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Zeugnisverweigerungsrecht
des Strafverteidigers
1.
Zur Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des als
Strafverteidiger tätig gewordenen Rechtsanwalts.
2.
Hat der Verteidiger ein Gespräch nicht als unbeteiligter
Dritter verfolgt, so erstreckt sich die Verschwiegenheitspflicht
auch auf Zufallswissen, das im Rahmen beruflicher Tätigkeit
erlangt worden ist.
Beschluss
des BGH vom 16.02.2011 - IV ZB 23/09 -
Keine
Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber
Datenschutzbeauftragtem
Aus
der Kontrollpflicht der Datenschutzbehörde ergibt sich keine
gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung des Rechtsanwalts
zur Weitergabe mandatsbezogener Information an den
Datenschutzbeauftragten. (Leitsatz des Einsenders)
Beschluss
des KG vom 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07 – 2 Ss 23/07 -
Anforderungen
an eine wirksame Schweigepflichtsentbindung
1.
Primärer Normzweck des § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ist der Schutz
des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Berufungsgeheimnisträger
und dem Ratsuchenden.
2.
Von der Verschwiegenheitspflicht kann nur derjenige entbinden,
zu dessen Gunsten diese Pflicht gesetzlich begründet wurde;
sind mehrere geschützt (hier unter anderem frühere Organe
einer Aktiengesellschaft), muss jeder von ihnen die
Entbindungserklärung abgeben.
Beschluss
des AG Bonn vom 12.03.2010 – 51 GS 557/10 -
§§
113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes
1.
Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der
Fassung des Artikel
2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
der Richtlinie 2006/24/EG vom
21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt
Teil I Seite 3198) verstoßen
gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes
und sind nichtig.
2.
§ 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung
des Artikel 1 Nummer
11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
der Richtlinie 2006/24/EG vom
21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt
Teil I Seite 3198) verstößt,
soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des
Telekommunikationsgesetzes
erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz
1 des Grundgesetzes und ist
insoweit nichtig.
3.
Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im
Verfahren 1
BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und
erweitert mit
Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite
2239), zuletzt
wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt
Teil I Seite 3704), von
Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste
im Rahmen von behördlichen
Auskunftsersuchen erhobenen, aber
einstweilen nicht nach § 113b
Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes
an die ersuchenden Behörden
übermittelten, sondern gespeicherten
Telekommunikationsverkehrsdaten
sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen
nicht an die ersuchenden
Stellen übermittelt werden.
Urteil
des BVerfG vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR
586/08 –
Irreführende
Bezeichnung als "Spezialist für Erbrecht"
1.
Die Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist
verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für
Erbrecht".
2.
Auch unter Zugrundelegung des Verbraucherleitbildes eines
durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers ist
das rechtsuchende Publikum nicht in der Lage, hinreichend
zwischen einem Fachanwalt und einem Spezialisten zu
unterscheiden.
3.
Einem RA steht es jedoch frei, seine Spezialisierung auf andere
Art und Weise kundzutun, indem er Formulierungen wählt, die
einen hinreichenden sprachlichen Abstand zum "Fachanwalt für
Erbrecht" wahren, wie beispielsweise "ist im Erbrecht
spezialisiert", "Spezialgebiet: Erbrecht" oder
"Spezialisierung im Erbrecht".
Urteil
des LG München I vom 09.02.2010 – 33 O 427/09 –
Unangemessenheit
eines Verteidigerhonorars
1.
Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der
gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der
Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann
durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte
Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände
angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98 = NJW 2005, 2142).
2.
Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis,
anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die
gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung,
kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen
widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger
erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem
Begehren konfrontiert.
3.
Wird zu Gunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart,
hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten
Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.
Urteil
des BGH vom 04.02.2010 – IX ZR 18/09 -
Aktenversendungspauschale
und Umsatzsteuer
Die
vom Rechtsanwalt für die Aktenversendung verauslagte
Aktenversendungspauschale wird zu einem der Umsatzsteuer
unterliegenden Entgelt, wenn er diese Pauschale als
Aufwendungsersatz gegenüber seinem Mandanten oder in Fällen
der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe gegenüber der
Staatskasse geltend macht. Dies folgt daraus, dass nach
§
28 Abs. 2 GKG im Verhältnis zum Gericht nur der Rechtsanwalt
selbst Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale ist und
nicht der von ihm im gerichtlichen Verfahren vertretene Mandant.
Beschluss
des OVG Lüneburg vom 01.02.2010 – 13 OA 170/09 -
Anwaltswechsel
im Rahmen der Beiordnung
Ein
Anwaltswechsel im Rahmen der Beiordnung setzt einen triftigen
Grund voraus, der auch einen verständigen vermögenden
Beteiligten veranlasst hätte, einen Anwaltswechsel vorzunehmen
und die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Beschluss
des OVG Berlin-Brandenburg vom 22.12.2009 – 10 B 4/09 -
Ablichtung
des Erstverteidigers
1.
Der zur Verfahrenssicherung bestellte weitere Pflichtverteidiger
muss sich zur Akteneinsicht nicht auf vom
"Erstverteidiger" gefertigte Ablichtungen verweisen
lassen.
2.
Kopierkosten in Höhe von 15.657 EUR für 104.226 Ablichtungen können
in einem Umfangsverfahren erforderliche Auslagen iSd § 46 RVG
sein.
Beschluss
des OLG Köln vom 11.12.2009 – 2 Ws 496/09 -
Unzulässige
Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen
Rechtsbeistand
Die
Bezeichnung als Spezialist für Insolvenzrecht und Sozialrecht
ist irreführend, wenn ein Berufsträger über diese beiden
Bezeichnungen hinaus weitere zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte
für sich in Anspruch nimmt. Von einem Spezialisten erwartet das
rechtsuchende Publikum, dass sich dieser unter Ausschluss
anderer Gebiete schwerpunktmäßig mit seinen Spezialgebieten
befasst.
Urteil
des LG Köln vom 26.11.2009 – 31 O 329/09 –
Erstattung
der Verteidigerkosten bei Überprüfung einer erledigten
Durchsuchung
Eine
gegen die Versagung des Ersatzes von Verteidigerkosten im
Verfahren nach §§ 10, 13 StrEG erhobene Verfassungsbeschwerde
ist unter dem Aspekt der Subsidiarität unzulässig, wenn der
von der Strafverfolgungsmaßnahme (hier: nichtrichterlich
angeordnete Durchsuchung wegen vermeintlicher Gefahr im Verzug)
Betroffene nicht zunächst alle Möglichkeiten prozessualer
Auslagenerstattung ausgeschöpft hat, bevor er seine Auslagen im
Entschädigungsverfahren geltend macht. Eine solche Möglichkeit
ist nach vorherrschender und naheliegender Auffassung gegeben,
wenn der Verteidiger im Verfahren nach § 98 Abs. 2 Nr. 2 StPO
zum Zweck der nachträglichen Überprüfung einer bereits
erledigten Ermittlungsmaßnahme tätig geworden ist.
Beschluss
des BVerfG vom 16.11.2009 – 1 BvR 3229/06 -
Außenprüfung
beim Anwalt: Nur anonymisierte Unterlagen
1.
Lässt sich der Regelungsgehalt eines Verlangens zur Vorlage von
Unterlagen auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung
der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar
ermitteln, ist das Verlangen rechtswidrig und nicht nach §§
328 ff. AO vollstreckbar.
2.
Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit
rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren
Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet
werden kann.
3.
Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in
der beim Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt, Steuerberater
usw.) selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann das FA
grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich
erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.
Urteil
des BFH vom 28.10.2009 – VIII R 78/05 -
Erstattung
der Verteidigerkosten für Abwehr von Strafverfolgungsmaßnahmen
Lassen
sich die Verteidigungsauslagen, die für Tätigkeiten im
Ermittlungsverfahren anfallen, von denen, die für gegen die
Strafverfolgungsmaßnahme gerichtete Tätigkeiten entstehen und
nach §§ 2, 7 StrEG zu entschädigen sind, nicht abgrenzen, so
ist der ersatzfähige Anteil nach Maßgabe des § 287 ZPO zu schätzen.
Dies gilt auch dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit
"deckungsgleich" ist, d.h. wenn während des gesamten
Zeitraums, in dem der Verteidiger für seinen Mandanten tätig
geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren lief als auch die
entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme (hier:
Sicherstellung von Sachen) aufrechterhalten wurde (Fortführung
von und Abgrenzung zu BGHZ 68, 86).
Beauftragt
der Entschädigungsberechtigte einen Rechtsanwalt mit der
Geltendmachung seiner Entschädigungsansprüche gemäß § 10
StrEG, so sind die dafür anfallenden Gebühren gleichfalls als
Teil des Vermögensschadens erstattungsfähig. Der
Gegenstandswert des zu erstattenden Anwaltshonorars richtet sich
nach der Höhe des Entschädigungsbetrags, wobei der von
Gesetzes wegen zu erstattende und nicht (nur) der von der
Landesjustizverwaltung zuerkannte Betrag maßgeblich ist.
Urteil
des BGH vom 16.07.2009 - III ZR 298/08 -
Verteidigerbestellung
bei Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Verfassungsrechtlich
ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers jedenfalls dann
geboten, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung wegen
Besonderheiten und Schwierigkeiten im Diagnose- und
Prognosebereich evident erscheint, dass der Untergebrachte sich
angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann. Es
ist von Verfassungs wegen aber auch im Hinblick auf die komplexe
Regelung des § 463 StPO nicht zu beanstanden, wenn
nicht jedem Untergebrachten für die Überführungsentscheidung,
soweit dies nicht von § 463 Abs. 4 Satz 5 StPO
angeordnet ist, ein Verteidiger bestellt wird. Vielmehr ist es
geboten, aber auch ausreichend, von Fall zu Fall zu entscheiden,
ob die Bestellung erforderlich ist (im Anschluss an BVerfG NJW
2002, 2773).
Beschluss
des BverfG vom 06.07.2009 – 2 BvR 703/09 –
Höhe
der Stundenlohnvereinbarung
1.
Wird an eine Stundenhonorarvereinbarung die Grenze des Fünffachen
angelegt, so setzt sich der richterliche Gestaltungsakt über
den für die Parteien bestimmenden Zeitfaktor hinweg, auf den
die gesetzlichen Gebühren gerade nicht abheben. Vielmehr wird
durch die Kappung des Honoraranspruchs auf das Fünffache der
gesetzlichen Gebühren das Stundenhonorar der Sache nach in ein
Pauschalhonorar umgestaltet.
2.
Die Stellung des RA als Organ der Rechtspflege kann für sich
allein weder Grundlage noch Maßstab einer Reduzierung des
Honoraranspruchs sein.
3.
Da die gesetzlichen Gebühren eine adäquate Vergütung des
konkreten Mandats nicht anstreben, beinhalten sie auch keine ökonomische
Bewertung der Anwaltsleistungen im einzelnen Fall. Daraus, dass
die gesetzliche Vergütung im Rahmen der Mischkalkulation
angemessen ist, lässt sich deswegen nicht herleiten, der fünffache
Satz sei - nur bezogen auf ein konkretes Mandat - unangemessen.
4.
Die Grenze des Fünffachen belastet nicht nur den Anwalt,
sondern kann sich im Einzelfall auch zum Nachteil des Mandanten
auswirken.
Beschluss
des BVerfG vom 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07 -
Selbstständiges
Beweisantragsrecht des Verteidigers
Dem
Verteidiger steht ein selbstständiges und vom Willen des
Angeklagten unabhängiges Beweisantragsrecht zu, mit dem er mögliche,
sich mit dem Vorbringen des Angeklagten nicht notwendigerweise
deckende Behauptungen unter Beweis stellen kann.
Beschluss
des BGH vom 26.05.2009 – 4 StR 148/09 –
Schweigepflicht
schützt Mandanten, nicht den Arbeitgeberanwalt
1.
Die berufsrechtlichen Vorschriften dienen nicht dazu, Fehler in
der Mandatsarbeitung, zu deren Offenlegung der Rechtsanwalt
verpflichtet ist, zu verschweigen oder das Verschweigen
derartiger Fehler zu fördern. Ein angestellter Rechtsanwalt
verstößt daher jedenfalls nicht gegen die anwaltliche Pflicht
zur Verschwiegenheit, wenn er einem Mandanten seines
Arbeitgebers darauf hinweist, dass dieser einen Regressfall
ausgelöst hat.
2.
Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen die anwaltliche
Schweigepflicht, wenn er vollständig anonymisierte Sachverhalte
veröffentlicht, die keine Bezugsherstellung zu beteiligten
Personen und Kanzleien zulassen.
Beschluss
des Anwaltsgericht Köln vom 20.05.2009 – 10 EV 330/07
–
Selbstbenennung
eines Rechtsanwalts als "Spezialist für
Zahnarztrecht"
Die
Verkehrskreise erwarten von einem anwaltlichen
"Spezialist" eine Spezialisierung, die die
Spezialisierung selbst eines Fachanwalts überschreitet. Von dem
Spezialisten wird erwartet, dass er sich auf sein Fachgebiet
konzentriert und andere Gebiete nicht in gleichem oder annähernd
gleichem Umfang behandelt.
Urteil
des OLG Karlsruhe vom 13.05.2009 - 6 U 49/08 -
Fahrtkosten
des beigeordneten Rechtsanwalts
Ist
einem bedürftigen Beteiligten ein auswärtiger Rechtsanwalt
"zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen
Bevollmächtigten" beigeordnet worden (§ 121 Abs. 3 ZPO),
kann dieser aus der Staatskasse die Fahrtkosten zur Teilnahme an
der mündlichen Verhandlung bis zur größtmöglichen von einem
im Gerichtsbezirk gelegenen Ort bis zum Gerichtssitz bestehenden
Entfernung erstattet verlangen.
Beschluss
des VG Oldenburg vom 12.05.2009 – 11 A 48/08 -
Keine
Aufrechnung
und Kürzung bei Pflichtverteidigung
1.
Mit der Berufsausübungsfreiheit unvereinbar ist es, den aus §
45 Abs. 3 Satz 1 RVG i.V.m. Nrn. 4100 ff. VV RVG resultierenden
eigenen Vergütungsanspruch eines Pflichtverteidigers mit dem
Hinweis auf die von der Staatskasse gegen den
Kostenerstattungsanspruch des freigesprochenen Angeklagten erklärte
Aufrechnung zu kürzen.
2.
Mit § 43 RVG hat der Gesetzgeber eine Vorschrift geschaffen,
die zugunsten des RA eine von § 406 BGB abweichende, die
Aufrechnung hindernde Regelung trifft und somit dem Vergütungsanspruch
des RA einen besonderen Schutz zukommen lassen.
Beschluss
des BVerfG vom 04.05.2009 - 1 BvR 2251/08 -
Verteidigerbestellung
im Ermittlungsverfahren
Vor
Abschluss der Ermittlungen ist das Gericht jedenfalls dann
grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Antrag der
Staatsanwaltschaft auf Bestellung eines Verteidigers zu
entsprechen, wenn dringender Tatverdacht besteht und das
Ermittlungsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit demnächst
durch eine Anklageerhebung mit dann notwendiger Verteidigung
abgeschlossen werden wird.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 20.04.2009 – 1 Ws 235/09 -
Pflichtverteidigung
und Adhäsionsverfahren
Die
Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst nicht die Vertretung
des Angeklagten im Adhäsionsverfahren.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 06.04.2009 – 1 Ws 38/09 -
Voraussetzungen
einer notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO
Bereits
erhebliche Zweifel daran, dass der Angeklagte des Lesens und
Schreibens mächtig ist, begründen den Fall einer notwendigen
Verteidigung iSd § 140 Abs. 2 StPO.
Beschluss
des LG Schweinfurt vom 30.01.2009 - 1 Qs 11/09 -
Pflichtverteidigerbestellung
nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
1.
(...)
2.
Die Rechtslage ist schwierig iSv § 140 Abs. 2 StPO, wenn es bei
der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die
Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen (hier:
Verwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter
Verletzung des Richtervorbehalts) ankommt.
Beschluss
des OLG Brandenburg vom 26.01.2009 – 1 Ws 7/09 -
Nachträgliche
Bestellung eines Pflichtverteidigers
Die
nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers ist
jedenfalls dann zulässig, wenn der Anwalt bereits vor
Bescheidung des Antrags auf Beiordnung als Pflichtverteidiger Tätigkeiten
in der Sache entfaltet hat.
Beschluss
des Landgerichts Düsseldorf vom 12.01.2009 – 11 Qs – 90 Js
6448/07-2/09 -
Verwendung
zweckbestimmter Gelder eines Dritten durch Rechtsanwalt
Der
Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in
Untersuchungshaft sitzenden Mandanten Gelder einwirbt zu dem
Zweck, eine Kaution zu stellen, darf die ihm zu diesem Zweck zur
Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden.
Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung
dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur längerfristigen
Verwaltung, treffen den Rechtsanwalt in der Regel nicht
(Abgrenzung zu Senat, NJW 2004, 3630, und NJW-RR 2007, 267).
Urteil
des BGH vom 08.01.2009 – IX ZR 229/07 -
RVG
Nr. 7004
Die
Kosten für Benutzung eines Taxis sind jedenfalls für kürzere
Strecken, wozu der Zu- und Abgang zu und von den Beförderungsmitteln
(hier: der Bundesbahn) in der Regel zu rechnen sein wird, als
angemessen anzusehen und daher erstattungsfähig.
Beschluss
des OLG Köln vom 05.12.2008 – 2 Ws 529/08 -
Recht
auf einen Verteidiger schon bei der ersten polizeilichen
Vernehmung
1.
Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) gilt auch
für Verfahrensabschnitte vor dem strafgerichtlichen Verfahren.
Das gilt auch für das in Art. 6 Abs. 3 lit. c
garantierte Recht eines Beschuldigten, sich durch einen
Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen.
2.
Das Recht, sich wirksam durch einen Rechtsanwalt verteidigen zu
lassen, der notfalls von Amts wegen bestellt werden muss, ist
zwar nicht absolut, aber wesentliches Element des in Art. 6 Abs.
1 EMRK garantierten fairen Verfahrens.
3.
Der Beschuldigte muss grundsätzlich schon mit Beginn der ersten
polizeilichen Vernehmung den Beistand eines Verteidigers
erhalten können. Dieses Recht kann nur unter besonderen Umständen
eingeschränkt werden; in keinem Fall darf der Wesensgehalt des
Rechts angetastet werden.
4.
In der Regel werden die Rechte des Beschuldigten auf nicht
wiedergutzumachende Weise verletzt, wenn eine Verurteilung auf
belastende Aussage gestützt wurde, die der Beschuldigte ohne
Beistand eines Verteidigers bei der Polizei gemacht hat.
Urteil
EGMR vom 27.11.2008 – 36391/02 (Salduz/Türkei) –
Ortsferne des Kanzleisitzes und
Pflichtverteidigung
1.
Zeigt ein Beschuldigter dem Gericht an, dass er durch einen
Wahlverteidiger vertreten wird, sind auch bei einem Antrag der
StA nach § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO
die Voraussetzung für eine Bestellung zunächst entfallen.2.
Ortsferne des Kanzleisitzes steht nur dann der Bestellung des
gewünschten Rechtsanwalts entgegen, wenn dadurch eine
sachdienliche Verteidigung des Beschuldigten und der ordnungsgemäße
Verfahrensablauf gefährdet würden. Im Bestellungsverfahren
tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen
Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen
Vertrauensverhältnis zurück. Anders als im Fall der Beendigung
der Pflichtverteidigung aus wichtigem Grund bedarf es im
Bestellungsverfahren keiner weiteren Darlegungen zum
Vertrauensverhältnis.
3.
In die Gesamtabwägung nach § 142 Abs. 1 StPO
sind die Nähe des Gerichtbezirks eines ortsfremden Verteidigers
und die Schwere des Schuldvorwurfs einzubeziehen.
Beschluss
des Thüringer OLG vom 26.11.2008 – 1 Ws 497/08 -
Notwendige
Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
In
Fällen, in denen bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
aus weiteren Indizien nicht hinreichend sicher auf die
Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen
geschlossen werden kann, ist regelmäßig gemäß § 140 Abs.
2 StPO ein Verteidiger zu bestellen.
Beschluss
des OLG Celle vom 16.10.2008 – 1 Ws 517/08 -
Unterbringung
in der Sicherungsverwahrung
1.
Hat der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 d Abs. 6 StGB)
noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der
Unterbringung erkannt worden ist, so steht dies der nachträglichen
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach
§ 66 b Abs. 3 StGB entgegen (Bestätigung
von BHSt 52, 31).
2.
In diesen Fällen kommt indes die nachträgliche Anordnung der
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. § 66 b Abs. 1 Satz 1
oder Abs. 2 StGB in Betracht. Insoweit genügt für
die Annahme neuer Tatsachen, dass vor dem Hintergrund der nicht
(mehr) vorhandenen Voraussetzungen der Unterbringung nach
§ 63 StGB die qualifizierte Gefährlichkeit des
Verurteilten auf abweichender Grundlage belegt wird.
3.
Nur die Vollstreckung des Rechtes derjenigen Strafe, die in der
Anlassverurteilung ausgesprochen worden war, steht der Anwendung
des § 66 b Abs. 3 StGB entgegen.
Beschluss
des BGH vom 07.10.2008 – GSSt 1/08 -
Frist
zur Stellung von Beweisanträgen
1.
Aus dem Recht und der Pflicht des Vorsitzenden zur Sachleitung
des Verfahrens folgt die Befugnis, den Verfahrensbeteiligten
eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen zu setzen. § 246 Abs. 1 StPO
steht dem nicht entgegen.
2.
Wird nach der gesetzten Frist ein Beweisantrag gestellt, kann
dies ein Indiz für die innere Tatsache der
Verschleppungsabsicht darstellen, wenn der Antragsteller die Gründe
für die verspätete Antragstellung nicht nachvollziehbar und
substantiiert darlegen kann und auch die Aufklärungspflicht
nach § 244 Abs. 2 StPO nicht zur
Beweiserhebung drängt.
3.
Macht der Vorsitzende von der Möglichkeit der Fristsetzung
Gebrauch, ist die Anordnung nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO
zu protokollieren. Die Verfahrensbeteiligten sind darauf
hinzuweisen, dass eine Ablehnung der Beweisanträge, die nach
Fristablauf gestellt wurden, wegen Verschleppungsabsicht bei
Vorliegen der weiteren Voraussetzungen möglich ist.
4.
Wurde der Hinweispflicht entsprochen, können Hilfsbeweisanträge
auch erst im Urteil wegen Verschleppungsabsicht abgelehnt
werden.
Beschluss
des BGH vom 23.09.2008 – 1 StR 484/08 –
Akteneinsicht
bei nicht vollstrecktem Haftbefehl
Solange
in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender
Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten
noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen
Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht, noch auf Mitteilung
des Haftbefehls.
Beschluss
des OLG München vom 27.08.2008 – 2 Ws 763/08 -
Verlegungswunsch
bei nicht abgesprochenem Hauptverhandlungstermin
Wird
der Hauptverhandlungstermin nicht abgesprochen, so ist einem
begründeten Verlegungswunsch wegen Verhinderung des
Verteidigers in der Regel zu entsprechen.
Beschluss
des LG Braunschweig vom 18.08.2008 - 10 Qs 249/08 -
Untätigkeitsbeschwerde
Wird
über den Beiordnungsantrag nicht rechtzeitig entschieden, kann
dagegen die Untätigkeitsbeschwerde erhoben werden.
Beschluss
des LG Magdeburg vom 06.08.2008 - 24 Qs 72/08 -
Unterbliebene
Ladung des gewählten Verteidigers
Ein
Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO begründet
grundsätzlich die Revision. Das Fehlen einer förmlichen Ladung
des gewählten Verteidigers ist nur dann unschädlich, wenn der
Verteidiger auf andere Weise rechtzeitig vom Termin zuverlässig
Kenntnis erlangt oder wenn der Angeklagte in der
Hauptverhandlung auf die Verteidigung durch den gewählten
Verteidiger verzichtet hat.
Beschluss
des BGH vom 24.07.2008 – 4 StR 84/08 -
Vergütung
des an Stelle eines Pflichtverteidigers bestellten Verteidigers
Der
Vergütungsanspruch des Verteidigers, der an Stelle des
verhinderten Pflichtverteidigers für einen
Hauptverhandlungstermin als Verteidiger bestellt worden ist,
beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst
alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall
verwirklichten Gebührentatbestände des Teils 4 Abschnitt 1 des
Vergütungsverzeichnisses in Anl. 1 zu § 2 Abs. 2 RVG.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom
16.07.2008 - 3 Ws 281/08 -
Verhaftung
am Ende des Sitzungstages
Dem
beigeordneten Verteidiger steht der Erhöhungszuschlag zur
Terminsgebühr auch dann zu, wenn der Angeklagte erst am Ende
des Verhandlungstages, aber vor Beendigung des
Hauptverhandlungstermins, in Haft genommen wird. Es kommt nicht
darauf an, ob im Einzelfall auf Grund der Inhaftierung Umstände
gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des
Verteidigers geführt haben.
Beschluss
des OLG Celle vom 16.07.2008 - 1 Ws 306/08 -
Verbot
der Gebührenunterschreitung/Werbung mit Erfolgszahlen
1.
(...)
2.
Das Verbot der Werbung mit Erfolgszahlen ist im Hinblick auf
Art. 12 GG eng auszulegen und erfasst nur Fälle, in
denen durch die Erfolgsangabe eine Irreführung zu befürchten
ist.
Beschluss
des BGH vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 -
Akte,
Postweg und Gerichtsfach
Wird
die Akte auf dem Postweg versandt, obwohl der Anwalt über ein
Gerichtsfach verfügt, fällt die Auslagenpauschale nicht an.
Beschluss
des AG Stuttgart vom 10.06.2008 – 7 OWi 980/08/Ha -
Verbot
der Werbung mit Gebührenunterschreitung
Anwaltliche
Werbung, welche die Bereitschaft erkennen lässt, für die
prozessuale Tätigkeit des Anwalts die gesetzlichen Gebühren zu
unterschreiten, ist unsachlich und damit unzulässig.
Beschluss
des BGH vom 09.06.2008 – AnwSt (R) 5/05 -
Anrechnung
auf Pflichtverteidigergebühren
1.
Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger von seinem Mandanten
erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine
Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz
anzurechnen. Dieses Ergebnis ist weder durch die Gestaltung des
Kostenfestsetzungsantrags noch durch Honorarvereinbarungen zu
umgehen.
2.
Auch Zahlungen auf Auslagen (Reisekosten) sind grundsätzlich
nach § 58 Abs. 3 RVG anzurechnen.
3.
Insoweit können sich aus der Honorarvereinbarung Ausnahmen
ergeben.
Beschluss
des OLG Köln vom 03.06.2008 – 2 Ws 207/08 –
Pflichtverteidiger
nach § 408b StPO
Der
nach § 408b StPO bestellte Pflichtverteidiger ist
"Vollverteidiger"; ihm stehen die Grund- und die
Verfahrensgebühr zu.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 27.05.2008 - III-3 Ws 160/08 -
Blutprobe
und Pflichtverteidigung
Steht
die Verwertbarkeit einer Blutprobe in Rede, so liegt ein Fall
notwendiger Verteidigung vor.
Beschluss
des LG Schweinfurt vom 14.05.2008 - 1 Qs 50/08 -
Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids
bei "außergerichtlicher Vollmacht"
1.
Einem Rechtsanwalt, der in dem behördlichen Bußgeldverfahren
tatsächlich als Verteidiger beauftragt und tätig ist, jedoch
aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle")
lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den
Akten gereicht hat, kann der Bußgeldbescheid nach § 51 Abs. 3
Satz 1 OWiG wirksam zugestellt werden.
2.
Ein Zustellungsmangel wird auch dann geheilt, wenn der Empfänger
im Zeitpunkt der Zustellung nicht empfangsberechtigt war, jedoch
durch die nachträgliche Erteilung einer Zustellungsvollmacht
empfangsberechtigt wird.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 17.04.2008 – 2 Ss (OWi) 191, 101/07 -
Logorrhoe
Im
Hinblick auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der
Verteidigung des unter einer Psychose sowie unter Logorrhoe
leidenden ehemaligen Angeklagten hält auch der Senat die
Anhebung der Pflichtverteidigergebühren von 564 EUR auf
900 EUR für angemessen iSv § 51 RVG.
Beschluss
des HansOLG Hamburg vom 04.04.2008 – 3 Xs 19/08 -
Reisekosten
und Pflichtverteidigung
Reisekosten
des beigeordneten Verteidigers sind grundsätzlich erstattungsfähig;
auf die Entfernung zum Gerichtsort kommt es nicht an.
Beschluss
des LG Magdeburg vom 11.01.2008 - 26 Qs 320/07 -
Werbung – "Zugelassen auch bei allen
Oberlandesgerichten"
Eine
Werbung mit einer Vertretungsberechtigung vor allen deutschen
Gerichten kann bei einer besonderen Hervorhebung für einen
bestimmten RA eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten
darstellen.
Beschluss
des AnwG Hamm vom 09.01.2008 – AR 08/06 -
Pflichtverteidigerbestellung
bei Beschuldigtem mit Lese- und Rechtschreibschwäche
Einem
Angeschuldigten ist zur Wahrung seiner Rechte aus Art. 6 Abs. 3
EMRK ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn er wegen einer
Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) nicht in der Lage
ist, zur Vorbereitung seiner Verteidigung den Akteninhalt mit
zumutbarem Aufwand selbst zu erfassen.
Beschluss
des LG Hildesheim vom 09.11.2007 - 12 Qs 57/07 -
Pflichtverteidigung
und Tod
1.
Die Rechtsstellung des Pflichtverteidigers endet mit dem Tod des
Angeschuldigten.
2.
Stirbt der Angeschuldigte vor rechtskräftigem
Verfahrensabschluss, so fehlt dem ehemaligen Verteidiger die
Beschwerdebefugnis bezüglich noch ergangener
Auslagenentscheidungen.
Beschluss
des OLG Hamburg vom 02.11.2007 - 2 Ws 133/07 -
Gebührenrechtlicher
Haftzuschlag
Der
gebührenrechtliche Haftzuschlag entsteht auch dann, wenn sich
der Beschuldigte im offenen Vollzug befindet.
Beschluss
des KG vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -
Antrag
der Verurteilten auf Entbindung des bisherigen und Beiordnung
eines anderen Pflichtverteidigers
1.
Festgenommene Personen haben nach Art. 5 Abs. 4 EMRK
das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsentziehung
sowohl zu Beginn als auch später in regelmäßigen Zeitabständen,
wenn sich zur Rechtmäßigkeit neue Fragen ergeben können. Das
ist bei Berteilung der Gefährlichkeit eines
Sicherungsverwahrten der Fall. Deswegen ist die nach Art. 5 Abs.
4 EMRK erforderliche Überprüfung nicht mehr in dem
Strafurteil enthalten, und der Verurteilte hat das Recht auf
gerichtliche Überprüfung in angemessenen Abständen.
2.
Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der
amtlich bestellte Verteidiger die Verteidigung offensichtlich
nicht angemessen führte. Deswegen mussten die Gerichte nicht
eingreifen.
3.
Das Recht auf Zugang zu einem Gericht aus Art. 5 Abs.
4 EMRK ist nicht deswegen unangemessen eingeschränkt
worden, weil nur der Verteidiger die Entscheidung mit
Rechtsmittelbelehrung erhalten hat und die deutschen Gerichte
keine Wiedereinsetzung bewilligt haben mit der Begründung, der
Beschwerdeführer habe unverzüglich Kontakt zu seinem
Verteidiger aufnehmen können. Die Wochenfrist in § 311 Abs.
3 StPO ist zwar kurz, aber wegen der Möglichkeit der
Wiedereinsetzung nicht unangemessen.
Entscheidung
EGMR (V. Sektion) vom 09.05.2007 – 12788/04 -
Kostentragungspflicht
bei Freispruch
Wird
der Betroffene vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung
freigesprochen und benennt er nicht den tatsächlichen Fahrzeugführer,
so sind die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
des Betroffenen dennoch der Staatskasse aufzuerlegen, wenn der
Name des tatsächlichen Fahrzeugführers für Gang und Dauer der
weiteren Ermittlungen irrelevant war.
Beschluss
des LG Cottbus vom 25.04.2007 - 24 Qs 66/07 -
Verteidigervollmacht
1.
Die Revisionsbegründung des Verteidigers ist rechtswirksam,
wenn er bevollmächtigt war, als er sie abgab, auch wenn er das
erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachweist.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07 -
RVG
VV Nr. 4124
Die
Gebühr nach RVG VV Nr. 4124 entsteht, wenn Gespräche mit der
Staatsanwaltschaft dazu führen, dass sie ihre Berufung zurücknimmt.
Beschluss
des LG Köln vom 08.02.2007 - 111 Qs 30/07 -
Untätiger
Pflichtverteidiger
Ein
untätiger Pflichtverteidiger ist zu entpflichten.
Beschluss
des OLG Köln vom 02.02.2007 - 2 Ws 51/07 -
Gebühr
nach RVG VV Nr. 4142
Die
Gebühr nach RVG VV Nr. 4142 entsteht, wenn die
Berufungshauptverhandlung dadurch entbehrlich wird, dass der
Verteidiger den Mandanten von der Aussichtslosigkeit des
Rechtsmittels überzeugt.
Beschluss
des LG Trier vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06 -
Verrechnung
von Vorschüssen
Vorschüsse
auf ein Wahlverteidigerhonorar sind auf die
Pflichtverteidigergebühren nur für den Verfahrensabschnitt
anzurechnen, für den sie bezahlt worden sind.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 14.12.2006 - 2 Ws 164/06 -
Verlegungsantrag
bei Anhörung im Maßregelvollzug
Beantragt
der Verteidiger eines in einem psychiatrischen Krankenhaus
Untergebrachten rechtzeitig und aus wichtigen Gründen die
Verlegung des vor der Entscheidung über einen Fortdauer der Maßregel
durchzuführenden Anhörungstermins, so ist diesem Antrag zu
entsprechen, falls nicht gewichtige Gründe entgegenstehen. Die
Verfahrenwidrigkeit einer danach unzulässigen in Abwesenheit
des Verteidigers durchgeführten Anhörung wird nicht dadurch
geheilt, dass dem Verteidiger nachträglich das Anhörungsprotokoll
zugesandt und ihm Gelegenheit gegeben wird, dazu Stellung zu
nehmen.
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 04.12.2006 - 1 Ws 555/06 -
Konfliktfreudiger
Verteidiger
Ein
konfliktfreudiger Pflichtverteidiger ist kein Grund, einen
weiteren (verfahrenssichernden) Pflichtverteidiger beizuordnen.
Beschluss
des OLG Köln vom 03.11.2006 - 2 Ws 550/06 -
Beiordnung
bei Videoauswertung
Die
Beiordnung ist geboten, wenn zur Vorbereitung der
Hauptverhandlung Videoaufnahmen auszuwerten sind.
Beschluss
des LG Kiel vom 13.10.2006 - 31 Qs 87/06 -
Pauschgebühr
und Fahrtzeiten
Bei
der Frage, ob dem Pflichtverteidiger überhaupt eine Pauschgebühr
zu bewilligen ist, sind die Fahrtzeiten nicht zu berücksichtigen.
Ist hingegen bereits aus anderen Gründen eine Pauschgebühr zu
gewähren, werden die Fahrtzeiten bei der Bemessung der
Pauschgebühr herangezogen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 29.09.2006 - 2 (s) Sbd. IX 102/06 -
Längenzuschlag
bei der Hauptverhandlung
Bei
der Berechnung der für die Gewährung des Längenzuschlags maßgeblichen
Dauer eines Hauptverhandlungstages ist die Zeitspanne zwischen
dem gerichtlich verfügten Beginn und der in der Verhandlung
angeordneten Schließung der Sitzung zu Grunde zu legen.
Wartezeiten und Sitzungspausen werden grundsätzlich nicht
abgezogen.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 07.09.2006 - III 3 (s) RVG 4/06 -
Anwaltliche
Honorarvereinbarung mit Sozialhilfeempfängerin
1.
(...)
2.
Rechnet ein Rechtsanwalt auf der Grundlage einer
Honorarvereinbarung ab, "erhebt" er keine Vergütung
iSd § 352 StGB. Danach ist der Tatbestand der Gebührenüberhebung
auch dann nicht erfüllt, wenn die der Bezifferung des Anspruchs
zu Grunde gelegte Honorarvereinbarung unwirksam ist.
3.
(...)
Urteil
des BGH vom 06.09.2006 - 5 StR 64/06 -
Einscannen
von Akten
Das
Einscannen von Akten wird nach VV Nr. 7000 abgerechnet.
Beschluss
des OLG Bamberg vom 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 -
Gebühr
bei Erlass eines Haftbefehls
Die
Gebühr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG entsteht auch, wenn der
Rechtsanwalt an einem Termin gemäß § 128 Abs. 1 StPO
teilnimmt und dort über den Erlass eines Haftbefehls verhandelt
wird.
Beschluss
des KG vom 22.06.2006 - 5 Ws 283/06 -
Gebührenzuschlag
bei Inhaftierung
Der
Zuschlag fällt für jede Gebühr an, wenn sich der Beschuldigte
in dem Moment, in dem die Gebühr entsteht, nicht auf freiem Fuß
befindet.
Beschluss
des AG Heilbronn vom 09.06.2006 - 53 Ls 33 Js 35761/04 -
Verteidigervollmacht
zur Abwesenheitsvertretung im Bußgeldverfahren
Der
im gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren von der
Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundene und in der
Hauptverhandlung abwesende Betroffene wird dort durch seinen bei
Urteilsverkündung anwesenden Verteidiger auch dann wirksam iSd
§§ 79 Abs. 4, 73 Abs. 3 OWiG vertreten, wenn in der, eine
Vertretungsbefugnis für Bußgeldsachen allgemein enthaltenen
Vollmachtserklärung nicht ausdrücklich auf das OWiG, sondern
auf die Vertretungsvorschriften der StPO hingewiesen wird.
Beschluss
des OLG Bamberg vom 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/2006 -
Verteidigerausschließung
wegen Verdachts versuchter Strafvereitelung - Fall Zündel
Zielt
das Verhalten eines Strafverteidigers darauf ab, unter
Verwendung verteidigungsfremder Mittel die Fortsetzung des
Verfahrens zu verzögern oder zu verhindern, so rechtfertigt
dies die Ausschließung des Strafverteidigers von der weiteren
Mitwirkung am Verfahren.
Beschluss
des BGH vom 24.05.2006 - 2 ARs 199/06 -
Aktenversendungspauschale
Die
Aktenversendungspauschale gem. Nr. 9003 KV (Anlage 1 zu § 3
Abs. 2 GKG) kann nicht um die Portokosten gemindert werden, die
einem Rechtsanwalt für die Rücksendung ihm zur Einsicht übersandter
Akten entstehen.
Beschluss
des OLG Celle vom 03.05.2006 - 1 Ws 222/06 -
Notwendige
Verteidigung bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten
Hat
der Verletzte auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt bestellt, so
liegt ein Fall notwendiger Verteidigung (§ 140 Abs. 2 StPO)
zumindest dann vor, wenn die konkrete Gefahr eines
Ungleichgewichts zwischen dem anwaltlich vertretenen Nebenkläger
und dem sich selbst verteidigendem Angeklagten besteht.
Beschluss
des OLG Saarbrücken vom 20.03.2006 - Ss 15/05 -
Verteidiger
als Dolmetscher
Erspart
der Verteidiger durch den Einsatz eigener Sprachkenntnisse
Dolmetscherkosten, ist das bei der Bemessung einer Pauschvergütung
zu berücksichtigen.
Beschluss
des OLG Köln vom 17.03.2006 - 2 ARs 34/06 -
Zuschlagsgebühr
bei Pausen II
Bei
der Feststellung der für die Gewährung einer sog. Zuschlagsgebühr
für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des
Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs)Pausen nicht zu
berücksichtigen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 28.02.2006 - 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 -
Eröffnung
Haftbefehl und Verteidiger
Bei
der Eröffnung des Haftbefehls ist auf den Verteidiger zu
warten.
Beschluss
des VerfGH Rheinland-Pfalz vom 22.02.2006 - VGH A 5/06 -
Zuschlagsgebühr
bei Pausen
Bei
der Feststellung der für die Gewährung einer Zuschlagsgebühr
für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des
Hauptverhandlungstermins sind Pausen nicht zu berücksichtigen.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 16.02.2006 - 1 Ws 61/06 -
Ortsfremder
Verteidiger
Die
Benennung eines ortfremden Verteidigers spricht für das
Bestehen eines besonderen Vertrauensverhältnisses.
Beschluss
des LG Zweibrücken vom 27.01.2006 - Qs 14/06 -
Unterbleiben
einer förmlichen Ladung des Verteidigers
Der
nicht geheilte Verstoß gegen die Pflicht zur Ladung des
Verteidigers begründet die Revision des Angeklagten unter dem
Gesichtspunkt der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung.
Beschluss
des OLG München vom 25.01.2006 - 5 St RR 237/05 -
Meinungsverschiedenheiten
zwischen Verteidiger und Angeklagten
Meinungsverschiedenheiten
zwischen Verteidiger und Angeklagten über das grundlegende
Verteidigungskonzept können unter Umständen das Vertrauensverhältnis
beseitigen und zur Entpflichtung des Pflichtverteidigers führen.
Dies setzt jedoch voraus, dass sich die Beteiligten zur Einigung
über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 19.01.2006 - 2 Ws 296/05 -
Aufnahme
eines DNA-Identifizierungsmusters in die DNA-Analyse-Datei
Die
Entscheidung nach § 3 Satz 3 DNA-IFG über die Zulässigkeit
der Speicherung eines nach §§ 81 e, 81 a StPO gewonnenen
DNA-Identifizierungsmusters in der DNA-Analyse-Datei des BKA ist
nicht einem nach der Strafprozessordnung zuständigen Gericht
zugewiesen oder vorbehalten.
Beschluss
des LG Offenburg vom 12.01.2006 - 3 Qs 104/05 -
Pauschvergütung
bei JVA-Besuchen
1.
Mehrere Besuche des in einer auswärtigen Justizvollzugsanstalt
inhaftierten Angeklagten rechtfertigen die Bewilligung einer
Pauschvergütung gemäß § 51 RVG. Die Höhe orientiert sich an
VV Nr. 4102 RVG.
2.
An- und Abreisezeiten des Pflichtverteidigers rechtfertigen eine
Pauschvergütung nur ausnahmsweise, wenn sie deutlich über das
hinausgehen, was ein im Gerichtsbezirk ansässiger Verteidiger
üblicherweise an Wegzeiten aufwenden muss.
Beschluss
des OLG Köln vom 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 -
Pflichtverteidigerbestellung
bei anwaltlich vertretener Nebenklage
1.
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist dann geboten, wenn
zu einer Straferwartung von etwa einem Jahr Freiheitsstrafe der
Umstand hinzutritt, dass Nebenklage erhoben wurde und der
Nebenkläger anwaltlich vertreten ist.
2.
Ein unmittelbar nach Urteilsverkündung erklärter
Rechtsmittelverzicht der unverteidigten Angeklagten ist im Fall
notwendiger Verteidigung in Zusammenschau damit jedenfalls dann
unwirksam, wenn über eine beantragte
Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden wurde.
Beschluss
des OLG München vom 13.12.2005 - 5St RR 129/05 -
Pauschgebühr
in Strafsache bei Mitwirkung an Verfahrensabkürzung
Für
die Einordnung des Verfahrens als "besonders
umfangreich" kann es auch unter Geltung des RVG
insbesondere von Bedeutung sein, wenn das Verfahren durch die
aktive Mitarbeit des Verteidigers letztlich erheblich abgekürzt
werden konnte.
Beschluss
des OLG Hamm vom 24.10.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 196/05 -
Ablösung
eines Pflichtverteidigers
1.
Eine Pflichtverteidigerbestellung ohne vorherige Anhörung des
Beschuldigten ist rechtmäßig, wenn der Beschuldigte über
einen wesentlichen Zeitraum hinweg die Verteidigung durch den
beigeordneten Verteidiger widerspruchslos hingenommen hat.
2.
Die Beauftragung eines Wahlverteidigers führt nicht zur Zurücknahme
der Bestellung des Pflichtverteidigers, wenn die Mandatierung
mit dem Ziel erfolgt, die Entbindung des bisherigen
Pflichtverteidigers zu erzwingen und zu erreichen, dass der
Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird.
3.
Eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen
dem Beschuldigten und dem Verteidiger ist substantiiert
darzulegen; der Vorwurf des Beschuldigten, der Verteidiger habe
ihm haltlose Versprechungen gemacht, ist in diesem Sinne ebenso
wenig substantiiert wie die Behauptung, der Verteidiger habe die
Beschuldigteninteressen in einer Haftprüfung nicht in einer den
Vorstellungen des Beschuldigten entsprechenden Art und Weise
wahrgenommen.
Beschluss
des OLG Köln vom 07.10.2005 - 2 Ws 469/05 -
Pflichtverteidigung
und Adhäsionsverfahren
Der
Pflichtverteidiger muss für das Adhäsionsverfahren nicht
gesondert beigeordnet werden, damit Anspruch auf die
Verfahrensgebühr entsteht.
Beschluss
des OLG Köln vom 29.06.2005 - 2 Ws 254/05 -
Rechtsgeltung
des Vergütungsgesetzes
Für
den Pflichtverteidiger kommt es für die Anwendung des RVG auf
den Zeitpunkt der Beiordnung an. Die Beiordnung zum
Pflichtverteidiger wird wirksam mit Erlass des
Beiordnungsbeschlusses durch den Vorsitzenden. Der Zeitpunkt der
Kenntniserlangung durch den Rechtsanwalt ist für die
Wirksamkeit ohne Bedeutung.
Beschluss
des OLG Hamm vom 09.06.2005 - 2 (s) Sbd. VIII-116/05 -
Haftbesuche
des Pflichtverteidigers
Unterlässt
der beigeordnete Verteidiger menschlich gebotene Haftbesuche,
kann er entpflichtet werden.
Beschluss
des LG Aachen vom 12.04.2005 - 66 KLs 901 Js 10/05 -
Pflichtverteidigung
und Revisionshauptverhandlung
Die
Beistandsbestellung nach § 397a Abs. 1 StPO erstreckt sich auch
auf die Revisionshauptverhandlung.
Beschluss
des BGH vom 23.03.2005 - 2 StR 51/05 -
Pauschgebühr
nach § 51 RVG
Bei
der Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr nach § 51
RVG besteht, ist hinsichtlich des besonderen Umfangs regelmäßig
zunächst zu untersuchen, inwieweit die anwaltliche Tätigkeit
hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu berücksichtigen
ist. Darüber hinaus kann aber auch noch eine pauschale
Betrachtung in Betracht kommen. Die Voraussetzungen der
"Unzumutbarkeit" iSd § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG sind
zumindest immer dann zu bejahen, wenn das Verfahren bzw. der
Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig"
als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist.
Beschluss
des OLG Hamm vom 17.02.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 11/05 -
Dolmetscherkosten
bei Abschiebungshaft
Kann
sich der Betroffene mit seinem Verfahrensbevollmächtigten nicht
verständigen, hat er für ein Gespräch über den Sachverhalt
Anspruch auf Bewilligung eines Dolmetschers auf Kosten der
Staatskasse (aus Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Beschluss
des OLG Oldenburg vom 09.02.2005 - 13 W 09/05 -
Fünffache
der gesetzlichen Gebühr
1.
Vereinbart ein Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen eine Vergütung,
die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren
liegt, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie
unangemessen hoch und das Mäßigkeitsgebot des § 3 Abs. 3
BRAGO verletzt ist.
2.
Die Vermutung einer unangemessen hohen Vergütung kann durch den
Rechtsanwalt entkräftet werden, wenn er ganz ungewöhnliche,
geradezu extreme einzelfallbezogene Umstände darlegt, die es möglich
erscheinen lassen, bei Abwägung aller für die
Herabsetzungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte die Vergütung
nicht als unangemessen hoch anzusehen.
Urteil
des BGH Vom 27.01.2005 - IX ZR 273/02 -
Durchsuchung
der Kanzleiräume von Strafverteidigern wegen Verdachts der
Geldwäsche
1.
Notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender
Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren ist der
verdacht einer Straftat, wobei diese auf konkreten Tatsachen
beruhen muss. Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen
nicht aus.
2.
§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet für den Strafverteidiger
einen Eingriff in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung aus
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. Das Risiko, sich durch die
Entgegennahme eines Honorars oder Honorarvorschusses im Rahmen
eines Wahlmandats wegen Geldwäsche strafbar zu machen, gefährdet
das Recht des Strafverteidigers, seine berufliche Leistung in
angemessenen Umfang wirtschaftlich zu verwerten.
3.
Den verbleibenden Gefahren für die Berufsausübungsfreiheit des
Strafverteidigers und des Instituts der Wahlverteidigung können
und müssen die mit der Umsetzung der materiellen Norm betrauten
Staatsanwaltschaften und Gerichte Rechnung tragen.
4.
Der Anfangsverdacht setzt auf Tatsachen beruhende, greifbare
Anhaltspunkte für die Annahme voraus, dass der Strafverteidiger
zum Zeitpunkt der Honorarannahme bösgläubig war. Indikatoren für
die subjektive Seite können beispielsweise in der außergewöhnlichen
Höhe des Honorars oder in der Art und Weise der Erfüllung der
Honorarforderungen gefunden werden.
5.
Bei der Beurteilung des Anfangsverdachts müssen die
Fachgerichte der Ausstrahlungswirkung der Berufsausübungsfreiheit
des Strafverteidigers angemessen Rechnung tragen.
Beschluss
des BVerfG vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 -
Tätigkeit
nur in der Hauptverhandlung
Wird
der Pflichtverteidiger erst während der Hauptverhandlung
bestellt und endet die Tätigkeit des Verteidigers wegen
allseitigen Rechtsmittelverzichts noch in der Hauptverhandlung,
erhält er aus der Staatskasse neben der Terminsgebühr nicht
auch noch eine Verfahrensgebühr.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 11.01.2005 - 1 Ws 717/04 -
Pflichtverteidiger
und RVG
Dem
nach dem 30.06.2004 zum Pflichtverteidiger bestellten
Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch nach dem RVG
zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO
zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten
beauftragt war.
Beschluss
des OLG Hamm vom 10.01.2005 - 2 (s) Sbd. VIII 267, 268 und
269/04 -
Dreimonatsfrist
bei Verwahrten
Bei
einem in einer Anstalt Verwahrten beginnt die Dreimonatsfrist,
wenn er Beschuldigter wird.
Beschluss
des LG Osnabrück vom 08.11.2004 - 2 Qs 96/04 -
Routinemäßige
Kontrolle der Verteidigerpost
Routinemäßige
Kontrolle der Verteidigerpost für einen Strafgefangenen auf
Beilagen ist rechtswidrig.
Beschluss
des OLG Frankfurt/Main vom 23.10.2004 - 3 Ws 599-615/04 -
Ablehnung
einer Beiordnung ohne Begründung
Wird
der Antrag auf Beiordnung ohne Begründung abgelehnt, so steht
dies der Nichtbescheidung gleich mit der Folge, dass eine nachträgliche
Beiordnung möglich ist.
Beschluss
des LG Postdam vom 25.08.2004 - 24 Qs 90/03 -
Betretenserlaubnis
als Voraussetzung des Strafverfahrens
Die
rechtliche Schwierigkeit für eine Teilnahme an der
Hauptverhandlung, die nach einer Abschiebung eine
Betretenserlaubnis voraussetzt, gebietet die Beiordnung eines
Pflichtverteidigers. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden,
in Absprache mit der Verwaltungsbehörde zu klären, ob dem
Angeklagten zur Teilnahme an der Hauptverhandlung eine
Betretenserlaubnis erteilt wird oder die Durchsetzung des
staatlichen Strafanspruchs nachrangig ist.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 03.08.2004 - 1 Ss 132/04 -
Geldwäsche
durch Strafverteidiger
1.
§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar,
soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn
sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis von
dessen Herkunft hatten.
2.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind bei der Anwendung
des § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB verpflichtet, auf die besondere
Stellung des Strafverteidigers schon ab dem Ermittlungsverfahren
angemessen Rücksicht zu nehmen.
Urteil
des BVerfG vom 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01 und 2 BvR 1521/01 -
Akteneinsicht
In
welchem Umfang zur sachgemäßen Bearbeitung eines Falles Kopien
erforderlich sind, ist dem Ermessen des Rechtsanwalts überlassen.
Beschluss
des LG Göttingen vom 25.02.2004 - 1 Qs 15/04 -
Pflichtverteidigerbestellung
durch schlüssiges Verhalten
Eine
Bestellung als Pflichtverteidiger, die rückwirkend unzulässig
ist, kann durch schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden
erfolgen.
Beschluss
des LG Koblenz vom 09.02.2004 - 2 Qs 118/03 -
Verteidigerbesuch
mit Notebook
Einem
Verteidiger, der die für die Mandantengespräche erforderlichen
Unterlagen auf einem Notebook eingespeichert hat, kann regelmäßig
die Mitnahme eines solchen Geräts (ohne Netzwerkkarte und
Zusatzgeräte) zu Unterredungen mit seinem Mandanten in der
Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt werden.
Beschluss
des BGH vom 15.12.2003 - 2 BGs 315/03 -
Keine
Abtretbarkeit von anwaltlichen Honorarforderungen
Anwaltliche
Honorarforderungen sind auch nicht an einen ebenfalls
schweigepflichtigen Berufskollegen abtretbar.
Urteil
des LG München vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03 -
Akteneinsicht
durch Rechtsanwalt in eigener Sache
1.
Gegen die Akteneinsicht nach § 475 Abs. 1 StPO ablehnende
Entscheidungen der Staatsanwaltschaft ist als Rechtsbehelf gemäß
§ 478 Abs. 3 Satz 1 StPO der Antrag auf gerichtliche
Entscheidung gegeben, wozu gemäß §§ 478 Abs. 3 Satz 1, 161 a
Abs. 3 Satz 2 StPO das für den Sitz der entscheidenden
Staatsanwaltschaft zuständige Landgericht berufen ist.
2.
Beantragt der Rechtsanwalt in eigener Sache Akteneinsicht bei
der Staatsanwaltschaft nach § 475 Abs. 1 StPO ist, wenn ein
berechtigtes Interesse vorliegt, sie ihm selbst zu gewähren,
weil er nicht nur "Privatperson", sondern auch
"Rechtsanwalt" iSd Vorschrift ist.
3.
Wenn man von dem in eigener Sache Akteneinsicht beantragenden
Rechtsanwalt verlangen würde, dass dieser einen anderen
Rechtsanwalt beauftragt, damit der für den hier als "eine
Privatperson" iSd Vorschrift des § 475 Abs. 1 StPO
geltenden Rechtsanwalt Akteneinsicht nimmt, wäre dies ein
Formalismus, welcher der gesetzlichen Regelung nicht gerecht
wird.
Beschluss
des LG Regensburg vom 03.12.2003 - 1 Qs 124, 125 und 126/03 -
Teilnahme
der Jugendgerichtshilfe an der Hauptverhandlung und
Pflichtverteidigung
Hält
die Jugendgerichtshilfe die Teilnahme an der Hauptverhandlung für
unverhältnismäßig und sagt sie deshalb ab, kann dies die
Notwendigkeit der Verteidigung begründen.
Beschluss
des LG Bremen vom 22.10.2003 - 15 Qs 329/03 -
Förderung
des Verfahrens bei § 47 JGG
Die
Zustimmung zur Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 JGG
ist ein Beitrag zur Förderung des Verfahrens.
Beschluss
des LG Hagen vom 23.09.2003 - 51 Qs 48/03 -
Flugkosten
des Pflichtverteidigers
1.
Flugkosten sind als Reisekosten des Rechtsanwalts gemäß § 28
BRAGO zu erstatten, wenn die Benutzung der Bahn für die Anreise
zu dem wahrzunehmenden Termin und die Rückreise zum Kanzleisitz
zwei aufeinanderfolgende Nächte einschließlich Umsteige- und
Wartezeiten in Anspruch nehmen würde.
2.
Bei verhältnismäßig kurzer Flugdauer (hier: Dresden - Basel
zur Wahrnehmung eines Termins in Lörrach) ist insoweit der
Preis für ein Flugticket in der Economy Class in Ansatz zu
bringen.
Beschluss
des LG Freiburg vom 18.09.2003 - 5 Qs 84/03 und 85/03 -
Kopien
aus den Strafakten
Welche
Kopien aus den Strafakten anzufertigen sind, bestimmt der
Verteidiger nach seinem Ermessen.
Beschluss
des LG Aurich vom 08.08.2003 - 12 Qs 103/02 -
Verantwortung
des Verteidigers für Revisionsbegründung
Die
Formulierung " nach Auffassung des Betroffenen" in
einer Revisionsbegründung bedeutet nicht, dass der Verteidiger
die Verantwortung für seine Ausführungen nicht übernehmen
wolle.
Beschluss
des OLG Naumburg vom 04.08.2003 - 2 Ss 190/03 -
Dolmetscherkosten
Es
ist nicht mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens und mit
dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG
vereinbar, wenn der Ersatz der Kosten für einen von dem
Wahlverteidiger für vorbereitende Gespräche
hinzugezogenen Dolmetscher von einem vor der Inanspruchnahme des
Dolmetschers gestellten Antrag abhängig gemacht wird.
Beschluss
des BVerfG vom 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01 -
Geldwäscheverdacht
1.
(...)
2.
Den Rechtsanwalt als Strafverteidiger trifft grundsätzlich
keine Ermittlungspflicht der legalen Herkunft des angenommenen
Honorars. Etwas anderes gilt bei Barzahlung größerer, über
die üblichen Gebührensätze hinausgehender Beträge, die mit
den angegebenen Herkunftsquellen nicht vereinbar sind. In diesem
Fall ist es dem Rechtsanwalt zuzumuten, nachzufragen. Dabei hängt
das Maß der Erkundigungspflicht vom Grad der objektiven Auffälligkeit
des Vorgangs ab.
3.
(...)
Beschluss
des LG Berlin vom 24.07.2003 - 502 Qs 49, 50/03 -
Rückwirkende
Bestellung eines Pflichtverteidigers
Die
rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zulässig,
wenn sie lediglich aus gerichtsinternen Gründen unterblieben
ist.
Beschluss
des LG Köln vom 16.06.2003 - 107 Qs 139/03 -
Kontrolle
der Verteidigerpost
1.
Gemäß § 29 Abs. 1 StVollzG ist jede Überwachung der
Verteidigerpost, d.h. jede Kontrolle des gedanklichen Inhalts
der Sendung unzulässig. Sinn und Zweck dieses Überwachungsverbotes
ist es, den unbefangenen Verkehr zwischen dem Gefangenen und
seinem RA, d.h. ihren freien, vor jeder auch nur bloßen Möglichkeit
einer Kenntnisnahme des Kommunikationsinhaltes durch Dritte
geschützten Gedankenaustausch auf schriftlichem Wege zu gewährleisten.
2.
Zulässig ist ausschließlich eine Prüfung, ob überhaupt
Verteidigerpost vorliegt, die sich jedoch auf nur äußere
Merkmale beschränken darf.
Beschluss
des OLG Frankfurt vom 13.05.2003 - 3 Ws 292/03 -
Bevorstehende
richterliche Vernehmung
Der
Verteidiger kann nicht verpflichtet werden, seinem Mandanten
eine bevorstehende richterliche Vernehmung zu verschweigen.
Beschluss
des LG Hamburg vom 21.02.2003 - 601 Qs 6/03 -
Kontrolle
der Verteidigerpost
Der
Zweck der Postkontrolle eines an einen Untersuchungsgefangenen
gerichteten Briefes ist allein auf die Kenntnisnahme von dem
Inhalt zu erstrecken, um entscheiden zu können, ob unter dem
Aspekt des § 119 Abs. 3 StPO der Brief zu beanstanden ist.
Nicht hingegen ist es Aufgabe der Briefkontrolle zu klären, ob
ein RA durch die Versendung des Briefes gegen § 43 b BRAO
verstoßen hat.
Beschluss
des OLG Hamm vom 18.02.2003 - 4 Ws 75/03 -
Pauschgebühr
bei Abschiebehaft
Überdurchschnittliche
Tätigkeit des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren über
die Verhängung von Abschiebehaft rechtfertigt die Zuerkennung
einer Pauschgebühr.
Beschluss
des OLG Düsseldorf 07.02.2003 - 3 Wx 38/03 -
Beiordnung
nach Verfahrensabschluss
Auch
nach Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung möglich, wenn der
Bestellungsantrag rechtzeitig vor Verfahrensabschluss angebracht
war, die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung
vorlagen und der Verurteilte von dem Verteidiger tatsächlich
Beistand erfahren hat.
Beschluss
des LG Heilbronn vom 09.01.2003 - 2 Qs 146/01 -
Kontakt
mit Verteidiger
1.
Ein Untersuchungsgefangner hat das Recht auf unüberwachten
Umgang nicht nur mit dem Verteidiger in dem Verfahren, in dem
die Untersuchungshaft angeordnet ist, sondern auch mit
Verteidigern in anderen anhängigen Strafverfahren.
2.
Dies gilt auch für den freien Kontakt mit ausländischen
Verteidigern in ausländischen Strafverfahren, wenn dem
Gefangenen dort die Rechte aus der EMRK zustehen.
3.
An den Nachweis der Legitimation sind in derartigen Fällen
wegen der Missbrauchsgefahr erhöhte Anforderungen zu stellen.
Im Einzelfall kann es geboten sein, neben einer ordnungsgemäßen
Bevollmächtigung auch eine amtliche Bestätigung der ausländischen
Justizbehörden über die Tätigkeit der betreffenden Person als
Verteidiger des Beschuldigten in dem dort anhängigen Verfahren
zu fordern.
Beschluss
des OLG Celle vom 18.12.2002 - 1 Ws 341/02 -
Originalverteidigervollmacht
Ein
Kostenfestsetzungsantrag darf nicht zurückgewiesen werden, weil
der Verteidiger das Original der Vollmachtsurkunde nicht
vorlegt.
Beschluss
des LG Duisburg vom 18.12.2002 - 32 Qs 122/02 -
Persönliche
Akteneinsicht im Strafverfahren
Der
Ausschluss eines persönlichen Akteneinsichtsrechts in §§ 406
e, 475 StPO ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Beschluss
des BVerfG vom 21.11.2002 - 2 BvR 1548/02 -
Vorlage
einer schriftlichen Vollmachtsurkunde durch den Verteidiger
Die
Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage
einer Vollmachtsurkunde nicht ab. Der von dem Verteidiger namens
des Verurteilten gestellte entfaltet deshalb prozessrechtliche
Wirkung unabhängig davon, ob eine Vollmachtsurkunde vorgelegt
worden ist.
Beschluss
des LG Ellwangen vom 19.11.2002 - 1 Qs 152/02 -
Verteidigervollmacht
nach Tod des Angeklagten
1.
Die Verteidigervollmacht endet mit dem Tod des Angeklagten.
2.
Stirbt der Angeklagte vor rechtskräftigem Abschluss des
Verfahrens, so hat der ehemalige Verteidiger weder auf Grund
fortwirkender Vollmacht noch auf Grund neu erteilter Vollmacht
der Erben ein Antrags- oder Beschwerderecht zu eventuell noch
ergehenden Kosten- und Auslagenentscheidungen.
3.
(...)
Beschluss
des OLG München vom 05.11.2002 - 2 Ws 672/02 -
Mitwirkungshandlung
des Verteidigers
1.
Wird das Hauptverfahren nicht eröffnet, wird grundsätzlich
eine Verfahrensförderung durch den für den Angeklagten tätig
gewordenen Rechtsanwalt vermutet.
2.
Es genügt ein Beitrag des Verteidigers, der objektiv geeignet
ist, Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im
Hinblick auf eine Verfahrenbeendigung außerhalb der
Hauptverhandlung zu beenden. Hierbei ist es unerheblich, ob die
Mitwirkungshandlung des Verteidigers für dieses Ergebnis ursächlich
oder mitursächlich war.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 14.10.2002 - 2 WS 261/02 -
Verantwortung
des Staates für einen Pflichtverteidiger
1.
Versäumnisse eines Pflichtverteidigers können dem Staat nur
ausnahmsweise angelastet werden. Führung der Verteidigung ist
Sache des Angeklagten und seines Verteidigers, einerlei, ob er
staatlich bestellt oder vom Mandanten ausgewählt und bezahlt
wird.
2.
Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum
Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers
offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden.
3.
Die eindeutige Missachtung einer reinen Formvorschrift begründet
die Verantwortung des Staates nach der Konvention, wenn der
Fehler zur Folge hat, dass dem Betroffenen ein ihm an sich
zustehendes Rechtsmittel genommen wird, ohne dass dies von einem
höherinstanzlichen Gericht bereinigt wird. Dies gilt in
besonderem Maß bei Ausländern, die der Gerichtssprache nicht mächtig
sind.
4.
Bei Missachtung einer einfachen Formvorschrift durch den
Pflichtverteidiger muss das Gericht eingreifen, z.B. den
Pflichtverteidiger auffordern, seine Rechtsmittelschrift zu ergänzen
oder zu korrigieren. Es darf das Rechtsmittel nicht ohne
weiteres verwerfen.
Urteil
des EGMR vom 10.10.2002 - 38 830/97 -
Verbot
der Mehrfachverteidigung
§
146 StPO verbietet es nicht, dass sich die Verteidiger mehrerer
derselben Tat Beschuldigter untereinander besprechen und ihr
Vorgehen miteinander abstimmen. Zur Entwicklung einer solchen -
in den Grenzen der § 258 und 356 StGB zulässigen - gemeinsamen
Verteidigungsstrategie kann der eine Verteidiger auch an Gesprächen
teilnehmen, die der andere Verteidiger mit seinem Mandanten führt.
Eine derartige Zusammenarbeit allein vermag die konkrete
Vermutung für eine Tätigkeit zu Gunsten des weiteren
Beschuldigten, die den Interessen des eigenen Mandanten zuwiderläuft
nicht zu begründen.
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 20.08.2002 - 1 Ws 318/02 -
Pflichtverteidigung
bei Gutachten
Gibt
das Gericht ein kriminaltechnisch-medizinisches Gutachten in
Auftrag, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Auf
das Ergebnis des Gutachtens kommt es nicht an; es darf nicht
abgewartet werden.
Beschluss
des LG Braunschweig vom 07.08.2002 - 33 Qs 26/02 -
Verteidiger
ohne Krawatte
Weigert
sich ein Verteidiger auf Anordnung des Vorsitzenden, eine
Krawatte anzulegen und wird er deshalb von der Verteidigung
ausgeschlossen, so stellt die Fortführung der Hauptverhandlung
in Abwesenheit des Verteidigers einen elementaren
Verfahrensverstoß dar.
Beschluss
des OLG Celle vom 18.06.2002 - 222 Ss 83/02 (Owiz)
Drohende
Ausweisung als Grund für Pflichtverteidiger-Bestellung
Droht
dem Angeklagten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die
Ausweisung, liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor.
Beschluss
des LG Heilbronn vom 07.05.2002 - 3 Qs 27/02 -
Pflichtverteidiger
bei Akteneinsichtserfordernis
1.
Liegt eine beweisrechtliche Problematik vor, die nicht ohne
Kenntnis der Akten sachgerecht gelöst werden kann, so ist die
Mitwirkung eines Verteidigers notwendig im Sinne des § 140 Abs.
2 StPO.
2.
Dem Beschuldigten ist in der Regel der Anwalt seines Vertrauens
beizuordnen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 22.04.2002 - 2 Ws 88/02 -
Beiordnung
bei besonderen ausländerrechtlichen Folgen der Tat
Ausländerrechtliche
Folgen einer Straftat können die Beiordnung eines Verteidigers
gebieten.
Beschluss
des OLG Karlsruhe vom 12.04.2002 - 3 Ss 23/02 -
Pflichtverteidigung
bei Wahlverteidigung des Mitangeklagten
Bei
einem nicht nur geringfügigen Tatvorwurf darf ein jugendlicher
Angeklagter nicht ohne Verteidiger belassen werden, wenn der
Mitangeklagte durch einen Wahlverteidiger unterstützt wird.
Beschluss
des AG Saalfeld vom 29.01.2002 - 611 Js 42389/00 -
Entbindung
des Betroffenen vom Erscheinen im OWi-Verfahren
1.
Der Verteidiger kann den Antrag auf Entbindung des Betroffenen
von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nur
stellen, wenn ihm eine - über die Verteidigungsvollmacht
hinausgehende - Vertretungsvollmacht erteilt worden ist.
2.
Soll mit der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach
§ 74 Abs. 2 OWiG gerügt werden, dass der Betroffene zu Unrecht
nicht von der Verpflichtung zum Erscheinen in der
Hauptverhandlung entbunden worden ist, so gehört zur
ordnungsgemäßen Begründung der Vortrag, das der Verteidiger,
der den Entbindungsantrag gestellt hat, Vertretungsvollmacht
hatte.
Beschluss
des OLG Köln vom 21.12.2001 - Ss 507/01 B -
Bestellung
eines zweiten Pflichtverteidigers
Der
Maßstab für Vertrauen beziehungsweise Misstrauen ist wegen der
Bedeutung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen
Vertrauensanwalt im Verfahren der Bestellung eines
Pflichtverteidigers grundlegend anders zu fassen als im
Entpflichtungsverfahren. In der Phase der Bestellung eines
Pflichtverteidigers hat das Recht des Beschuldigten auf einen
Anwalt seines Vertrauens grundsätzlich Vorrang.
Beschluss
des BVerfG vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 -
Verjährung
bei Kostenfestsetzungsantrag
Die
Verjährung für die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts wird
durch die Stellung eines wirksamen Kostenfestsetzungsantrags,
also einer von ihm unterzeichneten Berechnung der Kostenhöhe,
unterbrochen.
Beschluss
des OLG Koblenz vom 31.08.2001 - 13 WF 618/01 -
Metalldetektorkontrolle
eines Verteidigers vor Betreten der Justizvollzugsanstalt
1.
Die Kontrolle mittels Metalldetektors vor Betreten einer
Justizvollzugsanstalt der höchsten Sicherheitsstufe verstößt
auch bei einem Rechtsanwalt nicht gegen die Berufsausübungsfreiheit
und die Menschenwürde.
2.
(...)
Beschluss
des OLG Nürnberg vom 07.06.2001 - VAs 567/01 -
Geltendmachung
vermögensrechtlicher Ansprüche als Pflichtverteidiger
Die
Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger umfasst
auch die Befugnis zur Vertretung bei der Geltendmachung vermögensrechtlicher
Ansprüche des Verletzten. Einer zusätzlichen Bestellung bedarf
es insoweit nicht. Die im Adhäsionsverfahren erbrachten Tätigkeiten
sind daher bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen.
Beschluss
des OLG Hamm vom 31.05.2001 -2 (s) Sbd. 6 -87/01 -
Befugnis
Beiordnung bei § 81 g StPO
1.
Auch im Verfahren nach §§ 2 DNA-IFG, 81 g StPO ist in
entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO ein
Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn die Schwierigkeit der Sach-
und Rechtslage dies gebietet.
2.
(...)
Beschluss
des LG Karlsruhe vom 27.04.2001 - 6 Qs 18/01 -
Reisekosten
eines Pflichtverteidigers
Beschließt
das Gericht die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als
Verteidiger, so sind grundsätzlich die Nebenkosten erstattbar,
die durch die notwendige Reisetätigkeit dieser Verteidigung
entstehen.
Beschluss
des BVerfG vom 24.11.2000 - 2 BvR 813/99 -
Zuziehung
eines Dolmetschers für Verteidigergespräche
Art.
6 Abs. 3 Lit. e EMRK räumt dem der Gerichtssprache nicht
kundigen Angeklagten (Beschuldigten) unabhängig von seiner
finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch
für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen
Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein,
auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung iSd § 140 StPO
oder des Art. 6 Abs. 3 Lit. c EMRK gegeben ist.
Einem
Angeklagten ist daher auch nicht allein deswegen ein
Pflichtverteidiger beizuordnen, weil er die deutsche Sprache
nicht beherrscht und wegen seiner Mittellosigkeit nicht in der
Lage ist, die Kosten für einen Dolmetscher aufzubringen.
Beschluss
des BGH vom 26.10.2000 - 3 StR 6/00 -
Beiordnung
eines von Beschuldigten benannten Verteidigers trotz bestellten
Pflichtverteidigers
Einem
zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf
Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts ist grundsätzlich
auch dann zu entsprechen, wenn zuvor nach Unterlassen der
gebotenen Anhörung ein anderer Pflichtverteidiger bestellt
worden war.
Beschluss
des BGH vom 25.10.2000 - 5 StR 408/00 -
Beiordnung
eines Pflichtanwalts im Abschiebungshaftverfahrens
1.
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abschiebungshaftverfahrens
folgt zwingend aus dem verfassungsrechtlichen Gebot des fairen
Verfahrens und ist grundsätzlich erforderlich, wenn der
Betroffene sich nicht ausreichend vor Gericht vertreten kann.
2.
Mangelnde Sprachkenntnisse und ein anderer Kultur- und
Rechtskreis indizieren die mangelhaften Möglichkeiten zur
selbständigen Interessenwahrnehmung.
Beschluss
des AG Offenbach am Main vom 18.08.2000 - 29 XIV 461/00 -
Unterzeichnung
der Rechtsbeschwerdebegründung
Das
Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz
"i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende
Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der
Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist, und kann zur Unzulässigkeit
der Rechtsbeschwerde führen.
Beschluss des OLG Hamm vom 10.07.2000 - 2 Ss OWi 646/00 -
Beiordnung
zur Akteneinsicht
Die
Beiordnung eines Verteidigers ist geboten, wenn eine
sachgerechte Verteidigung ohne Aktenkenntnis nicht möglich ist.
Beschluss des OLG Celle vom 31.05.2000 - 2 Ws 86/00 -
Notwendige
Verteidigung bei Schwere der Tat
1.
Dem Rechtsanwalt steht gegen die Ablehnung seiner Beiordnung ein
eigenes Beschwerderecht nicht zu.
2. Bei der Beurteilung der Frage, ob wegen der Schwere der Tat
die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, sind neben
der Höhe der zu erwartenden Strafe (in der Regel ab einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung) auch sonstige
schwerwiegende mittelbare Nachteile für den Angeklagten - etwa
der drohende Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer
(insbesondere längeren) Freiheitsstrafe in anderer Sache - zu
berücksichtigen.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.05.2000 - 1 Ws 279/00 -
Beiordnung
bei Umfang der Rechtsfolgen
Auch
bei einfacher Sachlage kann die Beiordnung eines Verteidigers
geboten sein. Entscheidend ist der Umfang der Rechtsfolgen.
Beschluss
des OLG Stuttgart vom 18.04.2000 - 4 Ss 172/00 -
Problematische
Persönlichkeit des Angeklagten
Der
besondere Umfang eines Verfahrens kann sich auch aus der
problematischen Persönlichkeit des Angeklagten ergeben, wenn
der Pflichtverteidiger mit hohem und überdurchschnittlichem
Aufwand erst Kontakt zum verschlossenen Mandanten herstellen
muss.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.03.2000 - ARs 25/00 -
"Anstaltsunterbringung"
iSd § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO
Ein
stationärer Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung ist als
"Anstaltsunterbringung" iSd § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO
zu sehen.
Beschluss des LG Münster vom 03.03.2000 - 9 Qs 4/00 -
Reisekosten
für freigesprochenen Angeklagten zum Verteidiger
1.
Ist dem freigesprochenen Angeklagten ein auswärtiger
Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so können die Kosten der
der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienenden Besuche des
Angeklagten bei seinem Verteidiger als notwendige Auslagen gegen
die Staatskasse festgesetzt werden, wenn die Besuche vor der
Beiordnung des Verteidigers stattgefunden haben.
2.
und 3. (...)
Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 02.03.2000 - 1 Ws 1041/99 -
§
86 Abs. 3 BRAGO
Die
Gebühr nach § 86 Abs. 3, 97 BRAGO entsteht, sobald der
Pflichtverteidiger eine prozessual sinnvolle Tätigkeit
entfaltet.
Beschluss des KG Berlin vom 17.01.2000 - 4 Ws 286/99 -
Vordruck
der Honorarvereinbarung
Die
Vereinbarung eines die Gebühren nach der BRAGO übersteigenden
Honorars zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten ist
unwirksam, wenn in dem diese Abrede enthaltenden Vordruck des
Rechtsanwalts zusätzlich die Erklärung des Mandanten enthalten
ist, er habe ein Exemplar der Vereinbarung erhalten.
Urteil
des OLG Düsseldorf vom 07.12.1999 - 24 U 226/98 -
Beiordnung
eines Pflichtverteidigers in der Strafvollstreckung
Auch
im Strafvollstreckungsverfahren kann dem Verurteilten analog §
140 II StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Beschluss des OLG Hamm vom 05.11.1999 - 2 Ws 325 u. 326/99 -
Beiordnung
im OWi-Verfahren
1.
Auch im Verfahren nach dem OWiG ist dem Betroffenen von Amts
wegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er sich zum
Zeitpunkt der Hauptverhandlung mehr als drei Monate in (Untersuchungs-)Haft
befindet.
2.
Bei einfach gelagerten Sachverhalten mit Bagatellcharakter, vor
allem im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, ist die
Beiordnung eines Pflichtverteidigers nur in Ausnahmefällen
erforderlich.
Beschluss
des OLG Köln vom 24.04.1998 - Ss 519/97 (B) -
nach
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