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Rechtsprechung zu den Rechten des Verteidigers

 

 Zeugnisverweigerungsrecht des Strafverteidigers

1. Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des als Strafverteidiger tätig gewordenen Rechtsanwalts.

2. Hat der Verteidiger ein Gespräch nicht als unbeteiligter Dritter verfolgt, so erstreckt sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf Zufallswissen, das im Rahmen beruflicher Tätigkeit erlangt worden ist.

Beschluss des BGH vom 16.02.2011 - IV ZB 23/09 -

 Keine Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber Datenschutzbeauftragtem

Aus der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Information an den Datenschutzbeauftragten. (Leitsatz des Einsenders)

Beschluss des KG vom 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07 – 2 Ss 23/07 -

 Anforderungen an eine wirksame Schweigepflichtsentbindung

1. Primärer Normzweck des § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Berufungsgeheimnisträger und dem Ratsuchenden.

2. Von der Verschwiegenheitspflicht kann nur derjenige entbinden, zu dessen Gunsten diese Pflicht gesetzlich begründet wurde; sind mehrere geschützt (hier unter anderem frühere Organe einer Aktiengesellschaft), muss jeder von ihnen die Entbindungserklärung abgeben.

Beschluss des AG Bonn vom 12.03.2010 – 51 GS 557/10 -

 §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes

1. Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.

2. § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.

3. Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.

Urteil des BVerfG vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

 Irreführende Bezeichnung als "Spezialist für Erbrecht"

1. Die Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht".

2. Auch unter Zugrundelegung des Verbraucherleitbildes eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers ist das rechtsuchende Publikum nicht in der Lage, hinreichend zwischen einem Fachanwalt und einem Spezialisten zu unterscheiden.

3. Einem RA steht es jedoch frei, seine Spezialisierung auf andere Art und Weise kundzutun, indem er Formulierungen wählt, die einen hinreichenden sprachlichen Abstand zum "Fachanwalt für Erbrecht" wahren, wie beispielsweise "ist im Erbrecht spezialisiert", "Spezialgebiet: Erbrecht" oder "Spezialisierung im Erbrecht".

Urteil des LG München I vom 09.02.2010 – 33 O 427/09 –

 Unangemessenheit eines Verteidigerhonorars

1. Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidi­gerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98 = NJW 2005, 2142).

2. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem Begehren konfrontiert.

3. Wird zu Gunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.

Urteil des BGH vom 04.02.2010 – IX ZR 18/09 -

 Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer

Die vom Rechtsanwalt für die Aktenversendung verauslagte Aktenversendungspauschale wird zu einem der Umsatzsteuer unterliegenden Entgelt, wenn er diese Pauschale als Aufwendungsersatz gegenüber seinem Mandanten oder in Fällen der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe gegenüber der Staatskasse geltend macht. Dies folgt daraus, dass nach § 28 Abs. 2 GKG im Verhältnis zum Gericht nur der Rechtsanwalt selbst Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist und nicht der von ihm im gerichtlichen Verfahren vertretene Mandant.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 01.02.2010 – 13 OA 170/09 -

 Anwaltswechsel im Rahmen der Beiordnung

Ein Anwaltswechsel im Rahmen der Beiordnung setzt einen triftigen Grund voraus, der auch einen verständigen vermögenden Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel vorzunehmen und die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 22.12.2009 – 10 B 4/09 -

 Ablichtung des Erstverteidigers

1. Der zur Verfahrenssicherung bestellte weitere Pflichtverteidiger muss sich zur Akteneinsicht nicht auf vom "Erstverteidiger" gefertigte Ablichtungen verweisen lassen.

2. Kopierkosten in Höhe von 15.657 EUR für 104.226 Ablichtungen können in einem Umfangsverfahren erforderliche Auslagen iSd § 46 RVG sein.

Beschluss des OLG Köln vom 11.12.2009 – 2 Ws 496/09 -

 Unzulässige Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen Rechtsbeistand

Die Bezeichnung als Spezialist für Insolvenzrecht und Sozialrecht ist irreführend, wenn ein Berufsträger über diese beiden Bezeichnungen hinaus weitere zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte für sich in Anspruch nimmt. Von einem Spezialisten erwartet das rechtsuchende Publikum, dass sich dieser unter Ausschluss anderer Gebiete schwerpunktmäßig mit seinen Spezialgebieten befasst.

Urteil des LG Köln vom 26.11.2009 – 31 O 329/09 –

 Erstattung der Verteidigerkosten bei Überprüfung einer erledigten Durchsuchung

Eine gegen die Versagung des Ersatzes von Verteidigerkosten im Verfahren nach §§ 10, 13 StrEG erhobene Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aspekt der Subsidiarität unzulässig, wenn der von der Strafverfolgungsmaßnahme (hier: nichtrichterlich angeordnete Durchsuchung wegen vermeintlicher Gefahr im Verzug) Betroffene nicht zunächst alle Möglichkeiten prozessualer Auslagenerstattung ausgeschöpft hat, bevor er seine Auslagen im Entschädigungsverfahren geltend macht. Eine solche Möglichkeit ist nach vorherrschender und naheliegender Auffassung gegeben, wenn der Verteidiger im Verfahren nach § 98 Abs. 2 Nr. 2 StPO zum Zweck der nachträglichen Überprüfung einer bereits erledigten Ermittlungsmaßnahme tätig geworden ist.

Beschluss des BVerfG vom 16.11.2009 – 1 BvR 3229/06 -

 Außenprüfung beim Anwalt: Nur anonymisierte Unterlagen

1. Lässt sich der Regelungsgehalt eines Verlangens zur Vorlage von Unterlagen auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln, ist das Verlangen rechtswidrig und nicht nach §§ 328 ff. AO vollstreckbar.

2. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.

3. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.

Urteil des BFH vom 28.10.2009 – VIII R 78/05 -

 Erstattung der Verteidigerkosten für Abwehr von Strafverfolgungsmaßnahmen

Lassen sich die Verteidigungsauslagen, die für Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren anfallen, von denen, die für gegen die Strafverfolgungsmaßnahme gerichtete Tätigkeiten entstehen und nach §§ 2, 7 StrEG zu entschädigen sind, nicht abgrenzen, so ist der ersatzfähige Anteil nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen. Dies gilt auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit "deckungsgleich" ist, d.h. wenn während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger für seinen Mandanten tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren lief als auch die entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme (hier: Sicherstellung von Sachen) aufrechterhalten wurde (Fortführung von und Abgrenzung zu BGHZ 68, 86).

Beauftragt der Entschädigungsberechtigte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche gemäß § 10 StrEG, so sind die dafür anfallenden Gebühren gleichfalls als Teil des Vermögensschadens erstattungsfähig. Der Gegenstandswert des zu erstattenden Anwaltshonorars richtet sich nach der Höhe des Entschädigungsbetrags, wobei der von Gesetzes wegen zu erstattende und nicht (nur) der von der Landesjustizverwaltung zuerkannte Betrag maßgeblich ist.

Urteil des BGH vom 16.07.2009 - III ZR 298/08 -

 Verteidigerbestellung bei Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Verfassungsrechtlich ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann geboten, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung wegen Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich evident erscheint, dass der Untergebrachte sich angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann. Es ist von Verfassungs wegen aber auch im Hinblick auf die komplexe Regelung des § 463 StPO nicht zu beanstanden, wenn nicht jedem Untergebrachten für die Überführungsentscheidung, soweit dies nicht von § 463 Abs. 4 Satz 5 StPO angeordnet ist, ein Verteidiger bestellt wird. Vielmehr ist es geboten, aber auch ausreichend, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (im Anschluss an BVerfG NJW 2002, 2773).

Beschluss des BverfG vom 06.07.2009 – 2 BvR 703/09 –

 Höhe der Stundenlohnvereinbarung

1. Wird an eine Stundenhonorarvereinbarung die Grenze des Fünffachen angelegt, so setzt sich der richterliche Gestaltungsakt über den für die Parteien bestimmenden Zeitfaktor hinweg, auf den die gesetzlichen Gebühren gerade nicht abheben. Vielmehr wird durch die Kappung des Honoraranspruchs auf das Fünffache der gesetzlichen Gebühren das Stundenhonorar der Sache nach in ein Pauschalhonorar umgestaltet.

2. Die Stellung des RA als Organ der Rechtspflege kann für sich allein weder Grundlage noch Maßstab einer Reduzierung des Honoraranspruchs sein.

3. Da die gesetzlichen Gebühren eine adäquate Vergütung des konkreten Mandats nicht anstreben, beinhalten sie auch keine ökonomische Bewertung der Anwaltsleistungen im einzelnen Fall. Daraus, dass die gesetzliche Vergütung im Rahmen der Mischkalkulation angemessen ist, lässt sich deswegen nicht herleiten, der fünffache Satz sei - nur bezogen auf ein konkretes Mandat - unangemessen.

4. Die Grenze des Fünffachen belastet nicht nur den Anwalt, sondern kann sich im Einzelfall auch zum Nachteil des Mandanten auswirken.

Beschluss des BVerfG vom 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07 -

 Selbstständiges Beweisantragsrecht des Verteidigers

Dem Verteidiger steht ein selbstständiges und vom Willen des Angeklagten unabhängiges Beweisantragsrecht zu, mit dem er mögliche, sich mit dem Vorbringen des Angeklagten nicht notwendigerweise deckende Behauptungen unter Beweis stellen kann.

Beschluss des BGH vom 26.05.2009 – 4 StR 148/09 –

 Schweigepflicht schützt Mandanten, nicht den Arbeitgeberanwalt

1. Die berufsrechtlichen Vorschriften dienen nicht dazu, Fehler in der Mandatsarbeitung, zu deren Offenlegung der Rechtsanwalt verpflichtet ist, zu verschweigen oder das Verschweigen derartiger Fehler zu fördern. Ein angestellter Rechtsanwalt verstößt daher jedenfalls nicht gegen die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit, wenn er einem Mandanten seines Arbeitgebers darauf hinweist, dass dieser einen Regressfall ausgelöst hat.

2. Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen die anwaltliche Schweigepflicht, wenn er vollständig anonymisierte Sachverhalte veröffentlicht, die keine Bezugsherstellung zu beteiligten Personen und Kanzleien zulassen.

Beschluss des Anwaltsgericht Köln vom 20.05.2009 – 10 EV 330/07 –

 Selbstbenennung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Zahnarztrecht"

Die Verkehrskreise erwarten von einem anwaltlichen "Spezialist" eine Spezialisierung, die die Spezialisierung selbst eines Fachanwalts überschreitet. Von dem Spezialisten wird erwartet, dass er sich auf sein Fachgebiet konzentriert und andere Gebiete nicht in gleichem oder annähernd gleichem Umfang behandelt.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.05.2009 - 6 U 49/08 -

 Fahrtkosten des beigeordneten Rechtsanwalts

Ist einem bedürftigen Beteiligten ein auswärtiger Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Bevollmächtigten" beigeordnet worden (§ 121 Abs. 3 ZPO), kann dieser aus der Staatskasse die Fahrtkosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung bis zur größtmöglichen von einem im Gerichtsbezirk gelegenen Ort bis zum Gerichtssitz bestehenden Entfernung erstattet verlangen.

Beschluss des VG Oldenburg vom 12.05.2009 – 11 A 48/08 -

 Keine Aufrechnung und Kürzung bei Pflichtverteidigung

1. Mit der Berufsausübungsfreiheit unvereinbar ist es, den aus § 45 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. Nrn. 4100 ff. VV RVG resultierenden eigenen Vergütungsanspruch eines Pflichtverteidigers mit dem Hinweis auf die von der Staatskasse gegen den Kostenerstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten erklärte Aufrechnung zu kürzen.

2. Mit § 43 RVG hat der Gesetzgeber eine Vorschrift geschaffen, die zugunsten des RA eine von § 406 BGB abweichende, die Aufrechnung hindernde Regelung trifft und somit dem Vergütungsanspruch des RA einen besonderen Schutz zukommen lassen.

Beschluss des BVerfG vom 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08 -

 Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

Vor Abschluss der Ermittlungen ist das Gericht jedenfalls dann grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Verteidigers zu entsprechen, wenn dringender Tatverdacht besteht und das Ermittlungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst durch eine Anklageerhebung mit dann notwendiger Verteidigung abgeschlossen werden wird.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 20.04.2009 – 1 Ws 235/09 -

 Pflichtverteidigung und Adhäsionsverfahren

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst nicht die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 06.04.2009 – 1 Ws 38/09 -

 Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO

Bereits erhebliche Zweifel daran, dass der Angeklagte des Lesens und Schreibens mächtig ist, begründen den Fall einer notwendigen Verteidigung iSd § 140 Abs. 2 StPO.

Beschluss des LG Schweinfurt vom 30.01.2009 - 1 Qs 11/09 -

 Pflichtverteidigerbestellung nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

1. (...)

2. Die Rechtslage ist schwierig iSv § 140 Abs. 2 StPO, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen (hier: Verwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts) ankommt.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.01.2009 – 1 Ws 7/09 -

 Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Anwalt bereits vor Bescheidung des Antrags auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Tätigkeiten in der Sache entfaltet hat.

Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12.01.2009 – 11 Qs – 90 Js 6448/07-2/09 -

 Verwendung zweckbestimmter Gelder eines Dritten durch Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten Gelder einwirbt zu dem Zweck, eine Kaution zu stellen, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur längerfristigen Verwaltung, treffen den Rechtsanwalt in der Regel nicht (Abgrenzung zu Senat, NJW 2004, 3630, und NJW-RR 2007, 267).

Urteil des BGH vom 08.01.2009 – IX ZR 229/07 -

 RVG Nr. 7004

Die Kosten für Benutzung eines Taxis sind jedenfalls für kürzere Strecken, wozu der Zu- und Abgang zu und von den Beförderungsmitteln (hier: der Bundesbahn) in der Regel zu rechnen sein wird, als angemessen anzusehen und daher erstattungsfähig.

Beschluss des OLG Köln vom 05.12.2008 – 2 Ws 529/08 -

 Recht auf einen Verteidiger schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung

1. Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) gilt auch für Verfahrensabschnitte vor dem strafgerichtlichen Verfahren. Das gilt auch für das in Art. 6 Abs. 3 lit. c garantierte Recht eines Beschuldigten, sich durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen.

2. Das Recht, sich wirksam durch einen Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, der notfalls von Amts wegen bestellt werden muss, ist zwar nicht absolut, aber wesentliches Element des in Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten fairen Verfahrens.

3. Der Beschuldigte muss grundsätzlich schon mit Beginn der ersten polizeilichen Vernehmung den Beistand eines Verteidigers erhalten können. Dieses Recht kann nur unter besonderen Umständen eingeschränkt werden; in keinem Fall darf der Wesensgehalt des Rechts angetastet werden.

4. In der Regel werden die Rechte des Beschuldigten auf nicht wiedergutzumachende Weise verletzt, wenn eine Verurteilung auf belastende Aussage gestützt wurde, die der Beschuldigte ohne Beistand eines Verteidigers bei der Polizei gemacht hat.

Urteil EGMR vom 27.11.2008 – 36391/02 (Salduz/Türkei) –

 Ortsferne des Kanzleisitzes und Pflichtverteidigung

1. Zeigt ein Beschuldigter dem Gericht an, dass er durch einen Wahlverteidiger vertreten wird, sind auch bei einem Antrag der StA nach § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO die Voraussetzung für eine Bestellung zunächst entfallen.2. Ortsferne des Kanzleisitzes steht nur dann der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts entgegen, wenn dadurch eine sachdienliche Verteidigung des Beschuldigten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden. Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis zurück. Anders als im Fall der Beendigung der Pflichtverteidigung aus wichtigem Grund bedarf es im Bestellungsverfahren keiner weiteren Darlegungen zum Vertrauensverhältnis.

3. In die Gesamtabwägung nach § 142 Abs. 1 StPO sind die Nähe des Gerichtbezirks eines ortsfremden Verteidigers und die Schwere des Schuldvorwurfs einzubeziehen.

Beschluss des Thüringer OLG vom 26.11.2008 – 1 Ws 497/08 -

 Notwendige Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

In Fällen, in denen bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation aus weiteren Indizien nicht hinreichend sicher auf die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen geschlossen werden kann, ist regelmäßig gemäß § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger zu bestellen.

Beschluss des OLG Celle vom 16.10.2008 – 1 Ws 517/08 -

 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

1. Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 b Abs. 3 StGB entgegen (Bestätigung von BHSt 52, 31).

2. In diesen Fällen kommt indes die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 StGB in Betracht. Insoweit genügt für die Annahme neuer Tatsachen, dass vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB die qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten auf abweichender Grundlage belegt wird.

3. Nur die Vollstreckung des Rechtes derjenigen Strafe, die in der Anlassverurteilung ausgesprochen worden war, steht der Anwendung des § 66 b Abs. 3 StGB entgegen.

Beschluss des BGH vom 07.10.2008 – GSSt 1/08 -

 Frist zur Stellung von Beweisanträgen

1. Aus dem Recht und der Pflicht des Vorsitzenden zur Sachleitung des Verfahrens folgt die Befugnis, den Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen zu setzen. § 246 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen.

2. Wird nach der gesetzten Frist ein Beweisantrag gestellt, kann dies ein Indiz für die innere Tatsache der Verschleppungsabsicht darstellen, wenn der Antragsteller die Gründe für die verspätete Antragstellung nicht nachvollziehbar und substantiiert darlegen kann und auch die Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO nicht zur Beweiserhebung drängt.

3. Macht der Vorsitzende von der Möglichkeit der Fristsetzung Gebrauch, ist die Anordnung nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO zu protokollieren. Die Verfahrensbeteiligten sind darauf hinzuweisen, dass eine Ablehnung der Beweisanträge, die nach Fristablauf gestellt wurden, wegen Verschleppungsabsicht bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen möglich ist.

4. Wurde der Hinweispflicht entsprochen, können Hilfsbeweisanträge auch erst im Urteil wegen Verschleppungsabsicht abgelehnt werden.

Beschluss des BGH vom 23.09.2008 – 1 StR 484/08 –

 Akteneinsicht bei nicht vollstrecktem Haftbefehl

Solange in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht, noch auf Mitteilung des Haftbefehls.

Beschluss des OLG München vom 27.08.2008 – 2 Ws 763/08 -

 Verlegungswunsch bei nicht abgesprochenem Hauptverhandlungstermin

Wird der Hauptverhandlungstermin nicht abgesprochen, so ist einem begründeten Verlegungswunsch wegen Verhinderung des Verteidigers in der Regel zu entsprechen.

Beschluss des LG Braunschweig vom 18.08.2008 - 10 Qs 249/08 -

 Untätigkeitsbeschwerde

Wird über den Beiordnungsantrag nicht rechtzeitig entschieden, kann dagegen die Untätigkeitsbeschwerde erhoben werden.

Beschluss des LG Magdeburg vom 06.08.2008 - 24 Qs 72/08 -

 Unterbliebene Ladung des gewählten Verteidigers

Ein Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO begründet grundsätzlich die Revision. Das Fehlen einer förmlichen Ladung des gewählten Verteidigers ist nur dann unschädlich, wenn der Verteidiger auf andere Weise rechtzeitig vom Termin zuverlässig Kenntnis erlangt oder wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung auf die Verteidigung durch den gewählten Verteidiger verzichtet hat.

Beschluss des BGH vom 24.07.2008 – 4 StR 84/08 -

 Vergütung des an Stelle eines Pflichtverteidigers bestellten Verteidigers

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der an Stelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger bestellt worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses in Anl. 1 zu § 2 Abs. 2 RVG.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.07.2008 - 3 Ws 281/08 -

 Verhaftung am Ende des Sitzungstages

Dem beigeordneten Verteidiger steht der Erhöhungszuschlag zur Terminsgebühr auch dann zu, wenn der Angeklagte erst am Ende des Verhandlungstages, aber vor Beendigung des Hauptverhandlungstermins, in Haft genommen wird. Es kommt nicht darauf an, ob im Einzelfall auf Grund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Verteidigers geführt haben.

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2008 - 1 Ws 306/08 -

 Verbot der Gebührenunterschreitung/Werbung mit Erfolgszahlen

1. (...)

2. Das Verbot der Werbung mit Erfolgszahlen ist im Hinblick auf Art. 12 GG eng auszulegen und erfasst nur Fälle, in denen durch die Erfolgsangabe eine Irreführung zu befürchten ist.

Beschluss des BGH vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 -

 Akte, Postweg und Gerichtsfach

Wird die Akte auf dem Postweg versandt, obwohl der Anwalt über ein Gerichtsfach verfügt, fällt die Auslagenpauschale nicht an.

Beschluss des AG Stuttgart vom 10.06.2008 – 7 OWi 980/08/Ha -

 Verbot der Werbung mit Gebührenunterschreitung

Anwaltliche Werbung, welche die Bereitschaft erkennen lässt, für die prozessuale Tätigkeit des Anwalts die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten, ist unsachlich und damit unzulässig.

Beschluss des BGH vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 -

 Anrechnung auf Pflichtverteidigergebühren

1. Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger von seinem Mandanten erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz anzurechnen. Dieses Ergebnis ist weder durch die Gestaltung des Kostenfestsetzungsantrags noch durch Honorarvereinbarungen zu umgehen.

2. Auch Zahlungen auf Auslagen (Reisekosten) sind grundsätzlich nach § 58 Abs. 3 RVG anzurechnen.

3. Insoweit können sich aus der Honorarvereinbarung Ausnahmen ergeben.

Beschluss des OLG Köln vom 03.06.2008 – 2 Ws 207/08 –

 Pflichtverteidiger nach § 408b StPO

Der nach § 408b StPO bestellte Pflichtverteidiger ist "Vollverteidiger"; ihm stehen die Grund- und die Verfahrensgebühr zu.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.05.2008 - III-3 Ws 160/08 -

 Blutprobe und Pflichtverteidigung

Steht die Verwertbarkeit einer Blutprobe in Rede, so liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor.

Beschluss des LG Schweinfurt vom 14.05.2008 - 1 Qs 50/08 -

 Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids bei "außergerichtlicher Vollmacht"

1. Einem Rechtsanwalt, der in dem behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger beauftragt und tätig ist, jedoch aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle") lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den Akten gereicht hat, kann der Bußgeldbescheid nach § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wirksam zugestellt werden.

2. Ein Zustellungsmangel wird auch dann geheilt, wenn der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung nicht empfangsberechtigt war, jedoch durch die nachträgliche Erteilung einer Zustellungsvollmacht empfangsberechtigt wird.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.04.2008 – 2 Ss (OWi) 191, 101/07 -

 Logorrhoe

Im Hinblick auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Verteidigung des unter einer Psychose sowie unter Logorrhoe leidenden ehemaligen Angeklagten hält auch der Senat die Anhebung der Pflichtverteidigergebühren von 564 EUR auf 900 EUR für angemessen iSv § 51 RVG.

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 04.04.2008 – 3 Xs 19/08 -

 Reisekosten und Pflichtverteidigung

Reisekosten des beigeordneten Verteidigers sind grundsätzlich erstattungsfähig; auf die Entfernung zum Gerichtsort kommt es nicht an.

Beschluss des LG Magdeburg vom 11.01.2008 - 26 Qs 320/07 -

 Werbung – "Zugelassen auch bei allen Oberlandesgerichten"

Eine Werbung mit einer Vertretungsberechtigung vor allen deutschen Gerichten kann bei einer besonderen Hervorhebung für einen bestimmten RA eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen.

Beschluss des AnwG Hamm vom 09.01.2008 – AR 08/06 -

 Pflichtverteidigerbestellung bei Beschuldigtem mit Lese- und Rechtschreibschwäche

Einem Angeschuldigten ist zur Wahrung seiner Rechte aus Art. 6 Abs. 3 EMRK ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn er wegen einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) nicht in der Lage ist, zur Vorbereitung seiner Verteidigung den Akteninhalt mit zumutbarem Aufwand selbst zu erfassen.

Beschluss des LG Hildesheim vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 -

 Pflichtverteidigung und Tod

1. Die Rechtsstellung des Pflichtverteidigers endet mit dem Tod des Angeschuldigten.

2. Stirbt der Angeschuldigte vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss, so fehlt dem ehemaligen Verteidiger die Beschwerdebefugnis bezüglich noch ergangener Auslagenentscheidungen.

Beschluss des OLG Hamburg vom 02.11.2007 - 2 Ws 133/07 -

 Gebührenrechtlicher Haftzuschlag

Der gebührenrechtliche Haftzuschlag entsteht auch dann, wenn sich der Beschuldigte im offenen Vollzug befindet.

Beschluss des KG vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -

 Antrag der Verurteilten auf Entbindung des bisherigen und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers

1. Festgenommene Personen haben nach Art. 5 Abs. 4 EMRK das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsentziehung sowohl zu Beginn als auch später in regelmäßigen Zeitabständen, wenn sich zur Rechtmäßigkeit neue Fragen ergeben können. Das ist bei Berteilung der Gefährlichkeit eines Sicherungsverwahrten der Fall. Deswegen ist die nach Art. 5 Abs. 4 EMRK erforderliche Überprüfung nicht mehr in dem Strafurteil enthalten, und der Verurteilte hat das Recht auf gerichtliche Überprüfung in angemessenen Abständen.

2. Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der amtlich bestellte Verteidiger die Verteidigung offensichtlich nicht angemessen führte. Deswegen mussten die Gerichte nicht eingreifen.

3. Das Recht auf Zugang zu einem Gericht aus Art. 5 Abs. 4 EMRK ist nicht deswegen unangemessen eingeschränkt worden, weil nur der Verteidiger die Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung erhalten hat und die deutschen Gerichte keine Wiedereinsetzung bewilligt haben mit der Begründung, der Beschwerdeführer habe unverzüglich Kontakt zu seinem Verteidiger aufnehmen können. Die Wochenfrist in § 311 Abs. 3 StPO ist zwar kurz, aber wegen der Möglichkeit der Wiedereinsetzung nicht unangemessen.

Entscheidung EGMR (V. Sektion) vom 09.05.2007 – 12788/04 -

 Kostentragungspflicht bei Freispruch

Wird der Betroffene vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen und benennt er nicht den tatsächlichen Fahrzeugführer, so sind die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen dennoch der Staatskasse aufzuerlegen, wenn der Name des tatsächlichen Fahrzeugführers für Gang und Dauer der weiteren Ermittlungen irrelevant war.

Beschluss des LG Cottbus vom 25.04.2007 - 24 Qs 66/07 -

 Verteidigervollmacht

1. Die Revisionsbegründung des Verteidigers ist rechtswirksam, wenn er bevollmächtigt war, als er sie abgab, auch wenn er das erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachweist.

2. (...)

Beschluss des OLG Nürnberg vom 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07 -

 RVG VV Nr. 4124

Die Gebühr nach RVG VV Nr. 4124 entsteht, wenn Gespräche mit der Staatsanwaltschaft dazu führen, dass sie ihre Berufung zurücknimmt.

Beschluss des LG Köln vom 08.02.2007 - 111 Qs 30/07 -

 Untätiger Pflichtverteidiger

Ein untätiger Pflichtverteidiger ist zu entpflichten.

Beschluss des OLG Köln vom 02.02.2007 - 2 Ws 51/07 -

 Gebühr nach RVG VV Nr. 4142

Die Gebühr nach RVG VV Nr. 4142 entsteht, wenn die Berufungshauptverhandlung dadurch entbehrlich wird, dass der Verteidiger den Mandanten von der Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels überzeugt.

Beschluss des LG Trier vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06 -

 Verrechnung von Vorschüssen

Vorschüsse auf ein Wahlverteidigerhonorar sind auf die Pflichtverteidigergebühren nur für den Verfahrensabschnitt anzurechnen, für den sie bezahlt worden sind.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 -

 Verlegungsantrag bei Anhörung im Maßregelvollzug

Beantragt der Verteidiger eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten rechtzeitig und aus wichtigen Gründen die Verlegung des vor der Entscheidung über einen Fortdauer der Maßregel durchzuführenden Anhörungstermins, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht gewichtige Gründe entgegenstehen. Die Verfahrenwidrigkeit einer danach unzulässigen in Abwesenheit des Verteidigers durchgeführten Anhörung wird nicht dadurch geheilt, dass dem Verteidiger nachträglich das Anhörungsprotokoll zugesandt und ihm Gelegenheit gegeben wird, dazu Stellung zu nehmen.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 04.12.2006 - 1 Ws 555/06 -

 Konfliktfreudiger Verteidiger

Ein konfliktfreudiger Pflichtverteidiger ist kein Grund, einen weiteren (verfahrenssichernden) Pflichtverteidiger beizuordnen.

Beschluss des OLG Köln vom 03.11.2006 - 2 Ws 550/06 -

 Beiordnung bei Videoauswertung

Die Beiordnung ist geboten, wenn zur Vorbereitung der Hauptverhandlung Videoaufnahmen auszuwerten sind.

Beschluss des LG Kiel vom 13.10.2006 - 31 Qs 87/06 -

 Pauschgebühr und Fahrtzeiten

Bei der Frage, ob dem Pflichtverteidiger überhaupt eine Pauschgebühr zu bewilligen ist, sind die Fahrtzeiten nicht zu berücksichtigen. Ist hingegen bereits aus anderen Gründen eine Pauschgebühr zu gewähren, werden die Fahrtzeiten bei der Bemessung der Pauschgebühr herangezogen.

Beschluss des OLG Hamm vom 29.09.2006 - 2 (s) Sbd. IX 102/06 -

 Längenzuschlag bei der Hauptverhandlung

Bei der Berechnung der für die Gewährung des Längenzuschlags maßgeblichen Dauer eines Hauptverhandlungstages ist die Zeitspanne zwischen dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung angeordneten Schließung der Sitzung zu Grunde zu legen. Wartezeiten und Sitzungspausen werden grundsätzlich nicht abgezogen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.09.2006 - III 3 (s) RVG 4/06 -

 Anwaltliche Honorarvereinbarung mit Sozialhilfeempfängerin

1. (...)

2. Rechnet ein Rechtsanwalt auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab, "erhebt" er keine Vergütung iSd § 352 StGB. Danach ist der Tatbestand der Gebührenüberhebung auch dann nicht erfüllt, wenn die der Bezifferung des Anspruchs zu Grunde gelegte Honorarvereinbarung unwirksam ist.

3. (...)

Urteil des BGH vom 06.09.2006 - 5 StR 64/06 -

 Einscannen von Akten

Das Einscannen von Akten wird nach VV Nr. 7000 abgerechnet.

Beschluss des OLG Bamberg vom 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 -

 Gebühr bei Erlass eines Haftbefehls

Die Gebühr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG entsteht auch, wenn der Rechtsanwalt an einem Termin gemäß § 128 Abs. 1 StPO teilnimmt und dort über den Erlass eines Haftbefehls verhandelt wird.

Beschluss des KG vom 22.06.2006 - 5 Ws 283/06 -

 Gebührenzuschlag bei Inhaftierung

Der Zuschlag fällt für jede Gebühr an, wenn sich der Beschuldigte in dem Moment, in dem die Gebühr entsteht, nicht auf freiem Fuß befindet.

Beschluss des AG Heilbronn vom 09.06.2006 - 53 Ls 33 Js 35761/04 -

 Verteidigervollmacht zur Abwesenheitsvertretung im Bußgeldverfahren

Der im gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundene und in der Hauptverhandlung abwesende Betroffene wird dort durch seinen bei Urteilsverkündung anwesenden Verteidiger auch dann wirksam iSd §§ 79 Abs. 4, 73 Abs. 3 OWiG vertreten, wenn in der, eine Vertretungsbefugnis für Bußgeldsachen allgemein enthaltenen Vollmachtserklärung nicht ausdrücklich auf das OWiG, sondern auf die Vertretungsvorschriften der StPO hingewiesen wird.

Beschluss des OLG Bamberg vom 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/2006 -

 Verteidigerausschließung wegen Verdachts versuchter Strafvereitelung - Fall Zündel

Zielt das Verhalten eines Strafverteidigers darauf ab, unter Verwendung verteidigungsfremder Mittel die Fortsetzung des Verfahrens zu verzögern oder zu verhindern, so rechtfertigt dies die Ausschließung des Strafverteidigers von der weiteren Mitwirkung am Verfahren.

Beschluss des BGH vom 24.05.2006 - 2 ARs 199/06 -

 Aktenversendungspauschale

Die Aktenversendungspauschale gem. Nr. 9003 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) kann nicht um die Portokosten gemindert werden, die einem Rechtsanwalt für die Rücksendung ihm zur Einsicht übersandter Akten entstehen.

Beschluss des OLG Celle vom 03.05.2006 - 1 Ws 222/06 -

 Notwendige Verteidigung bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten

Hat der Verletzte auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt bestellt, so liegt ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 Abs. 2 StPO) zumindest dann vor, wenn die konkrete Gefahr eines Ungleichgewichts zwischen dem anwaltlich vertretenen Nebenkläger und dem sich selbst verteidigendem Angeklagten besteht.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 20.03.2006 - Ss 15/05 -

 Verteidiger als Dolmetscher

Erspart der Verteidiger durch den Einsatz eigener Sprachkenntnisse Dolmetscherkosten, ist das bei der Bemessung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen.

Beschluss des OLG Köln vom 17.03.2006 - 2 ARs 34/06 -

 Zuschlagsgebühr bei Pausen II

Bei der Feststellung der für die Gewährung einer sog. Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs)Pausen nicht zu berücksichtigen.

Beschluss des OLG Hamm vom 28.02.2006 - 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 -

 Eröffnung Haftbefehl und Verteidiger

Bei der Eröffnung des Haftbefehls ist auf den Verteidiger zu warten.

Beschluss des VerfGH Rheinland-Pfalz vom 22.02.2006 - VGH A 5/06 -

 Zuschlagsgebühr bei Pausen

Bei der Feststellung der für die Gewährung einer Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind Pausen nicht zu berücksichtigen.

Beschluss des OLG Koblenz vom 16.02.2006 - 1 Ws 61/06 -

 Ortsfremder Verteidiger

Die Benennung eines ortfremden Verteidigers spricht für das Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses.

Beschluss des LG Zweibrücken vom 27.01.2006 - Qs 14/06 -

 Unterbleiben einer förmlichen Ladung des Verteidigers

Der nicht geheilte Verstoß gegen die Pflicht zur Ladung des Verteidigers begründet die Revision des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung.

Beschluss des OLG München vom 25.01.2006 - 5 St RR 237/05 -

 Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagten

Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagten über das grundlegende Verteidigungskonzept können unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen und zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers führen. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen.

Beschluss des OLG Hamm vom 19.01.2006 - 2 Ws 296/05 -

 Aufnahme eines DNA-Identifizierungsmusters in die DNA-Analyse-Datei

Die Entscheidung nach § 3 Satz 3 DNA-IFG über die Zulässigkeit der Speicherung eines nach §§ 81 e, 81 a StPO gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters in der DNA-Analyse-Datei des BKA ist nicht einem nach der Strafprozessordnung zuständigen Gericht zugewiesen oder vorbehalten.

Beschluss des LG Offenburg vom 12.01.2006 - 3 Qs 104/05 -

 Pauschvergütung bei JVA-Besuchen

1. Mehrere Besuche des in einer auswärtigen Justizvollzugsanstalt inhaftierten Angeklagten rechtfertigen die Bewilligung einer Pauschvergütung gemäß § 51 RVG. Die Höhe orientiert sich an VV Nr. 4102 RVG.

2. An- und Abreisezeiten des Pflichtverteidigers rechtfertigen eine Pauschvergütung nur ausnahmsweise, wenn sie deutlich über das hinausgehen, was ein im Gerichtsbezirk ansässiger Verteidiger üblicherweise an Wegzeiten aufwenden muss.

Beschluss des OLG Köln vom 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -

 Pflichtverteidigerbestellung bei anwaltlich vertretener Nebenklage

1. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist dann geboten, wenn zu einer Straferwartung von etwa einem Jahr Freiheitsstrafe der Umstand hinzutritt, dass Nebenklage erhoben wurde und der Nebenkläger anwaltlich vertreten ist.

2. Ein unmittelbar nach Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht der unverteidigten Angeklagten ist im Fall notwendiger Verteidigung in Zusammenschau damit jedenfalls dann unwirksam, wenn über eine beantragte Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden wurde.

Beschluss des OLG München vom 13.12.2005 - 5St RR 129/05 -

 Pauschgebühr in Strafsache bei Mitwirkung an Verfahrensabkürzung

Für die Einordnung des Verfahrens als "besonders umfangreich" kann es auch unter Geltung des RVG insbesondere von Bedeutung sein, wenn das Verfahren durch die aktive Mitarbeit des Verteidigers letztlich erheblich abgekürzt werden konnte.

Beschluss des OLG Hamm vom 24.10.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 196/05 -

 Ablösung eines Pflichtverteidigers

1. Eine Pflichtverteidigerbestellung ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten ist rechtmäßig, wenn der Beschuldigte über einen wesentlichen Zeitraum hinweg die Verteidigung durch den beigeordneten Verteidiger widerspruchslos hingenommen hat.

2. Die Beauftragung eines Wahlverteidigers führt nicht zur Zurücknahme der Bestellung des Pflichtverteidigers, wenn die Mandatierung mit dem Ziel erfolgt, die Entbindung des bisherigen Pflichtverteidigers zu erzwingen und zu erreichen, dass der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird.

3. Eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger ist substantiiert darzulegen; der Vorwurf des Beschuldigten, der Verteidiger habe ihm haltlose Versprechungen gemacht, ist in diesem Sinne ebenso wenig substantiiert wie die Behauptung, der Verteidiger habe die Beschuldigteninteressen in einer Haftprüfung nicht in einer den Vorstellungen des Beschuldigten entsprechenden Art und Weise wahrgenommen.

Beschluss des OLG Köln vom 07.10.2005 - 2 Ws 469/05 -

 Pflichtverteidigung und Adhäsionsverfahren

Der Pflichtverteidiger muss für das Adhäsionsverfahren nicht gesondert beigeordnet werden, damit Anspruch auf die Verfahrensgebühr entsteht.

Beschluss des OLG Köln vom 29.06.2005 - 2 Ws 254/05 -

 Rechtsgeltung des Vergütungsgesetzes

Für den Pflichtverteidiger kommt es für die Anwendung des RVG auf den Zeitpunkt der Beiordnung an. Die Beiordnung zum Pflichtverteidiger wird wirksam mit Erlass des Beiordnungsbeschlusses durch den Vorsitzenden. Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Rechtsanwalt ist für die Wirksamkeit ohne Bedeutung.

Beschluss des OLG Hamm vom 09.06.2005 - 2 (s) Sbd. VIII-116/05 -

 Haftbesuche des Pflichtverteidigers

Unterlässt der beigeordnete Verteidiger menschlich gebotene Haftbesuche, kann er entpflichtet werden.

Beschluss des LG Aachen vom 12.04.2005 - 66 KLs 901 Js 10/05 -

 Pflichtverteidigung und Revisionshauptverhandlung

Die Beistandsbestellung nach § 397a Abs. 1 StPO erstreckt sich auch auf die Revisionshauptverhandlung.

Beschluss des BGH vom 23.03.2005 - 2 StR 51/05 -

 Pauschgebühr nach § 51 RVG

Bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr nach § 51 RVG besteht, ist hinsichtlich des besonderen Umfangs regelmäßig zunächst zu untersuchen, inwieweit die anwaltliche Tätigkeit hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus kann aber auch noch eine pauschale Betrachtung in Betracht kommen. Die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" iSd § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG sind zumindest immer dann zu bejahen, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 17.02.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 11/05 -

 Dolmetscherkosten bei Abschiebungshaft

Kann sich der Betroffene mit seinem Verfahrensbevollmächtigten nicht verständigen, hat er für ein Gespräch über den Sachverhalt Anspruch auf Bewilligung eines Dolmetschers auf Kosten der Staatskasse (aus Art. 6 Abs. 1 EMRK).

Beschluss des OLG Oldenburg vom 09.02.2005 - 13 W 09/05 -

 Fünffache der gesetzlichen Gebühr

1. Vereinbart ein Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen eine Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie unangemessen hoch und das Mäßigkeitsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt ist.

2. Die Vermutung einer unangemessen hohen Vergütung kann durch den Rechtsanwalt entkräftet werden, wenn er ganz ungewöhnliche, geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände darlegt, die es möglich erscheinen lassen, bei Abwägung aller für die Herabsetzungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte die Vergütung nicht als unangemessen hoch anzusehen.

Urteil des BGH Vom 27.01.2005 - IX ZR 273/02 -

 Durchsuchung der Kanzleiräume von Strafverteidigern wegen Verdachts der Geldwäsche

1. Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der verdacht einer Straftat, wobei diese auf konkreten Tatsachen beruhen muss. Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus.

2. § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet für den Strafverteidiger einen Eingriff in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Das Risiko, sich durch die Entgegennahme eines Honorars oder Honorarvorschusses im Rahmen eines Wahlmandats wegen Geldwäsche strafbar zu machen, gefährdet das Recht des Strafverteidigers, seine berufliche Leistung in angemessenen Umfang wirtschaftlich zu verwerten.

3. Den verbleibenden Gefahren für die Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers und des Instituts der Wahlverteidigung können und müssen die mit der Umsetzung der materiellen Norm betrauten Staatsanwaltschaften und Gerichte Rechnung tragen.

4. Der Anfangsverdacht setzt auf Tatsachen beruhende, greifbare Anhaltspunkte für die Annahme voraus, dass der Strafverteidiger zum Zeitpunkt der Honorarannahme bösgläubig war. Indikatoren für die subjektive Seite können beispielsweise in der außergewöhnlichen Höhe des Honorars oder in der Art und Weise der Erfüllung der Honorarforderungen gefunden werden.

5. Bei der Beurteilung des Anfangsverdachts müssen die Fachgerichte der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit des Strafverteidigers angemessen Rechnung tragen.

Beschluss des BVerfG vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 -

 Tätigkeit nur in der Hauptverhandlung

Wird der Pflichtverteidiger erst während der Hauptverhandlung bestellt und endet die Tätigkeit des Verteidigers wegen allseitigen Rechtsmittelverzichts noch in der Hauptverhandlung, erhält er aus der Staatskasse neben der Terminsgebühr nicht auch noch eine Verfahrensgebühr.

Beschluss des OLG Koblenz vom 11.01.2005 - 1 Ws 717/04 -

 Pflichtverteidiger und RVG

Dem nach dem 30.06.2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

Beschluss des OLG Hamm vom 10.01.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 267, 268 und 269/04 -

 Dreimonatsfrist bei Verwahrten

Bei einem in einer Anstalt Verwahrten beginnt die Dreimonatsfrist, wenn er Beschuldigter wird.

Beschluss des LG Osnabrück vom 08.11.2004 - 2 Qs 96/04 -

 Routinemäßige Kontrolle der Verteidigerpost

Routinemäßige Kontrolle der Verteidigerpost für einen Strafgefangenen auf Beilagen ist rechtswidrig.

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 23.10.2004 - 3 Ws 599-615/04 -

 Ablehnung einer Beiordnung ohne Begründung

Wird der Antrag auf Beiordnung ohne Begründung abgelehnt, so steht dies der Nichtbescheidung gleich mit der Folge, dass eine nachträgliche Beiordnung möglich ist.

Beschluss des LG Postdam vom 25.08.2004 - 24 Qs 90/03 -

 Betretenserlaubnis als Voraussetzung des Strafverfahrens

Die rechtliche Schwierigkeit für eine Teilnahme an der Hauptverhandlung, die nach einer Abschiebung eine Betretenserlaubnis voraussetzt, gebietet die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden, in Absprache mit der Verwaltungsbehörde zu klären, ob dem Angeklagten zur Teilnahme an der Hauptverhandlung eine Betretenserlaubnis erteilt wird oder die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nachrangig ist.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -

 Geldwäsche durch Strafverteidiger

1. § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatten.

2. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind bei der Anwendung des § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB verpflichtet, auf die besondere Stellung des Strafverteidigers schon ab dem Ermittlungsverfahren angemessen Rücksicht zu nehmen.

Urteil des BVerfG vom 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01 und 2 BvR 1521/01 -

 Akteneinsicht

In welchem Umfang zur sachgemäßen Bearbeitung eines Falles Kopien erforderlich sind, ist dem Ermessen des Rechtsanwalts überlassen.

Beschluss des LG Göttingen vom 25.02.2004 - 1 Qs 15/04 -

 Pflichtverteidigerbestellung durch schlüssiges Verhalten

Eine Bestellung als Pflichtverteidiger, die rückwirkend unzulässig ist, kann durch schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden erfolgen.

Beschluss des LG Koblenz vom 09.02.2004 - 2 Qs 118/03 -

 Verteidigerbesuch mit Notebook

Einem Verteidiger, der die für die Mandantengespräche erforderlichen Unterlagen auf einem Notebook eingespeichert hat, kann regelmäßig die Mitnahme eines solchen Geräts (ohne Netzwerkkarte und Zusatzgeräte) zu Unterredungen mit seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt werden.

Beschluss des BGH vom 15.12.2003 - 2 BGs 315/03 -

 Keine Abtretbarkeit von anwaltlichen Honorarforderungen

Anwaltliche Honorarforderungen sind auch nicht an einen ebenfalls schweigepflichtigen Berufskollegen abtretbar.

Urteil des LG München vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03 -

 Akteneinsicht durch Rechtsanwalt in eigener Sache

1. Gegen die Akteneinsicht nach § 475 Abs. 1 StPO ablehnende Entscheidungen der Staatsanwaltschaft ist als Rechtsbehelf gemäß § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben, wozu gemäß §§ 478 Abs. 3 Satz 1, 161 a Abs. 3 Satz 2 StPO das für den Sitz der entscheidenden Staatsanwaltschaft zuständige Landgericht berufen ist.

2. Beantragt der Rechtsanwalt in eigener Sache Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nach § 475 Abs. 1 StPO ist, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, sie ihm selbst zu gewähren, weil er nicht nur "Privatperson", sondern auch "Rechtsanwalt" iSd Vorschrift ist.

3. Wenn man von dem in eigener Sache Akteneinsicht beantragenden Rechtsanwalt verlangen würde, dass dieser einen anderen Rechtsanwalt beauftragt, damit der für den hier als "eine Privatperson" iSd Vorschrift des § 475 Abs. 1 StPO geltenden Rechtsanwalt Akteneinsicht nimmt, wäre dies ein Formalismus, welcher der gesetzlichen Regelung nicht gerecht wird.

Beschluss des LG Regensburg vom 03.12.2003 - 1 Qs 124, 125 und 126/03 -

 Teilnahme der Jugendgerichtshilfe an der Hauptverhandlung und Pflichtverteidigung

Hält die Jugendgerichtshilfe die Teilnahme an der Hauptverhandlung für unverhältnismäßig und sagt sie deshalb ab, kann dies die Notwendigkeit der Verteidigung begründen.

Beschluss des LG Bremen vom 22.10.2003 - 15 Qs 329/03 -

 Förderung des Verfahrens bei § 47 JGG

Die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 JGG ist ein Beitrag zur Förderung des Verfahrens.

Beschluss des LG Hagen vom 23.09.2003 - 51 Qs 48/03 -

 Flugkosten des Pflichtverteidigers

1. Flugkosten sind als Reisekosten des Rechtsanwalts gemäß § 28 BRAGO zu erstatten, wenn die Benutzung der Bahn für die Anreise zu dem wahrzunehmenden Termin und die Rückreise zum Kanzleisitz zwei aufeinanderfolgende Nächte einschließlich Umsteige- und Wartezeiten in Anspruch nehmen würde.

2. Bei verhältnismäßig kurzer Flugdauer (hier: Dresden - Basel zur Wahrnehmung eines Termins in Lörrach) ist insoweit der Preis für ein Flugticket in der Economy Class in Ansatz zu bringen.

Beschluss des LG Freiburg vom 18.09.2003 - 5 Qs 84/03 und 85/03 -

 Kopien aus den Strafakten

Welche Kopien aus den Strafakten anzufertigen sind, bestimmt der Verteidiger nach seinem Ermessen.

Beschluss des LG Aurich vom 08.08.2003 - 12 Qs 103/02 -

 Verantwortung des Verteidigers für Revisionsbegründung

Die Formulierung " nach Auffassung des Betroffenen" in einer Revisionsbegründung bedeutet nicht, dass der Verteidiger die Verantwortung für seine Ausführungen nicht übernehmen wolle.

Beschluss des OLG Naumburg vom 04.08.2003 - 2 Ss 190/03 -

 Dolmetscherkosten

Es ist nicht mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar, wenn der Ersatz der Kosten für einen von dem Wahlverteidiger für vorbereitende Gespräche hinzugezogenen Dolmetscher von einem vor der Inanspruchnahme des Dolmetschers gestellten Antrag abhängig gemacht wird.

Beschluss des BVerfG vom 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01 -

 Geldwäscheverdacht

1. (...)

2. Den Rechtsanwalt als Strafverteidiger trifft grundsätzlich keine Ermittlungspflicht der legalen Herkunft des angenommenen Honorars. Etwas anderes gilt bei Barzahlung größerer, über die üblichen Gebührensätze hinausgehender Beträge, die mit den angegebenen Herkunftsquellen nicht vereinbar sind. In diesem Fall ist es dem Rechtsanwalt zuzumuten, nachzufragen. Dabei hängt das Maß der Erkundigungspflicht vom Grad der objektiven Auffälligkeit des Vorgangs ab.

3. (...)

Beschluss des LG Berlin vom 24.07.2003 - 502 Qs 49, 50/03 -

 Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zulässig, wenn sie lediglich aus gerichtsinternen Gründen unterblieben ist.

Beschluss des LG Köln vom 16.06.2003 - 107 Qs 139/03 -

 Kontrolle der Verteidigerpost

1. Gemäß § 29 Abs. 1 StVollzG ist jede Überwachung der Verteidigerpost, d.h. jede Kontrolle des gedanklichen Inhalts der Sendung unzulässig. Sinn und Zweck dieses Überwachungsverbotes ist es, den unbefangenen Verkehr zwischen dem Gefangenen und seinem RA, d.h. ihren freien, vor jeder auch nur bloßen Möglichkeit einer Kenntnisnahme des Kommunikationsinhaltes durch Dritte geschützten Gedankenaustausch auf schriftlichem Wege zu gewährleisten.

2. Zulässig ist ausschließlich eine Prüfung, ob überhaupt Verteidigerpost vorliegt, die sich jedoch auf nur äußere Merkmale beschränken darf.

Beschluss des OLG Frankfurt vom 13.05.2003 - 3 Ws 292/03 -

 Bevorstehende richterliche Vernehmung

Der Verteidiger kann nicht verpflichtet werden, seinem Mandanten eine bevorstehende richterliche Vernehmung zu verschweigen.

Beschluss des LG Hamburg vom 21.02.2003 - 601 Qs 6/03 -

 Kontrolle der Verteidigerpost

Der Zweck der Postkontrolle eines an einen Untersuchungsgefangenen gerichteten Briefes ist allein auf die Kenntnisnahme von dem Inhalt zu erstrecken, um entscheiden zu können, ob unter dem Aspekt des § 119 Abs. 3 StPO der Brief zu beanstanden ist. Nicht hingegen ist es Aufgabe der Briefkontrolle zu klären, ob ein RA durch die Versendung des Briefes gegen § 43 b BRAO verstoßen hat.

Beschluss des OLG Hamm vom 18.02.2003 - 4 Ws 75/03 -

 Pauschgebühr bei Abschiebehaft

Überdurchschnittliche Tätigkeit des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren über die Verhängung von Abschiebehaft rechtfertigt die Zuerkennung einer Pauschgebühr.

Beschluss des OLG Düsseldorf 07.02.2003 - 3 Wx 38/03 -

 Beiordnung nach Verfahrensabschluss

Auch nach Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung möglich, wenn der Bestellungsantrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss angebracht war, die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vorlagen und der Verurteilte von dem Verteidiger tatsächlich Beistand erfahren hat.

Beschluss des LG Heilbronn vom 09.01.2003 - 2 Qs 146/01 -

 Kontakt mit Verteidiger

1. Ein Untersuchungsgefangner hat das Recht auf unüberwachten Umgang nicht nur mit dem Verteidiger in dem Verfahren, in dem die Untersuchungshaft angeordnet ist, sondern auch mit Verteidigern in anderen anhängigen Strafverfahren.

2. Dies gilt auch für den freien Kontakt mit ausländischen Verteidigern in ausländischen Strafverfahren, wenn dem Gefangenen dort die Rechte aus der EMRK zustehen.

3. An den Nachweis der Legitimation sind in derartigen Fällen wegen der Missbrauchsgefahr erhöhte Anforderungen zu stellen. Im Einzelfall kann es geboten sein, neben einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung auch eine amtliche Bestätigung der ausländischen Justizbehörden über die Tätigkeit der betreffenden Person als Verteidiger des Beschuldigten in dem dort anhängigen Verfahren zu fordern.

Beschluss des OLG Celle vom 18.12.2002 - 1 Ws 341/02 -

 Originalverteidigervollmacht

Ein Kostenfestsetzungsantrag darf nicht zurückgewiesen werden, weil der Verteidiger das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorlegt.

Beschluss des LG Duisburg vom 18.12.2002 - 32 Qs 122/02 -

 Persönliche Akteneinsicht im Strafverfahren

Der Ausschluss eines persönlichen Akteneinsichtsrechts in §§ 406 e, 475 StPO ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Beschluss des BVerfG vom 21.11.2002 - 2 BvR 1548/02 -

 Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde durch den Verteidiger

Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab. Der von dem Verteidiger namens des Verurteilten gestellte entfaltet deshalb prozessrechtliche Wirkung unabhängig davon, ob eine Vollmachtsurkunde vorgelegt worden ist.

Beschluss des LG Ellwangen vom 19.11.2002 - 1 Qs 152/02 -

 Verteidigervollmacht nach Tod des Angeklagten

1. Die Verteidigervollmacht endet mit dem Tod des Angeklagten.

2. Stirbt der Angeklagte vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens, so hat der ehemalige Verteidiger weder auf Grund fortwirkender Vollmacht noch auf Grund neu erteilter Vollmacht der Erben ein Antrags- oder Beschwerderecht zu eventuell noch ergehenden Kosten- und Auslagenentscheidungen.

3. (...)

Beschluss des OLG München vom 05.11.2002 - 2 Ws 672/02 -

 Mitwirkungshandlung des Verteidigers

1. Wird das Hauptverfahren nicht eröffnet, wird grundsätzlich eine Verfahrensförderung durch den für den Angeklagten tätig gewordenen Rechtsanwalt vermutet.

2. Es genügt ein Beitrag des Verteidigers, der objektiv geeignet ist, Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrenbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu beenden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Mitwirkungshandlung des Verteidigers für dieses Ergebnis ursächlich oder mitursächlich war.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.10.2002 - 2 WS 261/02 -

 Verantwortung des Staates für einen Pflichtverteidiger

1. Versäumnisse eines Pflichtverteidigers können dem Staat nur ausnahmsweise angelastet werden. Führung der Verteidigung ist Sache des Angeklagten und seines Verteidigers, einerlei, ob er staatlich bestellt oder vom Mandanten ausgewählt und bezahlt wird.

2. Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden.

3. Die eindeutige Missachtung einer reinen Formvorschrift begründet die Verantwortung des Staates nach der Konvention, wenn der Fehler zur Folge hat, dass dem Betroffenen ein ihm an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird, ohne dass dies von einem höherinstanzlichen Gericht bereinigt wird. Dies gilt in besonderem Maß bei Ausländern, die der Gerichtssprache nicht mächtig sind.

4. Bei Missachtung einer einfachen Formvorschrift durch den Pflichtverteidiger muss das Gericht eingreifen, z.B. den Pflichtverteidiger auffordern, seine Rechtsmittelschrift zu ergänzen oder zu korrigieren. Es darf das Rechtsmittel nicht ohne weiteres verwerfen.

Urteil des EGMR vom 10.10.2002 - 38 830/97 -

 Verbot der Mehrfachverteidigung

§ 146 StPO verbietet es nicht, dass sich die Verteidiger mehrerer derselben Tat Beschuldigter untereinander besprechen und ihr Vorgehen miteinander abstimmen. Zur Entwicklung einer solchen - in den Grenzen der § 258 und 356 StGB zulässigen - gemeinsamen Verteidigungsstrategie kann der eine Verteidiger auch an Gesprächen teilnehmen, die der andere Verteidiger mit seinem Mandanten führt. Eine derartige Zusammenarbeit allein vermag die konkrete Vermutung für eine Tätigkeit zu Gunsten des weiteren Beschuldigten, die den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderläuft nicht zu begründen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.08.2002 - 1 Ws 318/02 -

 Pflichtverteidigung bei Gutachten

Gibt das Gericht ein kriminaltechnisch-medizinisches Gutachten in Auftrag, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Auf das Ergebnis des Gutachtens kommt es nicht an; es darf nicht abgewartet werden.

Beschluss des LG Braunschweig vom 07.08.2002 - 33 Qs 26/02 -

 Verteidiger ohne Krawatte

Weigert sich ein Verteidiger auf Anordnung des Vorsitzenden, eine Krawatte anzulegen und wird er deshalb von der Verteidigung ausgeschlossen, so stellt die Fortführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers einen elementaren Verfahrensverstoß dar.

Beschluss des OLG Celle vom 18.06.2002 - 222 Ss 83/02 (Owiz)

 Drohende Ausweisung als Grund für Pflichtverteidiger-Bestellung

Droht dem Angeklagten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die Ausweisung, liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor.

Beschluss des LG Heilbronn vom 07.05.2002 - 3 Qs 27/02 -

 Pflichtverteidiger bei Akteneinsichtserfordernis

1. Liegt eine beweisrechtliche Problematik vor, die nicht ohne Kenntnis der Akten sachgerecht gelöst werden kann, so ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO.

2. Dem Beschuldigten ist in der Regel der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen.

Beschluss des OLG Hamm vom 22.04.2002 - 2 Ws 88/02 -

 Beiordnung bei besonderen ausländerrechtlichen Folgen der Tat

Ausländerrechtliche Folgen einer Straftat können die Beiordnung eines Verteidigers gebieten.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 12.04.2002 - 3 Ss 23/02 -

 Pflichtverteidigung bei Wahlverteidigung des Mitangeklagten

Bei einem nicht nur geringfügigen Tatvorwurf darf ein jugendlicher Angeklagter nicht ohne Verteidiger belassen werden, wenn der Mitangeklagte durch einen Wahlverteidiger unterstützt wird.

Beschluss des AG Saalfeld vom 29.01.2002 - 611 Js 42389/00 -

 Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen im OWi-Verfahren

1. Der Verteidiger kann den Antrag auf Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nur stellen, wenn ihm eine - über die Verteidigungsvollmacht hinausgehende - Vertretungsvollmacht erteilt worden ist.

2. Soll mit der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG gerügt werden, dass der Betroffene zu Unrecht nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden ist, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Vortrag, das der Verteidiger, der den Entbindungsantrag gestellt hat, Vertretungsvollmacht hatte.

Beschluss des OLG Köln vom 21.12.2001 - Ss 507/01 B -

 Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

Der Maßstab für Vertrauen beziehungsweise Misstrauen ist wegen der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt im Verfahren der Bestellung eines Pflichtverteidigers grundlegend anders zu fassen als im Entpflichtungsverfahren. In der Phase der Bestellung eines Pflichtverteidigers hat das Recht des Beschuldigten auf einen Anwalt seines Vertrauens grundsätzlich Vorrang.

Beschluss des BVerfG vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 -

 Verjährung bei Kostenfestsetzungsantrag

Die Verjährung für die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts wird durch die Stellung eines wirksamen Kostenfestsetzungsantrags, also einer von ihm unterzeichneten Berechnung der Kostenhöhe, unterbrochen.

Beschluss des OLG Koblenz vom 31.08.2001 - 13 WF 618/01 -

 Metalldetektorkontrolle eines Verteidigers vor Betreten der Justizvollzugsanstalt

1. Die Kontrolle mittels Metalldetektors vor Betreten einer Justizvollzugsanstalt der höchsten Sicherheitsstufe verstößt auch bei einem Rechtsanwalt nicht gegen die Berufsausübungsfreiheit und die Menschenwürde.

2. (...)

Beschluss des OLG Nürnberg vom 07.06.2001 - VAs 567/01 -

Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche als Pflichtverteidiger

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst auch die Befugnis zur Vertretung bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche des Verletzten. Einer zusätzlichen Bestellung bedarf es insoweit nicht. Die im Adhäsionsverfahren erbrachten Tätigkeiten sind daher bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen.

Beschluss des OLG Hamm vom 31.05.2001 -2 (s) Sbd. 6 -87/01 -

 Befugnis Beiordnung bei § 81 g StPO

1. Auch im Verfahren nach §§ 2 DNA-IFG, 81 g StPO ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage dies gebietet.

2. (...)

Beschluss des LG Karlsruhe vom 27.04.2001 - 6 Qs 18/01 -

 Reisekosten eines Pflichtverteidigers

Beschließt das Gericht die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Verteidiger, so sind grundsätzlich die Nebenkosten erstattbar, die durch die notwendige Reisetätigkeit dieser Verteidigung entstehen.

Beschluss des BVerfG vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 - 

 Zuziehung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche

Art. 6 Abs. 3 Lit. e EMRK räumt dem der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten (Beschuldigten) unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein, auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung iSd § 140 StPO oder des Art. 6 Abs. 3 Lit. c EMRK gegeben ist.

Einem Angeklagten ist daher auch nicht allein deswegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil er die deutsche Sprache nicht beherrscht und wegen seiner Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Dolmetscher aufzubringen.

Beschluss des BGH vom 26.10.2000 - 3 StR 6/00 -

 Beiordnung eines von Beschuldigten benannten Verteidigers trotz bestellten Pflichtverteidigers

Einem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn zuvor nach Unterlassen der gebotenen Anhörung ein anderer Pflichtverteidiger bestellt worden war.

Beschluss des BGH vom 25.10.2000 - 5 StR 408/00 -

 Beiordnung eines Pflichtanwalts im Abschiebungshaftverfahrens

1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abschiebungshaftverfahrens folgt zwingend aus dem verfassungsrechtlichen Gebot des fairen Verfahrens und ist grundsätzlich erforderlich, wenn der Betroffene sich nicht ausreichend vor Gericht vertreten kann.

2. Mangelnde Sprachkenntnisse und ein anderer Kultur- und Rechtskreis indizieren die mangelhaften Möglichkeiten zur selbständigen Interessenwahrnehmung.

Beschluss des AG Offenbach am Main vom 18.08.2000 - 29 XIV 461/00 -

 Unterzeichnung der Rechtsbeschwerdebegründung

Das Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist, und kann zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen.
Beschluss des OLG Hamm vom 10.07.2000 - 2 Ss OWi 646/00 -

 Beiordnung zur Akteneinsicht

Die Beiordnung eines Verteidigers ist geboten, wenn eine sachgerechte Verteidigung ohne Aktenkenntnis nicht möglich ist.
Beschluss des OLG Celle vom 31.05.2000 - 2 Ws 86/00 -

 Notwendige Verteidigung bei Schwere der Tat

1. Dem Rechtsanwalt steht gegen die Ablehnung seiner Beiordnung ein eigenes Beschwerderecht nicht zu.
2. Bei der Beurteilung der Frage, ob wegen der Schwere der Tat die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, sind neben der Höhe der zu erwartenden Strafe (in der Regel ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung) auch sonstige schwerwiegende mittelbare Nachteile für den Angeklagten - etwa der drohende Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer (insbesondere längeren) Freiheitsstrafe in anderer Sache - zu berücksichtigen.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.05.2000 - 1 Ws 279/00 -

 Beiordnung bei Umfang der Rechtsfolgen

Auch bei einfacher Sachlage kann die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein. Entscheidend ist der Umfang der Rechtsfolgen.

Beschluss des OLG Stuttgart vom 18.04.2000 - 4 Ss 172/00 -

 Problematische Persönlichkeit des Angeklagten

Der besondere Umfang eines Verfahrens kann sich auch aus der problematischen Persönlichkeit des Angeklagten ergeben, wenn der Pflichtverteidiger mit hohem und überdurchschnittlichem Aufwand erst Kontakt zum verschlossenen Mandanten herstellen muss.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.03.2000 - ARs 25/00 -

 "Anstaltsunterbringung" iSd § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO 

Ein stationärer Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung ist als "Anstaltsunterbringung" iSd § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO zu sehen. 
Beschluss des LG Münster vom 03.03.2000 - 9 Qs 4/00 -

 Reisekosten für freigesprochenen Angeklagten zum Verteidiger

1. Ist dem freigesprochenen Angeklagten ein auswärtiger Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so können die Kosten der der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienenden Besuche des Angeklagten bei seinem Verteidiger als notwendige Auslagen gegen die Staatskasse festgesetzt werden, wenn die Besuche vor der Beiordnung des Verteidigers stattgefunden haben.

2. und 3. (...)

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2000 - 1 Ws 1041/99 -

 § 86 Abs. 3 BRAGO

Die Gebühr nach § 86 Abs. 3, 97 BRAGO entsteht, sobald der Pflichtverteidiger eine prozessual sinnvolle Tätigkeit entfaltet. 
Beschluss des KG Berlin vom 17.01.2000 - 4 Ws 286/99 -

 Vordruck der Honorarvereinbarung

Die Vereinbarung eines die Gebühren nach der BRAGO übersteigenden Honorars zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten ist unwirksam, wenn in dem diese Abrede enthaltenden Vordruck des Rechtsanwalts zusätzlich die Erklärung des Mandanten enthalten ist, er habe ein Exemplar der Vereinbarung erhalten.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.12.1999 - 24 U 226/98 -

 Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Strafvollstreckung 

Auch im Strafvollstreckungsverfahren kann dem Verurteilten analog § 140 II StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. 
Beschluss des OLG Hamm vom 05.11.1999 - 2 Ws 325 u. 326/99 -

 Beiordnung im OWi-Verfahren

1. Auch im Verfahren nach dem OWiG ist dem Betroffenen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung mehr als drei Monate in (Untersuchungs-)Haft befindet.

2. Bei einfach gelagerten Sachverhalten mit Bagatellcharakter, vor allem im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Beschluss des OLG Köln vom 24.04.1998 - Ss 519/97 (B) -

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