR 127/07 -
Sexueller
Missbrauch als eigenhändiges Delikt
Der
sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein eigenhändiges
Delikt, das nur derjenige als Täter verwirklichen kann, der
mit dem Tatopfer körperlich in Berührung kommt. Täterschaftliches
Handeln durch Unterlassen ist deshalb bei diesem Tatbestand
nicht möglich.
Beschluss
des BGH Vom 18.04.2007 - 2 StR 19/07 -
Mitarbeiter
einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger
Ein
Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein
Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von
vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen
Belegungsrechten belastet ist. (...)
Urteil
des BGH vom 18.04.2007 - 5 StR 506/06 -
Verlesung
der Niederschrift früherer Vernehmungen nach eingetretener
Vernehmungsunfähigkeit
1.
Kann ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht abschließend
vernommen werden, können Aufklärungsgesichtspunkte die
Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen
rechtfertigen.
2.
Allein die auslandsspezifische Hilflosigkeit eines Tatopfers
und dessen Angst vor ausländer- und strafrechtlichen
Konsequenzen seines illegalen Aufenthalts begründen noch
keine schutzlose Lage iSd § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
Beschluss
des BGH vom 04.04.2007 - 4 StR 345/06 -
"Teilrücktritt"
bei qualifizierter sexueller Nötigung
Ein
"Teilrücktritt" von der Qualifikation des § 177
Abs. 4 Nr. 1 StGB kommt nicht in Betracht, wenn das
Qualifikationsmerkmal bereits verwirklicht ist.
Urteil
des BGH vom 04.04.2007 - 2 StR 34/07 -
"Drängeln"
im Stadtverkehr als Nötigung
1.
Dichtes, bedrängendes Auffahren eines Kraftverkehrteilnehmers
auf den Vordermann kann - insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen
von Lichthupe und Signalhorn - Gewalt iSd § 240 StGB sein.
2.
Dies gilt auch dann, wenn das bedrängelnde Auffahren im innerörtlichen
Verkehr erfolgt.
3.
(...)
Beschluss
des BVerfG vom 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 -
Untreue
mandatierten Rechtsanwalts
Beabsichtigt
ein Rechtsanwalt, gegen den Anspruch seines Mandanten auf
Herausgabe in Empfang genommener Gelder mit eigenen Ansprüchen
aufzurechnen, versäumt er jedoch die Erklärung der
Aufrechnung, kann ersich wegen Untreue strafbar machen.
Urteil
des KG vom 23.03.2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) -
Keine
Strafbarkeit des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort
Die
Auslegung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die auch das unvorsätzliche
- und nicht nur das berechtigte oder entschuldigte -
Sich-Entfernt-Haben vom Unfallort unter diese Norm subsumiert,
ist mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt
oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen
Art. 103 Abs. 2 GG.
Beschluss
des BVerfG vom 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 -
Fahrlässigkeitsvorwurf
bei Drogenfahrt
1.
Zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG gehört
lediglich das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung
eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden
Mittels. Wird im Blut des Betroffenen eine
Wirkstoffkonzentration von 1 ng/ml THC gemessen, ist der
sichere Nachweis erbracht, dass der Betroffene noch unter der
Wirkung zuvor genossenen Cannabis steht.
2.
Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich dabei nicht lediglich
auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des
Rauschmittels zum Tatzeitpunkt beziehen. An der Erkennbarkeit
der Wirkung zum Tatzeitpunkt kann es fehlen, wenn zwischen der
Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit
vergeht. Bei einem mehr als 28 Stunden zurückliegenden
Einnahmezeitpunkt bedarf es deshalb näherer Ausführungen
dazu, auf Grund welcher Umstände sich der Betroffene hätte
bewusst machen können, dass der Haschischkonsum nach mehr als
einem Tag noch hätte Auswirkungen haben können.
Beschluss
des OLG Saarbrücken vom 16.03.2007 - Ss (B) 5/2007 -
Individuelle
Körpereigenschaften bei § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Bei
Beurteilung der Frage, ob ein Körperglied iSd § 226 Abs. 1
Nr. 2 StGB wichtig ist, sind auch individuelle Körpereigenschaften
und dauerhafte körperliche (Vor-)Schädigungen des Verletzten
zu berücksichtigen.
Urteil
des BGH vom 15.03.2007 - 4 StR 522/06 -
Verwendens
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Der
Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen
Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in
offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der
Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck
bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich
nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift
nicht erfasst.
Urteil
des BGH vom 15.03.2007 - 3 StR 486/06 -
Körperverletzung
durch Fesselung eines Wachmanns
Wird
ein Wachmann mittels eines Klebebandes gefesselt, geknebelt,
sodann mit dem Gesicht nach unten auf den Boden gelegt und in
dieser Position zurückgelassen, so sind die Täter wegen Körperverletzung
strafbar.
Urteil
des BGH vom 14.03.2007 - 2 StR 606/06 -
Strafbarkeit
mit EU-Fahrerlaubnis
Für
die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in
einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis kommt es nur
darauf an, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach
Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist
Gebrauch gemacht wurde.
Beschluss
des OLG Thüringen vom 06.03.2007 - 1 Ss 251/06 -
Fußballfans
als "Teil der Bevölkerung"
Wegen
ihrer wechselnden Personenmehrheiten sind Fußballfans kein
"Teil der Bevölkerung" iSd § 130 Abs. 1 StGB.
Beschluss
des OLG Braunschweig vom 06.03.2007 - Ss 2/07 -
Schütteln
eines Kleinkindes als rohe Misshandlung
Das
Schütteln eines Kleinkindes ist nur dann eine rohe
Misshandlung iSv § 225 Abs. 1 StGB, wenn der Tat eine gefühllose
Gesinnung zugrunde liegt.
Beschluss
des BGH vom 28.02.2007 - 5 StR 44/07 -
Mittelbare
Falschbeurkundung durch erschwindelte Adoption
Eine
mittelbare Falschbeurkundung liegt nicht vor, wenn auf Grund
eines durch unrichtige Angaben herbeigeführten
Adoptionsbeschlusses die Änderungen des Personenstands in den
Personenstandsbüchern des Standesamtes, in
Einwohnermelderegistern und im Personalausweis des Adoptierten
veranlasst werden.
Beschluss
des BGH vom 28.02.2007 - 2 StR 467/06 -
Betäubungsmittel-Kurier
Die
Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des
Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten.
Urteil
des BGH vom 28.02.2007 - 2 StR 516/06 -
Aufforderung
zur Vernichtung gentechnisch veränderter Maispflanzen
Bei
öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer
Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem
Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, liegt
eine Aufforderung iSd § 111 StGB nur dann vor, wenn
zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatorts
und einer bestimmten Tatzeit erfolgt; zusätzliche inhaltliche
Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der
aufgerufen wird, ergeben.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 26.02.2007 - 4 Ss 42/07 -
Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen
Aufenthaltsbeschränkungen
Da
der Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erst zum
01.01.2005 in Kraft getreten ist und die Zuwiderhandlung
vollziehbar Ausreisepflichtiger gegen die bestehende räumliche
Beschränkung nach § 61 Abs. 1 AufenthG vor diesem Zeitpunkt
im Wiederholungsfalle - nur eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 93 Abs. 3 Nr. 1 AuslG darstellte, sind für
die Beurteilung der Strafbarkeit nur Verstöße gegen die
Aufenthaltsbeschränkung tatbestandsrelevant, die in die Zeit
nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes fallen. Da § 95
Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wiederholtes Zuwiderhandeln voraussetzt
und damit auch der Erstverstoß eigenständiges
Tatbestandsmerkmal ist, besteht bei einem lediglich vor
Geltung der Norm begangenen (vgl. § 8 StGB) erstmaligen
Zuwiderhandeln keine Strafbarkeitsgrundlage.
Beschluss
des OLG Brandenburg vom 22.02.2007 – 1 Ss 96/06
Unterbringung
in der Entziehungsanstalt
Schwierigkeiten
bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel
- etwa Ungeeignetheit des Angeklagten zur Teilnahme an
Gruppengesprächen - dürfen grundsätzlich nicht die
Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die
übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Beschluss
des BGH vom 14.02.2007 - 5 StR 13/07 -
Erklärungen
gegenüber Auslandsvertretungen
Die
Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG erfasst nur
"Angaben" iSv § 49 Abs. 1 1. Alt. AufenthG den Ausländerbehörden
gegenüber, nicht aber "Erklärungen" iSv § 49 Abs.
1 2. Alt. AufenthG gegenüber den Auslandsvertretungen.
Urteil
des OLG Celle vom 14.02.2007 - 21 Ss 84/06 -
Ausnutzungsbewusstsein
bei heimtückischer Tötung
1.
Das Mordmerkmal der Heimtücke setzt in subjektiver Hinsicht
neben Kenntnis der Opferlage zusätzlich voraus, dass dem Täter
bei Beginn der tödlichen Attacke bewusst ist, einen durch
seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen
Menschen zu überraschen. Insbesondere bei Spontantaten können
psychische Ausnahmezustände - auch solche unterhalb der
Schwelle des § 21 StGB - der Annahme des
Ausnutzungsbewusstseins entgegenstehen.
2.
Bei der Bewertung der Niedrigkeit von Beweggründen steht dem
Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das
Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen
kann.
Urteil
des BGH vom 13.02.2007 - 5 StR 508/06 -
Bandenmäßiges
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wesentliches
Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte
Verbindung von mindestens drei Personen zur künftigen
gemeinsamen Deliktsbegehung. Hieran fehlt es, wenn sich
Beteiligte eines Drogengeschäfts - sei es auch in einem
eingespielten Bezugs- und Absatzsystem - lediglich jeweils auf
der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüber stehen.
Beschluss
des BGH vom 06.02.2007 - 4 StR 612/06 -
Verteidigungswille
bei Notwehr
Der
Rechtfertigungsgrund der Notwehr setz ein Vorgehen mit
Verteidigungswillen voraus. Tritt dieser neben anderen Motiven
bei Vornahme der Abwehrhandlung gänzlich in den Hintergrund,
scheidet eine Rechtfertigung aus.
Urteil
des BGH vom 31.01.2007 - 1 StR 429/06 -
Erwerb
einer EU-Fahrerlaubnis während inländischer Sperrfrist
Der
Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen
Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und
der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland
fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch
dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die
EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden
war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem
anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um
die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer
Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.
Urteil
des OLG München vom 29.01.2007 - 4 St RR 222/06 -
Handy-Verstoß
durch Manipulation an Telefonkarte
Um
"Nutzung" eines Autotelefons iSd § 23 Abs. 1 a StVO
handelt es sich auch dann, wenn der Fahrer während der Fahrt
den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die
Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon
funktionsfähig zu machen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 23.01.2007 - 2 Ss OWi 25/07 -
Bedingter
Tötungsvorsatz bei lebensgefährlichen Gewalthandlungen
Extrem
lebensgefährliche Gewalthandlungen - etwa ein kraftvoller
Messerstich in die Brust - legen die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes
indiziell sehr nahe. Allerdings ist der Tatrichter gehalten,
bei der Vorsatzprüfung tendenziell gegenläufige Faktoren wie
beispielsweise nachträgliche Bemühungen um Erfolgsvermeidung
oder aber nachträgliche Erschütterung über das Geschehen in
Rechnung zu stellen und in den Urteilsgründen zu erörtern.
Urteil
des BGH vom 18.01.2007 - 4 StR 489/06 -
Rotes
Autokennzeichen
Allein
der Umstand, dass mit einem sog. "roten Kennzeichen"
versehenen Kraftfahrzeug keine Probe- oder Überführungsfahrt
durchgeführt wird, sondern eine Einkaufsfahrt, führt nicht
zur Verwirklichung des Straftatbestands der §§ 1, 6 PflVG.
Beschluss
des OLG Hamm vom 18.12.2006 - 2 Ss 533/06 -
Fußballwettskandal
1.
Dem Angebot auf Abschluss eines Sportwettenvertrages ist in
aller Regel die konkludente Erklärung zu entnehmen, dass der
in Bezug genommene Vertragsgegenstand nicht vorsätzlich zum
eigenen Vorteil manipuliert ist.
2.
(...)
Urteil
des BGH vom 15.12.2006 - 5 StR 181/06 -
"Palm-Organizer"
als Mobiltelefon
Ein
mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehender "Palm-Organizer"
ist ein "Mobiltelefon" iSd § 23 Abs. 1 a StVO. Das
Tatbestandsmerkmal der "Benutzung eines
Mobiltelefons" ist auch dann erfüllt, wenn dieses Gerät
bei eingeführter, sei es auch deaktivierter Mobilfunkkarte
zum Abfragen gespeicherter Daten in der Hand gehalten wird.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 27.11.2006 - 3 Ss 219/05 -
Nicht
einverständlicher Geschlechtsverkehr
1.
Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur
dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten
Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von
ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen
ist.
2.
(...)
Beschluss
des BGH Vom 22.11.2006 - 2 StR 382/06 -
Beteiligung
am gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern
Der
Täter-Vorsatz des § 92a Abs. 1 AuslG a.F., der eine zur
selbständigen Tat aufgewertete Beihilfe unter Strafe stellte,
bestimmt sich nach den für § 27 StGB geltenden Grundsätze.
Der Täter handelt daher bereits dann vorsätzlich, wenn er
erkennt, dass eine Hilfeleistung an sich geeignet ist, die
fremde Tat zu fördern.
Urteil
des BGH vom 15.11.2006 - 2 StR 157/06 -
Erwerbstätigkeit
und Aufenthaltsgesetz
1.
Es ist zweifelhaft, ob ausländerrechtliche Auflagen, die die
Aufnahme der Erwerbstätigkeit verbieten, nach den Änderungen
des ursprünglichen Gesetzentwurfs zum Aufenthaltsgesetz im
Vermittlungsausschuss des Bundestages der Strafvorschrift in
§ 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG unterfallen.
2.
Ungeachtet der nicht klaren Entstehungsgeschichte spricht die
Systematik des Aufenthaltsgesetzes dagegen, Verstöße gegen
Erwerbstätigkeitsauflagen im Ausländerrecht über § 95 Abs.
1 Nr. 6a AufenthG zu erfassen.
3.
Ein Verstoß gegen eine vollziehbare Erwerbstätigkeitsauflage
wird jedenfalls von dem Ordnungswidrigkeitentatbestand in §
98 Abs. 3 Nr. 3 iVm § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfasst.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 -
Untreue
und "schwarze Kasse" - Kanther-Urteil
Ein
Richter ist nicht deshalb als Verletzter einer Untreue gemäß
§ 22 Nr. 1 StPO von der Entscheidung ausgeschlossen, weil die
angeklagte Vermögensstraftat sich gegen eine als nichtrechtsfähiger
Verein organisierte politische Partei richtete, deren Mitglied
er ist.
Das
pflichtwidrige Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte
unter Einrichtung einer treuhänderisch verwalteten
"schwarzen Kasse" durch Verantwortliche einer
politischen Partei führt auch dann zu einem Nachteil iSd §
266 Abs. 1 StGB, wenn durch Einsatz der vorenthaltenen Mittel
unter Umgehung der satzungsmäßigen Organe politische oder
sonstige Zwecke der Partei nach dem Gutdünken des Täters gefördert
werden sollen (im Anschluss an BGHSt 40, 287).
(...)
Urteil
des BGH vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05 -
Verstoß
gegen räumliche Beschränkung des Aufenthalts
Beruht
die Begrenzung des Aufenthalts eines vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländers auf der vollziehbaren behördlichen
Anordnung einer nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
ergangenen Auflage, so ist die Zuwiderhandlung gegen die
Anordnung nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG strafbar,
sondern kann lediglich als Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs.
3 Nr. 3 AufenthG geahndet werden.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 16.10.2006 - 3 Ss 204/06 -
Besitz
kinderpornografischer Schriften
Aus
dem Umstand, dass der Angeklagte kinderpornografische Dateien
manuell von der Festplatte seines Laptops gelöscht hat,
ergibt sich, dass ihm das Vorhandensein dieser Dateien bewusst
war, auch wenn diese Dateien durch deren Aufruf auf
entsprechenden Internetseiten automatisch im Cache-Speicher
des Laptops auf dessen Festplatte abgespeichert worden war.
Beschluss
des BGH vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06 -
Nutzung
des Handys bei ausgeschaltetem Motor während der Wartephase
vor Ampel
Die
Auslegung, wonach ein Kraftfahrzeugführer auch dann den
Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gemäß
§ 23 Abs. 1 a StVO erfüllt, wenn er während der
Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor vor einer Rotlicht
anzeigenden Lichtzeichenanlage steht, stellt eine mit Art. 103
Abs. 2 GG nicht vereinbarende Ausdehnung der Bußgeldbewehrung
zu Lasten des Betroffenen dar.
Beschluss
des OLG Bamberg vom 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06 -
Private
Sportwettenvermittlung
1.
Das Vermitteln von Sportwetten nach Großbritannien an einen
dort konzessionierten Buchmacher ohne verwaltungsrechtliche
Erlaubnis des Freistaats Bayern war jedenfalls in der Zeit vor
dem Ergehen des Urteils des BVerfG vom 28.03.2006 nicht gemäß
§ 284 StGB strafbar.
2.
Der Strafbarkeit nach § 284 StGB stand der Anwendungsvorrang
des Gemeinschaftsrechts wegen Verletzung der
Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43, 49 EG entgegen.
Urteil
des OLG München vom 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -
Anwendung
des Waffengesetzes auf Soft-Air-Waffen
Auf
Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 0,5 Joule
findet das Waffengesetz keine Anwendung.
Beschluss
des LG Konstanz vom 19.09.2006 - 4 Qs 68/06 -
Auslegung
des Begriffs "Handeltreiben" im Betäubungsmittelgesetz
Die
in der ständigen Rechtssprechung des BGH und in der
Kommentarliteratur zum Betäubungsmittelgesetz vertretene
Auffassung, dass der Begriff des Handeltreibens iSd § 29 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 BtMG "jede eigennützige, auf den Umsatz
von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" umfasst,
ist mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG
vereinbar.
Beschluss
des BVerfG vom 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 -
Ledergürtel
als gefährliches Werkzeug
Ein
Gegenstand (hier: dünner Ledergürtel) ist nach der
Rechtsprechung ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1
Nr. 2 StGB nur dann, wenn er nach seiner objektiven
Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall
geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.
Beschluss
des BGH vom 05.09.2006 - 4 StR 313/06 -
Zweifelssatz
bei Fragen der Schuldfähigkeit
1.
Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist auf die
rechtliche Wertung der zur Schuldfähigkeit getroffenen
Feststellungen nicht anwendbar. Anwendung findet der
Zweifelssatz jedoch bei der Entscheidung über die
Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit, wenn nicht
behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf Art und
Grad des psychischen Ausnahmezustands beziehen.
2.
(...)
Beschluss
des BGH vom 25.07.2006 - 4 StR 141/06 -
Beihilfe
zu bandenmäßigem Handeltreiben
1.
Tatbeteiligte, die selbst nicht Bandenmitglieder sind, können
nicht nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden, da
die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal
im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB ist.
2.
(...)
Urteil
des BGH vom 19.07.2006 - 2 StR 162/06 -
Körperverletzung
durch lebensgefährdende Behandlung; Bande im familiären
Umfeld
1.
Für die Erfüllung des Qualifikationstatbestands des § 224
Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht
erforderlich.
2.
Eine wirksame Bandenabrede setzt keine bindende Verpflichtung
zur Tatbegehung voraus; erforderlich ist der übereinstimmende
gemeinsame Wille, sich zusammen zu tun, um künftig für eine
gewisse Dauer Straftaten der jeweils bestimmten Art zu
begehen. Ein bestimmter "Typus" des
Zusammenschlusses ist für die Annahme einer Bande nicht
erforderlich; ihr steht namentlich auch nicht entgegen, dass
die Beteiligten einander Familiär oder in sonstiger Weise
persönlich verbunden sind.
Urteil
des BGH vom 12.07.2006 - 2 StR 180/06 -
Strafbares
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz fehlender
realistischer Geschäftsgrundlage
Ein
strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt nicht
vor, wenn das angebotene Rauschgift erst hergestellt werden
soll und dies wegen fehlender Geldmittel ungewiss und überdies
zweifelhaft ist, ob es gelingt, die erforderlichen Geldmittel
zu beschaffen.
Beschluss
des BGH vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 -
Unfall
"im Straßenverkehr"
Das
Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an
parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum, damit sie
später zum Müllfahrzeug gebracht werden können, steht nach
der natürlichen Verkehrsauffassung in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen und stellt somit ein
Geschehen "im Straßenverkehr" (§ 142 Abs. 1 StGB)
dar.
Beschluss
des LG Berlin vom 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 -
Heimtückische
Tötung bei unmittelbar vorhergehender Körperverletzung
1.
Heimtückische Tötung kann vorliegen, wenn der Täter das
Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift,
jedoch unmittelbar danach unter Ausnutzung des Überraschungseffekts
seine Attacke mit Tötungsvorsatz fortführt.
2.
Ausnutzungswissen iSd Mordmerkmals der Heimtücke setzt nicht
voraus, dass der Täter die hilflose Lage des Opfers gezielt
herbeiführt.
3.
Auch eine erhebliche Alkoholisierung muss das
Ausnutzungsbewusstsein nicht ausschließen, sofern die
Opferlage anschaulich war.
Urteil
des BGH vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06 -
Private
Sportwetten und unvermeidbarer Verbotsirrtum
Der
Betreiber eines in Deutschland ansässigen Wettbüros, der über
das Internet Sportwetten seiner Kunden ohne behördliche
Genehmigung bei einem in Österreich konzessionierten
Sportwettenveranstalter plazierte, hat jedenfalls vor dem
Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 (BVerfG, NJW 2006, 1261) in
einem unvermeidbaren Verbotsirrtum und damit ohne Schuld
gehandelt, wenn er vom zuständigen Sachbearbeiter der
Ordnungsbehörde und von einem kompetenten Rechtsanwalt die
Auskunft erhalten hatte, sein Verhalten sei nicht verboten.
Urteil
des OLG Stuttgart vom 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 -
Rücktritt
vom Versuch durch Aufgabe des Tötungsvorsatzes
Gelangt
der Täter nach anfänglichem Misslingen des vorgestellten
Tatablaufs sogleich zu der Annahme, er könne ohne zeitliche Zäsur
mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden
Mitteln die Tat noch vollenden, liegt kein fehlgeschlagener
Versuch, sondern ein unbeendeter Versuch, von dem er, wenn er
sich freiwillig dazu entschließt, sein Opfer nur noch körperlich
zu verletzen, durch bloßes Aufgeben des Tötungsvorsatzes zurücktreten
kann.
Beschluss
des BGH vom 13.06.2006 - 4 StR 67/06 -
Abgrenzung
Täterschaft/Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Ein
Kurier, der weder auf den An- und Verkauf der gehandelten Betäubungsmittel
noch nicht die Gestaltung der Modalitäten ihrer Einfuhr
Einfluss hat, darf jedenfalls dann nicht wegen täterschaftlicher
Beteiligung am Handeltreiben verurteilt werden, wenn unklar
bleibt, ob er während des Transports eigenständige Verfügungsgewalt
über das Rauschgift erlangt hatte.
Beschluss
des BGH vom 02.06.2006 - 2 StR 150/06 -
Nutzung
des Handys während der Fahrt als Diktiergerät
Eine
"Benutzung eines Mobiltelefons" iSd § 23 Abs. 1 a
StVO liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum
Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen
bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere beim Gebrauch
als Diktiergerät.
Beschluss
des OLG Jena vom 31.05.2006 . 1 Ss 82/06 -
Falschparken
mit fotokopiertem Schwerbehinderten- und Sonderausweis
Die
Fotokopie eines Originaldokuments ist ausnahmsweise dann als
Urkunde iSd § 267 StGB zu behandeln, wenn der Täter eine
fotografische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührende
Urschrift hergestellt hat und damit der Anschein einer
Originalurkunde erweckt werden soll. Für die Abgrenzung zu
einer Fotokopie als Nichturkunde kommt es entscheidend darauf
an, ob die Kopie nach dem Willen des Herstellers zur
Verwendung als falsches Original geschaffen wurde oder als bloße
Kopie in den Rechtsverkehr gebracht werden soll; der Qualität
des Falsifikats kann dabei eine Indizwirkung zukommen.
Urteil
des OLG Stuttgart vom 22.05.2006 - 1 Ss 13/06 -
Unerlaubter
Aufenthalt in der Bundesrepublik
Die
Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts
in der Bundesrepublik Deutschland scheidet auch nach der
gesetzlichen Neuregelung in § 95 Abs. 2 Nr. 1 b AufenthG aus,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Duldung im Tatzeitraum gegeben waren.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 18.05.2006 - 2 Ss 23/06 -
"Blenden"
einer Verkehrsüberwachungsanlage
Das
Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer
Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar
gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt
jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß §
303 Abs. 1 StGB in Betracht.
Urteil
des OLG München vom 15.05.2006 - 4 St RR 53/06 -
Kommunale
Mandatsträger als Amtsträger
1a.
Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn,
sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die über
ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und
den zugehörigen Ausschüssen hinausgehen.
1b.
Die Vorschrift des § 108e StGB enthält eine im Verhältnis
zu den §§ 331 ff. StGB abschließende Sonderregelung.
2.
Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann
umsatzsteuerpflichtig sein.
Urteil
des BGH vom 09.05.2006 - 5 StR 453/05 -
Verdächtigung
iSd § 164 StGB
1.
Eine Verdächtigung iSd § 164 Abs. 1 StGB liegt nur vor, wenn
das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur
nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach
objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder
verstärkt. Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung
muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle
Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei
entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Straftat oder
einer Dienstpflichtverletzung begründen kann.
2.
(...)
Beschluss
des Kammergerichts vom 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) -
Staatliches
Monopol für Sportwetten - Oddset (§ 284 StGB)
Ein
staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht
der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn
es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren
ausgerichtet ist.
Urteil
des BVerfG vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -
Auslandstaten
gegenüber juristischen Personen
1.
(...)
2.
Das deutsche Strafrecht findet auf Auslandstaten gemäß § 7
Abs. 1 StGB nur Anwendung, wenn diese gegen natürliche
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit begangen worden
sind. Auslandstaten gegen juristische Personen mit Sitz im
Inland werden davon nicht erfasst.
Beschluss
des Kammergerichts vom 24.03.2006 - 4 Ws 52/06 -
Vorsätzliche
"Geisterfahrt" als Mord
1.
Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Tötungsmerkmal
eingesetzt wird, das seiner Natur nach nicht gemeingefährlich
ist, sofern das Mittel in der konkreten Tatsituation eine
Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil
der Täter die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt
hat (hier: "Geisterfahrt" mit einem PKW auf der
Autobahn).
2.
(...)
3.
Ein gemäß § 24 Abs. 1 2. HS StGB strafbefreiender Rücktritt
setzt nicht voraus, dass der Täter, der die Vollendung der
Tat erfolgreich verhindert und dies auch anstrebt, unter
mehreren Möglichkeiten der Erfolgsverhinderung die sicherste
oder "optimale" gewählt hat (hier: Versuch des
"Geisterfahrers, den Unfall zu vermeiden).
Urteil
des BGH vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -
"Hausverbot"
für Fußgängerpassage in U-Bahnstation
1.
Ein Bauwerk wird nicht bereits deshalb zu einem befriedeten
Besitztum iSd § 123 StGB, weil es unter dem Straßenniveau
liegt und damit naturgemäß über Abgrenzungen verfügt. Eine
unterirdische Verkehrsfläche ("B-Ebene"), die
ausschließlich dem Fußgängerverkehr als Straßenunterführung
und als Zugang zu U- und S-Bahnanlagen sowie zu Geschäftslokalen
und sonstigen von der Öffentlichkeit genutzten Einrichtungen
dient, ist danach nicht als befriedetes Besitztum anzusehen.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 16.03.2006 - 1 Ss 189/05 -
Stoffe
des täglichen Bedarfs bei § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Kochsalzintoxikation)
§
224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Stoffe des täglichen
Bedarfs, wenn ihre Beibringung mit der konkreten Gefahr einer
erheblichen Schädigung im Einzelfall verbunden ist.
(...)
Urteil
des BGH vom 16.03.2006 - 4 StR 536/05 -
Nötigung
im innerstädtischen Straßenverkehr durch Drängeln
Auch
in innerstädtischen Straßenverkehr kann ein dichtes und bedrängendes
Auffahren von solcher Intensität sein, dass sich die
Fahrweise des Dränglers als Gewaltanwendung iSd § 240 Abs. 1
StGB darstellt.
Beschluss
des OLG Köln vom 14.03.2006 - 83 Ss 6/06 -
Führen
eines Kraftfahrzeugs unter Amphetamineinwirkung
1.
Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach eine Verurteilung nach
§ 24a Abs. 2 StVG nur dann in Betracht kommt, wenn eine
Konzentration des Rauschmittels festgestellt wird, die es möglich
erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer
am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit
eingeschränkt war, ist auch auf Amphetamin anzuwenden.
2.
Eine Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG setzt auch unter Berücksichtigung
der Rechtssprechung des BVerfG nicht voraus, dass bestimmte
Grenzwerte erreicht werden.
3.
Der analytische Grenzwert, ab dem sicher mit dem Auftreten von
Ausfallserscheinungen, also mit einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit
iSd Rechtsprechung des BVerfG zu rechnen ist, beträgt für
Amphetamin 25 ng/ml.
4.
Wird dieser Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung
nach § 24a Abs. 2 StVG nur in Betracht, wenn Umstände
festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit
des Angeklagten trotz der verhältnismäßig niedrigen Betäubungsmittelkonzentration
zwar nicht aufgehoben, aber doch eingeschränkt war.
Beschluss
des OLG München vom 13.03.2006 - 4St RR 199/05 -
Heimtückische
Tötung schlafender Kleinkinder im Rahmen eines
Mitnahmesuizids
1.
Heimtückisches Vorgehen setzt nicht voraus, dass der Täter
die wehrlose Lage des arglosen Opfers gezielt herbeigeführt
hat. Eine heimtückische Tötung ist vielmehr auch dann
gegeben, wenn der Täter die ohne sein Zutun vorgefundene Lage
des Opfers bewusst ausnutzt.
2.
Die mordmerkmalspezifische feindliche Willensrichtung kann in
Fällen eines misslungenen Mitnahmesuizids nicht entfallen,
wenn der Täter nicht allein zum (vermeintlich) Besten der Getöteten
handelt, sondern mit der Tat auch weitergehende Ziele - etwa
Rachegelüste - verfolgt.
Urteil
des BGH vom 10.03.2006 - 2 StR 561/05 -
Missbrauch
einer Krankenversicherungskarte
Die
Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen unter Vorlage
einer Krankenversicherungskarte trotz Kündigung der
Mitgliedschaft erfüllt nicht den Tatbestand des
Computerbetrugs nach § 263 a StGB. Es kommt jedoch eine
Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht.
Beschluss
des OLG Hamm vom 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 -
Betrug
durch Warenbestellung unter falschem Namen
Wer
unter dem Namen eines anderen Lieferungen oder
Dienstleistungen in Auftrag gibt, um den anderen in Aufregung
und Unruhe zu versetzen, und werden die Unternehmen
entsprechend tätig, macht sich wegen Betrugs strafbar.
Urteil
des LG Kiel vom 03.03.2006 - V Ns 18/06 -
Verbringen
eines Kindes in einen fremden Kulturbereich
Die
Annahme einer Straftat nach § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB setzt
voraus, dass durch die tat die konkrete Gefahr einer
erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen
Entwicklung des Opfers verursacht wird. Die bloße
Kindesentziehung reicht deshalb, auch wenn sie mit einem
Verbringen des Kindes in das Ausland verbunden ist, für die
Annahme einer solchen Gefahr nicht aus. Das Verbringen in
einen fremden Kulturkreis kann aber den
Qualifikationstatbestand dann erfüllen, wenn damit eine
konkrete Gefahr für die körperliche, seelische oder
psychische Entwicklung des Minderjährigen verbunden ist, etwa
wenn unter massivem Einfluss einer fremden Religion die Gefahr
einer Entwicklungsschädigung droht.
Urteil
des BGH vom 09.02.2006 - 5 StR 564/05 -
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit des Frachtunternehmers für Lenkzeiten-Überschreitung
1.
Ein Speditionsunternehmer, der seinen Bereich so organisiert,
dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen
Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr
teilnehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für
den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen
Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet.
2.
(...)
3.
Bei wertender Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt der
strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in der Organisation des
rechtswidrigen Systems. (...)
Urteil
des LG Nürnberg vom 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/2003 -
Versuchter
Heimtückemord bei fehlender Arglosigkeit des Opfers
Heimtücke
ist objektiv zu verneinen, wenn ein Geschädigter wegen eines
vorausgegangenen Verhaltens des Täters misstrauisch war und
mit einem Angriff gegen sich rechnete. Glaubt der Täter bei
einem Angriff gegen das Leben seines Opfers indessen, dieses
sei arglos, und will er seine Tat unter Ausnutzung der daher
von ihm angenommenen Wehrlosigkeit des Opfers begehen, so verübt
er einen heimtückisch begangenen Mordversuch.
Urteil
des BGH Vom 08.02.2006 - 1 StR 523/05 -
Körperbezogene
sexuelle Handlung bei Kindesmissbrauch
§
176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6.
Strafrechtsreformgesetzes setzt voraus, dass der Täter das
Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle
Handlungen vornimmt; es reicht nicht aus, dass der Täter das
Kind lediglich dazu bestimmt, vor ihm in sexuell aufreizender
Weise zu posieren.
Beschluss
des BGH vom 02.02.2006 - 4 StR 570/05 -
Subjektiver
Tatbestand bei § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Der
objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt
voraus, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines
schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen
Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen
Widerstand verzichtet. Der subjektive Tatbestand setzt
zumindest bedingten Vorsatz dahin gehend voraus, dass das
Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dass es
gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen
Widerstand verzichtet (im Anschluss an BGHSt 45, 253).
Urteil
des BGH vom 25.01.2006 - 2 StR 345/05 -
Geldwäschestrafbarkeit
bei objektiv gegebener Hehlerei
1.
(...)
2.
Ist der objektive Tatbestand der Hehlerei erfüllt, kann aber
ein entsprechender Vorsatz nicht nachgewiesen werden,
entfaltet der Hehlereitatbestand keine Sperrwirkung gegenüber
einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche.
Urteil
des BGH vom 21.01.2006 - 1 StR 357/05 -
Bandendiebstahl
ohne Kenntnis des Bandenführers
Auch
bei einem Diebstahl, den zwei Mitglieder einer Bande ohne
Kenntnis des die Bande führenden Mitglieds begehen, handelt
es sich um einen Bandendiebstahl iSd § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB,
wenn diese Tat sich als Ausfluss der Bandenabrede darstellt.
Beschluss
des BGH vom 17.01.2006 - 4 StR 595/05 -
Anwendung
des § 129a Abs. 2 StGB
1.
Für die Anwendung von § 129a Abs. 2 StGB genügt es, wenn
eine der in Nr. 1 bis 5 genannten Taten die erforderliche
Bestimmung und Eignung erst im Zusammenhang mit weiteren von
der Vereinigung geplanten Taten aufweist.
2.
Das Merkmal der Einschüchterung der Bevölkerung in § 129a
Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die Tat gegen
nennenswerte Teile der Gesamtbevölkerung gerichtet ist.
3.
Ein Bundesland ist kein Staat iSd § 129a Abs. 2 StGB.
4.
Gründer iSd §§ 129, 129a StGB ist nicht nur eine beim Gründungsakt
führende Person, sondern jeder, der die Gründung wesentlich
fördert.
Beschluss
des BGH vom 10.01.2006 - 3 StR 263/05 -
"Blutrache"
als niederer Beweggrund
1.
Das Motiv der "Blutrache" ist regelmäßig als
niedriger Beweggrund anzusehen. Eine Ausnahme kann gelten,
wenn dem Täter seinerseits durch das Opfer mit der Tötung
eines nahen Angehörigen erhebliches Leid zugefügt wurde, das
ihn zur Tatzeit noch gravierend belastete.
2.
(...)
Beschluss
des BGH vom 10.01.2006 - 5 StR 341/05 -
Versuchte
gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Schüsse
auf PKW-Reifen
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