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Fahrtenbuchauflage
für Fahrzeuge mit Fahrtschreiber
Eine
Fahrtenbuchauflage für Fahrzeuge, die gemäß §
57a StVZO mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet
sind, ist in der Regel unverhältnismäßig.
Urteil
des OVG Bautzen vom 26.08.2010 - 3 A 176/10 -
Verständigung
im Strafverfahren – Strafrahmenvereinbarung und
Strafzumessung
Gibt
das Gericht gemäß
§ 257C Abs. 3 Satz 2 StPO eine Ober- und
Untergrenze der Strafe an, ist es nicht gehindert, die
angegebene Obergrenze als Strafe zu verhängen.
Beschluss
des BGH vom 27.07.2010 – 1 StR 345/10 -
Rechtsschutz
eines Gefangenen nach Unterbringung in Haftraum mit
rassistischen Schmierereien
1.
In Verfahren, die die Haftraumunterbringung eines Gefangenen
betreffen, entfällt, sofern eine Verletzung der Menschenwürde
durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht, das
Rechtsschutzinteresse nicht mit der Beendigung der
beanstandeten Unterbringung.
2.
Die von Art. 1
Abs. 1 GG geforderte Achtung der Würde, die jedem
Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung,
seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen
hat, allein auf Grund seines Personseins zukommt, verbietet es
grundsätzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen
Haftraumbedingungen auszusetzen. Dies gilt auch insoweit, als
die Unerträglichkeit der Verhältnisse im Haftraum durch
Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und betrifft
auch mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände.
3.
Es verstößt gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19
Abs. 4 GG), wenn das durch § 116
Abs. 1 Alt. 2 StVollzG eröffnete Rechtsmittel zur
Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dadurch
ineffektiv gemacht wird, dass ohne konkrete Anhaltspunkte
angenommen wird, die Strafvollstreckungskammer werde ihre mit
der Rechtsprechung des BVerfG unvereinbare Rechtsauffassung in
künftigen Entscheidungen nicht mehr zu Grunde legen.
Beschluss
des BVerfG vom 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08 -
Fotografische
Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr
1.
Die Heranziehung des §
100h Abs. 1 1 Nr. 1 StPO iVm §
46 Abs. 1 OWiG als
Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zur
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wenn
der Verdacht eines Verkehrsverstoßes gegeben ist, begegnet
keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Beschränkung
dieser Rechtsgrundlage auf Observationszwecke ist mithin
verfassungsrechtlich nicht geboten.
2.
Es ist verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden, bei der Anwendung von §
100h Abs.
1 Nr. 1 StPO iVm
§ 46 Abs. 1 OWiG einen
Tatverdacht bereits ab dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem das
Messgerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert,
und dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene
Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert erfolgt.
3.
Die Anfertigung von
Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen ist bei
Beachtung der Subsidiaritätsklausel des §
100h StPO
§ 1 2. HS StPO (iVm
§ 48 Abs. 1 OWiG) ein zur
Erreichung ihres Zwecks, die Sicherheit des Straßenverkehrs
aufrechtzuerhalten und damit dem aus Art. 2
Abs. 2 1 GG folgenden Auftrag
zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben zu
dienen, geeigneter, erforderlicher und zumutbarer Eingriff in
das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als
Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Beschluss
des BVerfG vom
05.07.2010 - 2 BvR
759/10 -
Anordnung
einer Blutentnahme durch die Polizei
1.
Es ist mit Art. 19
Abs. 4 GG unvereinbar, die polizeiliche
Eilkompetenz für die Anordnung der Blutentnahme zur
Feststellung der Blutalkoholkonzentration mit einer abstrakten
Begründung zu bejahen, die den einfach-rechtlichen
Richtervorbehalt des §
81a Abs. 2 StPO im Regelfall "leerlaufen"
lassen würde. Dies ist bei der Annahme der Fall, dass
richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage
schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass
diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur
Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig
mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen.
2.
Der Verstoß gegen § 81a
StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot
hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen. Dies ist
im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen
(im Anschluss an BVerfG NJW 2008, 3053;
BVerfGK 10, 270 [274] = NJW 2007, 1345).
Die Aufbewahrung der Blutproben gemäß § 81a
Abs. 3 StPO bis zum Abschluss des Strafverfahrens
begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Beschluss
des BVerfG vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -
Androhung
von Folter im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Fall Gäfgen
1.
Das Folterverbot des Art. 3
EMRK ist absolut. Es lässt keine Ausnahme, keinen
Rechtfertigungsgrund und keine Interessenabwägung zu und gilt
unabhängig vom Verhalten des Betroffenen und der Motivation
der Behörden. Folter oder eine unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung sind auch im Fall eines staatlichen
Notstands nicht erlaubt (Art. 15
EMRK) und dürfen selbst dann nicht angewendet werden, wenn es
um das Leben eines Menschen geht.
2.
Die Bedrohung des Beschwerdeführers mit massiven Schmerzen,
wenn er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, ist
eine unmenschliche Behandlung iSv Art. 3
EMRK, keine Folter.
3.
Die deutschen Gerichte haben den Verstoß gegen das
Folterverbot anerkannt. Die gegen die verantwortlichen
Polizeibeamten verhängten Sanktionen sind jedoch eher
symbolisch, und auf die Amtshaftungsklage des Beschwerdeführers
haben die Gerichte bisher nicht entschieden. Daher ist die
Opfereigenschaft des Beschwerdeführers (Art. 34
EMRK) nicht entfallen.
4.
Die deutschen Gerichte haben die Verurteilung des Beschwerdeführers
auf sein Geständnis in der Hauptverhandlung, nicht auf das
ihm im Ermittlungsverfahren abgepresste Geständnis gestützt.
Die körperlichen Beweise, die nach dem ersten Geständnis
sichergestellt worden waren, haben wesentlich dazu gedient,
den Wahrheitsgehalt des in der Hauptverhandlung abgelegten
Geständnisses zu überprüfen. Die Verteidigungsrechte des
Beschwerdeführers und sein Recht zu schweigen sind in seinem
Prozess gewahrt worden. Das Verfahren war daher fair iSv Art. 6
EMRK.
Urteil
des EGMR vom 01.06.2010 - 22978/05 Gäfgen/Deutschland -
Anwesenheitsrecht
des Angeklagten während der Hauptverhandlung
1.
Die Verhandlung über die
Entlassung eines Zeugen ist kein Teil der Vernehmung i.S. von §
STPO § 247
StPO.
2.
Die fortdauernde Abwesenheit
eines nach § STPO
§ 247 StPO während einer
Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über
die Entlassung des Zeugen begründet regelmäßig den
absoluten Revisionsgrund des § STPO
§ 338 Nr. 5 StPO.
Beschluss
des BGH vom 21.04.2010 - GSSt
1/09 -
Zeugnisverweigerungsrecht
wegen Verlöbnisses
Die
in die Hauptverhandlung eingeführte Bewertung des
Vorsitzenden einer Strafkammer, eine Zeugin sei nicht mit dem
Angeklagten verlobt, kann vom Angeklagten nur dann zur
Grundlage einer Verfahrensrüge gemacht werden, wenn er eine
Entscheidung des Gerichts gem. § 238
Abs. 2 StPO herbeigeführt
hat.
Beschluss
des BGH vom 09.03.2010 - 4
StR 606/09 -
Sechsmonatige,
vorsorglich anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten
1.
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter,
wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13.
April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG)
vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin
unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie
kommt es daher nicht an.
2.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die
gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem
besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen
Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich
sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen
hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der
Transparenz und des Rechtsschutzes.
3.
Die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare
Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung obliegen
als untrennbare Bestandteile der Anordnung der
Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73
Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit
für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die
Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen
nach den jeweiligen Sachkompetenzen.
4.
Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die
einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und
verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach
gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem
Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue
Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht
unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen
wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.
5.
Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig,
wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes
dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch
bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren
Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung
der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei
Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete
Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder
für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.
6.
Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften
durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber
von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von
begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die
Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung
nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte
nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von
besonderem Gewicht erlaubt werden.
Urteil
des BVerfG vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. -
Bußgeldbescheid
ohne Fahrverbot und § 265 StPO
Ist
im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht
angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren
nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in
entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den
Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat
(Anschluss an BGHSt 29, 274 ff.).
Beschluss
des Thüringer OLG vom 26.02.2010 – 1 Ss 270/09 -
Revision
gegen Beschluss nach § 111 i Abs. 2 StPO
1.
Die nach § 111 i Abs. 2 StPO notwendige Feststellung ist in
die Urteilsformel aufzunehmen.
2.
Die Revision ist das statthafte Rechtsmittel, wenn das
Landgericht die Entscheidung gemäß § 111 i Abs. 2 StPO
nicht in der Urteilsformel, sondern im Anschluss an die
Urteilsverkündung durch Beschluss getroffen hat.
Beschluss
des BGH vom 17.02.2010 - 2 StR 524/09 -
U-Haft
über sechs Monate
Eine
Untersuchungshaftfortdauer über sechs Monate hinaus kann
jedenfalls dann nicht mit dem Umfang des gegen zahlreiche
weitere Personen geführtem Ermittlungsverfahrens
gerechtfertigt werden, wenn das Verfahren gegen den in
Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten schon Monate vor
der Anklageerhebung abschlussreif war und abgetrennt werden
konnte.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 15.02.2010 – HEs 3/10 -
Verkehrsüberwachung
durch Videoabstandsmessung mit Vibram-System
1.
Zur Verwertbarkeit von Videoabstandsmessungen.
2.
Die mit dem sog. Vibram-System (Video-Brücken-Abstandsmessung)
erhobenen Daten unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010 – 3 RBs 8/10 -
Abstandsmessung
im Straßenverkehr durch Videosystem ViBrAM-BAMAS
1.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE
65, 1 = NJW 1984, 419) steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens
ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung
des Sicherheitsabstands insbesondere auf Autobahnen verwendet,
nicht entgegen.
2.
Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur
Identifizierung des Betroffenen ist § 100h Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 StPO iVm § 46 Abs. 1 OWiG.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 29.01.2010 – 4 Ss 1525/09 -
Selbstleseverfahren
Möchte
das Gericht bei seiner Entscheidung Urkunden verwerten, deren
Inhalt im Wege des Selbstleseverfahrens eingefügt wurde, muss
in der Hauptverhandlung festgestellt und protokolliert werden,
dass die Berufsrichter und die Schöffen von dem Wortlaut
dieser Urkunden Kenntnis genommen haben.
Beschluss
des BGH vom 28.01.2010 - 5 StR 169/09 -
Berücksichtigung
einer ausländischen Vorverurteilung
Eine
ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben
gemessen gesamtstrafenfähig wäre, ist im Rahmen der
allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel
zu berücksichtigen.
Beschluss
des BGH vom 27.01.2010 - 5 StR 432/09 -
Lebenslange
Freiheitsstrafe und Härteausgleich für gesamtstrafenfähige
Vorstrafen - Vollstreckungsmodell
Bei
der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ist ein Härteausgleich
für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im
Wege der Vollstreckungslösung zu gewähren.
Beschluss
des BGH vom 20.1.2010 – 2 StR 403/09 -
Protokollierung
der Verständigung
Die
Verständigung wird im Protokoll dokumentiert; das Urteil muss
nur angeben, dass ihm überhaupt eine Verständigung
vorausgegangen ist.
Beschluss
des BGH vom 13.01.2010 – 3 StR 528/09 -
Rechtmäßiges
Bereithalten von Nachrichten im Internet über einen Straftäter
1.
Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle
Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter
namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen
Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv")
weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist auf Grund einer
umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters
mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und
Medienfreiheit zu entscheiden.
2.
Dabei fließt zu Gunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem
Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der
Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch
gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es
sich um eine frühere Berichterstattung handelt.
Urteil
des BGH vom 15.12.2009 – VI ZR 227/08 -
Beschlagnahme
auf dem Mailserver des Providers
Die
Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver
des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines
Beschuldigten verstößt regelmäßig gegen das Übermaßverbot.
Als milderes Mittel kann etwa die Beschlagnahme eines Teils
des Datenbestands unter Eingrenzung der ermittlungsrelevanten
E-Mails anhand bestimmter Sender- oder Empfängerangaben oder
anhand von Suchbegriffen in Betracht kommen.
Beschluss
des BGH vom 24.11.2009 - StB 48/09 (a) -
Zeugenvernehmung
bei Entfernung des Angeklagten
Erfolgt
nach Entfernung des Angeklagten während einer
Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder
Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche
Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des
§ 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in
seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner
Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im
Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter
Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO §
247 Abwesenheit 5).
Urteil
des BGH vom 11.11.2009 – 5 StR 530/08 -
Längere
Unterbringung von Strafgefangenen in 5,25 qm großem Haftraum
verfassungswidrig
Die
Unterbringung eines Häftlings über einen Zeitraum von 3
Monaten in einem Einzelhaftraum von 5,25 qm Bodenfläche, in
dem er zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss
gehalten wird, mit räumlich nicht abgetrennter Toilette verstößt
gegen die Menschenwürde des Häftlings. Neben der geringen Größe
der Haftzelle und der teils sehr langen Verschlusszeiten war für
den Beschwerdeführer auch nicht absehbar, wann er aus dem
kleinen, ihm kaum Bewegungsmöglichkeiten bietenden Raum
verlegt würde.
Beschluss
des BerlVerfGH vom 03.11.2009 - VerfGH 184/07 -
Verwertung
von Zufallsergebnissen einer gegen einen Angehörigen des
Beschuldigten angeordneten Überwachung
Das
Grundgesetz schützt Beschuldigte nicht vor der Verwertung der
Ergebnisse heimlicher Ermittlungsmaßnahmen, soweit diese sich
gegen - nicht zu den zeugnisverweigerungsberechtigten
Berufsgeheimnisträgern gehörende - Angehörige des
Beschuldigten richten und es sich nicht um Ergebnisse einer
Vernehmungssituation oder der Umgehung einer solchen Situation
handelt (hier: Abhörung eines in einem PKW geführten Gesprächs
zwischen dem Bruder des Beschuldigten und einem Mittäter im
Rahmen eines anderweitigen Ermittlungsverfahrens).
Beschluss
des BVerfG vom 15.10.2009 – 2 BvR 2438/08 -
Außervollzugsetzung
des Haftbefehls
Ein
Haftbefehl zur Verhängung von Sicherungshaft kann gegen
Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.
Beschluss
des AG Bremen vom 01.10.2009 – 92 XIV 71/09 -
Aufrechnung
mit Schadensersatz wegen Haftbedingungen
Es
ist der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen
Rechtsausübung (§ 242 BGB) grundsätzlich verwehrt,
gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung
wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen mit einer
Gegenforderung auf Erstattung offener Kosten des
Strafverfahrens aufzurechnen.
Urteil
des BGH vom 01.10.2009 – III ZR 18/09 -
Rechtsmittelverzicht
und Verteidiger
Ein
Rechtsmittelverzicht kann unwirksam sein, wenn dem Angeklagten
unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens die Möglichkeit
der Beratung mit dem Verteidiger genommen wird, obwohl er sich
in der Hauptverhandlung durch einen
‑ verhinderten ‑
Verteidiger vertreten lassen wollte.
Beschluss
des OLG vom 29.09.2009 – 83 Ss 74/09 -
Verpflichtung
eines Fahrradfahrers zur Vorlage eines
medizinisch-psychologischen Gutachtens
Es
ist unverhältnismäßig, einem Fahrradfahrer, der nicht im
Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, die
Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
aufzugeben, nachdem er erstmals mit dem Fahrrad unter
Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist (hier:
nachts auf dem Fahrradweg mit 2,33 Promille). Das wegen
Nichtvorlage des Gutachtens ausgesprochene Verbot,
fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrrad und Mofa) zu führen,
ist damit ebenfalls rechtswidrig.
Beschluss
des OVG Koblenz vom 25.09.2009 – 10 B 10930/09 -
§ 16 IRG
Die
Angaben in Festnahmeersuchen der albanischen Behörden zum
Zwecke der Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem
angeblich rechtskräftigen Abwesenheitsurteil sind nicht
hinreichend verlässlich, um eine Haftanordnung zu treffen.
Beschluss
des OLG Köln vom 04.09.2009 – 6 Ausl A 113/09 – 78 -
Verwendung
von Daten aus akustischer Wohnraumüberwachung
I.
1. Die Verwendungsregelung des § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO
setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten
polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden.
2.
Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den sog.
relativen Beweisverwertungsverboten, nach denen nicht jeder
Verstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot
hinsichtlich der so erlangten Erkenntnisse führt, gelten auch
für die in neuerer Zeit vermehrt in die Strafprozessordnung
eingeführten Verwendungsregelungen bzw. Verwendungsbeschränkungen.
3.
Zur Verwendbarkeit von Daten im Strafverfahren, die durch eine
akustische Wohnraumüberwachung auf der Grundlage einer
polizeirechtlichen Ermächtigung zur Gefahrenabwehr gewonnen
worden sind, welche noch keine Regelung zum Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthielt.
4.
Der Begriff "verwertbare Daten" in § 100 d Abs. 5
Nr. 3 StPO bezieht sich auf die gesetzlichen
Beweisverwertungsverbote in § 100 c Abs. 5 und 6 StPO sowie
auf das Beweiserhebungsverbot aus § 100 c Abs. 4 StPO.
5.
Werden durch eine Wohnraumüberwachungsmaßnahme Gespräche
eines nach § 52 StPO Zeugnisverweigerungsberechtigten
aufgezeichnet, so richtet sich die Verwertbarkeit dieser Gesprächsinhalte
stets nach der Vorschrift des § 100 c Abs. 6 StPO. Für eine
isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum.
II.
1. Zur Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen
Vereinigung, wenn sich der Täter ausschließlich im Inland
aufgehalten hat.
2.
Das Unterstützen einer Vereinigung umfasst regelmäßig auch
Sachverhalte, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§
27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der
Vereinigung zu bewerten wären.
III.
Mit dem Abschluss des Lebensversicherungsvertrags ist der
Eingehungsbetrug vollendet, wenn der Versicherungsnehmer darüber
getäuscht hat, dass er den Versicherungsfall fingieren will,
um die Versicherungssumme geltend machen zu lassen.
Urteil
des BGH vom 14.08.2009 - 3 StR 552/08 -
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
bei Anordnung der Beugehaft
Bei
der Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen kommt dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu.
Danach darf die Beantwortung einer Frage, die für den Ausgang
des Strafverfahrens keine Bedeutung hat, nicht erzwungen
werden. In einem solchen Fall ist das in § 70 Abs.
2 StPO eingeräumte Ermessen zur Anordnung von Beugehaft auf
Null reduziert.
Beschluss
des BGH vom 04.08.2009 – 2 StE 5/08-6 –
Abtreten
des Angeklagten bei Zeugenvernehmung
Der
bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten
auszusagen, reicht für ein Vorgehen nach § 247 Satz 1 StPO
grundsätzlich nicht aus. Ist zu befürchten, dass ein Zeuge
in Gegenwart des Angeklagten von seinen Rechten nach §§ 52,
55 StPO Gebrauch machen wird, darf der Angeklagte während der
Zeugenvernehmung aus der Hauptverhandlung entfernt werden. Es
liegt nahe, diese Rechtsprechung auf iSd § 19 StGB schuldunfähige
kindliche Zeugen zu übertragen.
Beschluss
des BGH vom 04.08.2009 – 4 StR 171/09 -
Revisionseinlegung
"auf Wunsch des Angeklagten"
Erfolgt
bereits die Einlegung der Revision durch den Verteidiger erklärtermaßen
(nur) "auf Wunsch des Angeklagten" und wird der
darin zum Ausdruck kommende Vorbehalt auch mit der späteren
Begründung des Rechtsmittels nicht ausgeräumt, begründet
dies durchgreifende Zweifel daran, dass der Verteidiger die
volle Verantwortung für die Revision insgesamt übernimmt.
Beschluss
des OLG Rostock vom 20.07.2009 - 1 Ss 191/09 I 65/09 -
Träger
des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG –
Durchsuchung eines Oddset-Wettbüros bzw. von Privatwohnungen
1.
Bei Geschäftsräumen kommt der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG
grundsätzlich nur dem Unternehmer, nicht auch dem
Arbeitnehmer zugute.
2.
Der den Wohnraum selbst nicht innehabende Vermieter ist nicht
Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG.
Beschluss
des BVerfG vom 09.07.2009 – 2 BvR 1119/05 u. a.
–
§§ 55, 63
StGB
Ist
der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer
Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen
Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein
die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die
erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB
nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).
Urteil
des BGH vom 23.06.2009 – 5 StR 149/08 -
Strafprozessuales
Zeugnisverweigerungsrecht des Wirtschaftsprüfers
1.
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Unternehmens
kann einen Wirtschaftsprüfer wirksam von seiner
Schweigepflicht entbinden, die gegenüber diesem Unternehmen
besteht; eine (zusätzliche) Erklärung des früheren
gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich. Schriftliche
Unterlagen des Wirtschaftsprüfers unterliegen dann nicht mehr
dem Beschlagnahmeverbot.
2.
Die Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers bezieht
sich ausschließlich auf vertrauliche Informationen, die ihm
zur Erfüllung seiner Aufgaben von dem mit ihm in
Vertragsbeziehung stehenden Unternehmen bekannt geworden sind.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 18.06.2009 – 1 Ws 289/09 -
Entfernung
des Angeklagten – Mitverfolgung der Beweisaufnahme mittels
Videotechnik
Der
nach § 247 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte
Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, die Vernehmung eines
Zeugen mittels Videotechnik mitverfolgen zu können.
Beschluss
des BGH vom 16.06.2009 – 3 StR 193/09 -
Sicherstellung
und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
Die
strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO ermöglichen
grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von
E-Mails auf dem Mailserver des Providers. Dieser Eingriff muss
sich am Grundrecht auf Gewährleistung des
Fernmeldegeheimnisses messen lassen.
Beschluss
des BVerfG vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 -
Anrechnung
des Maßregelvollzugs
Ist
der Maßregelvollzug kürzer als der auf die Strafe
anrechenbare Zeitraum, so sind Untersuchungs- und
Organisationshaft im unmittelbaren Anschluss anzurechnen,
nicht erst auf den aussetzungsfähigen Strafrest.
Beschluss
des OLG Celle vom 26.05.2009 – 2 Ws 113/09 -
Vorwegvollzug
der Jugendstrafe
§
67 Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in
einer Entziehungsanstalt vom 16.07.2007 gilt gemäß § 7 Abs.
1 JGG iVm § 61 Nr. 2 StGB auch bei der Verhängung von
Jugendstrafe.
Beschluss
des BGH vom 26.05.2009 – 4 StR 134/09 -
Zustellung
eines Bußgeldbescheids durch Einwurf in nicht abschließbaren
Briefkasten
Eine
Ersatzzustellung kann gem. § 180 S. 1 ZPO durch Einlegen in
den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der
Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher,
dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht
erkennbar ist.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 26.05.2009 – 1 St OLG Ss 76/09 -
Strafvollstreckung
§ 56c StGB
Die
Weisung, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland während
der Bewährungszeit nicht mehr zu betreten, kann nach den Umständen
des Falles eine zulässige Bewährungsauflage sein.
Beschluss
des OLG Köln vom 25.05.2009 – 2 Ws 243/09 -
Zuständigkeit
der StVK
1.
Die Zuständigkeit der StVK endet, wenn eine Geldstrafe, die
im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom
erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte
Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit
Urteilsverkündung aus der Straftat entlassen wird.
2.
Zuständig für die nach §§ 453, 454, 454 a und 462 StPO
zu treffenden Entscheidungen ist dann das Gericht des ersten
Rechtszuges.
Beschluss
des BGH vom 06.05.2009 – 2 ARs 98/09 -
Dauer des
Zeugnisverweigerungsrechts
Das
Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines
Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat,
erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte
Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich
solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß
§ 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im
Anschluss an BGHSt 38, 96).
Beschluss
des BGH vom 30.04.2009 - 1 StR 745/08 -
Heimliche
akustische Überwachung von Ehegatten
Die
heimliche akustische Überwachung eines Gesprächs zwischen
dem Beschuldigten und seinem Ehegatten im Besucherraum der
Untersuchungshaftanstalt ohne die übliche erkennbare Überwachung
kann eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren
darstellen.
Urteil
des BGH vom 29.04.2009 - 1 StR 701/08 -
Beweisverwertungsverbot
eines mitgehörten Telefonats im Kündigungsschutzprozess
1.
Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners
eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen
Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das
Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen
Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot:
Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen
des Gesprächspartners vernommen werden, der von dem Mithören
keine Kenntnis hat.
2.
Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige
etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs
mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des
zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners
vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein
Beweisverwertungsverbot.
Urteil
des BAG vom 23.04.2009 – 6 AZR 189/08 -
Reihenfolge
der Vollstreckung
Im
Falle des Nebeneinanders von Freiheitsstrafe und Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus ist gemäß § 67 Abs. 1
StGB die Maßregel regelmäßig vor der Strafe zu vollziehen,
weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht. Will
der Tatrichter vor diesem Grundsatz abweichen, so muss er
diese Entscheidung mit auf den Einzelfall abgestellten, nachprüfbaren
Erwägungen begründen.
Beschluss
des BGH vom 22.04.2009 – 5 StR 138/09 -
Verfahrenseinstellung
wegen Geringfügigkeit nach Unfallflucht
Verzichtet
eine über 80-jährige nicht vorbelastete Angeklagte nach
einer Unfallflucht bei Unfallsachschaden von EUR 302,00
freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis, so kann das Strafverfahren
nach § 153 StPO eingestellt werden.
Beschluss
des AG Lüdinghausen vom 22.04.2009 – 9 Ds-81 Js 38/09-54/09
-
Durchsuchung
einer Anwaltskanzlei
1.
Der Begriff
"Wohnung" in Art. 8 EMRK
(Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) umfasst
nicht nur die Privatwohnung, sondern auch Geschäftsräume,
insbesondere die Kanzlei eines Rechtsanwalts.
2.
Die Verfolgung und
Behinderung von Anwälten berührt den Kernbereich des
Konventionssystems. Deswegen muss die Durchsuchung einer
Anwaltskanzlei besonders sorgfältig geprüft werden.
3.
Die Durchsuchung ist ein
Eingriff in das in Art. 8 EMRK geschützte
Recht auf Wohnung. Bei der Prüfung, ob sie "in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig" iSv Art.
8 Abs. 2 EMRK ist, stellt der
Gerichtshof insbesondere darauf ab, ob es im staatlichen Recht
wirksame Garantien gegen Missbrauch und Willkür gibt.
4.
Bei Durchsuchung einer
Anwaltskanzlei müssen unabhängige Zeugen zugezogen werden,
die beurteilen können, ob geschützte Unterlagen eingesehen
und beschlagnahmt werden. Wenn sie keine juristische
Ausbildung haben, sind sie keine geeigneten Zeugen.
5.
Bei der Beurteilung der
Notwendigkeit berücksichtigt der Gerichtshof die Auswirkungen
einer Durchsuchung auf die Arbeit und den Ruf eines Anwalts.
6.
Die Durchsuchungsanordnung
muss, soweit das praktisch möglich ist, begrenzt und so
gefasst sein, dass sie die Auswirkungen in angemessenen
Grenzen hält.
EGMR
(I. Sektion), Urteil vom 9.
4. 2009 - 19856/04 Kolesnichenko/Russland
-
Gerichtsstand
bei Auslands-Pirateriedelikten gegen deutsches Schiff
1.
(...)
2.
Der Geltungsbereich der Strafprozessordnung iSd § 10 Abs.
1 StPO entspricht dem Hoheitsbereich der Bundesrepublik
Deutschland; er umfasst an das Land das Gebiet innerhalb der
Bundesgrenzen, an der deutschen Küste die Eigengewässer und
das Küstenmeer sowie allgemein den über den vorgenannten
Bereichen liegenden Luftraum. Jenseits dieser Gebiete beginnt
der von § 10 StPO erfasste Bereich.
Beschluss
des BGH vom 07.04.2009 – 2 ARs 180/09 –
Beschlagnahme
von E-Mails beim Provider
Die
Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist
entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der
Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.
Beschluss
des BGH vom 31.03.2009 – 1 StR 76/09 -
§
154 Abs. 2 StPO als Verfahrenshindernis
Mit
der Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO durch
Gerichtsbeschluss entsteht ein in jeder Lage des Verfahrens zu
beachtendes Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen
Wiederaufnahmebeschluss beseitigt werden kann. Ein
Wiederaufnahmebeschluss ist unwirksam und beseitigt das
Verfahrenshindernis nicht, wenn die materiellen
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen.
Beschluss
des KG vom 19.03.2009 – (4) 1 Ss 98/09 (59/09) -
Absehen
von Unterbringung – Beschränkung der Revision
1.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist
nach ständiger Rechtsprechung des BGH diese Maßregel
anzuordnen; hiervon darf auch nicht im Hinblick auf § 35 BtMG
abgesehen werden.
2.
Die Erklärung der Revision, die Nichtanwendung des § 64 StGB
werde vom Rechtsmittelangriff ausgenommen, ist grundsätzlich
zulässig. Die Beschränkung der Revision ist jedoch
unwirksam, wenn die (fehlerhafte) Entscheidung über die
Nichtanwendung von § 64 StGB und die
rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung in einem
wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Beschluss
des BGH vom 04.03.2009 – 2 StR 37/09 -
Begründung
des Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten
Auch
der in der Hauptverhandlung erlassene Haftbefehl ist zu begründen.
Beschluss
des LG Zweibrücken vom 02.03.2009 – Qs 20/09 -
Betäubungsmittelgesetz
§ 35 Abs. 1
Urteilsgründe,
in denen das Fehlen einer tatursächlichen Betäubungsmittelabhängigkeit
allein auf Grund der Einlassung des Verurteilten festgestellt
ist, entfalten im Verfahren über die Zurückstellung der
Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG keine Bindungswirkung für
die Vollstreckungsbehörde.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 19.02.2009 – 2 Vas 2/09 -
Wiedereinsetzung
– Postlaufzeit bei Einwurf-Einschreiben
Wird
die Briefsendung, mit der das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde eingelegt werden soll, am Werktag vor Ablauf der
einwöchigen Einlegungsfrist gem. § 311 Abs. 2 StPO im Inland
bei der Post eingeliefert, so darf der Beschwerdeführer, wenn
keine Besonderheiten vorliegen, auf der Grundlage von § 2 Nr.
3 S. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung grundsätzlich
darauf vertrauen, dass die Briefsendung am folgenden Werktag
und damit noch rechtzeitig bei Gericht eingehen wird. Dies
gilt auch für ein Einwurf-Einschreiben, da mit dieser Beförderungsart
eine längere Postlaufzeit nicht zwangsläufig verbunden ist,
und die Post-Universaldienstleistungsverordnung in Bezug auf
die einzuhaltenden Postlaufzeiten nicht zwischen gewöhnlichen
Briefsendungen und der Briefbeförderung durch
Einschreibesendung unterscheidet.
Beschluss
des OLG Hamm vom 17.02.2009 – 3 Ws 37, 38/09 -
Abfrage
von Kreditkartendateien im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren
DVB-T-Empfänger
in Haft
1.
Der Besitz von DVB-T-Empfängern stellt eine die Versagung der
Erlaubnis nach § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG rechtfertigende
Gefahr für die Sicherheit der Anstalt dar, weil dadurch eine
unkontrollierte Informationsübermittlung an den Gefangenen
ermöglicht wird, die weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen
hinreichend sicher verhindert werden kann. Entsprechendes gilt
für § 19 Abs. 2 StVollzG.
2.
Nach § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG hat ein Gefangener Anspruch
auf die Erlaubnis zum Besitz eines eigenen Fernsehgerätes,
wenn dadurch die Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz
1 oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt nicht gefährdet
wird und solange die Vollzugsbehörde nicht von der Möglichkeit
nach § 66 Abs. 2 Satz 2 NJVollzG Gebrauch macht, den
Gefangenen darauf zu verweisen, anstelle des eigenen ein von
der Vollzugsbehörde überlassenes Gerät zu verwenden.
3.
Neben der Anzahl der im Besitz eines Gefangenen befindlichen
Gegenstände ist auch deren Größe für die Übersichtigkeit
des Haftraumes und damit die Sicherheit der Anstalt von
Bedeutung; die Bildschirmdiagonale ist jedoch kein taugliches
Kriterium für die Entscheidung, ab welcher Größe ein
Fernsehgerät die Sicherheit der Anstalt iSd § 66 Abs. 2 Satz
1 NJVollzG (§ 19 Abs. 2 StVollzG) gefährdet.
Beschluss
des OLG Celle vom 12.02.2009 – 1 Ws 42/09 -
Beurlaubung
des Angeklagten von einzelnen Verhandlungsteilen
Der
Angeklagte (und sein Verteidiger) ist von einzelnen Teilen der
Verhandlung iSv § 231c S. 1 StPO nur dann "nicht
betroffen", wenn auszuschließen ist, dass die während
der Abwesenheit des Angeklagten behandelten Umstände auch nur
mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren. Auch
wenn der Verhandlungsteil nur für den Ausspruch über eine
Rechtsfolge für den Angeklagten von Bedeutung ist, wird
dieser von ihm betroffen.
Beschluss
des BGH vom 05.02.2009 – 4 StR 609/08 -
Fehlerhaft
adressierter Einspruch gegen Strafbefehl
1.
Ein an die StA adressierter Einspruch gegen einen Strafbefehl,
der bei der gemeinsamen Posteingangstelle von AG, LG und StA
eingeht, geht zunächst der (unzuständigen) StA und nicht
auch gleichzeitig dem (zuständigen) AG zu. Dem AG geht er
erst zu, wenn er an dieses weitergeleitet wurde.
2.
Entscheidet das AG trotz unzulässigen Einspruchs in der
Sache, so hat das Berufungsgericht das amtgerichtliche Urteil
aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 20.01.2009 – 3 Ss 561/08 -
Rechtsmittelbelehrung
– Übersetzung durch Dolmetscher
Der
Protokollvermerk über eine Rechtsmittelbelehrung beweist
nicht nur die Belehrung als solche, die Richtigkeit und Vollständigkeit,
sondern auch bei Anwesenheit eines Dolmetschers deren korrekte
Übersetzung.
Beschluss
des KG vom 12.01.2009 – (4) 1 Ss 8/09 (15/09) -
§ 456a
StPO und § 57 StGB
1.
Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der
ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden
Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist,
solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik
eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung
nach § 456a Abs. 2 StPO möglich geworden ist, nicht fest.
Die Gerichte sind bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen
zur Prüfung nach § 57 StGB verpflichtet. Die Vorschrift
setzt die Anwesenheit des Verurteilten in der Bundesrepublik
nicht voraus.
2.
Von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454
Abs. 1 Satz 3 StPO kann ohne Verletzung rechtlichen Gehörs
abgesehen werden, wenn sie unmöglich oder dem Verurteilten
unzumutbar ist, weil er infolge seiner Ausweisung nicht zu
einer Anhörung nach Deutschland einreisen kann, ohne die
Nachholung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe gem. §
456a Abs. 2 Satz 1 StPO befürchten zu müssen.
Beschluss
des OLG Köln vom 09.01.2009 – 2 Ws 644-645/08 -
"Qualifizierte"
Belehrung
1.
Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge
vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136
Abs. 1 Satz 2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung
als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren
Angaben hinzuweisen ("qualifizierte" Belehrung).
2.
Unterbleibt die "qualifizierte" Belehrung, sind
trotz rechtzeitigen Widerspruchs die nach der Belehrung als
Beschuldigter gemachten Angaben nach Maßgabe einer Abwägung
im Einzelfall verwertbar.
3.
Neben dem in die Abwägung einzubeziehenden Gewicht des
Verfahrensverstoßes und des Sachaufklärungsinteresses ist maßgeblich
darauf abzustellen, ob der Betreffende nach erfolgter
Beschuldigtenbelehrung davon ausgegangen ist, von seinen früheren
Angaben nicht mehr abrücken zu können (im Anschluss an BGH,
Urteil vom 03.07.2007 – 1 StR 3/07 = StV 2007, 450,
452).
Urteil
des BGH vom 18.12.2008 – 4 StR 455/08 -
Augenschein
in Urteilsgründen
1.
Ist das Ergebnis eines Augenscheins eine wesentliche Grundlage
der Entscheidung, müssen die Urteilsgründe in nachprüfbarer
Weise darlegen, auf welche festgestellten Einzelheiten und
welchen daran anknüpfenden Erwägungen sich die Beweiswürdigung
des Gerichts stützt.
2.
Nimmt das Gericht eigene Sachkunde in Anspruch, müssen die
Urteilsgründe Ausführungen enthalten, aus denen entnommen
werden kann, dass sich der Tatrichter zu Recht die
erforderliche Sachkunde zugetraut hat.
3.
Die Schriftvergleichung erfordert in der Regel die Zuziehung
eines Sachverständigen.
Beschluss
des KG vom 18.12.2008 – (4) 1 Ss 453/08 (292/08) -
Beweiswürdigung
bei Verfahrensabsprache; Schadensberechnung
1.
Es ist unzulässig, dem Urteil einen Sachverhalt zu Grunde zu
legen, der nicht auf einer Überzeugungsbildung unter vollständiger
Ausschöpfung des Beweismaterials beruht. Dies gilt auch dann,
wenn sich der Angeklagte im Rahmen einer Verfahrensabsprache
geständig zeigt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob das
abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu
vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die
getroffenen Feststellungen trägt.
2.
Zu den Anforderungen an die Schadensberechnung bei betrügerischen
Geschäfte.
Beschluss
des BGH vom 11.12.2008 – 3 StR 21/08 -
Fehlendes
Bedauern der Tat und Strafzumessung bei behaupteter
Reflexhandlung
Führt
der Angeklagte die von ihm begangene schwere Körperverletzung
auf eine unwillkürliche Reflexhandlung zurück, so kann das
Fehlen eines wahrhaftigen Bedauerns nicht strafschärfend berücksichtigt
werden, weil hierdurch möglicherweise das
Verteidigungsvorbringen des Angeklagten beeinträchtigt worden
wäre.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 11.12.2008 – Ss 455/08 (I 228) -
Faires
Verfahren
Wird
eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb
der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren in
einer laufenden Hauptverhandlung zur gemeinsamen Verhandlung
und Entscheidung hinzuverbunden, so muss, wenn die
Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit
der Hauptverhandlung neu begonnen werden (im Anschluss an BGH
NStZ-RR 1999, 303).
Beschluss
des BGH vom 11.12.2008 – 4 StR 318/08 -
E-Mail
kein fristwahrender Schriftsatz
Ein
elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für
bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform (hier:
allerdings zu § 130 ZPO).
Beschluss
des BGH vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08 -
Keine
öffentliche Zustellung der Klageschrift bei unterlassender
E-Mail-Anfrage an Beklagten
Die
Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung liegen – für
das Gericht erkennbar – nicht vor, wenn sich aus den Akten
eine E-Mail-Adresse der Partei, deren Aufenthalt dem Gegner
und dem Gericht nicht bekannt ist, ergibt, so dass die Partei
selbst zur Bekanntgabe ihres Aufenthalts aufgefordert werden
kann.
Urteil
des OLG Frankfurt vom 03.12.2008 – 19 U 120/08 -
Laptop-Benutzung
kann in der Hauptverhandlung untersagt werden
Mangels
einer erheblichen Beeinträchtigung der Pressefreiheit kann
die Benutzung eines Laptops in der Hauptverhandlung
ausgeschlossen werden. Weder ist der Zugang der Journalisten
zur Gerichtsverhandlung beschränkt, noch ist eine
Berichterstattung nachteilig erschwert.
Beschluss
des BVerfG vom 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08 -
Gleichbehandlung
von männlichen und weiblichen Strafgefangenen – Telefonate
und Kosmetika
1.
Angesichts des grundrechtlichen Verbots der Benachteiligung
auf Grund des Geschlechts steht es nicht im freien Belieben
der Justizvollzugsanstalten oder ihrer Träger, eine
spezifische faktische Benachteiligung von Frauen oder Männern
im Haftvollzug dadurch herbeizuführen, dass deren
Unterbringungseinrichtungen unterschiedlich ausgestattet und n
diesen Unterschied der Ausstattung sodann Unterschiede der
sonstigen Behandlungen geknüpft werden.
2.
Bei der im Ermessen der Justizvollzugsanstalt stehenden
Entscheidung über die Erteilung einer Telefonerlaubnis können
grundsätzlich auch Gesichtspunkte des personellen Aufwands für
die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit berücksichtigt
werden. Bei einer insoweit vorliegenden unterschiedlichen
Behandlung der männlichen und weiblichen Gefangenen muss die
dafür gegebene Begründung aber konkret und gerichtlich
nachprüfbar sowie im Hinblick auf das Differenzierungsverbot
des Art 3 Abs. 3 Satz 1 GG tragfähig
sein.
3.
Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines
Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es
sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht
auftretendes Interesse handele. Von Art. 3 Abs. 3
Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt
anders zu sein als andere Mitglieder der Gruppen, denen man
nach den in dieser Bestimmung genannten Merkmalen angehört.
Die unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen
Strafgefangenen derart, dass nur Frauen gestattet wird,
Kosmetika über das in § 22 Abs. 1 und 3 StVollzG
Vorgesehene hinaus vom Eigengeld zu kaufen, ist deshalb grundsätzlich
nicht mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar.
Beschluss
des BVerfG vom 07.11.2008 – 2 BvR 1870/07 -
Besonderes
Öffentliches Interesse durch Berufungsbegründung
Wird
Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, so
liegt darin noch keine Bejahung eines besonderen öffentlichen
Interesses an der Strafverfolgung wegen einer einfachen Körperverletzung.
Diese ist aber in einer Berufungsbegründung der
Staatsanwaltschaft zu sehen, in der auch für die
erstinstanzlich nur erfolgte Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung
eine höhere Strafe gefordert wird. Dies gilt auch, wenn die
Staatsanwaltschaft ihre Berufung später zurücknimmt, nachdem
der Angeklagte zu der auch auf seine Berufung hin anberaumten
Hauptverhandlung nicht erschienen ist.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 29.10.2008 - Ss 408/08 -
Unterbringung
eines zur Ausreise verpflichteten Ausländers
Die
gesetzliche Neuregelung des § 64 StGB durch die
Gesetzesnovelle vom 16.07.2007 (BGBl I, 1327) räumt dem
Tatrichter die Möglichkeit ein, von der Unterbringung eines
zur Ausreise verpflichteten Ausländers, zumal bei erheblichen
Verständigungsproblemen, in Ausnahmefällen abzusehen.
Beschluss
des BGH vom 28.10.2008 – 5 StR 472/08 -
Auskunft
über dynamische IP-Adresse
Seit
dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen am 01.01.2008 ist das Ersuchen um
Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auf
die §§ 161,163 stopp iVm § 113 TKG (und
nicht auf § 100 g StPO) zu stützen.
Beschluss
des LG Köln vom 14.10.2008 – 106 Qs 24/08 -
§§
35, 36 BtMG
Auch
für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35,36 BtMG
kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO
die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein
(Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997 – 612 KLs 54/92).
(...)
Beschluss
des Thüringer OLG vom 01.10.2008 – 1 Ws 431/08 -
Vormerkung
einer Anrechnungszeit – Ausbildung während Strafhaft
1.
(...).
2.
Eine während der Strafhaft – ohne Freigängerstatus –
durchlaufende Ausbildung (Erlangung der Fachhochschulreife und
nachfolgendes abgeschlossenes Fernstudium der
Wirtschaftswissenschaften) ist keine Anrechnungszeit, weil
Strafgefangene nicht "wegen der Ausbildung ohne
Verschulden" (vgl. BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 8),
sondern wegen der Strafhaft gehindert sind, eine
versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben.
Urteil
des LSG B-W vom 25.09.2008 – L 10 R 4743/07
–
Prozessverschleppung
nach § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO
Allein
der späte Zeitpunkt der Stellung eines Beweisantrages ist
kein hinreichender Indiz dafür, dass dem Antragsteller die
Nutzlosigkeit eines Beweisbegehrens im Sinne des
Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht bewusst
war.
Beschluss
des BGH vom 18.09.2008 – 4 StR 353/08 -
Akteneinsicht
bei nicht vollstrecktem Haftbefehl
Solange
in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender
Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten
noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen
Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht, noch auf Mitteilung
des Haftbefehls.
Beschluss
des OLG München vom 27.08.2008 – 2 Ws 763/08 -
Doppelverfolgungsverbot im Auslieferungsrecht
Die
Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der
Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender
Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen
worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung
("ne bis in idem") unzulässig, wenn das
freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen
Mindeststandards nicht genügenden Verfahren durch ein so
genanntes "gesichtsloses Gericht" später (hier: im
Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens
angeordnet wird.
Beschluss
des OLG Köln vom 22.08.2008 – 6 Ausl. A 2/08 –
Mindestanforderungen
an Berufungseinlegungen – Fax über Internet-Dienst und
unsignierte E-Mail
1.
Ein über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes
Faxschreiben ist wie ein vom Absender selbst versandtes
Computerfax zu behandeln, so dass auf diese Weise auch ohne übermittelten
Namenszug grundsätzlich eine Berufung eingelegt werden kann.
Ein solches Fax erfüllt aber dann nicht die inhaltlichen
Anforderungen an eine Berufungsschrift, wenn in ihm keine
Bezugnahme auf ein Urteil enthalten ist und der Text nur aus
dem Wort "Berufung" besteht.
2.
Durch eine unsignierte E-Mail kann eine Berufung nicht
formwirksam eingelegt werden. Das gilt auch vor Inkrafttreten
einer Verordnung nach § 41 a Abs. 2 StPO. Die
Rechtsprechung zum Computerfax ist insoweit nicht entsprechend
anwendbar.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 14.08.2008 – 1 Ws 465/08 -
Polizeiliche
Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und Verwertungsverbot
1.
Die Auffassung der Strafgerichte, dass dem
Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, nach
dem jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein
strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd
ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des
Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem
Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden
Interessen beantwortet werden muss, ist freu von Willkür.
2.
Es ist unter dem Aspekt des Art. 19 Abs. 4 GG
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach
Auffassung der Strafgerichte ein Verstoß gegen die
Dokumentations- und Begründungspflicht bei Ausübung der
Eilkompetenz gemäß § 81a StPO durch die Polizei allein
nicht zu einem Verwertungsverbot führt.
3.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2
Abs. 2 Satz 1 GG gebietet nicht ohne Weiteres, im Falle eines
Verstoßes gegen § 81a StPO im Zuge einer richterlich nicht
angeordneten Blutentnahme ein Verwertungsverbot hinsichtlich
der erlangten Beweismittel anzunehmen.
4.
Unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs auf ein faires,
rechtsstaatliches Strafverfahren nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art.
20 Abs. 3 GG ist lediglich zu prüfen, ob ein
rechtsstaatlicher Mindeststandard gewahrt ist und weiter, ob
die maßgeblichen strafrechtlichen Vorschriften unter
Beachtung des Fairnessgrundsatzes und in objektiv vertretbarer
Weise, also ohne Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot
(Art. 3 Abs. 1 GG), ausgelegt und angewandt worden sind. Der
in § 81a StPO enthaltene Richtervorbehalt dürfte nicht zum
rechtsstaatlichen Mindeststandard zu zählen sein.
Beschluss
des BVerfG vom 28.07.2008 – 2 BvR 784/08 -
Feststellungen
zur Person bei Freispruch
Feststellungen
zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten sind
auch bei einem freisprechenden Urteil erforderlich, wenn sie für
die Beurteilung des Tatvorwurfs von Bedeutung sein können.
Dies kann insbesondere mögliche Risikofaktoren in seiner
Entwicklung sowie seine persönliche und familiäre
Lebenssituation zu den jeweiligen Tatzeiten betreffen.
Urteil
des BGH vom 23.07.2008 - 2 StR 150/08 -
DNA-Identifizierung
nach Freispruch des Verdächtigen
Gegen
einen vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochenen darf die
Entnahme einer Speichelprobe zur DNA-Identifizierung nach §
81 g StPO auch dann nicht angeordnet werden, wenn der
Freispruch mangels Beweises ergangen ist und ein Tatverdacht
fortbesteht.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 16.07.2008 - 1 Ws 390/08 -
Verwendung von Daten aus Akteneinsicht zu
anderen Zwecken
1.
Die Regeln über die Zweckbindung der im Wege der Einsicht in
Strafakten erlangten personenbezogenen Informationen in §§
477 Abs. 5, 406e Abs. 6 StPO stellen ein Schutzgesetz iSd §
823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Personen dar, über die
personenbezogene Informationen im Strafverfahren erhoben und
zum Akteninhalt geworden sind.
2.
Ein Rechtsanwalt darf gemäß §§ 477 Abs. 5, 406e Abs. 6
StPO die im Wege der Akteneinsicht erlangten personenbezogenen
Informationen nur zu dem Zweck verwenden, für den die
Akteneinsicht gewährt wurde. Die Verwendung für andere
Mandanten ist ohne Zustimmung der zuständigen
Strafverfolgungsbehörde nicht zulässig. Die Verantwortung für
die Übermittlung der Informationen trägt der für einen
Mandanten Akten einsehende Rechtsanwalt gemäß § 477 Abs. 4
Satz 1 StPO selbst.
3.
und 4. (...)
Urteil
des OLG Braunschweig vom 03.06.2008 – 2 U 82/07 -
Tilgungsfristen
und Verwertungsverbot für Verkehrszentralregister-Eintragung
Eintragungen
im Verkehrszentralregister, die gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2
lit. A iVm Nr. 3 StVG einer Tilgungsfrist von zehn
Jahren unterliegen, dürfen gem. § 29 Abs. 8 1 und 2 StVG
bereits nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist in
einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit bei der Rechtsfolgenentscheidung nicht
mehr verwertet werden.
Beschluss
des KG vom 29.05.2008 – 3 Ws (B) 106/08 -
Kostentragung bei regelmäßigen
Drogenscreenings
Die
Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein
Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig
Drogenscreenings zu unterziehen hat.
Beschluss
des OLG Dresden vom 27.05.2008 – 2 Ws 256/08 -
§
100g StPO als Vollstreckungsmaßnahme
Zur
Vollstreckung einer Reststrafe von 145 Tagen ist die Anordnung
einer Auskunftserteilung über Telekommunikationsdaten nach
§ 100g StPO unverhältnismäßig.
Beschluss
des KG vom 30.04.2008 – 1 AR 489/08 -
Hintergrundgeräusche
bei Telefonüberwachung
Die
rechtmäßige Telefonüberwachung umfasst auch
Hintergrundgespräche und -geräusche.
Beschluss
des BGH vom 24.04.2008 - 1 StR 169/08 -
Rechtsgrundlage
der Auskunft an Provider
Seit
dem 01.01.2008 ist ein Auskunftsersuchen der
Staatsanwaltschaft bei den Providern auf §§ 161 , 163 StPO
iVm § 113 TKG und nicht auf §§ 100g , 100h StPO a.
F. bzw. § 100g StPO n. F. zu stützen.
Beschluss
des LG Offenburg vom 17.04.2008 – 3 Qs 83/07 -
Anordnung
einer Blutprobe durch Polizeibeamten - Verwertungsverbot
1.
Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe ist gemäß § 81a
Abs. 2 StPO grundsätzlich dem Richter vorbehalten. Bei dem
Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr liegt aber in vielen Fällen
die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch
die mit der Erlangung der Blutprobe einhergehende Verzögerung
nahe. Ordnet der Staatsanwalt oder eine Ermittlungsperson aus
diesem Grund die Entnahme der Blutprobe an, so hat der
anordnende Beamte die die Annahme von Gefahr im Verzug begründenden
Tatsachen in den Ermittlungsakten zu dokumentieren.
2.
Eine rechtlich fehlerhafte Annahme von Gefahr im Verzug führt
hinsichtlich des Untersuchungsergebnisses der Blutprobe in der
Regel nur bei Willkür oder bei Vorliegen eines besonders
schweren Fehlers zu einem Verwertungsverbot. Auf Willkür kann
nicht bereits daraus geschlossen werden, dass der die
Blutprobe anordnende Beamte die Dokumentationspflicht verletzt
hat. In diesem Fall hat vielmehr das Tatgericht die Umstände
der Anordnung aufzuklären.
Beschluss
des LG Itzehoe vom 03.04.2008 – 2 Qs 60/08 -
Schweigender
Angeklagter und schriftliche Einlassung
Ein
schweigender Angeklagter kann das Gericht nicht zur Verlesung
einer schriftlichen Einlassung zwingen und damit im Ergebnis wählen,
ob er sich mündlich oder schriftlich zur Sache einlassen
will. Ein solches Wahlrecht widerspräche den Prinzipien der Mündlichkeit
und der Unmittelbarkeit.
Beschluss
des BGH vom 27.03.2008 - 3 StR 6/08 -
Rechtswidriger
Rechtsmittelverzicht
1.
Wird bei einer verfahrensbeendenden Absprache unter
Beteiligung des Gerichts rechtswidrig ein Rechtsmittelverzicht
vereinbart, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der Absprache
im Übrigen zur Folge.
2.
Die Ankündigung des Angeklagten, gegen das aufgrund einer
Verfahrensabsprache ergehende Urteil Rechtsmittel einzulegen,
ist für sich genommen kein Umstand, der die Bindung des
Gerichts an eine zulässige Verständigung beseitigt. Sie
rechtfertigt es auch nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft
von ihrer in die Absprache einbezogenen Zusage löst, zu einer
anderen Tat des Angeklagten einen Antrag nach § 154 Abs. 2
StPO zu stellen.
3.
Bindet das Gericht die Staatsanwaltschaft durch deren Zusage
einer Antragstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine
Verfahrensabsprache ein, so hat es für den Fall, dass diese
ihr Versprechen sodann unter Verstoß gegen den Grundsatz des
fairen Verfahrens nicht einhält, die Verpflichtung, den
Angeklagten, der im Vertrauen auf die Zusage die ihm
vorgeworfenen anderen Taten eingeräumt hat, im Rahmen der
rechtlichen Gestaltungsspielräume von den sich hieraus
ergebenden Folgen so weit freizustellen, dass die getroffenen
Absprachen weitestmöglich eingehalten werden. Nur wenn sich
auf diese Weise kein Ergebnis erzielen lässt, das noch mit
dem Gebot fairer Verfahrensführung vereinbar wäre, kommt ein
Verfahrenshindernis für die Verfolgung der Tat in Betracht,
zu der der Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO angekündigt worden
ist.
Urteil
des BGH vom 12.03.2008 - 3 StR 433/07 -
§§
113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes
1.
§ 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in
der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007
(Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) ist bis zur
Entscheidung in der Hauptsache nur mit folgenden Maßgaben
anzuwenden: Aufgrund eines Abrufersuchens einer
Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der
Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des
Telekommunikationsgesetzes gespeicherte
Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht, hat der durch das
Abrufersuchen verpflichtete Anbieter von
Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zu erheben.
Sie sind jedoch nur dann an die ersuchende Behörde zu übermitteln,
wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der
Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a
Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die
Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der
Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des
§ 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung
der Daten einstweilen abzusehen. Der Diensteanbieter hat die
Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat
sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können.
2.
Die Bundesregierung hat dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September
2008 nach Maßgabe der Gründe über die praktischen
Auswirkungen der in § 113a des
Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Datenspeicherungen und
der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Die Länder
und der Generalbundesanwalt haben der Bundesregierung die für
den Bericht erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Urteil
des BVerfG vom 11.03.2008 - 1 BvR 2556/08 -
Automatisierte
Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen
1.
Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen
zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn
der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen
nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht
wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
2.
(...)
3.
Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen
mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand
abzugleichen, genügt den Anforderungen an die
Normenbestimmtheit.
4.
Die automatisierte Erfassung
von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen
oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht
gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte
Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht,
ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte
Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen
Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die
stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann
gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität
zulässig sein.
Urteil
des BVerfG vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 bzw. 1254/07 -
DVD-Kopie
für zweiten Pflichtverteidiger – Geltendmachung einer
Dokumentenpauschale
1.
Der Pflichtverteidiger kann für die Überlassung von
elektronisch gespeicherten Dateien nicht die
Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG
beanspruchen, weil diese Regelung in dem Verhältnis zwischen
Pflichtverteidiger und Staatskasse nicht anwendbar ist.
2.
Steht der tatsächliche Aufwand für die Überlassung von
elektronisch gespeicherten Dateien in einem krassen Missverhältnis
zu der Dokumentenpauschale, die sich rechnerisch nach Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG
ergibt, verbleibt es bei einem Aufwendungsersatzanspruch, der
sich nach dem tatsächlichen Aufwand richtet.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 06.03.2008 – 3 Ws 72/08 -
Grundrecht
auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme
1.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1
i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme.
2.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen
Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und
seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist
verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend
wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib,
Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der
Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand
des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich
noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt,
dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte
Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen
drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut
hinweisen.
3.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen
Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher
Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen
Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den
Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4.
Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme
beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der
laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf
bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10
Abs. 1 GG zu messen.
5.
Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der
Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen
Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1
GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch
Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche
Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich
zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich
nicht in Grundrechte ein.
Urteil
des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 – und - 1
BvR 595/07 -
Durchsuchung
der Wohnung eines Nichtbeschuldigten
1.
Bei der Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten
gebietet die Schutzwirkung des Art. 13 Abs. 1 GG
("Die Wohnung ist unverletzlich."), dass der
Durchsuchungserfolg aus der Sicht der Ermittlungspersonen
wahrscheinlich sein muss, mit anderen Worten, dass aus ihrer
Sicht mehr als gegen den momentanen Aufenthalt des
Beschuldigten in der Wohnung des anderen spricht.
2.
In der Prüfung, ob die Durchsuchung der Wohnung eines
Nichtbeschuldigten eine rechtmäßige Diensthandlung war, ist
regelmäßig die Frage einzubeziehen, ob die Maßnahme im
konkreten fall mit
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der
bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem
Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 26.02.2008 – III-5 Ss 203/07 -
Anklage
bei Serienstraftaten
Bei
einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der
Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch
der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der
Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus
die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn
die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis
detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.
Beschluss
des BGH vom 19.02.2008 – 1 StR 596/07 -
Zeugnisverweigerung
nach Spontanäußerung - Vor Polizeibeamten streitende
Ehegatten
1.
Die gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt fernmündlich
abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit
eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte
Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten
Angehörigen bleiben als so genannte Spontanäußerungen auch
nach Gebrauchmachen des Angehörigen von dem
Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Saarbrücken vom 06.02.2008 - Ss 70/07 -
"Vernehmungsersetzendes"
Abspielen von Videoaufzeichnungen
Die
Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit
der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren
Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45,203 =
NJW 2000,596 = NStZ 2000,160 L), schränkt den
Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich
nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die
frühere Vernehmung.
Urteil
des BGH vom 29.01.2008 - 4 StR 449/07 -
Verhältnismäßigkeit
der Durchsuchung einer Arztpraxis
1.
Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO)
gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Arztpraxis
die besonders sorgfältige Beachtung der
Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
2.
Der Richter darf die Untersuchung dieser Praxis nur anordnen,
wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der
Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig
ist.
Beschluss
des BVerfG vom 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07 -
Verstoß
gegen Bewährungsauflage - Anzeige eines Wohnungswechsels
Die
in einen Bewährungsbeschluss aufgenommene Anweisung, jeden
Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen, ist in aller Regel
keine Weisung iSv § 56c StGB. Verstößt der Verurteilte
hiergegen, so ist deshalb und weil sich aus dem Verstoß
regelmäßig keine Besorgnis neuer Straftaten gewinnen lässt,
eine Verlängerung der Bewährungsfrist nach § 56f Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 StGB nicht zulässig.
Auf
§ 56a Abs. 2 Satz 2 StGB kann eine Bewährungsfristverlängerung
in einem solchen Fall nur gestützt werden, wenn die Fristverlängerung
der Resozialisierung dient und noch innerhalb der Bewährungszeit
angeordnet wird.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 21.01.2008 - 1 Ws 44/08 -
Kinderpornographische
Fotos
1.
Kann der Richter sich in der Sitzung mit eigenen Augen ein
Bild von Tatsachen machen, in denen die gesetzlichen Merkmale
der Straftat gefunden werden, ist der Gebrauch eines
ersetzenden Beweismittels von vorneherein ausgeschlossen.
2.
Zur Frage des Besitzes kinderpornographischer Fotos oder Filme
auf einem Datenträger ist regelmäßig zu prüfen und zu erörtern,
ob und warum andere (oder frühere) Nutzer des Rechners als
Besitzer ausscheiden.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 -
Zulässigkeit
von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der
Hauptverhandlung
1.
Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 I 2 GG
beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und
Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen
Verhandlung sowie in Sitzungspausen.
2.
Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird
durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung
grundsätzlich gefördert. Es liegt auch im Interesse der
Justiz, mit ihren Verfahren und Entscheidungen öffentlich
wahrgenommen zu werden, und zwar auch im Hinblick auf die
Durchführung mündlicher Verhandlungen.
3.
Durch sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden gem.
§ 176 GVG können Beschränkungen vorgesehen
werden, deren Gestaltung soweit das Verfahrensrecht keine
gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des
Vorsitzenden liegt. Dieses Ermessen hat er unter Beachtung der
Bedeutung der Rundfunkberichterstattung für die Gewährleistung
öffentlicher Wahrnehmung
und Kontrolle von Gerichtsverhandlungen sowie der einer
Berichterstattung entgegenstehender Interessen auszuüben und
dabei sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gewahrt ist. Überwiegt das Interesse an einer
Berichterstattung unter Nutzung von Ton- und
Bewegbildaufnahmen andere bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende
Interessen, ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Möglichkeit
für solche Aufnahmen zu schaffen. (Leitsätze 2 und 3 von der
Redaktion).
Beschluss
des BVerfG vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -
Erzwingungshaft
bei Geldbuße
Die
Anordnung von Erzwingungshaft kann ausnahmsweise bei einer
geringfügigen Geldbuße unverhältnismäßig sein.
Beschluss
des LG Zweibrücken vom 06.12.2007 - Qs 140/07 -
Ablehnung
eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit
Der
Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit
der behaupteten Tatsachen abgelehnt wird, muss die Erwägungen
anführen, aus denen der Tatrichter ihnen keine Bedeutung
beimisst. Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen
gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus
denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache,
selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts
nicht beeinflussen könnte.
Beschluss
des BGH vom 22.11.2007 - 3 StR 430/07 -
Entziehung
der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsum
Ein
Norm- oder Wertungswiderspruch zwischen den Vorschriften in
§§ 24 a II, 25 I 2 StVG
betreffend die Anordnung eines Fahrverbots und den
Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen
mangelnder Eignung bei Betäubungsmittelkonsum nach § 46 I FeV
i.V. mit der Anlage besteht nicht.
Beschluss
des OVG Hamburg v. 20.11.2007 - 3 So 147/06 -
Sicherstellung
eines Radarwarngeräts
Wird
bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich
eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann
dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes
gegen § 23 I b StVO sichergestellt und
vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät
in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch
nicht betriebsbereit ansieht.
Beschluss
des VGH München vom 13.11.2007 – 24 ZB 07.1970 -
Keine
fristwahrende Unterbrechung durch "Schiebetermine"
Ein
Fortsetzungstermin wahrt die Unterbrechungsfristen nach § 229
Abs. 1 und Abs. 2 StPO lediglich dann, wenn in ihm zur Sache
verhandelt wird. Erforderlich sind hierfür Prozesshandlungen
oder Erörterungen zur Sach- oder Verfahrensfragen, die
geeignet sind, die Sache ihrem Abschluss substantiell näher
zu bringen.
Beschluss
des BGH vom 16.10.2007 - 3 StR 254/07 -
Sechsmonatsfrist
nach §§ 126a, 121 StPO
In
die Berechnung der Sechsmonatsfrist nach §§ 126a Abs. 2 Satz
2, 121 Abs. 1 StPO ist die zuvor vollzogene Untersuchungshaft
einzubeziehen. Die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121
Abs. 1 StPO sind bei der Prüfung der einstweiligen
Unterbringung über sechs Monate hinaus nicht zu berücksichtigen.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 29.10.2007 - III 3 Ws 357/07 -
Verschlechterungsverbot
bei Geld- statt Freiheitsstrafe- Zurückverweisung
1.
Es verstößt gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das
Berufungsgericht eine Geldstrafe an Stelle einer
Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die
Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet.
2.
Das Revisionsgericht kann eine unter Verletzung der §§ 331,328 II StPO
fehlerhafte bemessene Strafe auf das zulässige Maß
herabsetzen. Dies scheidet jedoch aus, wenn das LG möglicherweise
bei Beachtung des § 331 I StPO- ebenso wie das
AG- für die in Frage stehende Tat auf eine Freiheitsstrafe
erkannt hätte.
Beschluss
des OLG Hamm vom 22.10.2007 - 3 Ss 437/07 -
Ablehnung
einer Dolmetscherin
Der
Umstand, dass eine Übersetzerin im Ermittlungsverfahren mit
der Polizei zusammengearbeitet hat, begründet keine Besorgnis
der Befangenheit.
Beschluss
des BGH vom 28.08.2007 - 1 StR 331/07 -
Fahrverbot
nach mehr als zwei Jahren
Das
Fahrverbot verliert als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme
seinen Sinn, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt (hier
mehr als zwei Jahre), der Betroffene die lange Verfahrensdauer
nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit
verkehrsgerecht verhalten hat.
Beschluss
des KG vom 05.09.2007 - 2 Ss 193/07 -
Verlegung
in eine sozialtherapeutische Anstalt – Erholung eines
Gutachtens
Der
der Vollzugsbehörde bei der Verlegung des Verurteilten in
eine sozialtherapeutische Anstalt zustehende
Beurteilungsspielraum hat zur Folge, dass das Vorliegen der maßgeblichen
Voraussetzungen durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar
ist. Es ist nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu
ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen
könnten. Die Strafvollzugskammer ist daher nicht befugt, sich
durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eine neue
Erkenntnisquelle zu schaffen und auf dieser – verändert –
Grundlage die Entscheidung der Vollzugsbehörde zu überprüfen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 03.07.2007 – 1 Vollz (Ws) 387/07 -
Vertrauensverhältnis
zum Verdeckten Ermittler
Ein
Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf
sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines
geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer
Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen
Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche
Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand
verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig
ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.
Urteil
des BGH vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 -
Unzulässige
Revision
Eine
verspätete und auch sonst unzulässige Revision kann nur vom
Revisionsgericht verworfen werden.
Beschluss
des BGH vom 17.07.2007 - 1 StR 271/07 -
Urinprobe
in Untersuchungshaft
Die
Abgabe einer Urinprobe erfordert stets eine konkreten
Verdacht.
Beschluss
des LG Koblenz vom 10.07.2007 - 2060 Js 28.166/05 -
Betreiben
eines Fernsehgeräts in der Strafhaft
Es
gibt keine Rechtsgrundlage dafür, einen Strafgefangenen, der
in seinem Haftraum ein selbstgenutztes Fernsehgerät betreiben
will, ausschließlich auf die Anmietung eines solchen Geräts
bei einem bestimmten anstaltsexternen Vermieter zu verweisen.
Beschluss
des OLG Dresden vom 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 -
Auslieferungshindernis
- § 15 IRG
1.
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK führt nur dann zu einem
Auslieferungshindernis, wenn der Kernbereich der Garantie
verletzt wird.
2.
Zur Vermeidung einer Inhaftierung kann einem Verfolgten unter
Wahrung der Grundsätze der Spezialität auferlegt werden,
binnen einer festzusetzenden Frist aus der Bundesrepublik
Deutschland auszureisen und sich den Justizbehörden des
ersuchenden Staates zu stellen.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 26.06.2007 - 1 AK 16/06 -
Wahrunterstellung
Nach
Wahrunterstellung einer Beweistatsache darf diese nicht ohne
vorherigen entsprechenden Hinweis an den Angeklagten im Urteil
als erweisen angesehen werden und zum Nachteil des Angeklagten
verwertet werden.
Beschluss
des BGH vom 21.06.2007 - 5 StR 189/07 -
Strafbarkeit
einer V-Person der Polizei wegen eines Betäubungsmitteldelikts
Kommt
es einer Vertrauensperson der Polizei bei seiner Vermittlungstätigkeit
nicht auf eine erfolgreiche Abwicklung des beabsichtigten
Heroinverkaufs, sondern ausschließlich darauf an, durch
rechtzeitige Hinweise an die Polizei eine Prämie für die
Ergreifung der Täter zu erlangen, so scheidet eine
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus.
Beschluss
des BGH vom 21.06.2007 - 3 StR 216/07 -
Verlängerung
der Frist zur Urteilsabsetzung
Eine
Verlängerung der Frist zur Urteilsabsetzung (§ 268 Abs. 3
StPO), wie im Fall des § 229 Abs. 2 StPO, gibt es bei der
Unterbrechung der Hauptverhandlung unmittelbar vor der
Urteilsverkündung nicht.
Beschluss
des BGH vom 20.06.2007 - 1 StR 58/07 -
Abgrenzung
einer Beweisantrags von einem Beweisermittlungsantrag
Einem
Beweisbegehren, das in der Form eines Beweisantrags gekleidet
ist, muss nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht
nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen
Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs
Geratewohl aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur
um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten
Beweisantrag handelt. Ob es sich bei einem Beweisbegehren um
einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist aus der Sicht eines
verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm
selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen.
Urteil
des BGH vom 13.06.2007 - 4 StR 100/07 -
Auftraggeber
bei heimlich am Kfz angebrachten Ortungsgerät
Dem
Besitzer eines Kfz, an dem von einer Detektei heimlich ein
GPS-Ortungsgerät angebracht wurde, steht wegen Verletzung
seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als
Ausfluss seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich
ein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers dieser Maßnahme
zu.
Urteil
des OLG Koblenz vom 30.05.2007 - 1 U 1235/06 -
Beschlagnahme
im Insolvenzverfahren
Die
Beschlagnahme eines Gegenstandes nach § 11 c Abs. 1 bis 4
StPO hat im Insolvenzverfahren keine Wirkung.
Urteil
des BGH vom 24.05.2007 - IX ZR 41/05 -
Unterlassene
Belehrung der Verlobten
Rügt
der Angeklagte mit der Revision, die Verwertung der
Zeugenaussage sei unzulässig, weil die Zeugin mit ihm
verlobt, aber vor ihrer Aussage über ihr
Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden sei, muss er
auch diejenigen Tatsachen vortragen, die den Rechtsbegriff des
Verlöbnisses erfüllen.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 09.05.2007 - 3 Ss 70/07 -
Keine
Verlesung früherer "Zeugenerklärung" nach
umfassender Vorab-Auskunftsverweigerung
Wird
ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht vernommen, weil er
sich vorab auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß
§ 55 StPO berufen hat, so darf seine Vernehmung nicht durch
Verlesung von ihm stammender früherer schriftlicher Erklärungen
gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ersetzt werden.
Urteil
des BGH vom 27.04.2007 - 2 StR 490/06 -
Tenorierung
bei Verurteilung wegen Vergewaltigung
Tenoriert
der Tatrichter im Falle einer Verurteilung wegen einer
Straftat nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB "sexuelle Nötigung
in einem besonders schweren Fall (Vergewaltigung)" so
besteht keine Veranlassung, den Schuldspruch in
"Vergewaltigung" zu ändern. Es hat sich allerdings
aus Vereinfachungsgründen die Tenorierung
"Vergewaltigung" durchgesetzt.
Beschluss
des BGH vom 18.04.2007 - 2 StR 113/07 -
Qualifizierte
Rechtsmittelbelehrung nach Urteilsabsprache
Nach
einer Urteilsabsprache kann weder auf die gesetzlich
vorgeschriebene noch auf die qualifizierte
Rechtsmittelbelehrung wirksam verzichtet werden.
Beschluss
des BGH vom 03.04.2007 - 3 StR 72/07 -
Beschleunigungsgrundsatz
bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
1.
Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige
Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind mit
besonderer Beschleunigung zu führen.
2.
Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für
den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
kommt dabei nicht in Betracht.
3.
Die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen
Entziehung der Fahrerlaubnis kann vielmehr nur bei groben
Pflichtverletzungen und erheblichen, von der Justiz zu
vertretenden Verzögerungen eintreten.
Beschluss
des OLG Hamm vom 21.06.2007 - 4 Ws 152/07 -
Beweisverwertungsverbot
bei fehlerhafter Durchsuchung
1.
Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge
einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit
der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße
schwerwiegend waren oder bewusst bzw. willkürlich begangen
wurden.
2.
Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer größeren Stadt
um die Mittagszeit eines Feiertags kein Bereitschaftsrichter,
der als zuständiger Richter (§ 162 Abs. 1 Satz 2 StPO) den
Durchsuchungsbeschluss erlassen könnte, erreichbar ist.
Ordnet statt seiner der ermittelnde Staatsanwalt die
Durchsuchung an und sind eine gezielte Umgehung des
Richtervorbehalts sowie eine willkürliche Annahme von Gefahr
im Verzug nicht erkennbar, sind die aufgefundenen Beweismittel
verwertbar.
Beschluss
des BGH vom 25.04.2007 - 1 StR 135/07 -
Keine
mehrfache Verhängung von Ordnungsgeld
1.
Gegen einen Zeugen, der wiederholt unberechtigt die Aussage
verweigert, kann nur einmal Ordnungsgeld festgesetzt werden.
Die wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeld ist unzulässig.
2.
Demgegenüber kann Beugehaft auch mehrfach - bis zu der in §
70 Abs. 2 StPO vorgesehenen Höchstgrenze - angeordnet werden.
Beschluss
des OLG Köln vom 30.03.2007 - 2 Ws 169 und 179/07 -
Unverhältnismäßigkeit
des Haftbefehls
Der
Haftbefehl wird unverhältnismäßig, wenn das Verfahren zwei
Monate lang überhaupt nicht gefördert wird.
Beschluss
des OLG Naumburg vom 19.03.2007 - 1 Ws 132/07 -
Strafbarkeit
nach Gewaltschutzgesetz - Zustellungserfordernis
Die
wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen
einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die
Strafbarkeit nach § 4 GewSchG.
Urteil
des BGH vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06 -
Ausstattung
bei audiovisueller Vernehmung
Bietet
die oberste Dienstbehörde nach § 96 StPO die audiovisuelle
Vernehmung eines gesperrten Zeugen an und ist das Gericht von
Rechts wegen gehalten, eine solche Vernehmung durchzuführen,
so ist es Aufgabe des Justizministeriums, gegebenenfalls
seiner nachgeordneten Dienststellen, das Gericht so
auszustatten, dass das Verfahren auch durchgeführt werden
kann.
Beschluss
des BGH vom 07.03.2007 - 1 StR 646/06 -
Haftbefehl
gegen ausbleibenden Angeklagten im Strafbefehlsverfahren
Der
Haftbefehl nach den §§ 230 Abs. 2, 236 StPO erfüllt im
Strafbefehlsverfahren nicht den Zweck, den Ungehorsam des
Angeklagten zu ahnden. Vor Erlass des Haftbefehls ist daher zu
prüfen, ob die Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des
Angeklagten ohne Einbußen bei der Wahrheitsfindung, der
gerechten Beurteilung des Falls und der gebotenen Einwirkung
des Verfahrensablaufs auf den Angeklagten durchgeführt werden
kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Erlass eines
Haftbefehls unverhältnismäßig.
Beschluss
des KG vom 01.03.2007 - 1 AR 272/07 -
Beweiskraft
des Protokolls bei Verfahrensabsprachen
Eine
Verfahrensabsprache ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im
Protokoll der Hauptverhandlung festzuhalten. Mangelt es
hieran, belegt die negative Beweiskraft der
Sitzungsniederschrift im Revisionsverfahren das Fehlen einer
Verfahrensabsprache.
Beschluss
des BGH vom 27.02.2007 - 3 StR 32/07 -
Durchsuchung
und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige
- CICERO
1.
Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem
Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind
verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich
oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten
zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162 = NJW 1966,
1603).
2.
Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses iSd §
353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den
strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und
Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des
Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.
3.
(...)
Urteil
des BVerfG vom 27.02.2007 - 1 BvR 538/06 -
Anhörung
des Sachverständigen
Es
muss derjenige Sachverständige angehört werden, der das
schriftliche Gutachten erstattet hat.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 21.02.2007 - 1 Ws 85/07 -
Fähigkeit
einer Muslima zur Ausübung des Schöffenamtes
Eine
gläubige Muslima, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung
wesentliche Unterschiede zwischen Mann und Frau macht, ist
nicht fähig, das Amt einer Schöffin auszuüben.
Beschluss
des LG Dortmund vom 12.02.2007 - 14 Gen.StrK 12/06 -
Vorlage
eines Attests
Der
Hinweis des Angeklagten, er sei "durch eine akute
Erkrankung verhandlungsunfähig" gewesen, und die Vorlage
eines Attests, in dem darauf hingewiesen wird, der Patient sei
"krankheitsbedingt verhandlungsunfähig", genügt
nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 2 StPO.
Beschluss
des KG vom 06.02.2007 - 1 AR 152/07 -
Verdeckte
"Online-Durchsuchung"
Die
"verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer
Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere
nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift
gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte
Durchsuchung.
Beschluss
des BGH vom 31.01.2007 - StB 18/06 -
Frist
für die erneute mündliche Haftprüfung
Die
Frist des § 118 Abs. 3 StPO wird auch durch die Verkündung
eines abgeänderten Haftbefehls neu in Gang gesetzt.
Beschluss
des OLG Köln vom 23.01.2007 - 2 Ws 46/07 -
Playstation
2 und Anstaltssicherheit
Der
Spielkonsole Sony Playstation 2 wohnt eine allgemeine Gefährlichkeit
für die Sicherheit der Anstalt inne, der mit zumutbaren
Vorkehrungen und Kontrollen nicht begegnet werden kann, so
dass die Justizvollzugsanstalt ihren Besitz nach § 70 Abs. 2
Nr. 2 StVollzG untersagen darf.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 -
Bemessung
von Jugendstrafe
Bei
der Bemessung von Jugendstrafe ist § 46 Abs. 3 StGB nicht
anwendbar.
Beschluss
des BGH vom 10.01.2007 - 1 StR 617/06 -
Nachträgliche
Sicherungsverwahrung wegen im Vollzug neu aufgetretener
Psychose
Eine
im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des
Verurteilten kann für sich genommen die nachträgliche
Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b StGB regelmäßig
nicht begründen. Maßgebliches Kriterium ist, dass sich die
Erkrankung während der Strafhaft in einer für die Gefährlichkeitsprognose
relevanten Weise im Verhalten des Verurteilten ausgedrückt
hat.
Beschluss
des BGH vom 09.01.2007 - 1 StR 605/06 -
Unterrichtung
eines entfernten Angeklagten
Die
gemäß § 247 Satz 4 StPO gebotenen Unterrichtung eines vorübergehend
entfernten Angeklagten kann auch so erfolgen, dass er das
Geschehen im Sitzungssaal mittels Videoüberwachung
mitverfolgen kann. Der Vorsitzende muss sich dann jedoch
vergewissern, dass die Videoübertragung nicht durch
technische Störungen beeinträchtigt wurde. Wie er sich diese
Gewissheit verschafft, bestimmt der Vorsitzende.
Beschluss
des BGH Vom 19.12.2006 - 1 StR 268/06 -
Überprüfungszeitpunkt
im Maßregelvollzug
Der
erneute Lauf der Überprüfungsfristen des § 67 e Abs. 2 StGB
beginnt mit dem Tag, an dem das Gericht die Aussetzung der
Unterbringung ablehnt. Es kommt nicht darauf an, wann die
Entscheidung rechtskräftig geworden ist.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 06.12.2006 - 2 Ws 284/06 -
Widerruf
der Strafaussetzung
Ist
wegen einer in der Bewährungszeit begangenen neuen Straftat
auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Bewährungszeit verlängert
worden und durfte der Verurteilte auch deshalb darauf
vertrauen, die Strafaussetzung werde nicht widerrufen, so ist
einer erst drei Monate später eingelegte Beschwerde der
Staatsanwaltschaft, mit der nunmehr ein Widerruf der
Strafaussetzung erstrebt wird, verwirkt.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 16.11.2006 - 1 Ws 551/06 -
Ungeklärte
ausländerrechtliche Situation
Die
ungeklärte ausländerrechtliche Situation hindert die
Strafrestaussetzung nicht.
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 26.10.2006 - 1 Ws 792 und 793/06 -
Verspäteter
Hinweis - Äußerungsrecht des Verteidigers
1.
Eine Verfahrensrüge, der Hinweis gemäß § 265 StPO sei
verspätet erteilt worden. kann in aller Regel keinen Erfolg
haben, wenn kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt
worden war.
2.
(...)
Beschluss
des BGH vom 24.10.2006 - 1 StR 503/06 -
Therapiebereitschaft
eines Drogenabhängigen
Therapiebereitschaft
eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft
gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in
einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln,
Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um
eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an
diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten. Eine klare Zieldefinition für
den weiteren Lebensweg kann nicht verlangt werden.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 10.10.2006 - 2 VAs 33/06 -
Nachträgliche
Sicherungsverwahrung bei Wegfall der Therapiebereitschaft
1.
Die gesetzliche Ermächtigung zur nachträglichen Anordnung
der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 2 StGB verstößt
nicht gegen Verfassungsrecht.
2.
Neue Tatsachen iSd § 66 b Abs. 2 StGB sind nur solche, die
die Gefährlichkeit des Verurteilten in einem neuen Licht
erscheinen lassen.
3.
Die gesetzgeberische Enzscheidung für einen grundsätzlichen
Verzicht auf die Feststellung eines Hanges zu erheblichen
Straftaten in § 66 b Abs. 2 StGB ist nicht zu beanstanden.
4.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet die nachträgliche
Anordnung der Sicherungsverwahrung, wenn mildere Mittel zur
Erreichung des Zwecks zur Verfügung stehen oder wenn eine
Gesamtabwägung im Einzelfall ein Überwiegen der
Freiheitsrechte des Verurteilten ergibt.
Beschluss
des BVerfG vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06 -
Verwertbarkeit
von Telefonüberwachungen
1.
und 2. (...)
3.
Das Fehlen einer ausreichenden Begründung für die Anordnung
einer Telefonüberwachung nach § 100 a StPO führt nicht zur
Unverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse.
4.
Fehlt es an einer ausreichenden Begründung oder wird die
Rechtmäßigkeit der Maßnahme konkret in Zweifel gezogen, hat
der erkennende Richter vielmehr die Verdachts- und Beweislage,
die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Akten
zu rekonstruieren und auf dieser Grundlage die Verwertbarkeit
zu untersuchen. War die Überwachung der Telekommunikation in
einem anderen Verfahren angeordnet worden, hat er hierzu die
Akten dieses Verfahrens beizuziehen.
Urteil
des BGH vom 23.08.2006 - 5 StR 151/06 -
Wahrheitswidrige
Behauptung eines Verfahrensverstoßes
1.
Ein Beschwerdeführer, der bewusst wahrheitswidrig einen
Verfahrensverstoß behauptet und sich zum Beweis auf ein
unrichtig erkanntes Protokoll beruft, handelt rechtsmissbräuchlich;
seine Rüge ist unzulässig.
2.
Dies gilt auch, wenn er das sichere Wissen von der Unwahrheit
erst nachträglich erlangt, die Rüge jedoch gleichwohl
weiterverfolgt.
Urteil
des BGH vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05 -
Keine
Befangenheit von Richtern wegen negativer Ausführungen über
den Beschuldigten im Urteil gegen Mittäter
1.
- 4. (...)
5.
Die Tatsache allein, dass ein Richter früher Entscheidungen
wegen der Straftat getroffen hat, rechtsfertigen nicht immer
Zweifel an seiner Unparteilichkeit. Es kommt auf die Umstände
des Einzelfalls an. Dass Richter in einem Urteil gegen einen
Mittäter zur Beurteilung seiner strafrechtlichen
Verantwortung Feststellungen über das Verhalten des
Beschwerdeführers gemacht haben und später an dem
Strafverfahren gegen ihn mitwirken, rechtfertigt keine Zweifel
an der Unparteilichkeit des Spruchkörpers.
Urteil
des EGMR vom 10.08.2006 - 75737/01 -
Richterablehnung
wegen Presseveröffentlichung - Allianz Arena München
1.
Allein der Umgang eines Richters mit einem über eine
Strafsache berichtenden Presseorgan begründet nicht die
Besorgnis der Befangenheit; entscheidend ist, ob der Eindruck
erweckt wird, es sei bereits eine persönliche Festlegung in
der Schuld- und Straffrage erfolgt.
2.
(...)
Urteil
des BGH vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06 -
Vernehmung
eines Verdeckten Ermittlers unter optischer und akustischer
Abschirmung
Die
audiovisuelle Vernehmung eines Verdeckten Ermittlers darf
unter optischer und akustischer Abschirmung durchgeführt
werden, wenn der Zeugenschutz nach § 110 b Abs. 3 StPO dies
gebietet und anderenfalls der Zeuge gerichtlich nicht
vernommen werden könnte. Während einer derart verfremdeten
Vernehmung kann der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt
werden, um das Wiedererkennen des Verdeckten Ermittlers durch
Auffrischen der Erinnerung des Angeklagten an dessen
Erscheinung und Sprache zu verhindern.
Beschluss
des BGH vom 19.07.2006 - 1 StR 87/06 -
Vereidigung
als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
Entscheidet
der Vorsitzende, dass ein Zeuge entsprechend dem Regelfall des
§ 59 StPO nicht vereidigt werden soll, und wird diese Frage
nicht kontrovers erörtert noch zum Gegenstand einer
gerichtlichen Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO gemacht, so
ist, wenn der für die Vernehmung nach § 247 StPO aus dem
Sitzungssaal entfernte Angeklagte dabei nicht anwesend ist,
dieser Verfahrensvorgang kein wesentlicher Teil der
Hauptverhandlung und der absolute Revisionsgrund des § 338
Nr. 5 StPO nicht gegeben.
Beschluss
des BGH vom 11.07.2006 - 3 StR 216/06 -
Verwertbarkeit
von Zeugenaussagen im Strafprozess bei fehlender
konfrontativer Befragung
1.
Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches
Verfahren lässt sich kein Rechtssatz des Inhalts ableiten,
dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die
Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre.
2.
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei
polizeilichen Vernehmungen Anwesenheitsrechte von Verteidigern
und weiteren Beschuldigten nicht vorgesehen sind; (...)
3.
(...)
Beschluss
des BVerfG vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 -
Beschleunigungsgebot
in Haftsachen
1.
Bei absehbar umfangreichen Verfahren, in denen sich der
Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das
Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende,
auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung
mit mehr als einen Verhandlungstag pro Woche (BVerfG, NStZ
2006, 295 ff.). Eine Terminierung von nur 26 Verhandlungstagen
in einem Zeitraum von 9,5 Monaten, als weniger als drei
Verhandlungstagen pro Monat, von denen mehrere zudem von
vorneherein als Kurztermine vorgesehen sind, ist mit dem
Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht vereinbar.
2.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen kann insbesondere in
Verfahren mit mehreren in Haft befindlichen Angeklagten dazu führen,
dass das Recht des Angeklagten, sich von einem bestimmten
Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen, eingeschränkt
sein.
Beschluss
des HansOLG Hamburg vom 29.06.2006 - 3 Ws 100/06 -
Verlegung
eines Sicherungsverwahrten in andere Justizvollzusganstalt
1.
Die Verlegung eines Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten
von einer Justizvollzugsanstalt in eine andere gegen den
Willen des Betroffenen greift in dessen Grundrecht aus Art. 2
Abs. 1 GG ein.
2.
Eine Verlegung kann nicht allein damit begründet werden,
andere Verwahrte würden den Betroffenen als Verursacher einer
Beschädigung (hier: an einem Billardtisch im Freizeitraum)
ansehen, woraus eine erhebliche Unruhe sowie die Gefahr einer
Eskalation mit dem latenten Risiko von Übergriffen auf den
Betroffenen resultiere.
3.
(...)
Beschluss
des BVerfG vom 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05 -
DNA-Analyse
und "unverzügliche" Vernichtung entnommener
Blutproben
Das
Vernichtungsgebot des § 81 a Abs. 3 2. HS StPO gilt nicht
schon stets ab Rechtskraft des Anlassverfahrens, sondern ggf.
erst ab Rechtskraft des "anderen anhängigen
Verfahrens" iSd § 81 a Abs. 3 1. HS StPO.
Beschluss
des LG Berlin vom 21.06.2006 - 515 Qs 60/06 -
Heilbehandlung
bei Bagatellerkrankungen
Strafgefangene
haben gemäß §§ 58, 61 StVollzG Anspruch auf Heilbehandlung
auch bei Bagatellerkrankungen und auf Versorgung mit den hierfür
notwendigen Arzneimitteln. § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V
(Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel)
findet auf diesen Anspruch keine Anwendung.
Beschluss
des HansOLG Hamburg vom 29.05.2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 -
Beschränkung
der Berufung auf das Fahrverbot
Eine
Beschränkung der Berufung allein auf das Fahrverbot ist unzulässig.
Beschluss
des OLG Hamm vom 25.05.2005 - 2 Ss 207/05 -
Adhäsionsantrag
durch Insolvenzverwalter
Der
Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, einen Adhäsionsantrag
zu stellen.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 15.05.2006 - 3 Ws 466 u. 507/06 -
Beschleunigungsgrundsatz
bei Unterbringung
Der
Beschleunigungsgrundsatz gilt bei der einstweiligen
Unterbringung nicht anders als bei der Untersuchungshaft.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 08.05.2006 - 1 Ws 247/06 -
"Praxisgebühr"
im Strafvollzug
Für
eine Beteiligung des Strafgefangenen an den Kosten ambulanter
ärztlicher Betreuung ("Praxisgebühr") gibt es
derzeit keine Rechtsgrundlage.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 19.04.2006 - 1 Ws 833/05 -
Tatrichter
und Sachverständiger
Will
der Tatrichter dem vernommenen Sachverständigen nicht folgen,
ohne durch die Vernehmung eigene Sachkunde erworben zu haben,
muss er zunächst einen weiteren Sachverständigen anhören.
Beschluss
des BGH vom 28.03.2006 - 4 StR 575/05 -
Aufrechterhaltung
von Untersuchungshaft
1.
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende
Straferwartung vermag bei erheblichen, vermeidbaren und dem
Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur
Rechtfertigung einer ohnehin schon lange andauernden
Untersuchungshaft (hier: ca. 18 Monate) zu dienen.
2.
Die mit Haftsachen betrauten Gerichte haben sich bei der zu
treffenden Entscheidung über die Fortdauer der
Untersuchungshaft mit deren Voraussetzungen eingehend
auseinander zu setzen und diese entsprechend zu begründen. In
der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der
Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem
weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung
zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem
Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage
der Verhältnismäßigkeit geboten.
3.
Ein zur Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit
(Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) führendes Abwägungsdefizit ist
gegeben, wenn bei lang andauernder Untersuchungshaft (hier:
ca. 18 Monate) im Haftfortdauerbeschluss Verfahrensverzögerungen
von mehr als drei Monaten nicht berücksichtigt werden, die
durch die Fertigstellung des Protokolls der Hauptverhandlung
und die Zusendung des Urteils (insgesamt sechs Wochen), die
Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft (fünf Wochen),
die Abgabe von dienstlichen Erklärungen der Richter zu einer
Verfahrensrüge (vier Wochen) und die Zustellung eines
BGH-Beschlusses (eine Woche) entstanden sind.
Beschluss
des BVerfG vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 -
Wirksamkeit
des Rechtsmittelverzichts trotz fehlender
Rechtsmittelbelehrung
Der
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts steht nicht entgegen,
dass eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben ist.
Beschluss
des BGH vom 07.03.2006 - 4 StR 16/06 -
Fesselung
des Angeklagten während der Hauptverhandlung
Die
Anordnung des Vorsitzenden, den Angeklagten während der
Hauptverhandlung zu fesseln, ist nur unter den Voraussetzungen
des § 119 Abs. 5 StPO zulässig. Sie muss mit konkreten
Tatsachen Begründet werden.
Beschluss
des OLG Dresden vom 15.02.2006 - 1 Ws 25/06 -
Verwertung
von Maut-Gebührendaten im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren
Die
Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für
strafrechtliche Zwecke ist unzulässig.
Beschluss
des LG Magdeburg vom 03.02.2006 - 25 Qs 7/06 -
Abgabe
von Urinproben im Strafvollzug
Besteht
der konkrete Verdacht, dass ein Gefangener Drogen konsumiert
hat, ist er (auch) nach § 56 Abs. 2 StVollzG zur Abgabe von
Urinproben verpflichtet. Denn Drogenkonsum ist nicht nur ein
schwerer Verstoß gegen die Anstaltsordnung, sondern in der
Regel auch ein Anzeichen einer behandlungsbedürftigen Betäubungsmittelabhängigkeit,
so dass die Abgabe auch dem Gesundheitsschutz dient. Die
Weigerung des Gefangnen, seiner hierzu erforderlichen
Mitwirkung nachzukommen, stellt einen Pflichtverstoß dar, der
eine disziplinarische Ahndung rechtfertigt.
Beschluss
des Kammergerichts vom 26.01.2006 - 5 Ws 16/06 Vollz und
630/05 Vollz -
Durchsuchung
bei Bagatelldelikt
Durchsuchungsanordnungen
wegen Bagatelldelikten sind rechtswidrig. Die beschlagnahmten
Gegenstände können nicht als Beweismittel verwertet werden.
Beschluss
des LG Freiburg vom 19.01.2006 - 2 Qs 8/06 -
Öffentlichkeit
bei Augenschein an beengter Örtlichkeit - Schmales
Treppenhaus
1.
Die Entscheidung über die Anzahl der bei einem Augenschein an
beengter Örtlichkeit (hier: schmales Treppenhaus)
zugelassenen Zuhörer ist vom Revisionsgericht nur auf
Ermessensfehler überprüfbar.
2.
Ein Teil der bei öffentlichen Verhandlungen der Allgemeinheit
zur Verfügung stehenden Plätze kann Pressevertretern
vorbehalten bleiben.
3.
(...)
Beschluss
des BGH vom 10.01.2006 - 1 StR 527/05 -
Fragerecht
der Verteidigung bei Zeugenschutzprogramm
1.
§ 55 Abs. 1 StPO findet keine Anwendung, wenn sich der Zeuge
erst durch die Beantwortung der an ihn gerichteten Frage
strafbar machen kann.
2.
- 3. (...)
Urteil
des BGH vom 15.12.2005 - 3 StR 281/04 -
Nachträgliche
Anordnung der Sicherungsverwahrung
1.
Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche
Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung
voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante
des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen
Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden
sind, die Anlass zur Antragstellung geben.
2.
"Neue Tatsachen" iSd § 66 b Abs. 1 und 2 StGB müssen
schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen
Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefahr
der Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen
Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen
Selbstbestimmung anderer durch den Verurteilten hindeuten.
Urteil
des BGH vom 25.11.2005 - 2 StR 272/05 -
Vereidigung
eines Zeugen
Eine
ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen,
ist nach der Änderung des gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses
in § 59 Abs. 1 Satz 1 StPO nur dann zu treffen und in das
Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, wenn ein
Verfahrenbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt
hat.
Beschluss
des BGH vom 16.11.2005 - 2 StR 457/05 -
Anforderungen
an die Verfahrensrüge - Bezugnahme auf Akteninhalt
1.
Die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen sind so vollständig
und genau anzugeben, dass das Revisionsgericht auf Grund der
Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler
vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden.
2.
Dabei genügt es nicht, auf Fundstellen in den Akten Bezug zu
nehmen. Dies gilt auch für die Bezugnahme auf in den Akten
befindliche Sachverständigengutachten unter Bennennung der
Blattzahlen. Vielmehr müssen solche Stellen, wenn sie für
die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, in ihrem
Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der
Rechtsfertigungsschrift wiedergegeben werden.
3.
(...)
Urteil
des BGH vom 27.10.2005 - 1 StR 218/05 -
Rechtsmittelverzicht
ohne Pflichtverteidiger
Der
trotz notwendiger Verteidigung unverteidigten Angeklagten
abgegebene Rechtsmittelverzicht ist unwirksam.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 20.10.2005 - 2 Ss 336/05 -
Anspruch
auf Einzelunterbringung
Bei
der Entscheidung über den Anspruch auf Einzelunterbringung während
der Ruhezeit (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) in einem nach
Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes umgebauten
Einzelbauwerks einer aus mehreren Bauwerken bestehenden - vor
Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erbauten -
Justizvollzugsanstalt ist auf den Gesamtzustand der
Justizvollzugsanstalt abzustellen mit der Folge, dass § 201
Nr. 3 Satz 1 StVollzG auf die gesamte Justizvollzugsanstalt
weiter anzuwenden ist.
Beschluss
des BGH Vom 11.10.2005 - 5 Ars (Vollz) 54/05 -
Verfassungsrechtliche
Anforderungen an "Organisationshaft"
1
(...)
2.
Die mit einer "Organisationshaft" verbundene
Problematik der Vollstreckungsreihenfolge berührt die durch
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete
Freiheit der Person. Dieses Freiheitsrecht beeinflusst als
objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende
Wertentscheidung auch die Auslegung und Anwendung von
Vorschriften, die auf die rechtstechnische Umsetzung und die
Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen gerichtet sind.
3.
Eine gesetzwidrige und dem zu vollstreckenden Urteil
widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt
bei der "Organisationshaft" dann vor, wenn die
Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen
Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung
des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt.
Von Verfassungs wegen geboten ist es aber nicht, das bereits
im Zeitpunkt des im Einzelfall nicht vorhersehbaren
Vollstreckungsbeginns ein für den jeweiligen Verurteilten
geeigneter Platz in einer Maßregeleinrichtung vorgehalten
wird. Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die
Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft
des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich
reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des
Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter
Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes
befinden kann, herbeiführten.
Beschluss
des BVerfG vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01 -
Schluss
des Sachverständigen
Die
Behauptung eines Sachverständigen, der von ihm gezogenen
Schluss sei selbstverständlich (er folge per se aus der
Diagnose), bedarf besonders gründlicher Prüfung, weil sie
keine Tatsachengrundlage erkennen lässt.
Beschluss
des BGH vom 31.08.2005 - 2 StR 314/05 -
Verlust
der Strafakte
Ist
die Strafakte nach Einlegung und Begründung der Revision des
Angeklagten verloren gegangen und lassen sich Anklageschrift
und Eröffnungsbeschluss nicht rekonstruieren, so ist das
Verfahren wegen eines nicht auszuschließenden
Prozesshindernisses vom Revisionsgericht einzustellen.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 11.08.2005 - Ss 408/04 -
Hinweis
nach § 265 StPO
Dass
der Staatsanwalt und der Verteidiger in ihren Plänen die von
der Anklage abweichende rechtliche Beurteilung zu Grunde
gelegt haben, ersetzt den durch den Vorsitzenden zu
erteilenden Hinweis nicht.
Beschluss
des BGH vom 10.08.2005 - 2 StR 206/05 -
Dolmetscherkosten
bei Wahlverteidigung
Die
Dolmetscherkosten für ein Gespräch des inhaftierten
Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger sind auch dann nicht
von einer vorherigen gerichtlichen Bewilligung abhängig, wenn
ein Pflichtverteidiger bestellt ist.
Beschluss
des OLG Brandenburg vom 27.07.2005 - 1 Ws 83/05 -
Verfassungswidrigkeit
des Europäischen Haftbefehls
1.
Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs-
und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger
zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der
Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen
Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser
Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
2.
Die in der "Dritten Säule" der Europäischen Union
praktizierte Zusammenarbeit einer begrenzten gegenseitigen
Anerkennung ist ein auch unter Subsidiaritätsgesichtspunkten
(Art. 23 Abs. 1 GG) schonender Weg, um die nationale
Identität und Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen
Rechtsraum zu wahren.
3.
Der Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zum
Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl
verpflichtet, das Ziel des Rahmenbeschlusses so umzusetzen,
dass die Einschränkung des Grundrechts auf
Auslieferungsfreiheit verhältnismäßig ist. Insbesondere hat
der Gesetzgeber über die Beachtung der Wesensgehaltsgarantie
hinaus dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den
Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 GG schonend
erfolgt. Dabei muss er beachten, dass mit dem
Auslieferungsverbot gerade auch die Grundsätze der
Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer
Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden sollen.
4.
Das Vertrauen des Verfolgten in die eigene Rechtsordnung ist
von Art. 16 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem
Rechtsstaatsprinzip dann in besonderer Weise geschützt, wenn
die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung
einen maßgeblichen Inlandsbezug hat.
Urteil
des BVerfG vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 -
Nebenklage
bei Mitangeklagten
Der
Nebenklage steht nicht entgegen, dass der Nebenkläger wegen
einer anderen Tat in demselben Verfahren mitangeklagt ist.
Beschluss
des BGH vom 05.07.2005 - 3 StR 199/05 -
Rechtsmitteleinlegung
in deutscher Sprache
Zur
Rechtmittelbelehrung gehört der Hinweis, dass die
schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache
erfolgen muss.
Beschluss
des BGH vom 29.06.2005 - 1 StR 222/05 -
Verhaftung
bei Einreise
Muss
der Ausländer bei der Einreise mit seiner Verhaftung wegen
dieser Einreise rechnen, ist sein Ausbleiben genügend
entschuldigt.
Beschluss
des HansOLG Bremen vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -
Mindestanforderung
an den Strafvollzug
Es
ist Aufgabe der Justizbehörde, in ausreichendem Umfang Haftplätze
vorzuhalten, in denen die Haft nach den Vorschriften des
Strafvollzugsgesetzes vollstreckt werden kann.
Beschluss
des HansOLG Hamburg vom 10.06.2005 - 3 Vollz (Ws) 41/05 -
Lichtbild
in Urteilsgründen
Ein
Lichtbild wird durch die Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3
StPO iVm § 71 Abs. 1 OWiG zum Bestandteil der Urteilsgründe.
Das Rechtsmittelgericht kann die Abbildung aus eigener
Anschauung würdigen und ist daher auch in der Lage, zu
beurteilen, ob sie zur Grundlage der Identifizierung taugt.
Der Verwertung des Passfotos muss in der Hauptverhandlung
widersprochen werden.
Beschluss
des OLG Hamm vom 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05 -
Sicherstellung
von Datenträgern
1.
Die Strafprozessordnung erlaubt die Sicherstellung und
Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherten
Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren.
2.
Bei Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern
und darauf vorhandenen Daten muss der Zugriff auf für das
Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des
Vertretbaren vermieden werden.
3.
Zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen
Verfahrensverstößen ist ein Beweisverwertungsverbot als
Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von
datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten.
Beschluss
des BVerfG vom 12.04.2005 - BvR 1027/02 -
Urteilsabsprache
und Rechtsmittelverzicht
1.
Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung
eines Rechtsmittelverzichts nicht mitwirken und auf einen
solchen Verzicht auch nicht hinwirken.
2.
Nach jedem Urteil, dem eine Urteilsabsprache zugrunde liegt,
ist der Rechtsmittelberechtigte, der nach § 35a Satz 1 StPO
über ein Rechtsmittel zu belehren ist, stets auch darüber zu
belehren, dass er ungeachtet der Absprache in seiner
Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte
Belehrung). Das gilt auch dann, wenn die Absprache einen
Rechtsmittelverzicht nicht zum Gegenstand hatte.
3.
Der nach einer Urteilsabsprache erklärte Verzicht auf die
Einlegung eines Rechtsmittels ist unwirksam, wenn der ihn erklärende
Rechtsmittelberechtigte nicht qualifiziert belehrt worden ist.
Beschluss
des BGH vom 03.03.2005 - GSST 1/04 -
Strafbefehl
bei persönlichem Erscheinen
Nach
Erlass eines Strafbefehls kann der Angeklagte auch dann von
einem mit einer Vollmachtsurkunde versehenen Vertreter
vertreten werden, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet
ist.
Beschluss
des OLG Dresden vom 24.02.2005 - 2 Ss 113/05 -
Zustellung
eines Haftbefehls ins Ausland
Eine
Zustellung eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO im
Ausland durch Einschreiben mit Rückschein (§§ 37 Abs. 1
StPO, 183 ZPO) ist nur wirksam, wenn der unterschriebene Rückschein
zu den Gerichtsakten gelangt. Eine Ersatzzustellung durch
Niederlegung genügt nicht.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -
Beweisantrag
bei Urteilsberatung
Das
Gericht ist verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung
Beweisanträge entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden,
auch wenn die Urteilsberatung bereits abgeschlossen und der
neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils
vorgesehen ist.
Urteil
des BGH vom 17.02.2005 - 4 StR 500/04 -
Anwendbarkeit
neuen Rechts
Ändert
sich das Prozessrecht während des Revisionsverfahrens, ist
auf das beanstandete Verfahren neues Rechts anzuwenden.
Beschluss
des BayObLG vom 14.02.2005 - 5St RR 248/04 -
Entscheidung
über Vereidigung
Auch
weiterhin entscheidet der Vorsitzende über die Vereidigung.
Seine Entscheidung ist zu beanstanden, wenn sie mit der
Revision angegriffen werden soll.
Beschluss
des BGH vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 -
Durchsuchung
der Kanzleiräume von Strafverteidigern wegen Verdachts der
Geldwäsche
1.
Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender
Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist
der verdacht einer Straftat, wobei diese auf konkreten
Tatsachen beruhen muss. Vage Anhaltspunkte oder bloße
Vermutungen reichen nicht aus.
2.
§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet für den Strafverteidiger
einen Eingriff in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung
aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Das Risiko, sich durch die
Entgegennahme eines Honorars oder Honorarvorschusses im Rahmen
eines Wahlmandats wegen Geldwäsche strafbar zu machen, gefährdet
das Recht des Strafverteidigers, seine berufliche Leistung in
angemessenen Umfang wirtschaftlich zu verwerten.
3.
Den verbleibenden Gefahren für die Berufsausübungsfreiheit
des Strafverteidigers und des Instituts der Wahlverteidigung können
und müssen die mit der Umsetzung der materiellen Norm
betrauten Staatsanwaltschaften und Gerichte Rechnung tragen.
4.
Der Anfangsverdacht setzt auf Tatsachen beruhende, greifbare
Anhaltspunkte für die Annahme voraus, dass der
Strafverteidiger zum Zeitpunkt der Honorarannahme bösgläubig
war. Indikatoren für die subjektive Seite können
beispielsweise in der außergewöhnlichen Höhe des Honorars
oder in der Art und Weise der Erfüllung der
Honorarforderungen gefunden werden.
5.
Bei der Beurteilung des Anfangsverdachts müssen die
Fachgerichte der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit
des Strafverteidigers angemessen Rechnung tragen.
Beschluss
des BVerfG vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 -
Rücknahmeerklärung
des Angeklagten
Die
Rücknahmeerklärung des Angeklagten erstreckt sich stets auch
auf das Rechtsmittel des Verteidigers.
Beschluss
des BGH vom 13.01.2005 - 1 StR 563/04 -
Planfeststellungsverfahren
und Rechtsbeugung
Der
Leiter eines Planfeststellungsverfahrens ist kein tauglicher Täter
für eine Rechtsbeugung.
Beschluss
des OLG Hamburg vom 04.01.2005 - 3 Ws 176/04 -
Zweierbesetzung
des Gerichts
Ein
die Zweierbesetzung anordnender Beschluss kann nach Beginn der
Hauptverhandlung nicht mehr abgeändert werden.
Beschluss
des BGH vom 08.12.2004 - 3 StR 422/04 -
Bezugnahme
auf Lichtbilder im Urteilstext
Die
Formulierung im tatrichterlichen Urteil: "Auf die in
Augenschein genommenen Lichtbilder wird ausdrücklich Bezug
genommen", reicht für eine ordnungsgemäße Bezugnahme
iSd § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aus.
Beschluss
des OLG Hamm vom 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 -
Übersetzung
durch Dritten
Einem
Angeklagten, der die deutsche Sprache nicht beherrscht, kann
nicht zugemutet werden, die Hilfe Dritter zur Übersetzung
einer Ladung in Anspruch zu nehmen.
Beschluss
des LG Bremen vom 22.11.2004 - 15 Qs 453/04 -
"Vernehmung"
durch Jugendgerichtshilfe
Unter
den Begriff der Vernehmung iSd § 252 StPO fällt auch die
Befragung der Angehörigen des Angeklagten iSv § 52 Abs. 1
StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe.
Beschluss
des BGH vom 21.09.2004 - 3 StR 185/04 -
Beweisanträge
und Verhaftungsandrohung
Droht
das Gericht für den Fall weiterer Beweisanträge mit der
Verhaftung des Angeklagten. so ist das daraufhin abgelegte
Geständnis nicht verwertbar.
Urteil
des BGH vom 16.09.2004 - 4 StR 84/04 -
Auslieferung
an einen EU-Staat
Nach
§ 80 Abs. 2 und 3 IRG idF. vom 21.07.2004 ist eine
Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
unzulässig, wenn der Verfolgte dieser nicht zustimmt, er als
Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine
unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt oder besessen hat.
Beschluss
des OLG Celle vom 25.08.2004 - 1 ARs 6/04 -
Verständigung
und Revision
Der
absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO wird weder durch
den Umstand, dass Gespräche über eine Verständigung außerhalb
der Hauptverhandlung stattfinden, noch dadurch begründet,
dass das Ergebnis der Verständigung entgegen den Grundsätzen
von BGHSt 43, 195 ff. nicht in die öffentliche
Hauptverhandlung eingeführt wird.
Urteil
des BGH vom 19.08.2004 - 3 StR 380/03 -
Schriftstücke
im Beweisantrag
Schriftstücke,
auf die sich ein Beweisantrag bezieht, müssen in der
Revisionsbegründung genannt werden.
Urteil
des BGH vom 18.08.2004 - 2 StR 456/03 -
Lichtbildidentifizierung
des Fahrers
Die
bloße Mitteilung der Fundstelle und die Mitteilung, das
Lichtbild sei in Augenschein genommen und mit dem Betroffenen
verglichen worden, sind nicht als Bezugnahme nach § 267 Abs.
1 Satz 3 StPO zu werten.
Beschluss
des OLG Köln vom 17.08.2004 - Ss 358/04 (B) -
Betretenserlaubnis
als Voraussetzung des Strafverfahrens
Die
rechtliche Schwierigkeit für eine Teilnahme an der
Hauptverhandlung, die nach einer Abschiebung eine
Betretenserlaubnis voraussetzt, gebietet die Beiordnung eines
Pflichtverteidigers. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden,
in Absprache mit der Verwaltungsbehörde zu klären, ob dem
Angeklagten zur Teilnahme an der Hauptverhandlung eine
Betretenserlaubnis erteilt wird oder die Durchsetzung des
staatlichen Strafanspruchs nachrangig ist.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -
Auswertung
der Telefonüberwachung
Der
Inhalt abgehörter Telefongespräche ist sorgfältig
auszuwerten, bevor auf ihn etwas gestützt werden kann. Die
schiere Fülle des Materials lässt bloße Vermutungen nicht
zum Tatverdacht erstarken.
Beschluss
des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.07.2004 - 2 Ws 29/04 -
Strafrahmen
und Strafe 2. Instanz
Ein
sachlich-rechtlicher Fehler in der Strafzumessung liegt vor,
wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich
hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem
wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht.
Beschluss
des OLG Hamm vom 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 -
Zwei
Monate ohne Bearbeitung und U-Haft
Werden
die Verfahrensakten von der Polizei, der sie von der
Staatsanwaltschaft zum Abschluss der Ermittlungen übersandt
worden sind, erst nach mehr als zwei Monaten zurückgesandt,
ohne dass erkennbar ist, dass das Verfahren zwischenzeitlich
gefördert worden ist, ist ein Grund, der eine mehr als
sechsmonatige Untersuchungshaft rechtfertigt, nicht gegeben.
Beschluss
des OLG Hamm vom 12.07.2004 - 2 OBL 51/04 -
Vorab-Entscheidung
über Teile einer Revision
1.
(...)
2.
Es ist eine "horizontale", denselben
Prozessgegenstand betreffende Teilentscheidung des
Revisionsgerichts jedenfalls dann zulässig, wenn
schwerwiegende Interessen des Revisionsführers im Hinblick
auf das Beschleunigungsgebot ein Abweichen von der
gesetzlichen Regel gebieten.
Urteil
des BGH vom 06.07.2004 - 4 StR 85/03 -
Beschwerde
gegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag
Gegen
die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein
Terminsverlegungsantrag abgelehnt wird, ist die Beschwerde
dann statthaft, wenn eine in fehlerhafter Ermessensausübung
getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine
besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie unschwer
vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des
Beistands eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen und
die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist.
Beschluss
des OLG Dresden vom 28.06.2004 - 1 Ws 121/04 -
Zufallserkenntnisse
aus einer Telefonüberwachung
Das
Verbot, Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung zur
Verfolgung von Nicht-Katalogtaten zu verwenden, darf nicht
durch listige Fragetechniken umgangen werden.
Urteil
des OLG Karlsruhe vom 03.06.2004 - 2 Ss 188/03 -
Überbelegung
der Haftanstalt
Kann
wegen Überbelegung der Anstalt nicht jedem Gefangenen ein
Einzelhaftraum zur Verfügung gestellt werden, hat die
Justizvollzugsanstalt das ihr im Rahmen ihrer
Organisationshoheit zustehende Ermessen in zwei Stufen auszuüben:
Zuerst ist zu klären, ob dem Gefangenen aus besonderen Gründen
ein Einzelhaftraum zugewiesen werden kann bzw. muss. Ist dies
nicht der Fall, ist zu klären, mit wie vielen und welchen
Gefangenen er in einer Zelle untergebracht ist.
Beschluss
des OLG Celle vom 01.06.2004 - 1 Ws 102/04 -
Zustellung
an Wahlverteidiger trotz Streichung der Ermächtigung in
Vollmachtsurkunde
Eine
Zustellung an den gewählten Verteidiger ist auch dann
wirksam, wenn in der zu den Akten gereichten Vollmachtsurkunde
die Formulierung der Ermächtigung "Zustellungen ...
entgegenzunehmen" durchgestrichen ist.
Beschluss
des OLG Köln vom 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z -
Belehrung
als Zeuge bei der Polizei
Hat
ein Zeuge bei der Polizei nach ordnungsgemäßer Belehrung über
sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt, kann weder
angenommen werden, ihm sei sein Recht auch in der
Hauptverhandlung bekannt gewesen, noch, er wäre nach
Belehrung erneut zur Aussage bereit gewesen.
Beschluss
des BGH vom 01.04.2004 - 3 StR 87/04 -
Mangel
an Einzelhaftplätzen
Dem
Mangel an Einzelhaftplätzen ist durch Vollstreckungsaufschub
abzuhelfen, nicht durch mit der Menschenwürde unvereinbare
Haftbedingungen.
Beschluss
des LG Oldenburg vom 25.03.2004 - 15 StVK 1080/04 -
Empfang
von SMS-Nachrichten durch Strafgefangene
1.
Widerruft die Justizvollzugsanstalt gemäß § 70 Abs. 2 Nr.
2, Abs. 3 StVollzG die Erlaubnis zum Besitz eines Zubehörteils,
auf das der Gefangene für den Empfang von Videotext
angewiesen ist, so muss sie dabei dessen von Art. 5 Abs. 1
Satz 1 GG geschützter Informationsfreiheit Rechnung tragen
und den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Konkretisierung
des Rechtsstaatsprinzips beachten.
2.
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die
Justizvollzugsanstalt aus Sicherheitsgründen die
Besitzerlaubnis für eine Fernbedienung widerruft, wenn mit
deren Hilfe über die Videofunktion eines Fernsehgeräts
SMS-Nachrichten von Außenstehenden empfangen werden können.
Beschluss
des BVerfG vom 15.03.2004 - 2 BvR 669/03 -
Durchsuchung
und Beschlagnahme bei einem Rechtsanwalt
Ein
gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so
beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird,
innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist. Ein
Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über
den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt
der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird
rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht,
wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der
Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der
Strafverfolgung nicht abträglich sind.
Beschluss
des BVerfG vom 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 -
Staatliche
Geheimhaltung und strafrichterliche Aufklärung - Fall El
Motassadeq
1.
Geheimhaltungsinteressen des Staates dürfen sich im
Strafprozess nicht nachteilig für den Angeklagten auswirken.
Kann ein Beweis, der potentiell zur Entlastung des Angeklagten
hätte beitragen können, auf Grund von Maßnahmen der
Exekutive nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden,
obwohl seine Erhebung ein Gebot der Aufklärungspflicht
gewesen wäre, ist die hierdurch bedingte Verkürzung der
Beweisgrundlage und der Verteidigungsmöglichkeiten des
Angeklagten zur Sicherung einer fairen Verfahrensgestaltung
durch eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung und
gegebenenfalls die Anwendung des Zweifelssatzes auszugleichen.
2.
(...)
Urteil
des BGH vom 04.03.2004 - 3 StR 218/03 -
Verfassungsmäßigkeit
des sog. "Großen Lauschangriffs"
1.
- 5. (...)
6.
Die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Durchführung der
akustischen Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der
Strafverfolgung genügen den verfassungsrechtlichen
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde
(Art. 1 Abs. 1 GG), den vom Rechtsstaatsprinzip umfassten
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Gewährung
effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und den Anspruch
auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs.1 GG) nicht in vollem
Umfang.
Urteil
des BVerfG vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -
Fluchtgefahr
bei Aufenthalt im Ausland
Der
Haftgrund der Fluchtgefahr ist in der Person eines
Angeklagten, der sich im Ausland aufhält, ohne flüchtig zu
sein oder sich dort verborgen zu halten - trotz einer im Falle
seiner Verurteilung hohen Straferwartung - nicht gegeben, wenn
dieser - durch konkrete Tatsachen belegt - ernsthaft bereit
ist, sich dem Verfahren zu stellen, an der Hauptverhandlung
teilzunehmen und Ladungen Folge zu leisten.
Allein
die nur allgemeine Besorgnis, der Angeklagte werde sich im
Falle seiner künftigen Verurteilung der Vollstreckung einer
erkannten Freiheitsstrafe entziehen, trägt in einem absehbar
langwierigen Wirtschaftsstrafverfahren die Annahme der
Fluchtgefahr nicht.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 01.03.2004 - 3 Ws 44/04 -
Bild-Ton-Aufzeichnung
und nachträgliche Zeugnisverweigerung
1.
Macht der Zeuge nachträglich von seinem
Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch, darf die
Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen
Vernehmung nach § 255 a Abs. 1 StPO iVm § 252 StPO nicht zu
Beweiszwecken vorgeführt werden, obgleich auf das weniger
zuverlässige Beweismittel der Vernehmung des Richters zurückgegriffen
werden kann.
2.
Die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255 a Abs. 2
StPO scheidet aus, wenn der Beschuldigte gemäß § 168 c Abs.
3 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung
ausgeschlossen war und daher keine Gelegenheit zur Mitwirkung
hatte. Dies gilt auch dann, wenn sein Verteidiger an dieser
Vernehmung teilgenommen hat.
3.
Sind die Voraussetzungen des § 255 a Abs. 2 StPO erfüllt,
kann der Zeuge durch nachträgliche Ausübung seines
Zeugnisverweigerungsrechts die Verwertung der
Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen
Vernehmung nicht verhindern.
Urteil
des BGH vom 12.02.2004 - 3 StR 185/03 -
Verfassungsmäßigkeit
der Sicherungsverwahrung
1.
a) Die Menschenwürde wird auch durch eine langandauernde
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt, wenn
diese wegen fortdauernder Gefährlichkeit des Untergebrachten
notwendig ist. (...)
2.
a) Je länger die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für ihre
Fortdauer.
2.
b) - 4. (...)
Urteil
des BVerfG vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -
Dolmetscher
in Abschiebehaft
Unentgeltliche
Unterstützung durch einen Dolmetscher gilt auch in
Abschiebehaftsachen.
Beschluss
des LG Lübeck vom 04.02.2004 - 3 T 43/04 -
Hehlerei
und DNA
Hehlerei
gehört nicht zu den Straftatbeständen, bei deren
Verwirklichung typischerweise auswertbares Zellmaterial anfällt.
Deshalb genügt diese Anlasstat idR nicht für die Anordnung
der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters.
Beschluss
des OLG Köln vom 03.02.2004 - 2 Ws 41/04 -
§
136 StPO und fehlende Belehrung
Angaben,
die der Verdächtige ohne Belehrung nach § 136 StPO gegenüber
ermittelnden Polizeibeamten macht, sind unverwertbar.
Beschluss
des AG Ellwangen vom 30.01.2004 - 3 Cs 34 Js 21412/03 Hw -
Fehlen
der Anklageschrift
Unterbleibt
die Mitteilung der Anklageschrift und wird dieser Fehler fast
zwei Monate lang nicht bemerkt, kann die Untersuchungshaft
nicht verlängert werden.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 27.01.2004 - HEs 2/04 -
Entbindung
von der Pflicht zu persönlichem Erscheinen
1.
Kann die Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin den
Betroffenen selbst nicht zugestellt werden, so bleibt die
Zustellung der Ladung an der Verteidiger wirkungslos, wenn
sich aus dem Text der Verteidigervollmacht eine Ermächtigung
zur Empfangnahme von Ladungen nicht ergibt.
2.
Wird ein Antrag auf Entbindung des Betroffenen vom persönlichen
Erscheinen nicht gestellt und erklärt der zum
Hauptverhandlungstermin anwesende Verteidiger vielmehr ausdrücklich,
dass auf der persönlichen Einvernahme des Betroffenen
bestanden wird, verletzt ein gleichwohl ergehender
Entbindungsbeschluss das Recht des Betroffenen auf rechtliches
Gehör, so dass auf Grund der erhobenen Verfahrensrüge das
Urteil aufzuheben ist.
Beschluss
des BayObLG vom 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03 -
Übergang
von der Berufung zur Revision
Der
Senat hält daran fest, dass dann, wenn ein Urteil statt mit
dem Rechtsmittel der Berufung mit dem der Revision angefochten
werden kann (Sprungrevision), der Beschwerdeführer, der in
der Einlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der
Revisionsbegründungsfrist erklären darf, dass er von der
ursprünglich gewählten Berufung zur Revision übergeht (BGHSt
5, 338).
Beschluss
des BGH vom 03.12.2003 - 5 StR 249/03 -
Organisationshaft
Nach
Rechtskraft des Urteils darf der Verurteilte nur so lange in
Haft gehalten werden ("Organisationshaft"), als dies
bereits der Durchführung der Maßregel dient und durch die Maßregelanordnung
gedeckt ist. Die Dauer der Organisationshaft hängt vom
Einzelfall ab.
Beschluss
des OLG Hamm vom 25.11.2003 - 4 Ws 537 und 569/03 -
Auslieferung
an die USA wegen Al-Qaida
1.
Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach
niemand in den ersuchenden Staat ausgeliefert werden darf, der
aus seinem Heimatstaat mit List, aber ohne Beeinträchtigung
seiner Entscheidungsfreiheit in der ersuchten Staat gelockt
worden ist.
2.
- 6. (...)
Beschluss
des BVerfG vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03 -
Körperliche
Durchsuchung von Strafgefangenen
Eine
Anordnung zur mit Entkleidung verbundener Durchsuchung auf der
Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf nicht
zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem
Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen,
die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit
ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3
StVollzG erlaubt.
Beschluss
des BVerfG vom 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01 -
Verfahrensrüge
wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht
1.
Zur Begründung der Verfahrensrüge mit der die Verletzung des
Akteneinsichtsrechts während der Hauptverhandlung geltend
gemacht wird, reicht es nicht aus, wenn nur der
Akteneinsichtsantrag und die daraufhin ergangene Entscheidung
des Tatrichters mitgeteilt werden. Vielmehr muss
gegebenenfalls auch noch vorgetragen werden, dass die Akte zum
Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht vollständig gewesen ist und
welche Bestandteile gefehlt haben, sowie vor allem, welche Gründ
einer - gegebenenfalls nochmaligen - erneuten und dann vollständigen
Akteneinsicht entgegengestanden haben.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Hamm vom 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03 -
§
456a StPO
Die
Ansicht, § 456a StPO könne nur Ausländer betreffen, ist
bereits deshalb unzutreffend, weil Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG
nun auch gesetzliche Regelungen zur Auslieferung Deutscher zulässt.
Beschluss
des BVerfG vom 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03 -
Dolmetscherkosten
1.
Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG steht der Schlechterstellung von in
Untersuchungshaft befindlichen fremdsprachigen Angeklagten bei
Kosten der Briefkontrolle und Besuchsüberwachung grundsätzlich
entgegen.
2.
Die im Zusammenhang mit dem Besuchsverkehr in der
Untersuchungshaft für Übersetzungsleistungen anfallenden
Kosten sind regelmäßig vom Staat zu übernehmen. Dies gilt
in gleicher Weise für Briefe des inhaftierten Beschuldigten.
3.
In Bezug auf den Briefverkehr des Untersuchungsgefangenen kann
es dem Zweck der Untersuchungshaft zuwiderlaufen, wenn dieser
einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Kontrolle
notwendig macht. Ein nicht mehr hinzunehmender Aufwand kann
grundsätzlich auch in unverhältnismäßig hohen oder
objektiv überflüssigen Übersetzungskosten bestehen.
4.
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und den
Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn die im
Ermittlungsverfahren entstandenen Dolmetscherkosten für die
Übersetzung von Telefonüberwachungsprotokollen dem
Verurteilten auferlegt werden. Eine analoge Anwendung von Art.
6 Abs. 3 lit. e EMRK ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
Beschluss
des BVerfG vom 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 -
Übersetzung
der Anklageschrift
1.
Dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 iVm Art. 20 Abs. 3
GG), der in § 243 Abs. 3 StPO eine einfachrechtliche Ausprägung
findet, ist genügt, wenn dem des Lesens kundigen ausländischen
Angeklagten eine schriftliche Übersetzung des in deutscher
Sprache verlesenen Anklagesatzes überlassen wird.
2.
§ 244 StPO genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen
an ein rechtsstaatliches Strafverfahren.
3.
(...)
Beschluss
des BVerfG vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03 -
Sachverständigengutachten
bei Entlassung
Die
Einholung eines umfassenden kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens
nach § 454 Abs. 2 Satz 1 StPO ist auch dann veranlasst, wenn
die Entlassung des Gefangenen zwar nicht kurzfristig, aber
nach Durchführung einer erfolgreichen therapeutischen
Behandlung zeitnah zu erwägen ist, und eine Verweisung des
Gefangenen auf den Antragsweg nach § 109 StVollzG im Falle
der Ablehnung der Gewährung einer sachgerechten Behandlung
durch die Anstalt zu einer nicht unerheblichen Verzögerung
des Verfahrens führen und letztendlich einen etwaigen
Anspruch des Gefangenen auf behandlugn im Strafvollzug und die
sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen einer bedingten
Entlassung durch die Strafvollstreckungskammer vereiteln würde.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 18.09.2003 - 1 Ws 105/03 -
Rechtsmittel
durch nicht unterschriebenes Computerfax
Berufung
kann auch durch ein nicht unterschriebenes Computerfax
formwirksam eingelegt werden, wenn der Absender hinreichend
sicher daraus hervorgeht.
Beschluss
des OLG München vom 11.09.2003 - 2 Ws 880/03 -
Namensnennung
eines dringend Tatverdächtigen auf Pressekonferenz
Ist
ein Beschuldigter dringend tatverdächtig und dient eine
Presseberichterstattung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung
dazu, diesen dringenden Tatverdacht zu verifizieren, ist die
Namensnennung des Beschuldigten auf der Pressekonferenz zulässig.
Urteil
des OLG Celle vom 22.07.2003 - 16 U 25/03 -
Gutachten
bei Unterbringung
Besteht
Anlass zu der Annahme, die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus sei nicht mehr erforderlich, so
ist jederzeit auf Antrag ein Gutachten einzuholen.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 22.07.2003 - III 4 Ws 304-305/03 -
Polizeiliche
Tatprovokation und Art. 6 EMRK
Der
Angeklagte muss die Möglichkeit haben, eine unzulässige
polizeiliche Tatprovokation zu belegen. Beweismaterial ist ihm
von den Verfolgungsbehörden zu offenbaren und kann nur aus Gründen
überwiegenden Interesses gesperrt werden. Das Verfahren über
das Vorenthalten von Beweismitteln muss den Grundsätzen des
fair trial (Art. 6 Abs. 1 EMRK) genügen.
Entscheidung
des EGMR vom 22.07.2003 - Beschwerden Nr. 39647/98 und
40461/98 -
Übersetzung
der Anklageschrift
Liegt
dem Strafverfahren ein leicht verständlicher Sachverhalt zu
Grunde und ist der Verfahrensgegenstand rechtlich und tatsächlich
überschaubar, genügt es, dem der deutschen Sprache nicht mächtigen
Ausländer die Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung
zu übersetzen.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 02.07.2003 - III-2 Ss 88/03-41/03 II -
Beschlagnahme
einer Computers
Die
Beschlagnahme von Computern darf nicht länger andauern als
zur Auswertung erforderlich.
Beschluss
des LG Kiel vom 19.06.2003 - 32 Qs 72/03 -
Zeugnisverweigerung
und Verschweigen eines Verlöbnisses
Beruft
sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung zunächst auf seine
Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobter und sagt später
gleichwohl zur Sache aus, um eine frühere richterliche
Vernehmung zu entkräften, so macht er die früheren
Vernehmungsinhalte zum Gegenstand seiner unter Verzicht auf
sein Zeugnisverweigerungsrecht erfolgten Aussage in der
Hauptverhandlung; diese sind verwertbar, auch wenn er früher
nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde.
Urteil
des BGH vom 28.05.2003 - 2 StR 445/02 -
Rechtsmittel
vor Ablauf der Begründungsfrist
Ein
Rechtsmittel kann vor Beginn der Begründungsfrist begründet
werden.
Beschluss
des BGH vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 -
Haftbefehl
und Verfahren nicht gefördert
Auch
ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl ist aufzuheben, wenn
das Verfahren nicht angemessen gefördert wird.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 14.05.2003 - III-4 Ws 223/03 -
Untersuchungshaft
bei Überlastung des Gerichts
Die
nicht nur kurzfristige Überlastung einer Großen Strafkammer
mit Haftsachen ist angesichts der wertsetzenden Bedeutung des
Art. 2 Abs. 2 GG selbst dann kein wichtiger Grund, der
weiteren Haftvollzug rechtfertigt, wenn sie auf einem Geschäftsanfall
beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller
gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht
innerhalb angemessener Fristen bewältigen lässt.
Beschluss
des BVerfG vom 06.05.2003 - 2 BvR 530/03 -
Merkblatt
nach mündlicher Rechtsmittelbelehrung
1.
Ein anwaltlich nicht vertretender, rechtsunkundiger
Angeklagter ist bei einer Verurteilung im Anschluss an die mündliche
Rechtsmittelbelehrung durch Aushändigung eines Merkblatts ergänzend
zu belehren, wenn die Belehrung wegen ihres Umfangs und der
Vielzahl der enthaltenen rechtstechnischen Einzelheiten für
einen Laien schwer zu verstehen ist.
2.
Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist jedenfalls dann
als nicht selbstverschuldet anzusehen, wenn sich das Gericht
gegenüber einem schwerhörigen Angeklagten auf die Erteilung
einer lediglich mündlichen Rechtsmittelbelehrung beschränkt
hat.
Beschluss
des OLG Saarbrücken vom 28.04.2003 - 1 Ws 72/03 -
Zeugen
vom Hörensagen
Allein
auf einen Zeugen vom Hörensagen kann die Eröffnung des
Hauptverfahrens nicht gestützt werden.
Beschluss
des AG Saalfeld vom 25.04.2003 - 635 Js 39510/02 2 Ds jug. -
Fernsehaufnahmen
im Umfeld der Hauptverhandlung
Die
Auflage des Vorsitzenden der Strafkammer, den Angeklagten nur
dann bei Anwesenheit der Pressevertreter in den Sitzungssaal
zu führen, wenn diese sich vorher verpflichten, sein Gesicht
vor Veröffentlichung und Weitergabe der Aufnahmen an andere
Fernsehanstalten so zu anonymisieren, dass nur eine Verwendung
in anonymisierter Form bleibt, ist kein schwerer Nachteil iSd
§ 32 Abs. 1 BVerfGG, dessen Abwehr den Erlass einer
einstweiligen Anordnung gebietet.
Beschluss
des BVerfG vom 10.04.2003 - BvR 697/03 -
Einzellichtbildvorlage
Allein
auf eine Einzellichtbild-Vorlage kann die Eröffnung des
Hauptverfahrens nicht gestützt werden.
Beschluss
des AG Koblenz vom 08.04.2003 - 33 Ds 31/03 2010 Js 64326/02 -
Verwertung
eines Raumgesprächs nach Handy-Fehlbedingung
1.
Die Verwertung eines vom Beschuldigten mit Dritten in einem
Kraftfahrzeug geführten Raumgespräch kann auf eine schon
bestehende, rechtsfehlerfrei ergangene Anordnung nach § 100 a
StPO gestützt werden, wenn der Beschuldigte eine zuvor von
ihm selbst hergestellte Telekommunikationsverbindung beenden
wollte, diese jedoch auf Grund eines Bedienungsfehlers
fortbesteht.
2.
Ob § 100 a StPO in diesem Fall auch gegenüber einem an einem
Raumgespräch beteiligten Dritten eine hinreichende
Eingriffsgrundlage bietet, kann offen bleiben, wenn die
Aufzeichnung jedenfalls auf eine Eilanordnung nach §§ 100 c
Abs. 1 Nr. 2, 100 d Abs. 1 StPO hätte gestützt werden können
und die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass die Persönlichkeitsinteressen
des Betroffenen gegenüber dem staatlichen Interesse an der
Verfolgung einer Katalogtat nach § 100 a Abs. 1 StPO zurücktreten.
Urteil
des BGH vom 14.03.2003 - 2 StR 341/02 -
Letztes
Wort des Vormunds
Auch
dem Vormund ist das letzte Wort zu erteilen.
Urteil
des BGH vom 13.03.2003 - 3 StR 434/02 -
Telefonverbindungsdaten
von Journalisten an Strafverfolgungsbehörden
1.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können sich zum
Schutz der Vertraulichkeit der Informationsbeschaffung und der
Redaktionsarbeit auf das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG und
insoweit auch auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4
GG berufen.
2.
Richterliche Anordnungen gegenüber
Telekommunikationsunternehmen, im Rahmen der Strafverfolgung
Auskunft über die für Abrechnungszwecke bereits vorhandenen
oder in Durchführung einer Zielwahlsuche zu ermittelnden
Verbindungsdaten zu erteilen, greifen in das
Fernmeldegeheimnis des von der Auskunft Betroffenen ein.
3.
Derartige Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur
Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung
erforderlich sind, hinsichtlich der ein konkreter Tatverdacht
besteht und wenn eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für
die Annahme vorliegt, dass der durch die Anordnung Betroffene
mit dem Beschuldigten über Telekommunikationsanlagen in
Verbindung steht.
Urteil
des BVerfG vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99 -
Playstation
in Strafhaft
Einem
Strafgefangenen kann auch in einer Haftanstalt mit erhöhtem
Sicherheitsniveau ein Anspruch auf Besitz einer Spielkonsole
der Marke "Playstation II" zustehen, da den durch
das Gerät durch Anschluss eines Modems oder eines
Netzwerkadapters ausgehenden Gefahren eines unzulässigen
Informationsaustauschs durch auf Kosten des Gefangenen
vorzunehmende Versiegelung und Verplombung der Hohlräume und
Schnittstellen zureichend begegnet werden kann. Das Recht zum
Besitz der Spielkonsole beinhaltet jedoch nicht zugleich auch
einen Anspruch auf Besitz eines jeden hierfür im Handel erhältlichen
Programms. Gerade bei Spielen mit gewaltverherrlichendem,
rassistischem oder pornografischem Inhalt wird die Gefährdung
des Vollzugsziels ein Verbot solcher Datenträger nahelegen.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 -
Gerichtlicher
Hinweis bei ungenau gefasster Anklageschrift
1.
Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen
ungenauen Fassung der Anklageschrift ist ein Hinweis
entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben,
wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere
Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere
Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen
ergeben. Ein Hinweis kann nur ausnahmsweise geboten sein, etwa
um das Recht des Angeklagten auf rechtliches Gehör oder den
Schutz vor Überraschungsentscheidungen zu gewährleisten.
2.
Wird ein Zeuge in einem späteren Abschnitt einer
Hauptverhandlung noch einmal vernommen, bedarf es einer neuen
Entscheidung über die Vereidigung. Diese umfasst grundsätzlich
die gesamte bisherige Aussage des Zeugen.
3.
War der Angeklagte, der für die Dauer der Vernehmung eines
Zeugen nach § 247 StPO ausgeschlossen war, bei der
Verhandlung und Entscheidung über dessen Vereidigung
verfahrensfehlerfrei nicht anwesend, so wird der
Verfahrensfehler regelmäßig geheilt, wenn die Verhandlung
und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach
einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten
stattfindet.
Urteil
des BGH vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02 -
Bedeutungslosigkeit
eines Beweisantrags
Wird
ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit oder Ungeeignetheit
zurückgewiesen, ist der Beschluss über den Gesetzeswortlaut
hinaus zu begründen; eine Nachbesserung in den Urteilsgründen
scheidet aus.
Beschluss
des BGH vom 12.02.2003 - 1 StR 501/02 -
Bildberichterstattung
über ein Strafverfahren
Das
Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst
authentischen Berichterstattung erfordert es nicht,
Journalisten während des weiteren Verlaufs der
Hauptverhandlung zu gestatten, Fotografien der Angeklagten,
der Richter, der Rechtsanwälte und der Staatsanwälte
anzufertigen, wenn am ersten Verhandlungstag die Möglichkeit
zu Fernseh-, Rundfunk- und Fotoaufnahmen bestand.
Beschluss
des BVerfG vom 28.01.2003 - 1 BvQ 2/03 -
Letztes
Wort des Angeklagten
Erwidert
der Verteidiger eines Mitangeklagten, ist dem Angeklagten
erneut das letzte Wort zu erteilen.
Beschluss
des BGH vom 17.01.2003 - 2 StR 443/02 -
Zeugnisverweigerungsrecht
des Zeugen
Der
zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge darf den Zeitpunkt frei
wählen, zu dem er auf sein Recht verzichtet, ohne deshalb
Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten befürchten zu müssen.
Beschluss
des BGH vom 07.01.2003 - 4 StR 454/02 -
Untersuchungshaft
nach sechs Monaten
Vom
Gericht selbst verursachte erhebliche Verzögerungen bei der
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
rechtfertigen die Fortdauer der Untersuchungshaft bereits nach
sechs Monaten nicht mehr.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 19.12.2002 - 1 Ws 973/02 -
Faires
Verfahren im Strafprozess
Erweckt
das Gericht in der Berufungsverhandlung den Eindruck, das
Rechtsmittel gegen ein freisprechendes Urteil werde keinen
Erfolg haben, und verzichtet der Rechtsmittelgegner daraufhin
auf weitere Beweiserhebungen, so verstößt es gegen das
Grundrecht auf ein faires Verfahren, wenn es ohne Hinweis auf
die geänderte Auffassung zu einer Verurteilung gelangt.
Beschluss
des Thür VerfGH vom 12.11.2002 - VerfGH 12/02 -
Befangenheit
bei Verweigerung der Terminsverlegung
Die
Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung kann die
Besorgnis der Befangenheit einer Richters begründen, wenn
darin eine auffällige Ungleichbehandlung der
Prozessbeteiligten zum Ausdruck kommt.
Beschluss
des OLG Köln vom 08.11.2002 - 11 W 73/02 -
Informationsfunktion
der Anklageschrift
Die
Anklageschrift genügt ihrer Informationsfunktion gegenüber
dem Angeklagten, wenn sein Verteidiger den Akten entnehmen
kann, was seiner Ansicht nach in der Anklageschrift fehlt.
Urteil
des BGH vom 05.11.2002 - 1 StR 254/02 -
Nachträgliche
Unterbringung eines rückfallgefährdeten Drogenhändlers (StrUBG
BW)
1.
Die nachträgliche Unterbringung eines rückfallgefährdeten
Drogenhändlers nach dem Straftäterunterbringungsgesetz (StrUBG)
kommt grundsätzlich nicht, vielmehr nur in eng begrenzten
Ausnahmefällen in Betracht.
2.
Zweck des StrUBG ist der Schutz der in dessen § 1 Abs. 1
abschießend aufgezählten höchstpersönlichen Rechtsgüter
anderer. Das Allgemeingut "Volksgesundheit" fällt
hierunter nicht.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 28.10.2002 - 3 Ws 195/02 -
Frühere
Angaben des Beschuldigten
Frühere
Angaben des Beschuldigten können nicht durch Verlesen des
gegen ihn ergangenen Urteils in eine Hauptverhandlung eingeführt
werden, in der er das Zeugnis nach § 52 StPO verweigert.
Beschluss
des BGH vom 22.10.2002 - 1 StR 308/02 -
Durchsuchung
von Bankschließfächern
Bei
Bankschließfächern handelt es sich nicht um Räume, die dem
Aufenthalt oder Wirken von Menschen dienen, mithin nicht um
Wohnungen iSd Art. 13 Abs. 1 GG.
2002Beschluss
des BVerfG vom 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02 -
Zuständigkeit
des Jugendgerichts
Die
Zuständigkeit des Jugendgerichts ist bereits dann begründet,
we
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