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Rechtsprechung zum Strafverfahrensrecht

 

 Fahrtenbuchauflage für Fahrzeuge mit Fahrtschreiber

Eine Fahrtenbuchauflage für Fahrzeuge, die gemäß § 57a StVZO mit einem Fahrtschreiber ausgerüstet sind, ist in der Regel unverhältnismäßig.

Urteil des OVG Bautzen vom 26.08.2010 - 3 A 176/10 -

 Verständigung im Strafverfahren – Strafrahmenvereinbarung und Strafzumessung

Gibt das Gericht gemäß § 257C Abs. 3 Satz 2 StPO eine Ober- und Untergrenze der Strafe an, ist es nicht gehindert, die angegebene Obergrenze als Strafe zu verhängen.

Beschluss des BGH vom 27.07.2010 – 1 StR 345/10 -

 Rechtsschutz eines Gefangenen nach Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien

1. In Verfahren, die die Haftraumunterbringung eines Gefangenen betreffen, entfällt, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht, das Rechtsschutzinteresse nicht mit der Beendigung der beanstandeten Unterbringung.

2. Die von Art. 1 Abs. 1 GG geforderte Achtung der Würde, die jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein auf Grund seines Personseins zukommt, verbietet es grundsätzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen. Dies gilt auch insoweit, als die Unerträglichkeit der Verhältnisse im Haftraum durch Verhaltensweisen anderer Gefangener bedingt ist, und betrifft auch mit physischem oder verbalem Kot beschmierte Haftraumwände.

3. Es verstößt gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), wenn das durch § 116 Abs. 1 Alt. 2 StVollzG eröffnete Rechtsmittel zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dadurch ineffektiv gemacht wird, dass ohne konkrete Anhaltspunkte angenommen wird, die Strafvollstreckungskammer werde ihre mit der Rechtsprechung des BVerfG unvereinbare Rechtsauffassung in künftigen Entscheidungen nicht mehr zu Grunde legen.

Beschluss des BVerfG vom 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08 -

 Fotografische Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr

1. Die Heranziehung des § 100h Abs. 1 1 Nr. 1 StPO iVm § 46 Abs. 1 OWiG als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Bildaufnahmen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wenn der Verdacht eines Verkehrsverstoßes gegeben ist, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Beschränkung dieser Rechtsgrundlage auf Observationszwecke ist mithin verfassungsrechtlich nicht geboten.

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei der Anwendung von § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO iVm § 46 Abs. 1 OWiG einen Tatverdacht bereits ab dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem das Messgerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert, und dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert erfolgt.

3. Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen ist bei Beachtung der Subsidiaritätsklausel des § 100h StPO § 1 2. HS StPO (iVm § 48 Abs. 1 OWiG) ein zur Erreichung ihres Zwecks, die Sicherheit des Straßenverkehrs aufrechtzuerhalten und damit dem aus Art. 2 Abs. 2 1 GG folgenden Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben zu dienen, geeigneter, erforderlicher und zumutbarer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Beschluss des BVerfG vom 05.07.2010 - 2 BvR 759/10 -

 Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei

1. Es ist mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar, die polizeiliche Eilkompetenz für die Anordnung der Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration mit einer abstrakten Begründung zu bejahen, die den einfach-rechtlichen Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO im Regelfall "leerlaufen" lassen würde. Dies ist bei der Annahme der Fall, dass richterliche Eilentscheidungen generell nur nach Vorlage schriftlicher Unterlagen getroffen werden könnten und dass diese wegen des zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur Erstellung des Beschlusses notwendigen Zeitraums zwangsläufig mit der Gefährdung des Untersuchungszwecks einhergingen.

2. Der Verstoß gegen § 81a StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen. Dies ist im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen (im Anschluss an BVerfG NJW 2008, 3053; BVerfGK 10, 270 [274] = NJW 2007, 1345). Die Aufbewahrung der Blutproben gemäß § 81a Abs. 3 StPO bis zum Abschluss des Strafverfahrens begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Beschluss des BVerfG vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -

 Androhung von Folter im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Fall Gäfgen

1. Das Folterverbot des Art. 3 EMRK ist absolut. Es lässt keine Ausnahme, keinen Rechtfertigungsgrund und keine Interessenabwägung zu und gilt unabhängig vom Verhalten des Betroffenen und der Motivation der Behörden. Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sind auch im Fall eines staatlichen Notstands nicht erlaubt (Art. 15 EMRK) und dürfen selbst dann nicht angewendet werden, wenn es um das Leben eines Menschen geht.

2. Die Bedrohung des Beschwerdeführers mit massiven Schmerzen, wenn er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, ist eine unmenschliche Behandlung iSv Art. 3 EMRK, keine Folter.

3. Die deutschen Gerichte haben den Verstoß gegen das Folterverbot anerkannt. Die gegen die verantwortlichen Polizeibeamten verhängten Sanktionen sind jedoch eher symbolisch, und auf die Amtshaftungsklage des Beschwerdeführers haben die Gerichte bisher nicht entschieden. Daher ist die Opfereigenschaft des Beschwerdeführers (Art. 34 EMRK) nicht entfallen.

4. Die deutschen Gerichte haben die Verurteilung des Beschwerdeführers auf sein Geständnis in der Hauptverhandlung, nicht auf das ihm im Ermittlungsverfahren abgepresste Geständnis gestützt. Die körperlichen Beweise, die nach dem ersten Geständnis sichergestellt worden waren, haben wesentlich dazu gedient, den Wahrheitsgehalt des in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnisses zu überprüfen. Die Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers und sein Recht zu schweigen sind in seinem Prozess gewahrt worden. Das Verfahren war daher fair iSv Art. 6 EMRK.

Urteil des EGMR vom 01.06.2010 - 22978/05 Gäfgen/Deutschland -

 Anwesenheitsrecht des Angeklagten während der Hauptverhandlung

1. Die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen ist kein Teil der Vernehmung i.S. von § STPO § 247 StPO.

2. Die fortdauernde Abwesenheit eines nach § STPO § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen begründet regelmäßig den absoluten Revisionsgrund des § STPO § 338 Nr. 5 StPO.

Beschluss des BGH vom 21.04.2010 - GSSt 1/09 -

 Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verlöbnisses

Die in die Hauptverhandlung eingeführte Bewertung des Vorsitzenden einer Strafkammer, eine Zeugin sei nicht mit dem Angeklagten verlobt, kann vom Angeklagten nur dann zur Grundlage einer Verfahrensrüge gemacht werden, wenn er eine Entscheidung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat.

Beschluss des BGH vom 09.03.2010 - 4 StR 606/09 -

 Sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten

1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.

3. Die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung obliegen als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.

4. Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.

5. Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.

6. Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.

Urteil des BVerfG vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. -

 Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot und § 265 StPO

Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (Anschluss an BGHSt 29, 274 ff.).

Beschluss des Thüringer OLG vom 26.02.2010 – 1 Ss 270/09 -

 Revision gegen Beschluss nach § 111 i Abs. 2 StPO

1. Die nach § 111 i Abs. 2 StPO notwendige Feststellung ist in die Urteilsformel aufzunehmen.

2. Die Revision ist das statthafte Rechtsmittel, wenn das Landgericht die Entscheidung gemäß § 111 i Abs. 2 StPO nicht in der Urteilsformel, sondern im Anschluss an die Urteilsverkündung durch Beschluss getroffen hat.

Beschluss des BGH vom 17.02.2010 - 2 StR 524/09 -

 U-Haft über sechs Monate

Eine Untersuchungshaftfortdauer über sechs Monate hinaus kann jedenfalls dann nicht mit dem Umfang des gegen zahlreiche weitere Personen geführtem Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt werden, wenn das Verfahren gegen den in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten schon Monate vor der Anklageerhebung abschlussreif war und abgetrennt werden konnte.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 15.02.2010 – HEs 3/10 -

 Verkehrsüberwachung durch Videoabstandsmessung mit Vibram-System

1. Zur Verwertbarkeit von Videoabstandsmessungen.

2. Die mit dem sog. Vibram-System (Video-Brücken-Abstandsmessung) erhobenen Daten unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.02.2010 – 3 RBs 8/10 -

 Abstandsmessung im Straßenverkehr durch Videosystem ViBrAM-BAMAS

1. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1 = NJW 1984, 419) steht der Anwendung des Video-Brücken-Abstandsmessverfahrens ViBrAM-BAMAS, welches die Polizei in Baden-Württemberg zur Überwachung des Sicherheitsabstands insbesondere auf Autobahnen verwendet, nicht entgegen.

2. Rechtsgrundlage für die Fertigung von Videobildern zur Identifizierung des Betroffenen ist § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO iVm § 46 Abs. 1 OWiG.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 29.01.2010 – 4 Ss 1525/09 -

 Selbstleseverfahren

Möchte das Gericht bei seiner Entscheidung Urkunden verwerten, deren Inhalt im Wege des Selbstleseverfahrens eingefügt wurde, muss in der Hauptverhandlung festgestellt und protokolliert werden, dass die Berufsrichter und die Schöffen von dem Wortlaut dieser Urkunden Kenntnis genommen haben.

Beschluss des BGH vom 28.01.2010 - 5 StR 169/09 -

 Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung

Eine ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, ist im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen.

Beschluss des BGH vom 27.01.2010 - 5 StR 432/09 -

 Lebenslange Freiheitsstrafe und Härteausgleich für gesamtstrafenfähige Vorstrafen - Vollstreckungsmodell

Bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ist ein Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Wege der Vollstreckungslösung zu gewähren.

Beschluss des BGH vom 20.1.2010 – 2 StR 403/09 -

 Protokollierung der Verständigung

Die Verständigung wird im Protokoll dokumentiert; das Urteil muss nur angeben, dass ihm überhaupt eine Verständigung vorausgegangen ist.

Beschluss des BGH vom 13.01.2010 – 3 StR 528/09 -

 Rechtmäßiges Bereithalten von Nachrichten im Internet über einen Straftäter

1. Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist auf Grund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Dabei fließt zu Gunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.

Urteil des BGH vom 15.12.2009 – VI ZR 227/08 -

 Beschlagnahme auf dem Mailserver des Providers

Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten verstößt regelmäßig gegen das Übermaßverbot. Als milderes Mittel kann etwa die Beschlagnahme eines Teils des Datenbestands unter Eingrenzung der ermittlungsrelevanten E-Mails anhand bestimmter Sender- oder Empfängerangaben oder anhand von Suchbegriffen in Betracht kommen.

Beschluss des BGH vom 24.11.2009 - StB 48/09 (a) -

 Zeugenvernehmung bei Entfernung des Angeklagten

Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit in Augenschein genommene Objekt bei seiner Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO gezeigt wird (im Anschluss an BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 1 unter Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5).

Urteil des BGH vom 11.11.2009 – 5 StR 530/08 -

 Längere Unterbringung von Strafgefangenen in 5,25 qm großem Haftraum verfassungswidrig

Die Unterbringung eines Häftlings über einen Zeitraum von 3 Monaten in einem Einzelhaftraum von 5,25 qm Bodenfläche, in dem er zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss gehalten wird, mit räumlich nicht abgetrennter Toilette verstößt gegen die Menschenwürde des Häftlings. Neben der geringen Größe der Haftzelle und der teils sehr langen Verschlusszeiten war für den Beschwerdeführer auch nicht absehbar, wann er aus dem kleinen, ihm kaum Bewegungsmöglichkeiten bietenden Raum verlegt würde.

Beschluss des BerlVerfGH vom 03.11.2009 - VerfGH 184/07 -

 Verwertung von Zufallsergebnissen einer gegen einen Angehörigen des Beschuldigten angeordneten Überwachung

Das Grundgesetz schützt Beschuldigte nicht vor der Verwertung der Ergebnisse heimlicher Ermittlungsmaßnahmen, soweit diese sich gegen - nicht zu den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern gehörende - Angehörige des Beschuldigten richten und es sich nicht um Ergebnisse einer Vernehmungssituation oder der Umgehung einer solchen Situation handelt (hier: Abhörung eines in einem PKW geführten Gesprächs zwischen dem Bruder des Beschuldigten und einem Mittäter im Rahmen eines anderweitigen Ermittlungsverfahrens).

Beschluss des BVerfG vom 15.10.2009 – 2 BvR 2438/08 -

 Außervollzugsetzung des Haftbefehls

Ein Haftbefehl zur Verhängung von Sicherungshaft kann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.

Beschluss des AG Bremen vom 01.10.2009 – 92 XIV 71/09 -

 Aufrechnung mit Schadensersatz wegen Haftbedingungen

Es ist der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) grundsätzlich verwehrt, gegenüber dem Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen mit einer Gegenforderung auf Erstattung offener Kosten des Strafverfahrens aufzurechnen.

Urteil des BGH vom 01.10.2009 – III ZR 18/09 -

 Rechtsmittelverzicht und Verteidiger

Ein Rechtsmittelverzicht kann unwirksam sein, wenn dem Angeklagten unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens die Möglichkeit der Beratung mit dem Verteidiger genommen wird, obwohl er sich in der Hauptverhandlung durch einen  ‑ verhinderten ‑  Verteidiger vertreten lassen wollte.

Beschluss des OLG vom 29.09.2009 – 83 Ss 74/09 -

 Verpflichtung eines Fahrradfahrers zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Es ist unverhältnismäßig, einem Fahrradfahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzugeben, nachdem er erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen ist (hier: nachts auf dem Fahrradweg mit 2,33 Promille). Das wegen Nichtvorlage des Gutachtens ausgesprochene Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrrad und Mofa) zu führen, ist damit ebenfalls rechtswidrig.

Beschluss des OVG Koblenz vom 25.09.2009 – 10 B 10930/09 -

 § 16 IRG

Die Angaben in Festnahmeersuchen der albanischen Behörden zum Zwecke der Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem angeblich rechtskräftigen Abwesenheitsurteil sind nicht hinreichend verlässlich, um eine Haftanordnung zu treffen.

Beschluss des OLG Köln vom 04.09.2009 – 6 Ausl A 113/09 – 78 -

 Verwendung von Daten aus akustischer Wohnraumüberwachung

I. 1. Die Verwendungsregelung des § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden.

2. Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den sog. relativen Beweisverwertungsverboten, nach denen nicht jeder Verstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der so erlangten Erkenntnisse führt, gelten auch für die in neuerer Zeit vermehrt in die Strafprozessordnung eingeführten Verwendungsregelungen bzw. Verwendungsbeschränkungen.

3. Zur Verwendbarkeit von Daten im Strafverfahren, die durch eine akustische Wohnraumüberwachung auf der Grundlage einer polizeirechtlichen Ermächtigung zur Gefahrenabwehr gewonnen worden sind, welche noch keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung enthielt.

4. Der Begriff "verwertbare Daten" in § 100 d Abs. 5 Nr. 3 StPO bezieht sich auf die gesetzlichen Beweisverwertungsverbote in § 100 c Abs. 5 und 6 StPO sowie auf das Beweiserhebungsverbot aus § 100 c Abs. 4 StPO.

5. Werden durch eine Wohnraumüberwachungsmaßnahme Gespräche eines nach § 52 StPO Zeugnisverweigerungsberechtigten aufgezeichnet, so richtet sich die Verwertbarkeit dieser Gesprächsinhalte stets nach der Vorschrift des § 100 c Abs. 6 StPO. Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum.

II. 1. Zur Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wenn sich der Täter ausschließlich im Inland aufgehalten hat.

2. Das Unterstützen einer Vereinigung umfasst regelmäßig auch Sachverhalte, die ansonsten materiellrechtlich als Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung zu bewerten wären.

III. Mit dem Abschluss des Lebensversicherungsvertrags ist der Eingehungsbetrug vollendet, wenn der Versicherungsnehmer darüber getäuscht hat, dass er den Versicherungsfall fingieren will, um die Versicherungssumme geltend machen zu lassen.

Urteil des BGH vom 14.08.2009 - 3 StR 552/08 -

 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Anordnung der Beugehaft

Bei der Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu. Danach darf die Beantwortung einer Frage, die für den Ausgang des Strafverfahrens keine Bedeutung hat, nicht erzwungen werden. In einem solchen Fall ist das in § 70 Abs. 2 StPO eingeräumte Ermessen zur Anordnung von Beugehaft auf Null reduziert.

Beschluss des BGH vom 04.08.2009 – 2 StE 5/08-6 –

 Abtreten des Angeklagten bei Zeugenvernehmung

Der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten auszusagen, reicht für ein Vorgehen nach § 247 Satz 1 StPO grundsätzlich nicht aus. Ist zu befürchten, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinen Rechten nach §§ 52, 55 StPO Gebrauch machen wird, darf der Angeklagte während der Zeugenvernehmung aus der Hauptverhandlung entfernt werden. Es liegt nahe, diese Rechtsprechung auf iSd § 19 StGB schuldunfähige kindliche Zeugen zu übertragen.

Beschluss des BGH vom 04.08.2009 – 4 StR 171/09 -

 Revisionseinlegung "auf Wunsch des Angeklagten"

Erfolgt bereits die Einlegung der Revision durch den Verteidiger erklärtermaßen (nur) "auf Wunsch des Angeklagten" und wird der darin zum Ausdruck kommende Vorbehalt auch mit der späteren Begründung des Rechtsmittels nicht ausgeräumt, begründet dies durchgreifende Zweifel daran, dass der Verteidiger die volle Verantwortung für die Revision insgesamt übernimmt.

Beschluss des OLG Rostock vom 20.07.2009 - 1 Ss 191/09 I 65/09 -

 Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG – Durchsuchung eines Oddset-Wettbüros bzw. von Privatwohnungen

1. Bei Geschäftsräumen kommt der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG grundsätzlich nur dem Unternehmer, nicht auch dem Arbeitnehmer zugute.

2. Der den Wohnraum selbst nicht innehabende Vermieter ist nicht Träger des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG.

Beschluss des BVerfG vom 09.07.2009 – 2 BvR 1119/05 u. a. –

 §§ 55, 63 StGB

Ist der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).

Urteil des BGH vom 23.06.2009 – 5 StR 149/08 -

 Strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht des Wirtschaftsprüfers

1. Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Unternehmens kann einen Wirtschaftsprüfer wirksam von seiner Schweigepflicht entbinden, die gegenüber diesem Unternehmen besteht; eine (zusätzliche) Erklärung des früheren gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich. Schriftliche Unterlagen des Wirtschaftsprüfers unterliegen dann nicht mehr dem Beschlagnahmeverbot.

2. Die Verschwiegenheitspflicht des Wirtschaftsprüfers bezieht sich ausschließlich auf vertrauliche Informationen, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben von dem mit ihm in Vertragsbeziehung stehenden Unternehmen bekannt geworden sind.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 18.06.2009 – 1 Ws 289/09 -

 Entfernung des Angeklagten – Mitverfolgung der Beweisaufnahme mittels Videotechnik

Der nach § 247 StPO aus dem Sitzungszimmer entfernte Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, die Vernehmung eines Zeugen mittels Videotechnik mitverfolgen zu können.

Beschluss des BGH vom 16.06.2009 – 3 StR 193/09 -

 Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers

Die strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO ermöglichen grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers. Dieser Eingriff muss sich am Grundrecht auf Gewährleistung des Fernmeldegeheimnisses messen lassen.

Beschluss des BVerfG vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 -

 Anrechnung des Maßregelvollzugs

Ist der Maßregelvollzug kürzer als der auf die Strafe anrechenbare Zeitraum, so sind Untersuchungs- und Organisationshaft im unmittelbaren Anschluss anzurechnen, nicht erst auf den aussetzungsfähigen Strafrest.

Beschluss des OLG Celle vom 26.05.2009 – 2 Ws 113/09 -

 Vorwegvollzug der Jugendstrafe

§ 67 Abs. 2 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16.07.2007 gilt gemäß § 7 Abs. 1 JGG iVm § 61 Nr. 2 StGB auch bei der Verhängung von Jugendstrafe.

Beschluss des BGH vom 26.05.2009 – 4 StR 134/09 -

 Zustellung eines Bußgeldbescheids durch Einwurf in nicht abschließbaren Briefkasten

Eine Ersatzzustellung kann gem. § 180 S. 1 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten auch dann wirksam vorgenommen werden, wenn der Briefkasten mangels Verschließbarkeit zwar objektiv unsicher, dieser Umstand für den Postzusteller allerdings nicht erkennbar ist.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 26.05.2009 – 1 St OLG Ss 76/09 -

 Strafvollstreckung § 56c StGB

Die Weisung, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland während der Bewährungszeit nicht mehr zu betreten, kann nach den Umständen des Falles eine zulässige Bewährungsauflage sein.

Beschluss des OLG Köln vom 25.05.2009 – 2 Ws 243/09 -

 Zuständigkeit der StVK

1. Die Zuständigkeit der StVK endet, wenn eine Geldstrafe, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, vom erkennenden Gericht in eine zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen und der Verurteilte mit Urteilsverkündung aus der Straftat entlassen wird.

2. Zuständig für die nach §§ 453, 454, 454 a und 462 StPO zu treffenden Entscheidungen ist dann das Gericht des ersten Rechtszuges.

Beschluss des BGH vom 06.05.2009 – 2 ARs 98/09 -

 Dauer des Zeugnisverweigerungsrechts

Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96).

Beschluss des BGH vom 30.04.2009 - 1 StR 745/08 -

 Heimliche akustische Überwachung von Ehegatten

Die heimliche akustische Überwachung eines Gesprächs zwischen dem Beschuldigten und seinem Ehegatten im Besucherraum der Untersuchungshaftanstalt ohne die übliche erkennbare Überwachung kann eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren darstellen.

Urteil des BGH vom 29.04.2009 - 1 StR 701/08 -

 Beweisverwertungsverbot eines mitgehörten Telefonats im Kündigungsschutzprozess

1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gesprächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.

Urteil des BAG vom 23.04.2009 – 6 AZR 189/08 -

 Reihenfolge der Vollstreckung

Im Falle des Nebeneinanders von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist gemäß § 67 Abs. 1 StGB die Maßregel regelmäßig vor der Strafe zu vollziehen, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht. Will der Tatrichter vor diesem Grundsatz abweichen, so muss er diese Entscheidung mit auf den Einzelfall abgestellten, nachprüfbaren Erwägungen begründen.

Beschluss des BGH vom 22.04.2009 – 5 StR 138/09 -

 Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit nach Unfallflucht

Verzichtet eine über 80-jährige nicht vorbelastete Angeklagte nach einer Unfallflucht bei Unfallsachschaden von EUR 302,00 freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis, so kann das Strafverfahren nach § 153 StPO eingestellt werden.

Beschluss des AG Lüdinghausen vom 22.04.2009 – 9 Ds-81 Js 38/09-54/09 -

 Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

1. Der Begriff "Wohnung" in Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) umfasst nicht nur die Privatwohnung, sondern auch Geschäftsräume, insbesondere die Kanzlei eines Rechtsanwalts.

2. Die Verfolgung und Behinderung von Anwälten berührt den Kernbereich des Konventionssystems. Deswegen muss die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei besonders sorgfältig geprüft werden.

3. Die Durchsuchung ist ein Eingriff in das in Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Wohnung. Bei der Prüfung, ob sie "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" iSv Art. 8 Abs. 2 EMRK ist, stellt der Gerichtshof insbesondere darauf ab, ob es im staatlichen Recht wirksame Garantien gegen Missbrauch und Willkür gibt.

4. Bei Durchsuchung einer Anwaltskanzlei müssen unabhängige Zeugen zugezogen werden, die beurteilen können, ob geschützte Unterlagen eingesehen und beschlagnahmt werden. Wenn sie keine juristische Ausbildung haben, sind sie keine geeigneten Zeugen.

5. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit berücksichtigt der Gerichtshof die Auswirkungen einer Durchsuchung auf die Arbeit und den Ruf eines Anwalts.

6. Die Durchsuchungsanordnung muss, soweit das praktisch möglich ist, begrenzt und so gefasst sein, dass sie die Auswirkungen in angemessenen Grenzen hält.

EGMR (I. Sektion), Urteil vom 9. 4. 2009 - 19856/04 Kolesnichenko/Russland -

 Gerichtsstand bei Auslands-Pirateriedelikten gegen deutsches Schiff

1. (...)

2. Der Geltungsbereich der Strafprozessordnung iSd § 10 Abs. 1 StPO entspricht dem Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland; er umfasst an das Land das Gebiet innerhalb der Bundesgrenzen, an der deutschen Küste die Eigengewässer und das Küstenmeer sowie allgemein den über den vorgenannten Bereichen liegenden Luftraum. Jenseits dieser Gebiete beginnt der von § 10 StPO erfasste Bereich.

Beschluss des BGH vom 07.04.2009 – 2 ARs 180/09 –

 Beschlagnahme von E-Mails beim Provider

Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO mit der Herausgabepflicht nach § 95 Abs. 2 StPO anzuordnen.

Beschluss des BGH vom 31.03.2009 – 1 StR 76/09 -

 § 154 Abs. 2 StPO als Verfahrenshindernis

Mit der Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO durch Gerichtsbeschluss entsteht ein in jeder Lage des Verfahrens zu beachtendes Verfahrenshindernis, das nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss beseitigt werden kann. Ein Wiederaufnahmebeschluss ist unwirksam und beseitigt das Verfahrenshindernis nicht, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nicht vorliegen.

Beschluss des KG vom 19.03.2009 – (4) 1 Ss 98/09 (59/09) -

 Absehen von Unterbringung – Beschränkung der Revision

1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH diese Maßregel anzuordnen; hiervon darf auch nicht im Hinblick auf § 35 BtMG abgesehen werden.

2. Die Erklärung der Revision, die Nichtanwendung des § 64 StGB werde vom Rechtsmittelangriff ausgenommen, ist grundsätzlich zulässig. Die Beschränkung der Revision ist jedoch unwirksam, wenn die (fehlerhafte) Entscheidung über die Nichtanwendung von § 64 StGB und die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Beschluss des BGH vom 04.03.2009 – 2 StR 37/09 -

 Begründung des Haftbefehls bei Ausbleiben des Angeklagten

Auch der in der Hauptverhandlung erlassene Haftbefehl ist zu begründen.

Beschluss des LG Zweibrücken vom 02.03.2009 – Qs 20/09 -

 Betäubungsmittelgesetz § 35 Abs. 1

Urteilsgründe, in denen das Fehlen einer tatursächlichen Betäubungsmittelabhängigkeit allein auf Grund der Einlassung des Verurteilten festgestellt ist, entfalten im Verfahren über die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG keine Bindungswirkung für die Vollstreckungsbehörde.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 19.02.2009 – 2 Vas 2/09 -

 Wiedereinsetzung – Postlaufzeit bei Einwurf-Einschreiben

Wird die Briefsendung, mit der das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden soll, am Werktag vor Ablauf der einwöchigen Einlegungsfrist gem. § 311 Abs. 2 StPO im Inland bei der Post eingeliefert, so darf der Beschwerdeführer, wenn keine Besonderheiten vorliegen, auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 S. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Briefsendung am folgenden Werktag und damit noch rechtzeitig bei Gericht eingehen wird. Dies gilt auch für ein Einwurf-Einschreiben, da mit dieser Beförderungsart eine längere Postlaufzeit nicht zwangsläufig verbunden ist, und die Post-Universaldienstleistungsverordnung in Bezug auf die einzuhaltenden Postlaufzeiten nicht zwischen gewöhnlichen Briefsendungen und der Briefbeförderung durch Einschreibesendung unterscheidet.

Beschluss des OLG Hamm vom 17.02.2009 – 3 Ws 37, 38/09 -

 Abfrage von Kreditkartendateien im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

1. Die Abfrage von Kreditkartendaten durch die StA bei Kreditkartenunternehmen stellt keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG dar, wenn die Kreditkartendaten bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien (hier: Abbuchungsbetrag, Zeitraum, Empfängerbank, Merchant-ID) aber nicht als Treffer angezeigt und der StA daher nicht übermittelt wurden.

2. Die Abfrage von Kreditkartendaten, die sich auf eine konkret beschriebene Tathandlung (hier: Verschaffung des Zugangs zu einer Internetseite mit kinderpornografischen Inhalten durch Zahlung eines bestimmten Betrags an einen bestimmten Empfänger auf den Philippinen) beziehen, berührt die Kreditkarteninhaber, welche die Tatkriterien erfüllten und deren Daten daher an die StA übermittelt wurden, in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 161 Abs. 1 StPO ist jedoch eine verfassungsgemäße Ermächtigungsgrundlage für diesen Eingriff, der wie alle Ermittlungshandlungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss.

3. Eine Rasterfahndung iSv § 98 a StPO liegt nicht vor, wenn die Strafverfolgungsbehörde von privaten Stellen Auskünfte zu speziellen Täter-Daten erhält, also nicht die Gesamtdateien zum weiteren Abgleich mit anderen Dateien übermittelt bekommt. Kern der Rasterfahndung ist der Abgleich der herausgefilterten Datenbestände mehrerer Speicherstellen, der die Verknüpfung verschiedener Sachbereiche ermöglicht, um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.

Beschluss des BVerfG vom 17.02.2009 – 2 BvR 1372, 1745/07 -

 DVB-T-Empfänger in Haft

1. Der Besitz von DVB-T-Empfängern stellt eine die Versagung der Erlaubnis nach § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG rechtfertigende Gefahr für die Sicherheit der Anstalt dar, weil dadurch eine unkontrollierte Informationsübermittlung an den Gefangenen ermöglicht wird, die weder technisch noch durch Kontrollmaßnahmen hinreichend sicher verhindert werden kann. Entsprechendes gilt für § 19 Abs. 2 StVollzG.

2. Nach § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG hat ein Gefangener Anspruch auf die Erlaubnis zum Besitz eines eigenen Fernsehgerätes, wenn dadurch die Erreichung des Vollzugszieles nach § 5 Satz 1 oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt nicht gefährdet wird und solange die Vollzugsbehörde nicht von der Möglichkeit nach § 66 Abs. 2 Satz 2 NJVollzG Gebrauch macht, den Gefangenen darauf zu verweisen, anstelle des eigenen ein von der Vollzugsbehörde überlassenes Gerät zu verwenden.

3. Neben der Anzahl der im Besitz eines Gefangenen befindlichen Gegenstände ist auch deren Größe für die Übersichtigkeit des Haftraumes und damit die Sicherheit der Anstalt von Bedeutung; die Bildschirmdiagonale ist jedoch kein taugliches Kriterium für die Entscheidung, ab welcher Größe ein Fernsehgerät die Sicherheit der Anstalt iSd § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG (§ 19 Abs. 2 StVollzG) gefährdet.

Beschluss des OLG Celle vom 12.02.2009 – 1 Ws 42/09 -

 Beurlaubung des Angeklagten von einzelnen Verhandlungsteilen

Der Angeklagte (und sein Verteidiger) ist von einzelnen Teilen der Verhandlung iSv § 231c S. 1 StPO nur dann "nicht betroffen", wenn auszuschließen ist, dass die während der Abwesenheit des Angeklagten behandelten Umstände auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren. Auch wenn der Verhandlungsteil nur für den Ausspruch über eine Rechtsfolge für den Angeklagten von Bedeutung ist, wird dieser von ihm betroffen.

Beschluss des BGH vom 05.02.2009 – 4 StR 609/08 -

 Fehlerhaft adressierter Einspruch gegen Strafbefehl

1. Ein an die StA adressierter Einspruch gegen einen Strafbefehl, der bei der gemeinsamen Posteingangstelle von AG, LG und StA eingeht, geht zunächst der (unzuständigen) StA und nicht auch gleichzeitig dem (zuständigen) AG zu. Dem AG geht er erst zu, wenn er an dieses weitergeleitet wurde.

2. Entscheidet das AG trotz unzulässigen Einspruchs in der Sache, so hat das Berufungsgericht das amtgerichtliche Urteil aufzuheben und den Einspruch als unzulässig zu verwerfen.

Beschluss des OLG Hamm vom 20.01.2009 – 3 Ss 561/08 -

 Rechtsmittelbelehrung – Übersetzung durch Dolmetscher

Der Protokollvermerk über eine Rechtsmittelbelehrung beweist nicht nur die Belehrung als solche, die Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern auch bei Anwesenheit eines Dolmetschers deren korrekte Übersetzung.

Beschluss des KG vom 12.01.2009 – (4) 1 Ss 8/09 (15/09) -

 § 456a StPO und § 57 StGB

1. Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung, nach der ein Antrag eines ausgewiesenen, im Ausland lebenden Verurteilten auf Reststrafenaussetzung unzulässig ist, solange der Verurteilte nicht wieder in die Bundesrepublik eingereist ist und dadurch eine Nachholung der Vollstreckung nach § 456a Abs. 2 StPO möglich geworden ist, nicht fest. Die Gerichte sind bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen zur Prüfung nach § 57 StGB verpflichtet. Die Vorschrift setzt die Anwesenheit des Verurteilten in der Bundesrepublik nicht voraus.

2. Von einer mündlichen Anhörung des Verurteilten gem. § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO kann ohne Verletzung rechtlichen Gehörs abgesehen werden, wenn sie unmöglich oder dem Verurteilten unzumutbar ist, weil er infolge seiner Ausweisung nicht zu einer Anhörung nach Deutschland einreisen kann, ohne die Nachholung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe gem. § 456a Abs. 2 Satz 1 StPO befürchten zu müssen.

Beschluss des OLG Köln vom 09.01.2009 – 2 Ws 644-645/08 -

 "Qualifizierte" Belehrung

1. Wird ein Tatverdächtiger zunächst zu Unrecht als Zeuge vernommen, so ist er wegen des Belehrungsverstoßes (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) bei Beginn der nachfolgenden Vernehmung als Beschuldigter auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben hinzuweisen ("qualifizierte" Belehrung).

2. Unterbleibt die "qualifizierte" Belehrung, sind trotz rechtzeitigen Widerspruchs die nach der Belehrung als Beschuldigter gemachten Angaben nach Maßgabe einer Abwägung im Einzelfall verwertbar.

3. Neben dem in die Abwägung einzubeziehenden Gewicht des Verfahrensverstoßes und des Sachaufklärungsinteresses ist maßgeblich darauf abzustellen, ob der Betreffende nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung davon ausgegangen ist, von seinen früheren Angaben nicht mehr abrücken zu können (im Anschluss an BGH, Urteil vom 03.07.2007 – 1 StR 3/07 = StV 2007, 450, 452).

Urteil des BGH vom 18.12.2008 – 4 StR 455/08 -

 Augenschein in Urteilsgründen

1. Ist das Ergebnis eines Augenscheins eine wesentliche Grundlage der Entscheidung, müssen die Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise darlegen, auf welche festgestellten Einzelheiten und welchen daran anknüpfenden Erwägungen sich die Beweiswürdigung des Gerichts stützt.

2. Nimmt das Gericht eigene Sachkunde in Anspruch, müssen die Urteilsgründe Ausführungen enthalten, aus denen entnommen werden kann, dass sich der Tatrichter zu Recht die erforderliche Sachkunde zugetraut hat.

3. Die Schriftvergleichung erfordert in der Regel die Zuziehung eines Sachverständigen.

Beschluss des KG vom 18.12.2008 – (4) 1 Ss 453/08 (292/08) -

 Beweiswürdigung bei Verfahrensabsprache; Schadensberechnung

1. Es ist unzulässig, dem Urteil einen Sachverhalt zu Grunde zu legen, der nicht auf einer Überzeugungsbildung unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials beruht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte im Rahmen einer Verfahrensabsprache geständig zeigt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt.

2. Zu den Anforderungen an die Schadensberechnung bei betrügerischen Geschäfte.

Beschluss des BGH vom 11.12.2008 – 3 StR 21/08 -

 Fehlendes Bedauern der Tat und Strafzumessung bei behaupteter Reflexhandlung

Führt der Angeklagte die von ihm begangene schwere Körperverletzung auf eine unwillkürliche Reflexhandlung zurück, so kann das Fehlen eines wahrhaftigen Bedauerns nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil hierdurch möglicherweise das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten beeinträchtigt worden wäre.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 11.12.2008 – Ss 455/08 (I 228) -

 Faires Verfahren

Wird eine weitere Anklage gegen denselben Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung zu einem bereits anhängigen Verfahren in einer laufenden Hauptverhandlung zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung hinzuverbunden, so muss, wenn die Voraussetzungen des § 266 StPO nicht vorliegen, mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden (im Anschluss an BGH NStZ-RR 1999, 303).

Beschluss des BGH vom 11.12.2008 – 4 StR 318/08 -

 E-Mail kein fristwahrender Schriftsatz

Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform (hier: allerdings zu § 130 ZPO).

Beschluss des BGH vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08 -

 Keine öffentliche Zustellung der Klageschrift bei unterlassender E-Mail-Anfrage an Beklagten

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung liegen – für das Gericht erkennbar – nicht vor, wenn sich aus den Akten eine E-Mail-Adresse der Partei, deren Aufenthalt dem Gegner und dem Gericht nicht bekannt ist, ergibt, so dass die Partei selbst zur Bekanntgabe ihres Aufenthalts aufgefordert werden kann.

Urteil des OLG Frankfurt vom 03.12.2008 – 19 U 120/08 -

 Laptop-Benutzung kann in der Hauptverhandlung untersagt werden

Mangels einer erheblichen Beeinträchtigung der Pressefreiheit kann die Benutzung eines Laptops in der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Weder ist der Zugang der Journalisten zur Gerichtsverhandlung beschränkt, noch ist eine Berichterstattung nachteilig erschwert.

Beschluss des BVerfG vom 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08 -

 Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Strafgefangenen – Telefonate und Kosmetika

1. Angesichts des grundrechtlichen Verbots der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts steht es nicht im freien Belieben der Justizvollzugsanstalten oder ihrer Träger, eine spezifische faktische Benachteiligung von Frauen oder Männern im Haftvollzug dadurch herbeizuführen, dass deren Unterbringungseinrichtungen unterschiedlich ausgestattet und n diesen Unterschied der Ausstattung sodann Unterschiede der sonstigen Behandlungen geknüpft werden.

2. Bei der im Ermessen der Justizvollzugsanstalt stehenden Entscheidung über die Erteilung einer Telefonerlaubnis können grundsätzlich auch Gesichtspunkte des personellen Aufwands für die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit berücksichtigt werden. Bei einer insoweit vorliegenden unterschiedlichen Behandlung der männlichen und weiblichen Gefangenen muss die dafür gegebene Begründung aber konkret und gerichtlich nachprüfbar sowie im Hinblick auf das Differenzierungsverbot des Art 3 Abs. 3 Satz 1 GG tragfähig sein.

3. Den Angehörigen eines Geschlechts kann die Befriedigung eines Interesses nicht mit der Begründung versagt werden, dass es sich um ein typischerweise beim anderen Geschlecht auftretendes Interesse handele. Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein als andere Mitglieder der Gruppen, denen man nach den in dieser Bestimmung genannten Merkmalen angehört. Die unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen Strafgefangenen derart, dass nur Frauen gestattet wird, Kosmetika über das in § 22 Abs. 1 und 3 StVollzG Vorgesehene hinaus vom Eigengeld zu kaufen, ist deshalb grundsätzlich nicht mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar.

Beschluss des BVerfG vom 07.11.2008 – 2 BvR 1870/07 -

 Besonderes Öffentliches Interesse durch Berufungsbegründung

Wird Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, so liegt darin noch keine Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung wegen einer einfachen Körperverletzung. Diese ist aber in einer Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft zu sehen, in der auch für die erstinstanzlich nur erfolgte Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung eine höhere Strafe gefordert wird. Dies gilt auch, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung später zurücknimmt, nachdem der Angeklagte zu der auch auf seine Berufung hin anberaumten Hauptverhandlung nicht erschienen ist.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 29.10.2008 - Ss 408/08 -

 Unterbringung eines zur Ausreise verpflichteten Ausländers

Die gesetzliche Neuregelung des § 64 StGB durch die Gesetzesnovelle vom 16.07.2007 (BGBl I, 1327) räumt dem Tatrichter die Möglichkeit ein, von der Unterbringung eines zur Ausreise verpflichteten Ausländers, zumal bei erheblichen Verständigungsproblemen, in Ausnahmefällen abzusehen.

Beschluss des BGH vom 28.10.2008 – 5 StR 472/08 -

 Auskunft über dynamische IP-Adresse

Seit dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen am 01.01.2008 ist das Ersuchen um Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auf die §§ 161,163 stopp iVm § 113 TKG (und nicht auf § 100 g StPO) zu stützen.

Beschluss des LG Köln vom 14.10.2008 – 106 Qs 24/08 -

 §§ 35, 36 BtMG

Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach §§ 35,36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (Anschluss an LG Hamburg, Beschluss vom 22.12.1997 – 612 KLs 54/92).

(...)

Beschluss des Thüringer OLG vom 01.10.2008 – 1 Ws 431/08 -

 Vormerkung einer Anrechnungszeit – Ausbildung während Strafhaft

1. (...).

2. Eine während der Strafhaft – ohne Freigängerstatus – durchlaufende Ausbildung (Erlangung der Fachhochschulreife und nachfolgendes abgeschlossenes Fernstudium der Wirtschaftswissenschaften) ist keine Anrechnungszeit, weil Strafgefangene nicht "wegen der Ausbildung ohne Verschulden" (vgl. BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 8), sondern wegen der Strafhaft gehindert sind, eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben.

Urteil des LSG B-W vom 25.09.2008 – L 10 R 4743/07 –

 Prozessverschleppung nach § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO

Allein der späte Zeitpunkt der Stellung eines Beweisantrages ist kein hinreichender Indiz dafür, dass dem Antragsteller die Nutzlosigkeit eines Beweisbegehrens im Sinne des Ablehnungsgrundes der Prozessverschleppungsabsicht bewusst war.

Beschluss des BGH vom 18.09.2008 – 4 StR 353/08 -

Akteneinsicht bei nicht vollstrecktem Haftbefehl

Solange in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht, noch auf Mitteilung des Haftbefehls.

Beschluss des OLG München vom 27.08.2008 – 2 Ws 763/08 -

 Doppelverfolgungsverbot im Auslieferungsrecht

Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügenden Verfahren durch ein so genanntes "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.

Beschluss des OLG Köln vom 22.08.2008 – 6 Ausl. A 2/08 –

 Mindestanforderungen an Berufungseinlegungen – Fax über Internet-Dienst und unsignierte E-Mail

1. Ein über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben ist wie ein vom Absender selbst versandtes Computerfax zu behandeln, so dass auf diese Weise auch ohne übermittelten Namenszug grundsätzlich eine Berufung eingelegt werden kann. Ein solches Fax erfüllt aber dann nicht die inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift, wenn in ihm keine Bezugnahme auf ein Urteil enthalten ist und der Text nur aus dem Wort "Berufung" besteht.

2. Durch eine unsignierte E-Mail kann eine Berufung nicht formwirksam eingelegt werden. Das gilt auch vor Inkrafttreten einer Verordnung nach § 41 a Abs. 2 StPO. Die Rechtsprechung zum Computerfax ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 14.08.2008 – 1 Ws 465/08 -

 Polizeiliche Anordnung der Entnahme einer Blutprobe und Verwertungsverbot

1. Die Auffassung der Strafgerichte, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, nach dem jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen beantwortet werden muss, ist freu von Willkür.

2. Es ist unter dem Aspekt des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach Auffassung der Strafgerichte ein Verstoß gegen die Dokumentations- und Begründungspflicht bei Ausübung der Eilkompetenz gemäß § 81a StPO durch die Polizei allein nicht zu einem Verwertungsverbot führt.

3. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG gebietet nicht ohne Weiteres, im Falle eines Verstoßes gegen § 81a StPO im Zuge einer richterlich nicht angeordneten Blutentnahme ein Verwertungsverbot hinsichtlich der erlangten Beweismittel anzunehmen.

4. Unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG ist lediglich zu prüfen, ob ein rechtsstaatlicher Mindeststandard gewahrt ist und weiter, ob die maßgeblichen strafrechtlichen Vorschriften unter Beachtung des Fairnessgrundsatzes und in objektiv vertretbarer Weise, also ohne Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG), ausgelegt und angewandt worden sind. Der in § 81a StPO enthaltene Richtervorbehalt dürfte nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard zu zählen sein.

Beschluss des BVerfG vom 28.07.2008 – 2 BvR 784/08 -

 Feststellungen zur Person bei Freispruch

Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten sind auch bei einem freisprechenden Urteil erforderlich, wenn sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs von Bedeutung sein können. Dies kann insbesondere mögliche Risikofaktoren in seiner Entwicklung sowie seine persönliche und familiäre Lebenssituation zu den jeweiligen Tatzeiten betreffen.

Urteil des BGH vom 23.07.2008 - 2 StR 150/08 -

 DNA-Identifizierung nach Freispruch des Verdächtigen

Gegen einen vom Vorwurf der Vergewaltigung Freigesprochenen darf die Entnahme einer Speichelprobe zur DNA-Identifizierung nach § 81 g StPO auch dann nicht angeordnet werden, wenn der Freispruch mangels Beweises ergangen ist und ein Tatverdacht fortbesteht.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 16.07.2008 - 1 Ws 390/08 -

 Verwendung von Daten aus Akteneinsicht zu anderen Zwecken

1. Die Regeln über die Zweckbindung der im Wege der Einsicht in Strafakten erlangten personenbezogenen Informationen in §§ 477 Abs. 5, 406e Abs. 6 StPO stellen ein Schutzgesetz iSd § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Personen dar, über die personenbezogene Informationen im Strafverfahren erhoben und zum Akteninhalt geworden sind.

2. Ein Rechtsanwalt darf gemäß §§ 477 Abs. 5, 406e Abs. 6 StPO die im Wege der Akteneinsicht erlangten personenbezogenen Informationen nur zu dem Zweck verwenden, für den die Akteneinsicht gewährt wurde. Die Verwendung für andere Mandanten ist ohne Zustimmung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde nicht zulässig. Die Verantwortung für die Übermittlung der Informationen trägt der für einen Mandanten Akten einsehende Rechtsanwalt gemäß § 477 Abs. 4 Satz 1 StPO selbst.

3. und 4. (...)

Urteil des OLG Braunschweig vom 03.06.2008 – 2 U 82/07 -

 Tilgungsfristen und Verwertungsverbot für Verkehrszentralregister-Eintragung

Eintragungen im Verkehrszentralregister, die gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 lit. A iVm Nr. 3 StVG einer Tilgungsfrist von zehn Jahren unterliegen, dürfen gem. § 29 Abs. 8 1 und 2 StVG bereits nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei der Rechtsfolgenentscheidung nicht mehr verwertet werden.

Beschluss des KG vom 29.05.2008 – 3 Ws (B) 106/08 -

 Kostentragung bei regelmäßigen Drogenscreenings

Die Kostenlast verbleibt bei der Staatskasse, wenn sich ein Verurteilter im Rahmen der Führungsaufsicht regelmäßig Drogenscreenings zu unterziehen hat.

Beschluss des OLG Dresden vom 27.05.2008 – 2 Ws 256/08 -

 § 100g StPO als Vollstreckungsmaßnahme

Zur Vollstreckung einer Reststrafe von 145 Tagen ist die Anordnung einer Auskunftserteilung über Telekommunikationsdaten nach § 100g StPO unverhältnismäßig.

Beschluss des KG vom 30.04.2008 – 1 AR 489/08 -

 Hintergrundgeräusche bei Telefonüberwachung

Die rechtmäßige Telefonüberwachung umfasst auch Hintergrundgespräche und -geräusche.

Beschluss des BGH vom 24.04.2008 - 1 StR 169/08 -

 Rechtsgrundlage der Auskunft an Provider

Seit dem 01.01.2008 ist ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei den Providern auf §§ 161 , 163 StPO iVm § 113 TKG und nicht auf §§ 100g , 100h StPO a. F. bzw. § 100g StPO n. F. zu stützen.

Beschluss des LG Offenburg vom 17.04.2008 – 3 Qs 83/07 -

 Anordnung einer Blutprobe durch Polizeibeamten - Verwertungsverbot

1. Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe ist gemäß § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich dem Richter vorbehalten. Bei dem Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr liegt aber in vielen Fällen die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Erlangung der Blutprobe einhergehende Verzögerung nahe. Ordnet der Staatsanwalt oder eine Ermittlungsperson aus diesem Grund die Entnahme der Blutprobe an, so hat der anordnende Beamte die die Annahme von Gefahr im Verzug begründenden Tatsachen in den Ermittlungsakten zu dokumentieren.

2. Eine rechtlich fehlerhafte Annahme von Gefahr im Verzug führt hinsichtlich des Untersuchungsergebnisses der Blutprobe in der Regel nur bei Willkür oder bei Vorliegen eines besonders schweren Fehlers zu einem Verwertungsverbot. Auf Willkür kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass der die Blutprobe anordnende Beamte die Dokumentationspflicht verletzt hat. In diesem Fall hat vielmehr das Tatgericht die Umstände der Anordnung aufzuklären.

Beschluss des LG Itzehoe vom 03.04.2008 – 2 Qs 60/08 -

 Schweigender Angeklagter und schriftliche Einlassung

Ein schweigender Angeklagter kann das Gericht nicht zur Verlesung einer schriftlichen Einlassung zwingen und damit im Ergebnis wählen, ob er sich mündlich oder schriftlich zur Sache einlassen will. Ein solches Wahlrecht widerspräche den Prinzipien der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit.

Beschluss des BGH vom 27.03.2008 - 3 StR 6/08 -

 Rechtswidriger Rechtsmittelverzicht

1. Wird bei einer verfahrensbeendenden Absprache unter Beteiligung des Gerichts rechtswidrig ein Rechtsmittelverzicht vereinbart, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der Absprache im Übrigen zur Folge.

2. Die Ankündigung des Angeklagten, gegen das aufgrund einer Verfahrensabsprache ergehende Urteil Rechtsmittel einzulegen, ist für sich genommen kein Umstand, der die Bindung des Gerichts an eine zulässige Verständigung beseitigt. Sie rechtfertigt es auch nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft von ihrer in die Absprache einbezogenen Zusage löst, zu einer anderen Tat des Angeklagten einen Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO zu stellen.

3. Bindet das Gericht die Staatsanwaltschaft durch deren Zusage einer Antragstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensabsprache ein, so hat es für den Fall, dass diese ihr Versprechen sodann unter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht einhält, die Verpflichtung, den Angeklagten, der im Vertrauen auf die Zusage die ihm vorgeworfenen anderen Taten eingeräumt hat, im Rahmen der rechtlichen Gestaltungsspielräume von den sich hieraus ergebenden Folgen so weit freizustellen, dass die getroffenen Absprachen weitestmöglich eingehalten werden. Nur wenn sich auf diese Weise kein Ergebnis erzielen lässt, das noch mit dem Gebot fairer Verfahrensführung vereinbar wäre, kommt ein Verfahrenshindernis für die Verfolgung der Tat in Betracht, zu der der Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO angekündigt worden ist.

Urteil des BGH vom 12.03.2008 - 3 StR 433/07 -

 §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes

1. § 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) ist bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur mit folgenden Maßgaben anzuwenden: Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht, hat der durch das Abrufersuchen verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zu erheben. Sie sind jedoch nur dann an die ersuchende Behörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Der Diensteanbieter hat die Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können.

2. Die Bundesregierung hat dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 nach Maßgabe der Gründe über die praktischen Auswirkungen der in § 113a des Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Die Länder und der Generalbundesanwalt haben der Bundesregierung die für den Bericht erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Urteil des BVerfG vom 11.03.2008 - 1 BvR 2556/08 -

 Automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen

1. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) ein.

2. (...)

3. Die bloße Benennung des Zwecks, das Kraftfahrzeugkennzeichen mit einem gesetzlich nicht näher definierten Fahndungsbestand abzugleichen, genügt den Anforderungen an die Normenbestimmtheit.

4. Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.

Urteil des BVerfG vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 bzw. 1254/07 -

 DVD-Kopie für zweiten Pflichtverteidiger – Geltendmachung einer Dokumentenpauschale

1. Der Pflichtverteidiger kann für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien nicht die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG beanspruchen, weil diese Regelung in dem Verhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Staatskasse nicht anwendbar ist.

2. Steht der tatsächliche Aufwand für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien in einem krassen Missverhältnis zu der Dokumentenpauschale, die sich rechnerisch nach Nr. 7000 Ziff. 2 VV RVG ergibt, verbleibt es bei einem Aufwendungsersatzanspruch, der sich nach dem tatsächlichen Aufwand richtet.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.03.2008 – 3 Ws 72/08 -

 Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.

5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 – und - 1 BvR 595/07 -

 Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten

1. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten gebietet die Schutzwirkung des Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich."), dass der Durchsuchungserfolg aus der Sicht der Ermittlungspersonen wahrscheinlich sein muss, mit anderen Worten, dass aus ihrer Sicht mehr als gegen den momentanen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des anderen spricht.

2. In der Prüfung, ob die Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten eine rechtmäßige Diensthandlung war, ist regelmäßig die Frage einzubeziehen, ob die Maßnahme im konkreten fall  mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.02.2008 – III-5 Ss 203/07 -

 Anklage bei Serienstraftaten

Bei einer Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten genügt der Anklagesatz regelmäßig dann sowohl der Umgrenzungs- als auch der Informationsfunktion, wenn über die Angabe der Zahl der Taten, des Gesamtschadens und des gesamten Tatzeitraums hinaus die gleichartigen Taten gruppiert bezeichnet werden und wenn die Einzelheiten im wesentlichen Ermittlungsergebnis detailliert (etwa tabellarisch) aufgelistet werden.

Beschluss des BGH vom 19.02.2008 – 1 StR 596/07 -

 Zeugnisverweigerung nach Spontanäußerung - Vor Polizeibeamten streitende Ehegatten

1. Die gegenüber einem Polizeibeamten ungefragt fernmündlich abgegebene Sachverhaltsschilderung und die in Anwesenheit eines Polizeibeamten gegenüber dem Beschuldigten erfolgte Bezichtigung durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Angehörigen bleiben als so genannte Spontanäußerungen auch nach Gebrauchmachen des Angehörigen von dem Zeugnisverweigerungsrecht verwertbar.

2. (...)

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 06.02.2008 - Ss 70/07 -

 "Vernehmungsersetzendes" Abspielen von Videoaufzeichnungen

Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45,203 = NJW 2000,596 = NStZ 2000,160 L), schränkt den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung.

Urteil des BGH vom 29.01.2008 - 4 StR 449/07 -

 Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Arztpraxis

1. Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 53 StPO) gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Arztpraxis die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

2. Der Richter darf die Untersuchung dieser Praxis nur anordnen, wenn er sich auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Beschluss des BVerfG vom 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07 -

Verstoß gegen Bewährungsauflage - Anzeige eines Wohnungswechsels

Die in einen Bewährungsbeschluss aufgenommene Anweisung, jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen, ist in aller Regel keine Weisung iSv § 56c StGB. Verstößt der Verurteilte hiergegen, so ist deshalb und weil sich aus dem Verstoß regelmäßig keine Besorgnis neuer Straftaten gewinnen lässt, eine Verlängerung der Bewährungsfrist nach § 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht zulässig.

Auf § 56a Abs. 2 Satz 2 StGB kann eine Bewährungsfristverlängerung in einem solchen Fall nur gestützt werden, wenn die Fristverlängerung der Resozialisierung dient und noch innerhalb der Bewährungszeit angeordnet wird.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 21.01.2008 - 1 Ws 44/08 -

 Kinderpornographische Fotos

1. Kann der Richter sich in der Sitzung mit eigenen Augen ein Bild von Tatsachen machen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, ist der Gebrauch eines ersetzenden Beweismittels von vorneherein ausgeschlossen.

2. Zur Frage des Besitzes kinderpornographischer Fotos oder Filme auf einem Datenträger ist regelmäßig zu prüfen und zu erörtern, ob und warum andere (oder frühere) Nutzer des Rechners als Besitzer ausscheiden.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.01.2008 - III-5 Ss 216/07 -

 Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung

1. Zur Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit des Art. 5 I 2 GG beim Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen über Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor und nach einer mündlichen Verhandlung sowie in Sitzungspausen.

2. Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert. Es liegt auch im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren und Entscheidungen öffentlich wahrgenommen zu werden, und zwar auch im Hinblick auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen.

3. Durch sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden gem. § 176 GVG können Beschränkungen vorgesehen werden, deren Gestaltung soweit das Verfahrensrecht keine gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des Vorsitzenden liegt. Dieses Ermessen hat er unter Beachtung der Bedeutung der Rundfunkberichterstattung für die Gewährleistung öffentlicher Wahrnehmung  und Kontrolle von Gerichtsverhandlungen sowie der einer Berichterstattung entgegenstehender Interessen auszuüben und dabei sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Überwiegt das Interesse an einer Berichterstattung unter Nutzung von Ton- und Bewegbildaufnahmen andere bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende Interessen, ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Möglichkeit für solche Aufnahmen zu schaffen. (Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion).

Beschluss des BVerfG vom 19.12.2007 - 1 BvR 620/07 -

 Erzwingungshaft bei Geldbuße

Die Anordnung von Erzwingungshaft kann ausnahmsweise bei einer geringfügigen Geldbuße unverhältnismäßig sein.

Beschluss des LG Zweibrücken vom 06.12.2007 - Qs 140/07 -

 Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

Der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsachen abgelehnt wird, muss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihnen keine Bedeutung beimisst. Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte.

Beschluss des BGH vom 22.11.2007 - 3 StR 430/07 -

 Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsum

Ein Norm- oder Wertungswiderspruch zwischen den Vorschriften in §§ 24 a II, 25 I 2 StVG betreffend die Anordnung eines Fahrverbots und den Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung bei Betäubungsmittelkonsum nach § 46 I FeV i.V. mit der Anlage besteht nicht.

Beschluss des OVG Hamburg v. 20.11.2007 - 3 So 147/06 -

 Sicherstellung eines Radarwarngeräts

Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 I b StVO sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht.

Beschluss des VGH München vom 13.11.2007 – 24 ZB 07.1970 -

 Keine fristwahrende Unterbrechung durch "Schiebetermine"

Ein Fortsetzungstermin wahrt die Unterbrechungsfristen nach § 229 Abs. 1 und Abs. 2 StPO lediglich dann, wenn in ihm zur Sache verhandelt wird. Erforderlich sind hierfür Prozesshandlungen oder Erörterungen zur Sach- oder Verfahrensfragen, die geeignet sind, die Sache ihrem Abschluss substantiell näher zu bringen.

Beschluss des BGH vom 16.10.2007 - 3 StR 254/07 -

 Sechsmonatsfrist nach §§ 126a, 121 StPO

In die Berechnung der Sechsmonatsfrist nach §§ 126a Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 1 StPO ist die zuvor vollzogene Untersuchungshaft einzubeziehen. Die besonderen Haftvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO sind bei der Prüfung der einstweiligen Unterbringung über sechs Monate hinaus nicht zu berücksichtigen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.10.2007 - III 3 Ws 357/07 -

 Verschlechterungsverbot bei Geld- statt Freiheitsstrafe- Zurückverweisung

1. Es verstößt gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das Berufungsgericht eine Geldstrafe an Stelle einer Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet.

2. Das Revisionsgericht kann eine unter Verletzung der §§ 331,328 II StPO fehlerhafte bemessene Strafe auf das zulässige Maß herabsetzen. Dies scheidet jedoch aus, wenn das LG möglicherweise bei Beachtung des § 331 I StPO- ebenso wie das AG- für die in Frage stehende Tat auf eine Freiheitsstrafe erkannt hätte.

Beschluss des OLG Hamm vom 22.10.2007 - 3 Ss 437/07 -

 Ablehnung einer Dolmetscherin

Der Umstand, dass eine Übersetzerin im Ermittlungsverfahren mit der Polizei zusammengearbeitet hat, begründet keine Besorgnis der Befangenheit.

Beschluss des BGH vom 28.08.2007 - 1 StR 331/07 -

 Fahrverbot nach mehr als zwei Jahren

Das Fahrverbot verliert als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme seinen Sinn, wenn die zu ahnende Tat lange zurückliegt (hier mehr als zwei Jahre), der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.

Beschluss des KG vom 05.09.2007 - 2 Ss 193/07 -

 Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt – Erholung eines Gutachtens

Der der Vollzugsbehörde bei der Verlegung des Verurteilten in eine sozialtherapeutische Anstalt zustehende Beurteilungsspielraum hat zur Folge, dass das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist. Es ist nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten. Die Strafvollzugskammer ist daher nicht befugt, sich durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eine neue Erkenntnisquelle zu schaffen und auf dieser – verändert – Grundlage die Entscheidung der Vollzugsbehörde zu überprüfen.

Beschluss des OLG Hamm vom 03.07.2007 – 1 Vollz (Ws) 387/07 -

 Vertrauensverhältnis zum Verdeckten Ermittler

Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.

Urteil des BGH vom 26.07.2007 - 3 StR 104/07 -

 Unzulässige Revision

Eine verspätete und auch sonst unzulässige Revision kann nur vom Revisionsgericht verworfen werden.

Beschluss des BGH vom 17.07.2007 - 1 StR 271/07 -

 Urinprobe in Untersuchungshaft

Die Abgabe einer Urinprobe erfordert stets eine konkreten Verdacht.

Beschluss des LG Koblenz vom 10.07.2007 - 2060 Js 28.166/05 -

 Betreiben eines Fernsehgeräts in der Strafhaft

Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, einen Strafgefangenen, der in seinem Haftraum ein selbstgenutztes Fernsehgerät betreiben will, ausschließlich auf die Anmietung eines solchen Geräts bei einem bestimmten anstaltsexternen Vermieter zu verweisen.

Beschluss des OLG Dresden vom 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 -

 Auslieferungshindernis - § 15 IRG

1. Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 MRK führt nur dann zu einem Auslieferungshindernis, wenn der Kernbereich der Garantie verletzt wird.

2. Zur Vermeidung einer Inhaftierung kann einem Verfolgten unter Wahrung der Grundsätze der Spezialität auferlegt werden, binnen einer festzusetzenden Frist aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen und sich den Justizbehörden des ersuchenden Staates zu stellen.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 26.06.2007 - 1 AK 16/06 -

 Wahrunterstellung

Nach Wahrunterstellung einer Beweistatsache darf diese nicht ohne vorherigen entsprechenden Hinweis an den Angeklagten im Urteil als erweisen angesehen werden und zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden.

Beschluss des BGH vom 21.06.2007 - 5 StR 189/07 -

 Strafbarkeit einer V-Person der Polizei wegen eines Betäubungsmitteldelikts

Kommt es einer Vertrauensperson der Polizei bei seiner Vermittlungstätigkeit nicht auf eine erfolgreiche Abwicklung des beabsichtigten Heroinverkaufs, sondern ausschließlich darauf an, durch rechtzeitige Hinweise an die Polizei eine Prämie für die Ergreifung der Täter zu erlangen, so scheidet eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus.

Beschluss des BGH vom 21.06.2007 - 3 StR 216/07 -

 Verlängerung der Frist zur Urteilsabsetzung

Eine Verlängerung der Frist zur Urteilsabsetzung (§ 268 Abs. 3 StPO), wie im Fall des § 229 Abs. 2 StPO, gibt es bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung unmittelbar vor der Urteilsverkündung nicht.

Beschluss des BGH vom 20.06.2007 - 1 StR 58/07 -

 Abgrenzung einer Beweisantrags von einem Beweisermittlungsantrag

Einem Beweisbegehren, das in der Form eines Beweisantrags gekleidet ist, muss nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl aufgestellt wurde, so dass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt. Ob es sich bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen zu beurteilen.

Urteil des BGH vom 13.06.2007 - 4 StR 100/07 -

 Auftraggeber bei heimlich am Kfz angebrachten Ortungsgerät

Dem Besitzer eines Kfz, an dem von einer Detektei heimlich ein GPS-Ortungsgerät angebracht wurde, steht wegen Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich ein Anspruch auf Benennung des Auftraggebers dieser Maßnahme zu.

Urteil des OLG Koblenz vom 30.05.2007 - 1 U 1235/06 -

 Beschlagnahme im Insolvenzverfahren

Die Beschlagnahme eines Gegenstandes nach § 11 c Abs. 1 bis 4 StPO hat im Insolvenzverfahren keine Wirkung.

Urteil des BGH vom 24.05.2007 - IX ZR 41/05 -

 Unterlassene Belehrung der Verlobten

Rügt der Angeklagte mit der Revision, die Verwertung der Zeugenaussage sei unzulässig, weil die Zeugin mit ihm verlobt, aber vor ihrer Aussage über ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrt worden sei, muss er auch diejenigen Tatsachen vortragen, die den Rechtsbegriff des Verlöbnisses erfüllen.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 09.05.2007 -  3 Ss 70/07 -

 Keine Verlesung früherer "Zeugenerklärung" nach umfassender Vorab-Auskunftsverweigerung

Wird ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht vernommen, weil er sich vorab auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen hat, so darf seine Vernehmung nicht durch Verlesung von ihm stammender früherer schriftlicher Erklärungen gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ersetzt werden.

Urteil des BGH vom 27.04.2007 - 2 StR 490/06 -

 Tenorierung bei Verurteilung wegen Vergewaltigung

Tenoriert der Tatrichter im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB "sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall (Vergewaltigung)" so besteht keine Veranlassung, den Schuldspruch in "Vergewaltigung" zu ändern. Es hat sich allerdings aus Vereinfachungsgründen die Tenorierung "Vergewaltigung" durchgesetzt.

Beschluss des BGH vom 18.04.2007 - 2 StR 113/07 -

 Qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nach Urteilsabsprache

Nach einer Urteilsabsprache kann weder auf die gesetzlich vorgeschriebene noch auf die qualifizierte Rechtsmittelbelehrung wirksam verzichtet werden.

Beschluss des BGH vom 03.04.2007 - 3 StR 72/07 -

 Beschleunigungsgrundsatz bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind mit besonderer Beschleunigung zu führen.

2. Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze kommt dabei nicht in Betracht.

3. Die Unzulässigkeit der Aufrechterhaltung einer einstweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis kann vielmehr nur bei groben Pflichtverletzungen und erheblichen, von der Justiz zu vertretenden Verzögerungen eintreten.

Beschluss des OLG Hamm vom 21.06.2007 - 4 Ws 152/07 -

 Beweisverwertungsverbot bei fehlerhafter Durchsuchung

1. Ein Beweisverwertungsverbot ist grundsätzlich nur dann Folge einer fehlerhaften Durchsuchung, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst bzw. willkürlich begangen wurden.

2. Es ist zwar nicht akzeptabel, dass in einer größeren Stadt um die Mittagszeit eines Feiertags kein Bereitschaftsrichter, der als zuständiger Richter (§ 162 Abs. 1 Satz 2 StPO) den Durchsuchungsbeschluss erlassen könnte, erreichbar ist. Ordnet statt seiner der ermittelnde Staatsanwalt die Durchsuchung an und sind eine gezielte Umgehung des Richtervorbehalts sowie eine willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug nicht erkennbar, sind die aufgefundenen Beweismittel verwertbar.

Beschluss des BGH vom 25.04.2007 -  1 StR 135/07 -

 Keine mehrfache Verhängung von Ordnungsgeld

1. Gegen einen Zeugen, der wiederholt unberechtigt die Aussage verweigert, kann nur einmal Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeld ist unzulässig.

2. Demgegenüber kann Beugehaft auch mehrfach - bis zu der in § 70 Abs. 2 StPO vorgesehenen Höchstgrenze - angeordnet werden.

Beschluss des OLG Köln vom 30.03.2007 - 2 Ws 169 und 179/07 -

 Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls

Der Haftbefehl wird unverhältnismäßig, wenn das Verfahren zwei Monate lang überhaupt nicht gefördert wird.

Beschluss des OLG Naumburg vom 19.03.2007 - 1 Ws 132/07 -

 Strafbarkeit nach Gewaltschutzgesetz - Zustellungserfordernis

Die wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG.

Urteil des BGH vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06 -

 Ausstattung bei audiovisueller Vernehmung

Bietet die oberste Dienstbehörde nach § 96 StPO die audiovisuelle Vernehmung eines gesperrten Zeugen an und ist das Gericht von Rechts wegen gehalten, eine solche Vernehmung durchzuführen, so ist es Aufgabe des Justizministeriums, gegebenenfalls seiner nachgeordneten Dienststellen, das Gericht so auszustatten, dass das Verfahren auch durchgeführt werden kann.

Beschluss des BGH vom 07.03.2007 - 1 StR 646/06 -

 Haftbefehl gegen ausbleibenden Angeklagten im Strafbefehlsverfahren

Der Haftbefehl nach den §§ 230 Abs. 2, 236 StPO erfüllt im Strafbefehlsverfahren nicht den Zweck, den Ungehorsam des Angeklagten zu ahnden. Vor Erlass des Haftbefehls ist daher zu prüfen, ob die Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten ohne Einbußen bei der Wahrheitsfindung, der gerechten Beurteilung des Falls und der gebotenen Einwirkung des Verfahrensablaufs auf den Angeklagten durchgeführt werden kann. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Erlass eines Haftbefehls unverhältnismäßig.

Beschluss des KG vom 01.03.2007 - 1 AR 272/07 -

 Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensabsprachen

Eine Verfahrensabsprache ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im Protokoll der Hauptverhandlung festzuhalten. Mangelt es hieran, belegt die negative Beweiskraft der Sitzungsniederschrift im Revisionsverfahren das Fehlen einer Verfahrensabsprache.

Beschluss des BGH vom 27.02.2007 - 3 StR 32/07 -

 Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige - CICERO

1. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung von BVerfGE 20, 162 = NJW 1966, 1603).

2. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses iSd § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.

3. (...)

Urteil des BVerfG vom 27.02.2007 - 1 BvR 538/06 -

 Anhörung des Sachverständigen

Es muss derjenige Sachverständige angehört werden, der das schriftliche Gutachten erstattet hat.

Beschluss des OLG Koblenz vom 21.02.2007 - 1 Ws 85/07 -

 Fähigkeit einer Muslima zur Ausübung des Schöffenamtes

Eine gläubige Muslima, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung wesentliche Unterschiede zwischen Mann und Frau macht, ist nicht fähig, das Amt einer Schöffin auszuüben.

Beschluss des LG Dortmund vom 12.02.2007 - 14 Gen.StrK 12/06 -

 Vorlage eines Attests

Der Hinweis des Angeklagten, er sei "durch eine akute Erkrankung verhandlungsunfähig" gewesen, und die Vorlage eines Attests, in dem darauf hingewiesen wird, der Patient sei "krankheitsbedingt verhandlungsunfähig", genügt nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 2 StPO.

Beschluss des KG vom 06.02.2007 - 1 AR 152/07 -

 Verdeckte "Online-Durchsuchung"

Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.

Beschluss des BGH vom 31.01.2007 - StB 18/06 -

 Frist für die erneute mündliche Haftprüfung

Die Frist des § 118 Abs. 3 StPO wird auch durch die Verkündung eines abgeänderten Haftbefehls neu in Gang gesetzt.

Beschluss des OLG Köln vom 23.01.2007 - 2 Ws 46/07 -

 Playstation 2 und Anstaltssicherheit

Der Spielkonsole Sony Playstation 2 wohnt eine allgemeine Gefährlichkeit für die Sicherheit der Anstalt inne, der mit zumutbaren Vorkehrungen und Kontrollen nicht begegnet werden kann, so dass die Justizvollzugsanstalt ihren Besitz nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG untersagen darf.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 -

 Bemessung von Jugendstrafe

Bei der Bemessung von Jugendstrafe ist § 46 Abs. 3 StGB nicht anwendbar.

Beschluss des BGH vom 10.01.2007 - 1 StR 617/06 -

 Nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen im Vollzug neu aufgetretener Psychose

Eine im Strafvollzug aufgetretene psychische Erkrankung des Verurteilten kann für sich genommen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b StGB regelmäßig nicht begründen. Maßgebliches Kriterium ist, dass sich die Erkrankung während der Strafhaft in einer für die Gefährlichkeitsprognose relevanten Weise im Verhalten des Verurteilten ausgedrückt hat.

Beschluss des BGH vom 09.01.2007 - 1 StR 605/06 -

 Unterrichtung eines entfernten Angeklagten

Die gemäß § 247 Satz 4 StPO gebotenen Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten kann auch so erfolgen, dass er das Geschehen im Sitzungssaal mittels Videoüberwachung mitverfolgen kann. Der Vorsitzende muss sich dann jedoch vergewissern, dass die Videoübertragung nicht durch technische Störungen beeinträchtigt wurde. Wie er sich diese Gewissheit verschafft, bestimmt der Vorsitzende.

Beschluss des BGH Vom 19.12.2006 - 1 StR 268/06 -

 Überprüfungszeitpunkt im Maßregelvollzug

Der erneute Lauf der Überprüfungsfristen des § 67 e Abs. 2 StGB beginnt mit dem Tag, an dem das Gericht die Aussetzung der Unterbringung ablehnt. Es kommt nicht darauf an, wann die Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 06.12.2006 - 2 Ws 284/06 -

 Widerruf der Strafaussetzung

Ist wegen einer in der Bewährungszeit begangenen neuen Straftat auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Bewährungszeit verlängert worden und durfte der Verurteilte auch deshalb darauf vertrauen, die Strafaussetzung werde nicht widerrufen, so ist einer erst drei Monate später eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft, mit der nunmehr ein Widerruf der Strafaussetzung erstrebt wird, verwirkt.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 16.11.2006 - 1 Ws 551/06 -

 Ungeklärte ausländerrechtliche Situation

Die ungeklärte ausländerrechtliche Situation hindert die Strafrestaussetzung nicht.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 26.10.2006 - 1 Ws 792 und 793/06 -

 Verspäteter Hinweis - Äußerungsrecht des Verteidigers

1. Eine Verfahrensrüge, der Hinweis gemäß § 265 StPO sei verspätet erteilt worden. kann in aller Regel keinen Erfolg haben, wenn kein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt worden war.

2. (...)

Beschluss des BGH vom 24.10.2006 - 1 StR 503/06 -

 Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen

Therapiebereitschaft eines Drogenabhängigen ist dann zu bejahen, wenn er ernsthaft gewillt ist, eine Therapie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer geeigneten Einrichtung nach den dort geltenden Regeln, Anweisungen und Bedingungen anzutreten und durchzustehen, um eine bestehende Drogenabhängigkeit zu beseitigen, und an diesem Ziel aktiv mitzuarbeiten. Eine klare Zieldefinition für den weiteren Lebensweg kann nicht verlangt werden.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.10.2006 - 2 VAs 33/06 -

 Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Wegfall der Therapiebereitschaft

1. Die gesetzliche Ermächtigung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 2 StGB verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

2. Neue Tatsachen iSd § 66 b Abs. 2 StGB sind nur solche, die die Gefährlichkeit des Verurteilten in einem neuen Licht erscheinen lassen.

3. Die gesetzgeberische Enzscheidung für einen grundsätzlichen Verzicht auf die Feststellung eines Hanges zu erheblichen Straftaten in § 66 b Abs. 2 StGB ist nicht zu beanstanden.

4. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung, wenn mildere Mittel zur Erreichung des Zwecks zur Verfügung stehen oder wenn eine Gesamtabwägung im Einzelfall ein Überwiegen der Freiheitsrechte des Verurteilten ergibt.

Beschluss des BVerfG vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06 -

 Verwertbarkeit von Telefonüberwachungen

1. und 2. (...)

3. Das Fehlen einer ausreichenden Begründung für die Anordnung einer Telefonüberwachung nach § 100 a StPO führt nicht zur Unverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse.

4. Fehlt es an einer ausreichenden Begründung oder wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme konkret in Zweifel gezogen, hat der erkennende Richter vielmehr die Verdachts- und Beweislage, die im Zeitpunkt der Anordnung gegeben war, anhand der Akten zu rekonstruieren und auf dieser Grundlage die Verwertbarkeit zu untersuchen. War die Überwachung der Telekommunikation in einem anderen Verfahren angeordnet worden, hat er hierzu die Akten dieses Verfahrens beizuziehen.

Urteil des BGH vom 23.08.2006 - 5 StR 151/06 -

 Wahrheitswidrige Behauptung eines Verfahrensverstoßes

1. Ein Beschwerdeführer, der bewusst wahrheitswidrig einen Verfahrensverstoß behauptet und sich zum Beweis auf ein unrichtig erkanntes Protokoll beruft, handelt rechtsmissbräuchlich; seine Rüge ist unzulässig.

2. Dies gilt auch, wenn er das sichere Wissen von der Unwahrheit erst nachträglich erlangt, die Rüge jedoch gleichwohl weiterverfolgt.

Urteil des BGH vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05 -

 Keine Befangenheit von Richtern wegen negativer Ausführungen über den Beschuldigten im Urteil gegen Mittäter

1. - 4. (...)

5. Die Tatsache allein, dass ein Richter früher Entscheidungen wegen der Straftat getroffen hat, rechtsfertigen nicht immer Zweifel an seiner Unparteilichkeit. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Dass Richter in einem Urteil gegen einen Mittäter zur Beurteilung seiner strafrechtlichen Verantwortung Feststellungen über das Verhalten des Beschwerdeführers gemacht haben und später an dem Strafverfahren gegen ihn mitwirken, rechtfertigt keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Spruchkörpers.

Urteil des EGMR vom 10.08.2006 - 75737/01 -

 Richterablehnung wegen Presseveröffentlichung - Allianz Arena München

1. Allein der Umgang eines Richters mit einem über eine Strafsache berichtenden Presseorgan begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit; entscheidend ist, ob der Eindruck erweckt wird, es sei bereits eine persönliche Festlegung in der Schuld- und Straffrage erfolgt.

2. (...)

Urteil des BGH vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06 -

 Vernehmung eines Verdeckten Ermittlers unter optischer und akustischer Abschirmung

Die audiovisuelle Vernehmung eines Verdeckten Ermittlers darf unter optischer und akustischer Abschirmung durchgeführt werden, wenn der Zeugenschutz nach § 110 b Abs. 3 StPO dies gebietet und anderenfalls der Zeuge gerichtlich nicht vernommen werden könnte. Während einer derart verfremdeten Vernehmung kann der Angeklagte aus dem Sitzungssaal entfernt werden, um das Wiedererkennen des Verdeckten Ermittlers durch Auffrischen der Erinnerung des Angeklagten an dessen Erscheinung und Sprache zu verhindern.

Beschluss des BGH vom 19.07.2006 - 1 StR 87/06 -

 Vereidigung als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

Entscheidet der Vorsitzende, dass ein Zeuge entsprechend dem Regelfall des § 59 StPO nicht vereidigt werden soll, und wird diese Frage nicht kontrovers erörtert noch zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO gemacht, so ist, wenn der für die Vernehmung nach § 247 StPO aus dem Sitzungssaal entfernte Angeklagte dabei nicht anwesend ist, dieser Verfahrensvorgang kein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung und der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht gegeben.

Beschluss des BGH vom 11.07.2006 - 3 StR 216/06 -

 Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess bei fehlender konfrontativer Befragung

1. Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren lässt sich kein Rechtssatz des Inhalts ableiten, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre.

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei polizeilichen Vernehmungen Anwesenheitsrechte von Verteidigern und weiteren Beschuldigten nicht vorgesehen sind; (...)

3. (...)

Beschluss des BVerfG vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 -

 Beschleunigungsgebot in Haftsachen

1. Bei absehbar umfangreichen Verfahren, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, fordert das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einen Verhandlungstag pro Woche (BVerfG, NStZ 2006, 295 ff.). Eine Terminierung von nur 26 Verhandlungstagen in einem Zeitraum von 9,5 Monaten, als weniger als drei Verhandlungstagen pro Monat, von denen mehrere zudem von vorneherein als Kurztermine vorgesehen sind, ist mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht vereinbar.

2. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen kann insbesondere in Verfahren mit mehreren in Haft befindlichen Angeklagten dazu führen, dass das Recht des Angeklagten, sich von einem bestimmten Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen, eingeschränkt sein.

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 29.06.2006 - 3 Ws 100/06 -

 Verlegung eines Sicherungsverwahrten in andere Justizvollzusganstalt

1. Die Verlegung eines Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten von einer Justizvollzugsanstalt in eine andere gegen den Willen des Betroffenen greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein.

2. Eine Verlegung kann nicht allein damit begründet werden, andere Verwahrte würden den Betroffenen als Verursacher einer Beschädigung (hier: an einem Billardtisch im Freizeitraum) ansehen, woraus eine erhebliche Unruhe sowie die Gefahr einer Eskalation mit dem latenten Risiko von Übergriffen auf den Betroffenen resultiere.

3. (...)

Beschluss des BVerfG vom 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05 -

 DNA-Analyse und "unverzügliche" Vernichtung entnommener Blutproben

Das Vernichtungsgebot des § 81 a Abs. 3 2. HS StPO gilt nicht schon stets ab Rechtskraft des Anlassverfahrens, sondern ggf. erst ab Rechtskraft des "anderen anhängigen Verfahrens" iSd § 81 a Abs. 3 1. HS StPO.

Beschluss des LG Berlin vom 21.06.2006 - 515 Qs 60/06 -

 Heilbehandlung bei Bagatellerkrankungen

Strafgefangene haben gemäß §§ 58, 61 StVollzG Anspruch auf Heilbehandlung auch bei Bagatellerkrankungen und auf Versorgung mit den hierfür notwendigen Arzneimitteln. § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel) findet auf diesen Anspruch keine Anwendung.

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 29.05.2006 - 3 Vollz (Ws) 47/06 -

 Beschränkung der Berufung auf das Fahrverbot

Eine Beschränkung der Berufung allein auf das Fahrverbot ist unzulässig.

Beschluss des OLG Hamm vom 25.05.2005 - 2 Ss 207/05 -

 Adhäsionsantrag durch Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, einen Adhäsionsantrag zu stellen.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 15.05.2006 - 3 Ws 466 u. 507/06 -

 Beschleunigungsgrundsatz bei Unterbringung

Der Beschleunigungsgrundsatz gilt bei der einstweiligen Unterbringung nicht anders als bei der Untersuchungshaft.

Beschluss des OLG Koblenz vom 08.05.2006 - 1 Ws 247/06 -

 "Praxisgebühr" im Strafvollzug

Für eine Beteiligung des Strafgefangenen an den Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung ("Praxisgebühr") gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage.

Beschluss des OLG Koblenz vom 19.04.2006 - 1 Ws 833/05 -

 Tatrichter und Sachverständiger

Will der Tatrichter dem vernommenen Sachverständigen nicht folgen, ohne durch die Vernehmung eigene Sachkunde erworben zu haben, muss er zunächst einen weiteren Sachverständigen anhören.

Beschluss des BGH vom 28.03.2006 - 4 StR 575/05 -

 Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

1. Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lange andauernden Untersuchungshaft (hier: ca. 18 Monate) zu dienen.

2. Die mit Haftsachen betrauten Gerichte haben sich bei der zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft mit deren Voraussetzungen eingehend auseinander zu setzen und diese entsprechend zu begründen. In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten.

3. Ein zur Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) führendes Abwägungsdefizit ist gegeben, wenn bei lang andauernder Untersuchungshaft (hier: ca. 18 Monate) im Haftfortdauerbeschluss Verfahrensverzögerungen von mehr als drei Monaten nicht berücksichtigt werden, die durch die Fertigstellung des Protokolls der Hauptverhandlung und die Zusendung des Urteils (insgesamt sechs Wochen), die Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft (fünf Wochen), die Abgabe von dienstlichen Erklärungen der Richter zu einer Verfahrensrüge (vier Wochen) und die Zustellung eines BGH-Beschlusses (eine Woche) entstanden sind.

Beschluss des BVerfG vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 -

 Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung

Der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts steht nicht entgegen, dass eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben ist.

Beschluss des BGH vom 07.03.2006 - 4 StR 16/06 -

 Fesselung des Angeklagten während der Hauptverhandlung

Die Anordnung des Vorsitzenden, den Angeklagten während der Hauptverhandlung zu fesseln, ist nur unter den Voraussetzungen des § 119 Abs. 5 StPO zulässig. Sie muss mit konkreten Tatsachen Begründet werden.

Beschluss des OLG Dresden vom 15.02.2006 - 1 Ws 25/06 -

 Verwertung von Maut-Gebührendaten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Die Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für strafrechtliche Zwecke ist unzulässig.

Beschluss des LG Magdeburg vom 03.02.2006 - 25 Qs 7/06 -

 Abgabe von Urinproben im Strafvollzug

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Gefangener Drogen konsumiert hat, ist er (auch) nach § 56 Abs. 2 StVollzG zur Abgabe von Urinproben verpflichtet. Denn Drogenkonsum ist nicht nur ein schwerer Verstoß gegen die Anstaltsordnung, sondern in der Regel auch ein Anzeichen einer behandlungsbedürftigen Betäubungsmittelabhängigkeit, so dass die Abgabe auch dem Gesundheitsschutz dient. Die Weigerung des Gefangnen, seiner hierzu erforderlichen Mitwirkung nachzukommen, stellt einen Pflichtverstoß dar, der eine disziplinarische Ahndung rechtfertigt.

Beschluss des Kammergerichts vom 26.01.2006 - 5 Ws 16/06 Vollz und 630/05 Vollz -

 Durchsuchung bei Bagatelldelikt

Durchsuchungsanordnungen wegen Bagatelldelikten sind rechtswidrig. Die beschlagnahmten Gegenstände können nicht als Beweismittel verwertet werden.

Beschluss des LG Freiburg vom 19.01.2006 - 2 Qs 8/06 -

 Öffentlichkeit bei Augenschein an beengter Örtlichkeit - Schmales Treppenhaus

1. Die Entscheidung über die Anzahl der bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit (hier: schmales Treppenhaus) zugelassenen Zuhörer ist vom Revisionsgericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar.

2. Ein Teil der bei öffentlichen Verhandlungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Plätze kann Pressevertretern vorbehalten bleiben.

3. (...)

Beschluss des BGH vom 10.01.2006 - 1 StR 527/05 -

 Fragerecht der Verteidigung bei Zeugenschutzprogramm

1. § 55 Abs. 1 StPO findet keine Anwendung, wenn sich der Zeuge erst durch die Beantwortung der an ihn gerichteten Frage strafbar machen kann.

2. - 3. (...)

Urteil des BGH vom 15.12.2005 - 3 StR 281/04 -

 Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur Antragstellung geben.

2. "Neue Tatsachen" iSd § 66 b Abs. 1 und 2 StGB müssen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer durch den Verurteilten hindeuten.

Urteil des BGH vom 25.11.2005 - 2 StR 272/05 -

 Vereidigung eines Zeugen

Eine ausdrückliche Entscheidung, einen Zeugen nicht zu vereidigen, ist nach der Änderung des gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses in § 59 Abs. 1 Satz 1 StPO nur dann zu treffen und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, wenn ein Verfahrenbeteiligter einen Antrag auf Vereidigung gestellt hat.

Beschluss des BGH vom 16.11.2005 - 2 StR 457/05 -

 Anforderungen an die Verfahrensrüge - Bezugnahme auf Akteninhalt

1. Die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen sind so vollständig und genau anzugeben, dass das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden.

2. Dabei genügt es nicht, auf Fundstellen in den Akten Bezug zu nehmen. Dies gilt auch für die Bezugnahme auf in den Akten befindliche Sachverständigengutachten unter Bennennung der Blattzahlen. Vielmehr müssen solche Stellen, wenn sie für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Rechtsfertigungsschrift wiedergegeben werden.

3. (...)

Urteil des BGH vom 27.10.2005 - 1 StR 218/05 -

 Rechtsmittelverzicht ohne Pflichtverteidiger

Der trotz notwendiger Verteidigung unverteidigten Angeklagten abgegebene Rechtsmittelverzicht ist unwirksam.

Beschluss des OLG Koblenz vom 20.10.2005 - 2 Ss 336/05 -

 Anspruch auf Einzelunterbringung

Bei der Entscheidung über den Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) in einem nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes umgebauten Einzelbauwerks einer aus mehreren Bauwerken bestehenden - vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erbauten - Justizvollzugsanstalt ist auf den Gesamtzustand der Justizvollzugsanstalt abzustellen mit der Folge, dass § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG auf die gesamte Justizvollzugsanstalt weiter anzuwenden ist.

Beschluss des BGH Vom 11.10.2005 - 5 Ars (Vollz) 54/05 -

 Verfassungsrechtliche Anforderungen an "Organisationshaft"

1 (...)

2. Die mit einer "Organisationshaft" verbundene Problematik der Vollstreckungsreihenfolge berührt die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Person. Dieses Freiheitsrecht beeinflusst als objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende Wertentscheidung auch die Auslegung und Anwendung von Vorschriften, die auf die rechtstechnische Umsetzung und die Kontrolle freiheitsentziehender Maßnahmen gerichtet sind.

3. Eine gesetzwidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt bei der "Organisationshaft" dann vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt. Von Verfassungs wegen geboten ist es aber nicht, das bereits im Zeitpunkt des im Einzelfall nicht vorhersehbaren Vollstreckungsbeginns ein für den jeweiligen Verurteilten geeigneter Platz in einer Maßregeleinrichtung vorgehalten wird. Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführten.

Beschluss des BVerfG vom 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01 -

 Schluss des Sachverständigen

Die Behauptung eines Sachverständigen, der von ihm gezogenen Schluss sei selbstverständlich (er folge per se aus der Diagnose), bedarf besonders gründlicher Prüfung, weil sie keine Tatsachengrundlage erkennen lässt.

Beschluss des BGH vom 31.08.2005 - 2 StR 314/05 -

 Verlust der Strafakte

Ist die Strafakte nach Einlegung und Begründung der Revision des Angeklagten verloren gegangen und lassen sich Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss nicht rekonstruieren, so ist das Verfahren wegen eines nicht auszuschließenden Prozesshindernisses vom Revisionsgericht einzustellen.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 11.08.2005 - Ss 408/04 -

 Hinweis nach § 265 StPO

Dass der Staatsanwalt und der Verteidiger in ihren Plänen die von der Anklage abweichende rechtliche Beurteilung zu Grunde gelegt haben, ersetzt den durch den Vorsitzenden zu erteilenden Hinweis nicht.

Beschluss des BGH vom 10.08.2005 - 2 StR 206/05 -

 Dolmetscherkosten bei Wahlverteidigung

Die Dolmetscherkosten für ein Gespräch des inhaftierten Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger sind auch dann nicht von einer vorherigen gerichtlichen Bewilligung abhängig, wenn ein Pflichtverteidiger bestellt ist.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2005 - 1 Ws 83/05 -

 Verfassungswidrigkeit des Europäischen Haftbefehls

1. Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

2. Die in der "Dritten Säule" der Europäischen Union praktizierte Zusammenarbeit einer begrenzten gegenseitigen Anerkennung ist ein auch unter Subsidiaritätsgesichtspunkten (Art. 23 Abs. 1 GG) schonender Weg, um die nationale Identität und Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum zu wahren.

3. Der Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zum Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verpflichtet, das Ziel des Rahmenbeschlusses so umzusetzen, dass die Einschränkung des Grundrechts auf Auslieferungsfreiheit verhältnismäßig ist. Insbesondere hat der Gesetzgeber über die Beachtung der Wesensgehaltsgarantie hinaus dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 GG schonend erfolgt. Dabei muss er beachten, dass mit dem Auslieferungsverbot gerade auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden sollen.

4. Das Vertrauen des Verfolgten in die eigene Rechtsordnung ist von Art. 16 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung einen maßgeblichen Inlandsbezug hat.

Urteil des BVerfG vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 -

 Nebenklage bei Mitangeklagten

Der Nebenklage steht nicht entgegen, dass der Nebenkläger wegen einer anderen Tat in demselben Verfahren mitangeklagt ist.

Beschluss des BGH vom 05.07.2005 - 3 StR 199/05 -

 Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache

Zur Rechtmittelbelehrung gehört der Hinweis, dass die schriftliche Rechtsmitteleinlegung in deutscher Sprache erfolgen muss.

Beschluss des BGH vom 29.06.2005 - 1 StR 222/05 -

 Verhaftung bei Einreise

Muss der Ausländer bei der Einreise mit seiner Verhaftung wegen dieser Einreise rechnen, ist sein Ausbleiben genügend entschuldigt.

Beschluss des HansOLG Bremen vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -

 Mindestanforderung an den Strafvollzug

Es ist Aufgabe der Justizbehörde, in ausreichendem Umfang Haftplätze vorzuhalten, in denen die Haft nach den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes vollstreckt werden kann.

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 10.06.2005 - 3 Vollz (Ws) 41/05 -

 Lichtbild in Urteilsgründen

Ein Lichtbild wird durch die Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO iVm § 71 Abs. 1 OWiG zum Bestandteil der Urteilsgründe. Das Rechtsmittelgericht kann die Abbildung aus eigener Anschauung würdigen und ist daher auch in der Lage, zu beurteilen, ob sie zur Grundlage der Identifizierung taugt. Der Verwertung des Passfotos muss in der Hauptverhandlung widersprochen werden.

Beschluss des OLG Hamm vom 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05 -

 Sicherstellung von Datenträgern

1. Die Strafprozessordnung erlaubt die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherten Daten als Beweisgegenstände im Strafverfahren.

2. Bei Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten muss der Zugriff auf für das Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden.

3. Zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ist ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten.

Beschluss des BVerfG vom 12.04.2005 - BvR 1027/02 -

 Urteilsabsprache und Rechtsmittelverzicht

1. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichts nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht auch nicht hinwirken.

2. Nach jedem Urteil, dem eine Urteilsabsprache zugrunde liegt, ist der Rechtsmittelberechtigte, der nach § 35a Satz 1 StPO über ein Rechtsmittel zu belehren ist, stets auch darüber zu belehren, dass er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte Belehrung). Das gilt auch dann, wenn die Absprache einen Rechtsmittelverzicht nicht zum Gegenstand hatte.

3. Der nach einer Urteilsabsprache erklärte Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist unwirksam, wenn der ihn erklärende Rechtsmittelberechtigte nicht qualifiziert belehrt worden ist.

Beschluss des BGH vom 03.03.2005 - GSST 1/04 -

 Strafbefehl bei persönlichem Erscheinen

Nach Erlass eines Strafbefehls kann der Angeklagte auch dann von einem mit einer Vollmachtsurkunde versehenen Vertreter vertreten werden, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist.

Beschluss des OLG Dresden vom 24.02.2005 - 2 Ss 113/05 - 

 Zustellung eines Haftbefehls ins Ausland

Eine Zustellung eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein (§§ 37 Abs. 1 StPO, 183 ZPO) ist nur wirksam, wenn der unterschriebene Rückschein zu den Gerichtsakten gelangt. Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung genügt nicht.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -

 Beweisantrag bei Urteilsberatung

Das Gericht ist verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung bereits abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen ist.

Urteil des BGH vom 17.02.2005 - 4 StR 500/04 -

 Anwendbarkeit neuen Rechts

Ändert sich das Prozessrecht während des Revisionsverfahrens, ist auf das beanstandete Verfahren neues Rechts anzuwenden.

Beschluss des BayObLG vom 14.02.2005 - 5St RR 248/04 -

 Entscheidung über Vereidigung

Auch weiterhin entscheidet der Vorsitzende über die Vereidigung. Seine Entscheidung ist zu beanstanden, wenn sie mit der Revision angegriffen werden soll.

Beschluss des BGH vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 -

 Durchsuchung der Kanzleiräume von Strafverteidigern wegen Verdachts der Geldwäsche

1. Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der verdacht einer Straftat, wobei diese auf konkreten Tatsachen beruhen muss. Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus.

2. § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet für den Strafverteidiger einen Eingriff in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Das Risiko, sich durch die Entgegennahme eines Honorars oder Honorarvorschusses im Rahmen eines Wahlmandats wegen Geldwäsche strafbar zu machen, gefährdet das Recht des Strafverteidigers, seine berufliche Leistung in angemessenen Umfang wirtschaftlich zu verwerten.

3. Den verbleibenden Gefahren für die Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers und des Instituts der Wahlverteidigung können und müssen die mit der Umsetzung der materiellen Norm betrauten Staatsanwaltschaften und Gerichte Rechnung tragen.

4. Der Anfangsverdacht setzt auf Tatsachen beruhende, greifbare Anhaltspunkte für die Annahme voraus, dass der Strafverteidiger zum Zeitpunkt der Honorarannahme bösgläubig war. Indikatoren für die subjektive Seite können beispielsweise in der außergewöhnlichen Höhe des Honorars oder in der Art und Weise der Erfüllung der Honorarforderungen gefunden werden.

5. Bei der Beurteilung des Anfangsverdachts müssen die Fachgerichte der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers angemessen Rechnung tragen.

Beschluss des BVerfG vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 -

 Rücknahmeerklärung des Angeklagten

Die Rücknahmeerklärung des Angeklagten erstreckt sich stets auch auf das Rechtsmittel des Verteidigers.

Beschluss des BGH vom 13.01.2005 - 1 StR 563/04 -

 Planfeststellungsverfahren und Rechtsbeugung

Der Leiter eines Planfeststellungsverfahrens ist kein tauglicher Täter für eine Rechtsbeugung.

Beschluss des OLG Hamburg vom 04.01.2005 - 3 Ws 176/04 -

 Zweierbesetzung des Gerichts

Ein die Zweierbesetzung anordnender Beschluss kann nach Beginn der Hauptverhandlung nicht mehr abgeändert werden.

Beschluss des BGH vom 08.12.2004 - 3 StR 422/04 -

 Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteilstext

Die Formulierung im tatrichterlichen Urteil: "Auf die in Augenschein genommenen Lichtbilder wird ausdrücklich Bezug genommen", reicht für eine ordnungsgemäße Bezugnahme iSd § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO aus.

Beschluss des OLG Hamm vom 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 -

 Übersetzung durch Dritten

Einem Angeklagten, der die deutsche Sprache nicht beherrscht, kann nicht zugemutet werden, die Hilfe Dritter zur Übersetzung einer Ladung in Anspruch zu nehmen.

Beschluss des LG Bremen vom 22.11.2004 - 15 Qs 453/04 -

 "Vernehmung" durch Jugendgerichtshilfe

Unter den Begriff der Vernehmung iSd § 252 StPO fällt auch die Befragung der Angehörigen des Angeklagten iSv § 52 Abs. 1 StPO durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe.

Beschluss des BGH vom 21.09.2004 - 3 StR 185/04 -

 Beweisanträge und Verhaftungsandrohung

Droht das Gericht für den Fall weiterer Beweisanträge mit der Verhaftung des Angeklagten. so ist das daraufhin abgelegte Geständnis nicht verwertbar.

Urteil des BGH vom 16.09.2004 - 4 StR 84/04 -

 Auslieferung an einen EU-Staat

Nach § 80 Abs. 2 und 3 IRG idF. vom 21.07.2004 ist eine Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union unzulässig, wenn der Verfolgte dieser nicht zustimmt, er als Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt oder besessen hat.

Beschluss des OLG Celle vom 25.08.2004 - 1 ARs 6/04 -

 Verständigung und Revision

Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO wird weder durch den Umstand, dass Gespräche über eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung stattfinden, noch dadurch begründet, dass das Ergebnis der Verständigung entgegen den Grundsätzen von BGHSt 43, 195 ff. nicht in die öffentliche Hauptverhandlung eingeführt wird.

Urteil des BGH vom 19.08.2004 - 3 StR 380/03 -

 Schriftstücke im Beweisantrag

Schriftstücke, auf die sich ein Beweisantrag bezieht, müssen in der Revisionsbegründung genannt werden.

Urteil des BGH vom 18.08.2004 - 2 StR 456/03 -

 Lichtbildidentifizierung des Fahrers

Die bloße Mitteilung der Fundstelle und die Mitteilung, das Lichtbild sei in Augenschein genommen und mit dem Betroffenen verglichen worden, sind nicht als Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zu werten.

Beschluss des OLG Köln vom 17.08.2004 - Ss 358/04 (B) -

 Betretenserlaubnis als Voraussetzung des Strafverfahrens

Die rechtliche Schwierigkeit für eine Teilnahme an der Hauptverhandlung, die nach einer Abschiebung eine Betretenserlaubnis voraussetzt, gebietet die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden, in Absprache mit der Verwaltungsbehörde zu klären, ob dem Angeklagten zur Teilnahme an der Hauptverhandlung eine Betretenserlaubnis erteilt wird oder die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nachrangig ist.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -

 Auswertung der Telefonüberwachung

Der Inhalt abgehörter Telefongespräche ist sorgfältig auszuwerten, bevor auf ihn etwas gestützt werden kann. Die schiere Fülle des Materials lässt bloße Vermutungen nicht zum Tatverdacht erstarken.

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 26.07.2004 - 2 Ws 29/04 -

 Strafrahmen und Strafe 2. Instanz

Ein sachlich-rechtlicher Fehler in der Strafzumessung liegt vor, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht.

Beschluss des OLG Hamm vom 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 -

 Zwei Monate ohne Bearbeitung und U-Haft

Werden die Verfahrensakten von der Polizei, der sie von der Staatsanwaltschaft zum Abschluss der Ermittlungen übersandt worden sind, erst nach mehr als zwei Monaten zurückgesandt, ohne dass erkennbar ist, dass das Verfahren zwischenzeitlich gefördert worden ist, ist ein Grund, der eine mehr als sechsmonatige Untersuchungshaft rechtfertigt, nicht gegeben.

Beschluss des OLG Hamm vom 12.07.2004 - 2 OBL 51/04 -

 Vorab-Entscheidung über Teile einer Revision

1. (...)

2. Es ist eine "horizontale", denselben Prozessgegenstand betreffende Teilentscheidung des Revisionsgerichts jedenfalls dann zulässig, wenn schwerwiegende Interessen des Revisionsführers im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot ein Abweichen von der gesetzlichen Regel gebieten.

Urteil des BGH vom 06.07.2004 - 4 StR 85/03 -

 Beschwerde gegen Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag

Gegen die Verfügung des Vorsitzenden, durch die ein Terminsverlegungsantrag abgelehnt wird, ist die Beschwerde dann statthaft, wenn eine in fehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistands eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist.

Beschluss des OLG Dresden vom 28.06.2004 - 1 Ws 121/04 -

 Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung

Das Verbot, Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung zur Verfolgung von Nicht-Katalogtaten zu verwenden, darf nicht durch listige Fragetechniken umgangen werden.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.06.2004 - 2 Ss 188/03 -

 Überbelegung der Haftanstalt

Kann wegen Überbelegung der Anstalt nicht jedem Gefangenen ein Einzelhaftraum zur Verfügung gestellt werden, hat die Justizvollzugsanstalt das ihr im Rahmen ihrer Organisationshoheit zustehende Ermessen in zwei Stufen auszuüben: Zuerst ist zu klären, ob dem Gefangenen aus besonderen Gründen ein Einzelhaftraum zugewiesen werden kann bzw. muss. Ist dies nicht der Fall, ist zu klären, mit wie vielen und welchen Gefangenen er in einer Zelle untergebracht ist.

Beschluss des OLG Celle vom 01.06.2004 - 1 Ws 102/04 -

 Zustellung an Wahlverteidiger trotz Streichung der Ermächtigung in Vollmachtsurkunde

Eine Zustellung an den gewählten Verteidiger ist auch dann wirksam, wenn in der zu den Akten gereichten Vollmachtsurkunde die Formulierung der Ermächtigung "Zustellungen ... entgegenzunehmen" durchgestrichen ist.

Beschluss des OLG Köln vom 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z -

 Belehrung als Zeuge bei der Polizei

Hat ein Zeuge bei der Polizei nach ordnungsgemäßer Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt, kann weder angenommen werden, ihm sei sein Recht auch in der Hauptverhandlung bekannt gewesen, noch, er wäre nach Belehrung erneut zur Aussage bereit gewesen.

Beschluss des BGH vom 01.04.2004 - 3 StR 87/04 -

 Mangel an Einzelhaftplätzen

Dem Mangel an Einzelhaftplätzen ist durch Vollstreckungsaufschub abzuhelfen, nicht durch mit der Menschenwürde unvereinbare Haftbedingungen.

Beschluss des LG Oldenburg vom 25.03.2004 - 15 StVK 1080/04 -

 Empfang von SMS-Nachrichten durch Strafgefangene

1. Widerruft die Justizvollzugsanstalt gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StVollzG die Erlaubnis zum Besitz eines Zubehörteils, auf das der Gefangene für den Empfang von Videotext angewiesen ist, so muss sie dabei dessen von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützter Informationsfreiheit Rechnung tragen und den Grundsatz des Vertrauensschutzes als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips beachten.

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Justizvollzugsanstalt aus Sicherheitsgründen die Besitzerlaubnis für eine Fernbedienung widerruft, wenn mit deren Hilfe über die Videofunktion eines Fernsehgeräts SMS-Nachrichten von Außenstehenden empfangen werden können.

Beschluss des BVerfG vom 15.03.2004 - 2 BvR 669/03 - 

 Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem Rechtsanwalt

Ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist. Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind.

Beschluss des BVerfG vom 08.03.2004 - 2 BvR 27/04 -

 Staatliche Geheimhaltung und strafrichterliche Aufklärung - Fall El Motassadeq

1. Geheimhaltungsinteressen des Staates dürfen sich im Strafprozess nicht nachteilig für den Angeklagten auswirken. Kann ein Beweis, der potentiell zur Entlastung des Angeklagten hätte beitragen können, auf Grund von Maßnahmen der Exekutive nicht in die Hauptverhandlung eingeführt werden, obwohl seine Erhebung ein Gebot der Aufklärungspflicht gewesen wäre, ist die hierdurch bedingte Verkürzung der Beweisgrundlage und der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten zur Sicherung einer fairen Verfahrensgestaltung durch eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung und gegebenenfalls die Anwendung des Zweifelssatzes auszugleichen.

2. (...)

Urteil des BGH vom 04.03.2004 - 3 StR 218/03 - 

 Verfassungsmäßigkeit des sog. "Großen Lauschangriffs"

1. - 5. (...)

6. Die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Durchführung der akustischen Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), den vom Rechtsstaatsprinzip umfassten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs.1 GG) nicht in vollem Umfang.

Urteil des BVerfG vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -

 Fluchtgefahr bei Aufenthalt im Ausland

Der Haftgrund der Fluchtgefahr ist in der Person eines Angeklagten, der sich im Ausland aufhält, ohne flüchtig zu sein oder sich dort verborgen zu halten - trotz einer im Falle seiner Verurteilung hohen Straferwartung - nicht gegeben, wenn dieser - durch konkrete Tatsachen belegt - ernsthaft bereit ist, sich dem Verfahren zu stellen, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und Ladungen Folge zu leisten.

Allein die nur allgemeine Besorgnis, der Angeklagte werde sich im Falle seiner künftigen Verurteilung der Vollstreckung einer erkannten Freiheitsstrafe entziehen, trägt in einem absehbar langwierigen Wirtschaftsstrafverfahren die Annahme der Fluchtgefahr nicht.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.03.2004 - 3 Ws 44/04 -

 Bild-Ton-Aufzeichnung und nachträgliche Zeugnisverweigerung

1. Macht der Zeuge nachträglich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch, darf die Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nach § 255 a Abs. 1 StPO iVm § 252 StPO nicht zu Beweiszwecken vorgeführt werden, obgleich auf das weniger zuverlässige Beweismittel der Vernehmung des Richters zurückgegriffen werden kann.

2. Die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255 a Abs. 2 StPO scheidet aus, wenn der Beschuldigte gemäß § 168 c Abs. 3 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung ausgeschlossen war und daher keine Gelegenheit zur Mitwirkung hatte. Dies gilt auch dann, wenn sein Verteidiger an dieser Vernehmung teilgenommen hat.

3. Sind die Voraussetzungen des § 255 a Abs. 2 StPO erfüllt, kann der Zeuge durch nachträgliche Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts die Verwertung der Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nicht verhindern.

Urteil des BGH vom 12.02.2004 - 3 StR 185/03 -

 Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung

1. a) Die Menschenwürde wird auch durch eine langandauernde Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht verletzt, wenn diese wegen fortdauernder Gefährlichkeit des Untergebrachten notwendig ist. (...)

2. a) Je länger die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für ihre Fortdauer.

2. b) - 4. (...)

Urteil des BVerfG vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -

 Dolmetscher in Abschiebehaft

Unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher gilt auch in Abschiebehaftsachen.

Beschluss des LG Lübeck vom 04.02.2004 - 3 T 43/04 -

 Hehlerei und DNA

Hehlerei gehört nicht zu den Straftatbeständen, bei deren Verwirklichung typischerweise auswertbares Zellmaterial anfällt. Deshalb genügt diese Anlasstat idR nicht für die Anordnung der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters.

Beschluss des OLG Köln vom 03.02.2004 - 2 Ws 41/04 -

 § 136 StPO und fehlende Belehrung

Angaben, die der Verdächtige ohne Belehrung nach § 136 StPO gegenüber ermittelnden Polizeibeamten macht, sind unverwertbar.

Beschluss des AG Ellwangen vom 30.01.2004 - 3 Cs 34 Js 21412/03 Hw -

 Fehlen der Anklageschrift

Unterbleibt die Mitteilung der Anklageschrift und wird dieser Fehler fast zwei Monate lang nicht bemerkt, kann die Untersuchungshaft nicht verlängert werden.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 27.01.2004 - HEs 2/04 -

 Entbindung von der Pflicht zu persönlichem Erscheinen

1. Kann die Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin den Betroffenen selbst nicht zugestellt werden, so bleibt die Zustellung der Ladung an der Verteidiger wirkungslos, wenn sich aus dem Text der Verteidigervollmacht eine Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nicht ergibt.

2. Wird ein Antrag auf Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen nicht gestellt und erklärt der zum Hauptverhandlungstermin anwesende Verteidiger vielmehr ausdrücklich, dass auf der persönlichen Einvernahme des Betroffenen bestanden wird, verletzt ein gleichwohl ergehender Entbindungsbeschluss das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör, so dass auf Grund der erhobenen Verfahrensrüge das Urteil aufzuheben ist.

Beschluss des BayObLG vom 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03 -

 Übergang von der Berufung zur Revision

Der Senat hält daran fest, dass dann, wenn ein Urteil statt mit dem Rechtsmittel der Berufung mit dem der Revision angefochten werden kann (Sprungrevision), der Beschwerdeführer, der in der Einlegungsfrist Berufung eingelegt hat, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erklären darf, dass er von der ursprünglich gewählten Berufung zur Revision übergeht (BGHSt 5, 338).

Beschluss des BGH vom 03.12.2003 - 5 StR 249/03 -

 Organisationshaft

Nach Rechtskraft des Urteils darf der Verurteilte nur so lange in Haft gehalten werden ("Organisationshaft"), als dies bereits der Durchführung der Maßregel dient und durch die Maßregelanordnung gedeckt ist. Die Dauer der Organisationshaft hängt vom Einzelfall ab.

Beschluss des OLG Hamm vom 25.11.2003 - 4 Ws 537 und 569/03 -

 Auslieferung an die USA wegen Al-Qaida

1. Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, wonach niemand in den ersuchenden Staat ausgeliefert werden darf, der aus seinem Heimatstaat mit List, aber ohne Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit in der ersuchten Staat gelockt worden ist.

2. - 6. (...)

Beschluss des BVerfG vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03 -

 Körperliche Durchsuchung von Strafgefangenen

Eine Anordnung zur mit Entkleidung verbundener Durchsuchung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt.

Beschluss des BVerfG vom 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01 -

 Verfahrensrüge wegen Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht

1. Zur Begründung der Verfahrensrüge mit der die Verletzung des Akteneinsichtsrechts während der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, reicht es nicht aus, wenn nur der Akteneinsichtsantrag und die daraufhin ergangene Entscheidung des Tatrichters mitgeteilt werden. Vielmehr muss gegebenenfalls auch noch vorgetragen werden, dass die Akte zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht vollständig gewesen ist und welche Bestandteile gefehlt haben, sowie vor allem, welche Gründ einer - gegebenenfalls nochmaligen - erneuten und dann vollständigen Akteneinsicht entgegengestanden haben.

2. (...)

Beschluss des OLG Hamm vom 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03 -

 § 456a StPO

Die Ansicht, § 456a StPO könne nur Ausländer betreffen, ist bereits deshalb unzutreffend, weil Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nun auch gesetzliche Regelungen zur Auslieferung Deutscher zulässt.

Beschluss des BVerfG vom 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03 -

 Dolmetscherkosten

1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG steht der Schlechterstellung von in Untersuchungshaft befindlichen fremdsprachigen Angeklagten bei Kosten der Briefkontrolle und Besuchsüberwachung grundsätzlich entgegen.

2. Die im Zusammenhang mit dem Besuchsverkehr in der Untersuchungshaft für Übersetzungsleistungen anfallenden Kosten sind regelmäßig vom Staat zu übernehmen. Dies gilt in gleicher Weise für Briefe des inhaftierten Beschuldigten.

3. In Bezug auf den Briefverkehr des Untersuchungsgefangenen kann es dem Zweck der Untersuchungshaft zuwiderlaufen, wenn dieser einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Kontrolle notwendig macht. Ein nicht mehr hinzunehmender Aufwand kann grundsätzlich auch in unverhältnismäßig hohen oder objektiv überflüssigen Übersetzungskosten bestehen.

4. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn die im Ermittlungsverfahren entstandenen Dolmetscherkosten für die Übersetzung von Telefonüberwachungsprotokollen dem Verurteilten auferlegt werden. Eine analoge Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK ist verfassungsrechtlich nicht geboten.

Beschluss des BVerfG vom 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 -

 Übersetzung der Anklageschrift

1. Dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 iVm Art. 20 Abs. 3 GG), der in § 243 Abs. 3 StPO eine einfachrechtliche Ausprägung findet, ist genügt, wenn dem des Lesens kundigen ausländischen Angeklagten eine schriftliche Übersetzung des in deutscher Sprache verlesenen Anklagesatzes überlassen wird.

2. § 244 StPO genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein rechtsstaatliches Strafverfahren.

3. (...)

Beschluss des BVerfG vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03 -

 Sachverständigengutachten bei Entlassung

Die Einholung eines umfassenden kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 Satz 1 StPO ist auch dann veranlasst, wenn die Entlassung des Gefangenen zwar nicht kurzfristig, aber nach Durchführung einer erfolgreichen therapeutischen Behandlung zeitnah zu erwägen ist, und eine Verweisung des Gefangenen auf den Antragsweg nach § 109 StVollzG im Falle der Ablehnung der Gewährung einer sachgerechten Behandlung durch die Anstalt zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens führen und letztendlich einen etwaigen Anspruch des Gefangenen auf behandlugn im Strafvollzug und die sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen einer bedingten Entlassung durch die Strafvollstreckungskammer vereiteln würde.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 18.09.2003 - 1 Ws 105/03 -

 Rechtsmittel durch nicht unterschriebenes Computerfax

Berufung kann auch durch ein nicht unterschriebenes Computerfax formwirksam eingelegt werden, wenn der Absender hinreichend sicher daraus hervorgeht.

Beschluss des OLG München vom 11.09.2003 - 2 Ws 880/03 -

 Namensnennung eines dringend Tatverdächtigen auf Pressekonferenz

Ist ein Beschuldigter dringend tatverdächtig und dient eine Presseberichterstattung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung dazu, diesen dringenden Tatverdacht zu verifizieren, ist die Namensnennung des Beschuldigten auf der Pressekonferenz zulässig.

Urteil des OLG Celle vom 22.07.2003 - 16 U 25/03 -

 Gutachten bei Unterbringung

Besteht Anlass zu der Annahme, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei nicht mehr erforderlich, so ist jederzeit auf Antrag ein Gutachten einzuholen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.07.2003 - III 4 Ws 304-305/03 -

 Polizeiliche Tatprovokation und Art. 6 EMRK

Der Angeklagte muss die Möglichkeit haben, eine unzulässige polizeiliche Tatprovokation zu belegen. Beweismaterial ist ihm von den Verfolgungsbehörden zu offenbaren und kann nur aus Gründen überwiegenden Interesses gesperrt werden. Das Verfahren über das Vorenthalten von Beweismitteln muss den Grundsätzen des fair trial (Art. 6 Abs. 1 EMRK) genügen.

Entscheidung des EGMR vom 22.07.2003 - Beschwerden Nr.  39647/98 und 40461/98 -

 Übersetzung der Anklageschrift

Liegt dem Strafverfahren ein leicht verständlicher Sachverhalt zu Grunde und ist der Verfahrensgegenstand rechtlich und tatsächlich überschaubar, genügt es, dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer die Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung zu übersetzen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.07.2003 - III-2 Ss 88/03-41/03 II -

 Beschlagnahme einer Computers

Die Beschlagnahme von Computern darf nicht länger andauern als zur Auswertung erforderlich.

Beschluss des LG Kiel vom 19.06.2003 - 32 Qs 72/03 -

 Zeugnisverweigerung und Verschweigen eines Verlöbnisses

Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung zunächst auf seine Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobter und sagt später gleichwohl zur Sache aus, um eine frühere richterliche Vernehmung zu entkräften, so macht er die früheren Vernehmungsinhalte zum Gegenstand seiner unter Verzicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht erfolgten Aussage in der Hauptverhandlung; diese sind verwertbar, auch wenn er früher nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde.

Urteil des BGH vom 28.05.2003 - 2 StR 445/02 -

 Rechtsmittel vor Ablauf der Begründungsfrist

Ein Rechtsmittel kann vor Beginn der Begründungsfrist begründet werden.

Beschluss des BGH vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 -

 Haftbefehl und Verfahren nicht gefördert

Auch ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl ist aufzuheben, wenn das Verfahren nicht angemessen gefördert wird.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.05.2003 - III-4 Ws 223/03 -

 Untersuchungshaft bei Überlastung des Gerichts

Die nicht nur kurzfristige Überlastung einer Großen Strafkammer mit Haftsachen ist angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Art. 2 Abs. 2 GG selbst dann kein wichtiger Grund, der weiteren Haftvollzug rechtfertigt, wenn sie auf einem Geschäftsanfall beruht, der sich trotz Ausschöpfung aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht innerhalb angemessener Fristen bewältigen lässt.

Beschluss des BVerfG vom 06.05.2003 - 2 BvR 530/03 -

 Merkblatt nach mündlicher Rechtsmittelbelehrung

1. Ein anwaltlich nicht vertretender, rechtsunkundiger Angeklagter ist bei einer Verurteilung im Anschluss an die mündliche Rechtsmittelbelehrung durch Aushändigung eines Merkblatts ergänzend zu belehren, wenn die Belehrung wegen ihres Umfangs und der Vielzahl der enthaltenen rechtstechnischen Einzelheiten für einen Laien schwer zu verstehen ist.

2. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist jedenfalls dann als nicht selbstverschuldet anzusehen, wenn sich das Gericht gegenüber einem schwerhörigen Angeklagten auf die Erteilung einer lediglich mündlichen Rechtsmittelbelehrung beschränkt hat.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 28.04.2003 - 1 Ws 72/03 -

 Zeugen vom Hörensagen

Allein auf einen Zeugen vom Hörensagen kann die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht gestützt werden.

Beschluss des AG Saalfeld vom 25.04.2003 - 635 Js 39510/02 2 Ds jug. -

 Fernsehaufnahmen im Umfeld der Hauptverhandlung

Die Auflage des Vorsitzenden der Strafkammer, den Angeklagten nur dann bei Anwesenheit der Pressevertreter in den Sitzungssaal zu führen, wenn diese sich vorher verpflichten, sein Gesicht vor Veröffentlichung und Weitergabe der Aufnahmen an andere Fernsehanstalten so zu anonymisieren, dass nur eine Verwendung in anonymisierter Form bleibt, ist kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs. 1 BVerfGG, dessen Abwehr den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebietet.

Beschluss des BVerfG vom 10.04.2003 -  BvR 697/03 -

 Einzellichtbildvorlage

Allein auf eine Einzellichtbild-Vorlage kann die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht gestützt werden.

Beschluss des AG Koblenz vom 08.04.2003 - 33 Ds 31/03 2010 Js 64326/02 -

 Verwertung eines Raumgesprächs nach Handy-Fehlbedingung

1. Die Verwertung eines vom Beschuldigten mit Dritten in einem Kraftfahrzeug geführten Raumgespräch kann auf eine schon bestehende, rechtsfehlerfrei ergangene Anordnung nach § 100 a StPO gestützt werden, wenn der Beschuldigte eine zuvor von ihm selbst hergestellte Telekommunikationsverbindung beenden wollte, diese jedoch auf Grund eines Bedienungsfehlers fortbesteht.

2. Ob § 100 a StPO in diesem Fall auch gegenüber einem an einem Raumgespräch beteiligten Dritten eine hinreichende Eingriffsgrundlage bietet, kann offen bleiben, wenn die Aufzeichnung jedenfalls auf eine Eilanordnung nach §§ 100 c Abs. 1 Nr. 2, 100 d Abs. 1 StPO hätte gestützt werden können und die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass die Persönlichkeitsinteressen des Betroffenen gegenüber dem staatlichen Interesse an der Verfolgung einer Katalogtat nach § 100 a Abs. 1 StPO zurücktreten.

Urteil des BGH vom 14.03.2003 - 2 StR 341/02 -

 Letztes Wort des Vormunds

Auch dem Vormund ist das letzte Wort zu erteilen.

Urteil des BGH vom 13.03.2003 - 3 StR 434/02 -

 Telefonverbindungsdaten von Journalisten an Strafverfolgungsbehörden

1. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können sich zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationsbeschaffung und der Redaktionsarbeit auf das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG und insoweit auch auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG berufen.

2. Richterliche Anordnungen gegenüber Telekommunikationsunternehmen, im Rahmen der Strafverfolgung Auskunft über die für Abrechnungszwecke bereits vorhandenen oder in Durchführung einer Zielwahlsuche zu ermittelnden Verbindungsdaten zu erteilen, greifen in das Fernmeldegeheimnis des von der Auskunft Betroffenen ein.

3. Derartige Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn sie zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, hinsichtlich der ein konkreter Tatverdacht besteht und wenn eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme vorliegt, dass der durch die Anordnung Betroffene mit dem Beschuldigten über Telekommunikationsanlagen in Verbindung steht.

Urteil des BVerfG vom 12.03.2003 - 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99 -

 Playstation in Strafhaft

Einem Strafgefangenen kann auch in einer Haftanstalt mit erhöhtem Sicherheitsniveau ein Anspruch auf Besitz einer Spielkonsole der Marke "Playstation II" zustehen, da den durch das Gerät durch Anschluss eines Modems oder eines Netzwerkadapters ausgehenden Gefahren eines unzulässigen Informationsaustauschs durch auf Kosten des Gefangenen vorzunehmende Versiegelung und Verplombung der Hohlräume und Schnittstellen zureichend begegnet werden kann. Das Recht zum Besitz der Spielkonsole beinhaltet jedoch nicht zugleich auch einen Anspruch auf Besitz eines jeden hierfür im Handel erhältlichen Programms. Gerade bei Spielen mit gewaltverherrlichendem, rassistischem oder pornografischem Inhalt wird die Gefährdung des Vollzugsziels ein Verbot solcher Datenträger nahelegen.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 -

 Gerichtlicher Hinweis bei ungenau gefasster Anklageschrift

1. Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ist ein Hinweis entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ergeben. Ein Hinweis kann nur ausnahmsweise geboten sein, etwa um das Recht des Angeklagten auf rechtliches Gehör oder den Schutz vor Überraschungsentscheidungen zu gewährleisten.

2. Wird ein Zeuge in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung noch einmal vernommen, bedarf es einer neuen Entscheidung über die Vereidigung. Diese umfasst grundsätzlich die gesamte bisherige Aussage des Zeugen.

3. War der Angeklagte, der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen nach § 247 StPO ausgeschlossen war, bei der Verhandlung und Entscheidung über dessen Vereidigung verfahrensfehlerfrei nicht anwesend, so wird der Verfahrensfehler regelmäßig geheilt, wenn die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten stattfindet.

Urteil des BGH vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02 -

 Bedeutungslosigkeit eines Beweisantrags

Wird ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit oder Ungeeignetheit zurückgewiesen, ist der Beschluss über den Gesetzeswortlaut hinaus zu begründen; eine Nachbesserung in den Urteilsgründen scheidet aus.

Beschluss des BGH vom 12.02.2003 - 1 StR 501/02 -

 Bildberichterstattung über ein Strafverfahren

Das Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst authentischen Berichterstattung erfordert es nicht, Journalisten während des weiteren Verlaufs der Hauptverhandlung zu gestatten, Fotografien der Angeklagten, der Richter, der Rechtsanwälte und der Staatsanwälte anzufertigen, wenn am ersten Verhandlungstag die Möglichkeit zu Fernseh-, Rundfunk- und Fotoaufnahmen bestand.

Beschluss des BVerfG vom 28.01.2003 - 1 BvQ 2/03 -

 Letztes Wort des Angeklagten

Erwidert der Verteidiger eines Mitangeklagten, ist dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.

Beschluss des BGH vom 17.01.2003 - 2 StR 443/02 -

 Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen

Der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge darf den Zeitpunkt frei wählen, zu dem er auf sein Recht verzichtet, ohne deshalb Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten befürchten zu müssen.

Beschluss des BGH vom 07.01.2003 - 4 StR 454/02 -

 Untersuchungshaft nach sechs Monaten

Vom Gericht selbst verursachte erhebliche Verzögerungen bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigen die Fortdauer der Untersuchungshaft bereits nach sechs Monaten nicht mehr.

Beschluss des OLG Koblenz vom 19.12.2002 - 1 Ws 973/02 -

 Faires Verfahren im Strafprozess

Erweckt das Gericht in der Berufungsverhandlung den Eindruck, das Rechtsmittel gegen ein freisprechendes Urteil werde keinen Erfolg haben, und verzichtet der Rechtsmittelgegner daraufhin auf weitere Beweiserhebungen, so verstößt es gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren, wenn es ohne Hinweis auf die geänderte Auffassung zu einer Verurteilung gelangt.

Beschluss des Thür VerfGH vom 12.11.2002 - VerfGH 12/02 -

 Befangenheit bei Verweigerung der Terminsverlegung

Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung kann die Besorgnis der Befangenheit einer Richters begründen, wenn darin eine auffällige Ungleichbehandlung der Prozessbeteiligten zum Ausdruck kommt.

Beschluss des OLG Köln vom 08.11.2002 - 11 W 73/02 -

 Informationsfunktion der Anklageschrift

Die Anklageschrift genügt ihrer Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten, wenn sein Verteidiger den Akten entnehmen kann, was seiner Ansicht nach in der Anklageschrift fehlt.

Urteil des BGH vom 05.11.2002 - 1 StR 254/02 -

 Nachträgliche Unterbringung eines rückfallgefährdeten Drogenhändlers (StrUBG BW)

1. Die nachträgliche Unterbringung eines rückfallgefährdeten Drogenhändlers nach dem Straftäterunterbringungsgesetz (StrUBG) kommt grundsätzlich nicht, vielmehr nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

2. Zweck des StrUBG ist der Schutz der in dessen § 1 Abs. 1 abschießend aufgezählten höchstpersönlichen Rechtsgüter anderer. Das Allgemeingut "Volksgesundheit" fällt hierunter nicht.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.10.2002 - 3 Ws 195/02 -

 Frühere Angaben des Beschuldigten

Frühere Angaben des Beschuldigten können nicht durch Verlesen des gegen ihn ergangenen Urteils in eine Hauptverhandlung eingeführt werden, in der er das Zeugnis nach § 52 StPO verweigert.

Beschluss des BGH vom 22.10.2002 - 1 StR 308/02 -

 Durchsuchung von Bankschließfächern

Bei Bankschließfächern handelt es sich nicht um Räume, die dem Aufenthalt oder Wirken von Menschen dienen, mithin nicht um Wohnungen iSd Art. 13 Abs. 1 GG.

2002Beschluss des BVerfG vom 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02 -

 Zuständigkeit des Jugendgerichts

Die Zuständigkeit des Jugendgerichts ist bereits dann begründet, we